Gebrauchtwagenverkäufer klärt den Käufer nicht darüber auf, dass es sich bei dem PKW um einen Unfal
Hallo zusammen,
nachdem ich das auto von privat geauft habe(vor einem monat) findet mein bekannter ein unfall spur kotflügel und scheinwerfer gewechselt.
frage: was muss ich machen? kann ich vor gericht gehen ? im kaufvertrag steht unfalfrei.
Gruß Alex
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19 Antworten
Ganz klar: Ab zum Anwalt. Nur der kann dir professionell weiterhelfen.
Bezieht sich das nicht auf Unfälle mit einem Rahmenschaden ? Bei Anbauteilen bin ich mit da nicht so sicher ... kann ja auch gegen einen Baum "gebumst" sein und hat´s deswegen getauscht - oder ein Wildunfall ?
Würde erst einmal beim ADAC nachfragen wennde Mitglied bist.
Würd auch erstmal nachfragen! Gewisse erneuerungen braucht man nicht angeben beim Kauf! Eine erneuerte Stoßstange ist auch so ein Beispiel!
MFG PNkultweiss
Ich glaube mal gehört zu haben, dass wenn der Schaden nicht über 2.500 Euro war, dann muss der Wagen nicht unbedingt als Unfallwagen gehandelt werden!
Zitat:
Original geschrieben von Rayman_HB
Ich glaube mal gehört zu haben, dass wenn der Schaden nicht über 2.500 Euro war, dann muss der Wagen nicht unbedingt als Unfallwagen gehandelt werden!
Das geht auf jeden Fall in die richtige Richtung...ich bin mir da auch nich so sicher, aber Bagatellschäden (ich weiß nicht ob alle oder bis zu einem bestimmten Wert) müssen im Kaufvertrag nicht angegeben werden. Wenn er jetzt allerdings Unfallfrei reinschreibt, hat er meines Erachtens trotzdem einen Fehler gemacht. Ich würd da auch mal einen Anwalt konsultieren...
Kotflügel und Scheinwerfer gewechselt ist kein Unfall. Es sei denn da ist mit Spachtel gearbeitet worden. Ansonsten würd ich mir an deiner Stelle keine Hoffnungen machen.
Die Frage ist ja eher was Du Dir davon erwartest.
Möchtest Du den Kaufpreis mindern oder Dich von dem Vertrag komplett lösen?
Dann müsstest du ihn erstmal beweisen, das er wissentlich falsche angaben gemacht hat.
vielleicht war es ja auch der Vorbesitzer.
Er macht aber mit der Angabe "unfallfrei" eine Angabe "ins Blaue hinein".
Mann kann so etwas nur angeben, wenn man sich sicher ist. Wenn man das nicht ist, sollte man die Unfallfreiheit auf die Zeit beschränken, in der man Besitz oder Eigentum an dem Fahrzeug hatte.
Es muß ja auch nicht angegeben werden, wenn mal was geschweißt wurde. Hab meine Einstiegsleiste beim E36 geschweißt. Der org. Zustand ist wieder hergestellt und es ist ein ROST - kein UNFALLschaden.
Wenn dem so wäre müßte man ja auch angeben, wenn ein reparierter Hagel- oder Vandalismusschaden vorhanden wäre.
Denke also mal einen Strick wird man ihm nicht draus drehen können - evtl. eine Wertminderung. Aber ich wage mal zu behaupten an eine Rückgabe ist da eher nicht zu denken. Dann wäre eine durchgegammelte und dann getauschte Heckklappe auch ein Grund. Oder wenn das Ding gegen einen Pfosten gesetzt und dann ausgetauscht wurde.
Anders würde ich es sehen, wenn Aufgrund des Unfalls vorne das Fahrwerk in Mitleidenschaft gezogen worden und auch repariert worden ist.
meistens steht ja im kaufvertrag.
das fahrzeug ist meines wissens nach unfallfrei
oder in meiner zeit hatte das fahrzeug keinen unfall,
also kann man sofern er nicht der erst besitzer ist, ihn eigentlich keine vorwürfe machen.
mfg
Also es gibt dreierlei Arten:
1. Unfallfrei: Fahrzeug ohne jegliche Beschädigungen aber auch der Austausch von Karroserieteilen wegen Rost
2. Bagatellschaden: Geringfügige Deformation wie zB kleine Karosserie- und Lackschäden (Parkbeule,...)
3. Unfallwagen: Erheblicher Schaden bei wichtigen tragenden Teilen wie zB Hauptträger oder Aufhängungen für Motor, Getriebe, sowie Federbeinaufnahme,...
So hat es mir mein Kfz-Sachverständiger erzählt, als mir letztes Jahr einer in meine M2-Stoßstange reingefahren ist.
Mfg Benny
Zitat:
Original geschrieben von buck_dunns
Dann müsstest du ihn erstmal beweisen, das er wissentlich falsche angaben gemacht hat.
vielleicht war es ja auch der Vorbesitzer.
Muss er nicht.
Der Verkäufer, der alex den Wagen verkauft hat, muß schon dafür gerade stehen wenn er schreibt "unfallfrei", obwohl der Wagen es nicht ist.
Sollte der Unfallschaden vom Vor-vorbesitzer sein, so müßte der Verkäfer von alex sich an denjenigen wenden, der ihm den Wagen verkauft hat.
Denn eins ist ja wohl bekannt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
Ansprechpartner für Alex ist also derjenige, von dem er den Wagen gekauft hat. Da brauch er nix zu beweisen.
Alles in allem, rate ich aber, vor weiteren Maßnahmen erstmal einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Denn es muß auch definiert werden, ob es sich tatsächlich um einen "Unfallwagen" handelt!
Nur in dem Fall, hast gute Chancen den Preis nachträglich zu drücken.
Ich denke aber, daß ein lackierter Kotflügel und ausgetauschter Scheinwerfer kein Grund dafür ist, sofern alles Fachmännisch gemacht wurde.
Falls Du also unbedingt auf Streit auswillst, in der Hoffnung, ein paar hundert Euro zu ergattern, dann NUR mit Hilfe eines Anwalts.
also das ist kein lackierter Kotflügel sondern ein neue getaushte.
ich denke auch so, was ich ergattern kann, zahle alles anwalt.
hier noch was interessantes: http://www.rechtslexikon-online.de/Betrug.html
Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins Jahr 2009
Alex