1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gebrauchtwagenkauf Zulassungsprozess

Gebrauchtwagenkauf Zulassungsprozess

Themenstarteram 28. März 2022 um 18:20

Moin allerseits,

ich plane mir morgen einen Gebrauchtwagen in ca. 200km Entfernung anzusehen. Der Verkäufer will das Auto partout nur abgemeldet übergeben, aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit. Aktuell ist das Auto auch zum Zwecke einer Probefahrt noch angemeldet. So wie ich es verstanden habe, bleibt für eine Zulassung auf mich nur folgende Option.

1. Der Verkäufer meldet das Auto ab.

2. Ich bekomme die Fahrzeugpapiere und letzten TÜV-Bericht.

3. Ich kann das Fahrzeug auf mich anmelden und Kennzeichen prägen lassen

4. Ich hole das Fahrzeug ab.

Da dies sehr viel hin und her ist, stellt sich mir nun die Frage, ob man den Prozess vereinfachen könnte.

Der Verkäufer hat auch angeboten, dass Auto zu mir zu fahren, und dann die Kennzeichen zwecks Abmeldung wieder mitzunehmen. Allerdings ist dann doch das Problem, dass ich ohne die Kennzeichen das Auto nicht vernünftig auf mich anmelden kann. Oder irre ich mich da?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend,

Erik

Ähnliche Themen
30 Antworten

Zitat:

@260eE schrieb am 28. März 2022 um 20:20:43 Uhr:

Allerdings ist dann doch das Problem, dass ich ohne die Kennzeichen das Auto nicht vernünftig auf mich anmelden kann. Oder irre ich mich da?

Die Kennzeichen sind nicht das Problem, denn du mußt sowieso neue Kennzeichen prägen lassen für deinen Zulassungsbezirk.

Das Problem liegt darin, daß der Vorbesitzer die Fahrzeugpapiere für die Abmeldung benötigt.

Da macht es mehr Sinn, wenn ihr beide, nachdem er dir das Fahrzeug gebracht hat, zusammen zu deiner Zulassungsstelle fahrt, um das Fahrzeug dort abzumelden. Danach kann er dir die Fahrzeugpapiere übergeben und nach Hause fahren.

am 28. März 2022 um 18:29

Zur Zulassung brauchst du folgende Fahrzeugdokumente

- Zulassungsbescheinigung Teil 1

- Zulassungsbescheinigung Teil 2

(also Brief und Schein)

- Letzte gültige HU / AU ("TÜV" und "ASU" Bericht)

Sowie:

- Deinen Ausweis

- Geld / EC Karte

- EVB Nummer der Versicherung

- und dann Kennzeichen vor-Ort prägen lassen (teuer)

Optional:

- Kennzeichen vorher reservieren und über Internet bestellen :-)

Mach doch mit dem Verkäufer die Probefahrt, danach geht/fahrt Ihr das Fahrzeug abmelden und Du lässt Dir gleichzeitig Kurzzeitkennzeichen machen und fährst mit denen nach Hause. Dann dort mit normalen Kennzeichen zulassen.

Da die Teile 5 Tage gültig sind, lässt Du Deinen Versicherungsvertrag nach der regulären Zulassung 5 Tage früher beginnen und hast außer den Prägekosten fast keine Kosten für die KZK. Du musst Dir nur schnellst möglich eine eVB für die KZK besorgen, sonst wird das mit der Zulassung morgen nichts.

Evtl auch mal prüfen ob das KFZ online abgemeldet werden kann. Das geht dann via Smartphone und Personalausweis mit online Funktion. Dann kann man mit den entsiegelten Kennzeichen noch bis in den benachbarten Kreis fahren oder eben vorher Kurzzeitkennzeichen holen für die Rückfahrt.

 

Grüße

Steini

Wenn das Fahrzeug in Schein und Brief die Sicherheitscodes für iKfz hat kann es auch gleich online komplett auf den neuen Halter umgemeldet werden.

(wenn das System der (für den neuen Halter!) zuständigen Zulassungsstelle nicht gerade klemmt...)

Da bin ich mir bei Kennzeichen Wechsel nicht sicher ob das funktioniert. Wenn, dann ja nur mit bereits reservierten und vorhandenen Wunschkennzeichen.

Vollautomatisiert geht der Halterwechsel nur unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens, ja. Hätte aber halt den Vorteil, dass der Verkäufer kein auf sich zugelassenes Fahrzeug aus der Hand geben muss und der Käufer das Fahrzeug direkt auf sich zugelassen mitnehmen kann und keine weiteren Wege machen muss. Ich hatte den Eindruck, so in der Art wäre es gewünscht. (Wenn der Verkäufer das Kennzeichen für den Nachfolger des Wagens behalten will oder der Käufer ein eigenes Wunschkennzeichen will geht es halt nicht so einfach)

Der Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel geht zwar auch internetbasiert, aber da muss noch ein Mensch in der Zulassungsstelle Hand anlegen. Das nützt dem TE ohnehin nichts, weil er dann ja erst fahren darf, wenn er die Plaketten für das neue Kennzeichen per Post erhalten und aufgeklebt hat.

Bei allen i-Kfz Vorgängen (online-Zulassungen/Abmeldungen/Adressänderungen) muss durch einen MA der Zulassungsstelle Hand angelegt werden.

Vollautomatisiert geht da nix.

Aus der Sicht des Mitarbeiter ist das richtig. Aber das ist für den Halter nicht von Interesse.

 

Die Abmeldung wird sofort wirksam und der Halterwechsel bei Kennzeichenmitnahme auch.

 

Grüße

Steini

Zum einen sehe ich den ursprünglich geplanten Ablauf gar nicht so kompliziert für alle an.

Außerdem sollte man bedenken, daß der Kauf vielleicht gar nicht zustande kommt, weil bei der Besichtigung/Probefahrt noch irgendetwas negatives auffällt.

Zum anderen könntest du versuchen, daß der VK dir das Auto DOCH angemeldet mitgibt, indem

a) du ihm einen Pfand hinterlegst

b) die Modalitäten im Kaufvertrag genauestens beschrieben werden, z.B. daß ab Übergabe alle Verantwortung für Blitzer/Parkverstöße und auch der Schaden aus einer evtl. Rückstufung der Versicherung im Schadensfall von dir zu tragen ist.

Am Tag der Abmeldung darf man doch mit den entsiegelten Kennzeichen noch bis 23:59 Uhr fahren.

 

Also bei Kauf gemeinsam zum abmelden gehen und mit den entsiegelten Kennzeichen heim fahren, dort dann selber anmelden.

Wenn der Verkäufer das Fahrzeug abmeldet, darf dieser eine Rückfahrt im Zulassungsverfahren durchführen mit entstempelten Kennzeichen.

Der Erwerber darf damit nicht das Fahrzeug zu sich überführen

Das hatten wir doch schon zig mal. Wo steht genau, dass nur ein Verkäufer diese Rückfahrt vornehmen darf? Wo steht genau, dass ein Erwerber genau das nicht darf? Siehste....nirgendwo.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 29. März 2022 um 16:45:33 Uhr:

Das hatten wir doch schon zig mal. Wo steht genau, dass nur ein Verkäufer diese Rückfahrt vornehmen darf? Wo steht genau, dass ein Erwerber genau das nicht darf? Siehste....nirgendwo.

Wer die Rückfahrt macht ist egal, aber diese darf glaube ich nur im Zulassungsbereich gemacht werden. Kann ja nicht sein, dass man ein abgemeldetes Fahrzeug von München nach Hamburg fahren darf.

Und zur Sache: da ich eine Anhängerkupplung habe, würde ich einen Autoanhänger mieten und den abgemeldeten Wagen damit mitnehmen. Würde ich auch für einen Freund machen. Vielleicht hast du ja auch so einen Freund.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit