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Gebrauchtwagenkauf. Vorschaden unbekannt aber nichts im Vertrag.

Themenstarteram 19. März 2019 um 11:13

Hallo,

Vor weniger als einem Jahr habe ich mir bei einem Gebrauchtwagenhändler einen schönen Wagen gekauft.

Mündlich sagte mir der Verkäufer zu das der Wagen unfallfrei sei.

Bei Kauf war der KM-Stand auf 75400.

Nun ist er auf knapp 94000

Der Wagen machte immer wieder Probleme:

Es musste eine neue Batterie eingebaut werden.

Das Getriebe musste neu gemacht werden.

Kühlanlage musste komplett getauscht werden.

(Das meiste konnte halbwegs über die Gebrauchtwagen-Garantie abgewickelt werden, wodurch die Kosten für mich nicht so hoch waren)

Dabei fiel uns auf das der Wagen nicht unfallfrei ist und einen erheblichen Schaden hatte.

Wir versuchten mit dem Verkäufer darüber zu sprechen aber er sagte nur er wüsste nichts von einem Schaden und hätte uns ihn als "Vorschaden unbekannt" verkauft.

Der Verkäufer ließ gar nicht mit sich reden.

Da ich mir die Gerichtskosten nicht leisten könnte haben wir es damals aufgegeben.

Nun hat der Wagen einen Motorschaden und die Reparatur würde den damaligen Kaufpreis überschreiten.

Im Kaufvertrag steht nichts dazu wie der Wagen übergeben wurde. Weder "unfallfrei" noch "Vorschaden unbekannt" oder sonstiges.

Der Kaufvertrag wurde am 24.05.2018 abgeschlossen.

Wie würdet ihr/ sollte ich weiter vorgehen?

Versuchen den Wagen in Anzahlung zu geben?

Vor Gericht gehen?

Ich danke für jede Antwort

Beste Antwort im Thema

Ungenaue, unglaubwürdige Schilderung............................daher von meiner Seite kein Kommentar..................

MfG kheinz

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11 Antworten

Ungenaue, unglaubwürdige Schilderung............................daher von meiner Seite kein Kommentar..................

MfG kheinz

am 19. März 2019 um 11:29

Zitat:

@Cryol schrieb am 19. März 2019 um 12:13:51 Uhr:

Hallo,

Vor weniger als einem Jahr habe ich mir bei einem Gebrauchtwagenhändler einen schönen Wagen gekauft.

Mündlich sagte mir der Verkäufer zu das der Wagen unfallfrei sei.

Bei Kauf war der KM-Stand auf 75400.

Nun ist er auf knapp 94000

Der Wagen machte immer wieder Probleme:

Es musste eine neue Batterie eingebaut werden.

Das Getriebe musste neu gemacht werden.

Kühlanlage musste komplett getauscht werden.

(Das meiste konnte halbwegs über die Gebrauchtwagen-Garantie abgewickelt werden, wodurch die Kosten für mich nicht so hoch waren)

Dabei fiel uns auf das der Wagen nicht unfallfrei ist und einen erheblichen Schaden hatte.

Wir versuchten mit dem Verkäufer darüber zu sprechen aber er sagte nur er wüsste nichts von einem Schaden und hätte uns ihn als "Vorschaden unbekannt" verkauft.

Der Verkäufer ließ gar nicht mit sich reden.

Da ich mir die Gerichtskosten nicht leisten könnte haben wir es damals aufgegeben.

Nun hat der Wagen einen Motorschaden und die Reparatur würde den damaligen Kaufpreis überschreiten.

Im Kaufvertrag steht nichts dazu wie der Wagen übergeben wurde. Weder "unfallfrei" noch "Vorschaden unbekannt" oder sonstiges.

Der Kaufvertrag wurde am 24.05.2018 abgeschlossen.

Wie würdet ihr/ sollte ich weiter vorgehen?

Versuchen den Wagen in Anzahlung zu geben?

Vor Gericht gehen?

Ich danke für jede Antwort

Themenstarteram 19. März 2019 um 11:40

Zitat:

@crafter276 schrieb am 19. März 2019 um 12:17:27 Uhr:

Ungenaue, unglaubwürdige Schilderung............................daher von meiner Seite kein Kommentar..................

MfG kheinz

Was genau ist denn Unklar oder unglaubwürdig. Ich würde gerne dabei helfen Klarheit zu bekommen.

Hallo,

wenn im Kaufvertrag nicht explizit "Unfallfrei" vermerkt ist hast Du keine Chance.

Gib ihn in Zahlung wie er ist und sei froh ihn los zu sein. Beim nächsten Mal genau hinschauen was im Kv.steht.

Gruß jaro

am 19. März 2019 um 11:49

So einen ähnlichen Fall hatten wir auch, haben einen Opel Antara 3.2 V6 von einem Gebrauchtwagen Händler gekauft, am 22.02.2018, und im März kam das 1. Problem Klimakompressor defekt, an der Reparatur haben wir

freiwillig 150.-€ bezahlt ( das war doof von uns ) dann im Juni leuchtete Motorensteuerung, wieder zum Händler,

aber der löschte nur den Fehlerspeicher, dann fuhr das Auto wider 2 Monate prima, dann wider nach 1 Monat das Problem Motorensteuerung, dann wieder zum Händler Er machte nichts anderes wie den Fehlerspeicher löschen, einen Beleg oder sonst was bekamen wir nie, dann gingen wir zum Anwalt ( von ADAC empfohlen ) leider eine totale Niete, Er machte den Vorschlag das Auto nochmals zum Händler zu bringen um zu reparieren, aber was geschah nichts wurde repariert nur Fehlersp. gelöscht, dann bekamen wir das Auto wieder, nun nach 2 Monaten das gleiche Problem, nun sagte der Anwalt er müsse das Auto zurücknehmen, was wir damals nicht wußten, mit der Rücknahme steigen auch seine Gebühren ( Anwalt ) wir haben unseren Antara in eine Opel Werkstatt gebracht zum Fehler suchen, der Fehler war folgendes:

Batterie zu klein zu schwach, konnte nicht mehr alle Sensoren mit Strom versorgen,

somit auch Fehlermeldung Motorensteuerung ( Neue stärkere Batterie eingestzt,

und siehe da, der Fehler war die Drosselklappe die defekt war KOSTEN 1600.-€

Fehlersuche " 430.-€

auf diese Kosten sind wir sitzengeblieben, der Händler hat nun 430.-€ bezahlt d.h. Fehlersuche !!

dann kommen noch 830.- € Anwaltskosten hinzu.

und ERFOLG gleich NULL !!

Obwohl nach DEUTSCHEM Gesetzt eine Gewährleistung von 2 Jahren gilt

wenn die Reparatur in den ersten halben Jahr anfällt !!

Wenn man vom Auto und von der Rechtslage nix versteht, dann ist das schon sehr misslich. ...

@TE Geh zum Anwalt. Ggf. gibt es Prozesskostenhilfe. ;)

du bist das auto 20tkm gefahren. da kann es so schlecht ja nicht gewesen sein.

was unfallfreiheit angeht:

wenn unfallfreiheit nicht vereinbart wurde hast du schlechte karten.

ich denke wenn das fahrzeug einen erheblichen schaden hatte hätte man dich vielleicht drauf hinweisen müssen. wenn dagegen nur bagatellschäden repariert wurden recht es vielleicht, wenn dazu nichts im kaufvertrag steht (also keine unfallfreiheit aber auch ein 'unfallwagen).

ich denke viel wird da nicht zu holen sein für einen anwalt. dazu kommt für dich noch die beweillast die nach 6 moanten bei dir liegt. da fängst du an zu suchen, wer denn nun den unfall vor dir verursacht hat - das wird mitunter gar nicht leicht verlässliche gerechtsverwertbare aussagen dazu zu bekommen (ggf hat der letzte verkäufer bei inzahlungnahme an irgend einen händler oder zwischenhändler den schaden ja selbst verschwiegen da wird er sich jetzt kaum dazu äußern). der händler wird jetzt erstmal sagen: evtl haben sie den schaden ja selbst verursacht.....

der motorschaden ist letztendlich sicherlich auch dein bier. da dürfte über die gewährleistung auch nicht viel zu holen sein. strebst du jetzt eine rücknahme wg des unfallschadens an so schuldet du dem händler vermutlich ein fahrzeug mit intaktem motor. wirst also noch gutes geld reinstecken müssen...

alles in allem ein klassischer fall von

->beim kauf nicht vernünftig hingeschaut. warum nicht einach das kaufobjekt von einem fachman begutachten lassen

->im kaufvertrag gewisse dinge nicht vernünftig vermerkt. warum besteht man nicht auf ein kreuz bei "unfallfrei" oder wenigstens auf die schwammige aussage "soweit bekannt"....(damit kann man leben, wenn man es vor dem kauf überprüft hat). stattdessen offenbar keine aussage zu dem thema? (warum nicht. hat man sich evtl darauf geeinigt das evtl mal was war aber der händler nicht weiß was und dich hat es damals nicht interessiert,,,weil du nichts schlimmes gesehen hast)

->nun ordentlich kilometer auf das auto draufgefahren und einen größeren schaden (der einen hohen vielstelligen oder niedrigen fünfstelligen betrag kosten kann). verständlich dass du keine lust mehr auf das auto hast aber kann der händler jetzt was dafür? die karre ist doch fast ein jahr gefahren....(wird also bei kauf noch keinen angehenden motorschaden gehabt haben. vermutlich hast du einige warnsignale überhört oder übersehen...die gibt es nämlich meistens bevor etwas kapital die hufe hochreißt)

Wenn eine solider Vorschlag für die weitere Vorgehensweise gewünscht wird, ist es zumindest erforderlich, den genauen Wortlauf des entsprechenden Abschnitts im schriftlichen Kaufvertrag zu zitieren.

Alle mündliche Aussagen sind mehr oder weniger für die Tonne.

O.

Zitat:

@Cryol schrieb am 19. März 2019 um 12:13:51 Uhr:

Dabei fiel uns auf das der Wagen nicht unfallfrei ist und einen erheblichen Schaden hatte.

Was sind euch da konkret für Spuren aufgefallen, die auf einen reparierten Unfallschaden hindeuten?

Warum ist euch das nicht schon bei der Besichtigung vor dem Kauf aufgefallen?

@Eckwohl

Bezüglich der Drosselklappe würde ich noch mal bei Opel direkt nachfragen. Die Drosselklappe soll eigentlich ein Autoleben lang halten. In der Regel muss die nur gereinigt werden, weil sie durch Stadtfahrten verdreckt ist. Vielleicht war die Auswechselung überhaupt nicht nötig.

Was hat der Motorschaden jetzt genau mit dem Unfallschaden zu tun? Was möchtest du erreichen? Fahrzeug defekt zurückgeben und damalige Kohle kassieren, wird wohl nichts ;-)

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