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Gebrauchtwagenverkauf Einzelunternehmer an Privatperson

Themenstarteram 22. Februar 2022 um 8:12

Hallo zusammen,

ich habe ein Einzelunternehmen und würde gerne einen Gebrauchtwagen, welcher auf die Firma läuft, an eine Privatperson verkaufen (gekauft wurde das Fahrzeug im Juni 2017, MwSt. wurde damals ausgewiesen).

Muss ich dem Käufer ein Jahr Gewährleistung geben oder nicht?

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25 Antworten

Wenn ich das richtig mitbekommen hab musst du sogar 24 Monate Gewährleistung geben wenn du diese nicht verkürzt/verkürzen kannst.

Hi,

ja mit entsprechender Klausel 12 Monate Gewährleistung wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt.

In der Praxis heißt das du haftest 6 Monate für Mängel die eben unter Gewährleistung fallen.

Es gibt aber wohl die Möglichkeit den Wagen von der Firma in deinen Privatbesitz zu überführen und dann auch privat zu verkaufen, dein Steuerberater sollte dir da helfen können.

Soweit ich weiss ist die Gewährleistung seit diesem Jahr auf 24 Mon. erweitert worden.

https://www.verbraucherzentrale.de/.../...stung-und-schadenersatz-5057

Allerdings kann man anscheinend auch Fristen setzen. :rolleyes:

Ganz ehrlich - ich würde als Firma keiner Privatperson ein Fahrzeug verkaufen. Je nach Fahrzeug ist das Gewähleistungsrisiko ja vorher schon hoch gewesen, aber mit der neuen Beweislastumkehr vom n 1 Jahr rechnet sich das Risiko nicht mehr. Die Folge wird sein: es gibt noch weniger ältere Fahrzeuge bei seriösen Händlern, Gebrauchtwagen werden nochmal teurer. Aber es ist ja zum Schutz der Verbraucher …. (der dadurch leider kein Angebot mehr findet). Und Gewerbetreibende die nix mit KFZ am Hut haben, haben die Scheisse ebenso am Schuh hängen ohne fachliche Kenntnis zu haben und ohne eigene Werkstattmöglichkeiten - die sind durch die Gewährleistung in dieser Form in hohem Maße benachteiligt vor allen anderen.

Deshalb hatte ich den Q7 aus der Firma schon vor einiger Zeit einfach bei WKDA abgegeben.

Ich sehe das wie CivicTourer - habe selbst immer wieder Fahrzeuge im Firmenbestand, die gewechselt werden.

- Entweder bei Händler in Zahlung geben

oder

- Verkauf an Privatperson als Mittelsmann

So haben wir es bei unserem letzten Verkauf gemacht.

Das Fahrzeug wurde aus dem Bestand der Firma an Familienangehörigen verkauft der wiederum das Fahrzeug direkt weiterverkauft hat. Kaufvertrag lief dann über den Familienangehörigen.

Prinzipiell hat der Gesetzgeber hier gegen den Verbraucher "gewerkelt". Aus meiner Sicht sind Fahrzeuge aus einem Firmenbestand mit hoher Wahrscheinlichkeit gewartet und gepflegt (zumindest die höherpreisigen Fahrzeuge).

Dennoch würde ich doch bescheuert sein, wenn ich das Fahrzeug als Firma an einen Privatkäufer weitergebe.

Ich kann mir schon vorstellen, wie die Betrüger mit den Hufen scharren und als "Privatmann" Fahrzeuge aus Firmenbeständen kaufen, um anschließend mit Schäden zu drohen, ...

Na ja - solange es mich nicht betrifft, soll es mir egal sein. Schade nur für die Endverbraucher, denen so die Chance auf gepflegte Gebrauchtwagen reduziert werden.

Zitat:

@uricken schrieb am 23. Februar 2022 um 08:04:13 Uhr:

Ich sehe das wie CivicTourer - habe selbst immer wieder Fahrzeuge im Firmenbestand, die gewechselt werden.

- Entweder bei Händler in Zahlung geben

oder

- Verkauf an Privatperson als Mittelsmann

So haben wir es bei unserem letzten Verkauf gemacht.

Das Fahrzeug wurde aus dem Bestand der Firma an Familienangehörigen verkauft der wiederum das Fahrzeug direkt weiterverkauft hat. Kaufvertrag lief dann über den Familienangehörigen.

Prinzipiell hat der Gesetzgeber hier gegen den Verbraucher "gewerkelt". Aus meiner Sicht sind Fahrzeuge aus einem Firmenbestand mit hoher Wahrscheinlichkeit gewartet und gepflegt (zumindest die höherpreisigen Fahrzeuge).

Dennoch würde ich doch bescheuert sein, wenn ich das Fahrzeug als Firma an einen Privatkäufer weitergebe.

Ich kann mir schon vorstellen, wie die Betrüger mit den Hufen scharren und als "Privatmann" Fahrzeuge aus Firmenbeständen kaufen, um anschließend mit Schäden zu drohen, ...

Na ja - solange es mich nicht betrifft, soll es mir egal sein. Schade nur für die Endverbraucher, denen so die Chance auf gepflegte Gebrauchtwagen reduziert werden.

Wenn der Geschäftsmann, so wie du das gemacht hast, vorher über Privatperson als Mittelsmann verkauft hat, ist ja aber das Gleichgewicht wieder hergestellt.

Dann sitzen die "Betrüger" auf beiden Seiten.:p

Und generell ist die unzulässige Umgehung der Gewährleistungspflicht auch schon manchem "Schlauen" wieder auf die Füße gefallen.

Braucht evtl. nur etwas nachweisbares oder offensichtliches und einen beharrlichen Käufer.

Es wirft auch Fragen auf: warum war der letzte Halter "Gas-Wasser-Scheiße-Röhrich", aber jetzt wird der Wagen vom Wernersen verkauft, der den nie auf sich angemeldet hat und nur 3 Tage besitzt ... hat dann wohl der Frau nicht gefallen ... Ich würde dann drum bitten, die Gewährleistungsansprüche auf mich zu übertragen - und schon ists wieder vorbei. Jetzt müsste mal kompetent eingschätzt werden, inwieweit das als Täuschungsmanöver angesehen werden kann.

Zitat:

@uricken schrieb am 23. Februar 2022 um 08:04:13 Uhr:

- Verkauf an Privatperson als Mittelsmann

So haben wir es bei unserem letzten Verkauf gemacht.

Das Fahrzeug wurde aus dem Bestand der Firma an Familienangehörigen verkauft der wiederum das Fahrzeug direkt weiterverkauft hat. Kaufvertrag lief dann über den Familienangehörigen.

Strohmanngeschäfte sind meines Wissens nach nicht erlaubt und die Gewährleistung geht auf den nächsten Käufer über. Da wäre ich ganz vorsichtig, das nochmal zu machen. Das ging vielleicht in der Vergangenheit gut, aber ein zukünftiger Käufer könnte in den Papieren sehen, dass der erste Halter nur wenige Tage davor eine Firma war und kann dich für Mängel haftbar machen.

Danke für Eure wohlwollenden Tipps.

Ich habe mit offenen Karten gespielt. Dem Käufer habe ich im Vorfeld klar kommuniziert, dass das Fahrzeug nicht aus dem Betriebsbestand verkauft wird, um keine Gewährleistung zu geben.

Da das Fahrzeug IMMER bei Mercedes Benz gewartet wurde, alle Rechnungen und TÜV-Berichte in Kopie mit ausgehändigt wurden, war das Geschäft für den Käufer kein Risiko. Das Fahrzeug wurde gewaschen und gereinigt an den Käufer übergeben.

Hätte der Käufer es nicht gemacht - so what - dann hätte ich das Fahrzeug einfach in Zahlung gegeben oder bei wkda verkauft. Ich habe heute noch Kontakt zum Käufer und er ist immer noch sehr zufrieden mit dem Fahrzeug. Ich wollte niemanden betrügen sondern einfach nur diese schwachsinnige Gesetzgebung umgehen.

"Es wirft auch Fragen auf: warum war der letzte Halter "Gas-Wasser-Scheiße-Röhrich", aber jetzt wird der Wagen vom Wernersen verkauft..."

Das vorher "Gas-Wasser-Schei.. GmbH" als Eigentümer gelistet war, ist doch für den Kauf vollkommen unerheblich.

Der Käufer hat das Fahrzeug unmittelbar nach dem Kauf gleich wieder angeboten, ohne vorher eine eigene Anmeldung durchgeführt zu haben. Er hat die Chance gesehen, das Fahrzeug zu einem höheren Preis gleich wieder los zu werden :)

Wie auch immer: Ich freue mich für den Käufer (junge Dame), die ein lückenlos gepflegtes Auto von uns erhalten hat. Jede Frage wurde von uns beantwortet und im ADAC-Kaufvertrag wurde JEDER Mangel (Kratzer am Kotflügel) aufgelistet.

So lange der Käufer nicht umfällt und plötzlich sein Recht durchdrücken will, ist auch alles gut.

Wenn morgen was an dem Wagen ist für einen höheren Betrag würde ich das Konstrukt nicht als sicheren Ausschluss der Gewährleistung sehen. Wirklich sauber und rechtssicher umgangen hätte man das wohl nur mit einem Verkauf an Gewerbe. Ich wünsche Dir, dass alles glatt läuft - gleichwohl wäre ich interessiert wie ein Gericht das im Schadensfall bewerten würde.

Dass das Auto scheckheftgepflegt und gewaschen ist verhindert übrigens keine Schäden im Rahmen der Gewährleistung … ;)

Zitat:

@uricken schrieb am 23. Februar 2022 um 14:17:26 Uhr:

 

"Es wirft auch Fragen auf: warum war der letzte Halter "Gas-Wasser-Scheiße-Röhrich", aber jetzt wird der Wagen vom Wernersen verkauft..."

Das vorher "Gas-Wasser-Schei.. GmbH" als Eigentümer gelistet war, ist doch für den Kauf vollkommen unerheblich.

Der Käufer hat das Fahrzeug unmittelbar nach dem Kauf gleich wieder angeboten, ohne vorher eine eigene Anmeldung durchgeführt zu haben. Er hat die Chance gesehen, das Fahrzeug zu einem höheren Preis gleich wieder los zu werden :)

Da sähe ich noch andere Dinge die Dir auf die Füße fallen könnten zusätzlich zur Umgehen der Gewährleistung. Aber wie gesagt - ich drücke die Daumen.

Ein guter Gebrauchtwagen - mit ausweisbarer MwSt. - ist doch ins Ausland verkauft, bevor ein Verbraucherschützer Gewährleistungsanspruch sagen kann.

Zitat:

@altenheimbewohner schrieb am 23. Februar 2022 um 16:56:17 Uhr:

Ein guter Gebrauchtwagen - mit ausweisbarer MwSt. - ist doch ins Ausland verkauft, bevor ein Verbraucherschützer Gewährleistungsanspruch sagen kann.

Haben wir mal gemacht. Einmal und nie wieder!

Letztendlich lief es auf Ust-Betrug hinaus und die Kripo war in unserem Geschäftsräumen.

Wir haben uns vorher bei unserem Steuerberater informiert und alle benötigten Unterlagen vom Käufer angefordert (UST-Id, Gewerbenachweis, ...).

Somit waren wir auf der sicheren Seite - ärgerlich nur für den Käufer des Fahrzeugs in D. Ist zwar schon länger her aber diesen Vorfall habe ich bis heute nicht vergessen :)

Wir würden niemals an Kärtchenhändler, Kiesplatzhändler, Exporteure verkaufen. Letztendlich - was ich sehr schade finde - ist da zuviel Lug und Trug in der Szene. Dann lieber an einen privaten Käufer, der sympathisch ist und sich tatsächlich über das Auto freut.

Wir haben in den letzten 10 Jahren 4 Fahrzeuge privat verkauft.

- ML 270 CDI

- AUDI R8

- VW Beetle

- A-Klasse

Sobald der Käufer auf mich seriös und vertrauensvoll wirkt, gehe ich auf das Gespräch freundlich ein. Wichtig ist halt, dass man immer offen und ehrlich miteinander kommuniziert. Dieses Gefühl habe ich bei dem oben genannten Klientel eben nicht. Und wenn ich selbst ein ungutes Gefühl habe (meistens bereits beim ersten Telefonat), breche ich den Kontakt ab. Bevor die ein Fahrzeug von uns bekämen, würde ich es lieber in Zahlung geben oder in der Familie verschenken.

Die vielen negativen Berichte/Fragen hier im Forum zeigen deutlich, dass man leider niemanden mehr trauen kann. Da hilft dann nur noch das Bauchgefühl und wasserdichte Verträge (ADAC).

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