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Gebrauchtwagenkauf - Wie melde ich das Fahrzeug um ?
Ich hab heute mein Auto verkauft, der Käufer holt es morgen.Ich kenn mich da nicht so gut aus, der Käufer bekommt den Fahrzeugbrief und meldet das Auto innerhalb von 3 Tagen um, aber was ist mit dem Fahrzeugschein?
Ausserdem hab ich doch dann keine Bescheinigung, dass das Auto abgemeldet bzw. umgemeldet wurde.
Wie bekomme ich ein Abmeldebeschenigung ?
Und wie melde ich das der Versicherung?
Beste Antwort im Thema
Ich hab das bei angemeldeten Fahrzeugen immer so gehandhabt, dass der Käufer alle Papiere und die Schilder zum Ummelden mitbekommen hat, das Auto blieb bei mir stehen, bis die Ummeldung vollzogen war.
Somit habe ich kein Risiko, dass er noch Rotlicht oder Geschwindigkeitsverstöße begeht, mit denen ich mich dann rumärgern muss. Und das Unfallrisiko (wenn auch gering) entfällt damit ganz. Hat bis jetzt jeder mitgemacht.
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30 Antworten
Hi,
du musst den Käufer alle Fahrzeugpapiere geben. Er braucht auch den letzten Tüv Bericht!
In Internet z.b. bei Mobile oder beim ADAC findest du Kaufverträge zum Ausdrucken,dort sind meistens auch zusätzliche Formulare dabei die man an Zulassungsstelle und Versicherung schicken kann.
Eine Bescheinigung das der Wagen abgemeldet wurde bekommst du nicht, irgendwann kommt mal eine Gutschrift der Zuviel bezahlten KFZ Steuer und evtl. eine Abrechnung deiner Versicherung mit evtl. Gutschriften. Kann aber alles etwas dauern.
Gruß Tobias
Wo wohnt der Verkäufer denn?
In der Nähe? Dann würde ich das Auto dort hinfahren und die Kennzeichen entwerten.
Im Kaufvertrag sollte natürlich auch drinstehen, dass der Käufer das Auto innerhalb von 3 Werktagen um- oder abmelden muss. Und dazu füllen käufer und Verkäufer noch eine Veräusserungsanzeige für die Zulassungsstelle aus.
Zitat:
@ricco68 schrieb am 17. Oktober 2016 um 21:43:26 Uhr:
Wo wohnt der Verkäufer denn?
In der Nähe? Dann würde ich das Auto dort hinfahren und die Kennzeichen entwerten.
Im Kaufvertrag sollte natürlich auch drinstehen, dass der Käufer das Auto innerhalb von 3 Werktagen um- oder abmelden muss. Und dazu füllen käufer und Verkäufer noch eine Veräusserungsanzeige für die Zulassungsstelle aus.
Der wohnt in derselben Stadt wie ich (Nürnberg)
Muss ich dem auch den Fahrzeugschein geben, oder nur den Brief?
Dann fahrt zusammen mit allen Papieren zur Zulassungsstelle und meldet das Auto gleich um.
Oder sich gleich an der Zulassungsstelle treffen.
Zitat:
@tomm88 schrieb am 17. Oktober 2016 um 22:04:57 Uhr:
Zitat:
@ricco68 schrieb am 17. Oktober 2016 um 21:43:26 Uhr:
Wo wohnt der Verkäufer denn?
In der Nähe? Dann würde ich das Auto dort hinfahren und die Kennzeichen entwerten.
Im Kaufvertrag sollte natürlich auch drinstehen, dass der Käufer das Auto innerhalb von 3 Werktagen um- oder abmelden muss. Und dazu füllen käufer und Verkäufer noch eine Veräusserungsanzeige für die Zulassungsstelle aus.
Der wohnt in derselben Stadt wie ich (Nürnberg)
Muss ich dem auch den Fahrzeugschein geben, oder nur den Brief?
Hi,
du musst dem Käufer alle Papiere geben sonst kann er den wagen nicht ummelden! Gemeinsam auf die Zulassungsstelle zu fahren wäre das sicherste. In 99% aller Fälle gibt es aber auch keine Probleme wenn man alles dem Käufer überlässt. Selbst bei einem Unfall geht es in Normalfall alles zu lasten des Käufers.
Gruß Tobias
Zitat:
@ricco68 schrieb am 17. Oktober 2016 um 22:24:05 Uhr:
Oder sich gleich an der Zulassungsstelle treffen.
Geht leider nicht, die haben nur bis 12:30 geöffnet, und der käufer kommt erst nachmittags
aber was passiert wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet und sich nicht daran hält ??
Kann ich dann bei der Versicherung das Auto abmelden ??
Ich glaube nicht, dass dies geht, Du hast ja keine Papiere und kein Kennzeichen. Ein Auto, das angemeldet ist muss auch versichert sein.
Fahr doch mit zu ihm (oder fahr das Autos elbst zu ihm) und entwerte die Kennzeichen, wenn Du ihm nicht traust.
Dann würde er ja ohne gültige Kennzeichen herumfahren.
Normalerweise ist ein Käufer ja immer selbst dran interessiert, das Auto umzumelden. Im Schadensfall entstehen ja auch für ihn immer nur noch mehr Unaannehmlichkeiten, wenn er das Auto nicht fristgerecht umgemeldet hätte.
Was Du tun kannst: Die Veräusserungsanzeige der Zulassungsstelle zukimmen lassen und da mal fragen, was weiter passiert.
Zitat:
@ricco68 schrieb am 18. Oktober 2016 um 09:15:24 Uhr:
Ich glaube nicht, dass dies geht, Du hast ja keine Papiere und kein Kennzeichen. Ein Auto, das angemeldet ist muss auch versichert sein.
Fahr doch mit zu ihm (oder fahr das Autos elbst zu ihm) und entwerte die Kennzeichen, wenn Du ihm nicht traust.
Dann würde er ja ohne gültige Kennzeichen herumfahren.
Normalerweise ist ein Käufer ja immer selbst dran interessiert, das Auto umzumelden. Im Schadensfall entstehen ja auch für ihn immer nur noch mehr Unaannehmlichkeiten, wenn er das Auto nicht fristgerecht umgemeldet hätte.
Was Du tun kannst: Die Veräusserungsanzeige der Zulassungsstelle zukimmen lassen und da mal fragen, was weiter passiert.
Okay Danke,
ich hab hier schon was gefunden von der Allianz, ich glaube das geht so in Ordnung
selbst wenn er es nicht ummelden sollte, bin ich damit abgesichert
https://www.allianz-autowelt.de/.../
Ich hab das bei angemeldeten Fahrzeugen immer so gehandhabt, dass der Käufer alle Papiere und die Schilder zum Ummelden mitbekommen hat, das Auto blieb bei mir stehen, bis die Ummeldung vollzogen war.
Somit habe ich kein Risiko, dass er noch Rotlicht oder Geschwindigkeitsverstöße begeht, mit denen ich mich dann rumärgern muss. Und das Unfallrisiko (wenn auch gering) entfällt damit ganz. Hat bis jetzt jeder mitgemacht.
Hallo,
falls Du den Wagen angemeldet verkaufen möchtest, hier nochmal kurz das Grundlegenste zusammengefasst, einiges wurde ja bereits genannt (habe die Prozedur gerade hinter mir):
- Kaufvertrag aus dem Netz holen, z. B. ADAC (wichtig: Sachmängelhaftungs-/Gewährleistungsausschluss da Privatverkauf, ist in den Verträgen aber drin)
- am besten Termin in den Vertrag reinschreiben, bis wann er das Auto umzumelden hat (Achtung, inzw. gibt es in einigen Zulassungsstellen Terminvereinbarungspflicht, das kann von Vereinbarung bis Termin auch mal mehr als 1-2 Wochen sein, war zumindest bei meinem Käufer so!).
- Genaue Uhrzeit und Datum des Verkaufs in Vertrag eintragen (kann ja sein, das er losfährt und direkt einen Unfall baut oder geblitzt wird etc.)
- wie schon gesagt alle Papiere mitgeben (Fahrzeugschein/-brief + TÜV-Bescheinigung)
- Meldung des Verkaufs mit den Angaben zum Käufer (z. B. mit den Formularen zum Mustervertrag) direkt an die Zulassungsstelle und Versicherung schicken
- Man kann versuchen, nach Ablauf der Abmeldefrist, bei der eigenen Versicherung nachzuhaken ob denen inzw. eine Info von der Zulassungsstelle über die Abmeldung vorliegt. Glaube das ist die einzige Möglichkeit dies zeitnah zu checken. Bei mir dauerte es ca. 1-2 Tage nach Abmeldung durch den Käufer und ich erhielt eine Email von meiner Versicherung darüber.
Nach meiner Info regelt die Versicherung des Verkäufers bei einem Unfall nach dem verkauf den Schaden, der Käufer muss sämtliche Kosten übernehmen und der Verkäufer wird nicht hochgestuft. Deshalb ist es wichtig die genaue Uhrzeit + Datum im KV zu vermerken.
Gruß
Andere Möglichkeit nachdem der Käufer ja aus der gleichen Stadt kommt und scheinbar keinen weiten Weg hat: Probefahrt machen lassen, dann meldest du das Auto ab, gibst ihm die Papiere und er meldet es wieder an sobald er Zeit hat.
Zitat:
@kine050683 schrieb am 18. Oktober 2016 um 12:58:46 Uhr:
Andere Möglichkeit nachdem der Käufer ja aus der gleichen Stadt kommt und scheinbar keinen weiten Weg hat: Probefahrt machen lassen, dann meldest du das Auto ab, gibst ihm die Papiere und er meldet es wieder an sobald er Zeit hat.
aber dann hat er doch keine Kennzeichen , oder ???