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gebremster Anhäger 13 Monate über TÜV Termin

Hallöchen,

kann mir einer von Euch sagen (also im/für den Fall der Fälle), wie ich einen gebremsten und zugelassenen Anhänger am besten zur Prüfstation bekomme? Was erwartet mich dort?

Danke für Infos im Voraus!

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wvn schrieb am 10. Januar 2017 um 15:21:29 Uhr:

Hallöchen,

kann mir einer von Euch sagen (also im/für den Fall der Fälle), wie ich einen gebremsten und zugelassenen Anhänger am besten zur Prüfstation bekomme? Was erwartet mich dort?

Danke für Infos im Voraus!

Mit einem entsprechenden Zugfahrzeug den Anhänger hinbringen und das Teil zur HU vorführen. Dort erwartet dich dann neben der normalen Gebühr ein 20%iger Aufschlag. Dafür kriegst du aber auch die Plakette wieder für 2 Jahre.

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Einfach hinfahren ;)

Wenn er zugelassen ist aber nur.

Ansonsten - auch wenn's bizarr klingt, auf nen Anhänger laden.

in der Morgendämmerung hinziehen und hoffen, dass kein Polizeifahrzeug hinter Dir ist.

Alternativ: verladen (Kennzeichen abgeschraubt) oder abmelden und mit Kurzzeitkennzeichen bzw. entstempelten Kennzeichen hinfahren.

Zitat:

@wvn schrieb am 10. Januar 2017 um 15:21:29 Uhr:

Hallöchen,

kann mir einer von Euch sagen (also im/für den Fall der Fälle), wie ich einen gebremsten und zugelassenen Anhänger am besten zur Prüfstation bekomme? Was erwartet mich dort?

Danke für Infos im Voraus!

Mit einem entsprechenden Zugfahrzeug den Anhänger hinbringen und das Teil zur HU vorführen. Dort erwartet dich dann neben der normalen Gebühr ein 20%iger Aufschlag. Dafür kriegst du aber auch die Plakette wieder für 2 Jahre.

1 Punkt und 60€ im Falle eines Falles. Such Dir einen Freund, der direkt hinterm Anhänger fährt.

am 10. Januar 2017 um 16:54

... Abmelden wär ja wohl das Dümmste was man machen kann - Kurzzeitkennz. kriegste nur noch mit gültiger HU.

Einfach hinfahren... evtl. mit einem Bekannten hinten dran, wie schon vorgeschlagen.

Und ganz allgemein das Kennzeichen mit der abgel. Plakette niemanden sehen lassen, auch wenn der Anh. zwischenzeitlich auf Privatgrund (einsehbar) abgestellt sein sollte.

PS: ... hab auch noch 2 Anh. rumstehen, bei denen die HU u.U. mehrere Jahre überzogen wurde/wird. Die Kennzeichen liegen während dieser Zeit abgebaut in d. Werkstatt.

Mach einen Termin bei der Prüfstelle und zieh den Anhänger dort hin, falls dich die Rennleitung anhält erzähl ihnen von dem Termin und biete ihnen die Telefon-Nr. zur Überprüfung an - mich haben die bis jetzt immer ohne Ticket weiter fahren lassen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Januar 2017 um 17:54:17 Uhr:

... Abmelden wär ja wohl das Dümmste was man machen kann - Kurzzeitkennz. kriegste nur noch mit gültiger HU. …

Nö, das gibt’s auch noch ohne HU. Eben für die Wege zur HU.

ist der direkte Weg zur Werkstatt/Prüfstelle nicht "frei" mit abgelaufenen TÜV

Streng genommen ist noch nicht mal das Abstellen auf Privatgrund ohne TÜV "frei". Wenn der Nachbar petzt, kann das schon kosten.

Ich kann mich nur martinbs Vorschlag anschließen - Termin beim TÜV vereinbaren mit schriftlicher Bestätigung oder Telefonnummer zum Anrufen.

100% Sicherheit, ohne Strafe davonzukommen, gibt es nicht, aber wenn man sich bei der Rennleitung nicht allzu bescheuert anstellt und der Polizist keinen allzu schlechten Tag hat, sollte das schon klappen. Die meisten Polizisten sollten genug Fingerspitzengefühl haben, die Strafe nicht zu verhängen, und das Restrisiko dürfte überschaubar sein.

Außer natürlich man hat einen Anhänger greifbar, mit dem man den zu prüfenden Hänger transportieren kann. Dann ist das Risiko wirklich gering. Allerdings sollte man dann bei dem "Ladegut" auch das Nummernschild abmontieren, denn ob der Anhänger selbst fährt, gefahren wird oder auf Privatgrund steht, macht aus Sicht der Vorschriften keinen Unterschied.

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Januar 2017 um 17:54:17 Uhr:

... Abmelden wär ja wohl das Dümmste was man machen kann

Ja, aber vor allem deswegen, weil man damit der Behörde die begangene OWi auf dem Silbertablett präsentiert!

Wer auf Nummer sicher gehen will sorgt im Gegenteil dafür, dass bis zum Ablauf von drei Monaten nach der HU-Vorführung die Behörde die Papiere nicht zu sehen bekommt...

Zitat:

@Schrepfer schrieb am 10. Januar 2017 um 20:06:02 Uhr:

ist der direkte Weg zur Werkstatt/Prüfstelle nicht "frei" mit abgelaufenen TÜV

Das ist jetzt etwas abstrakt:

So lange der Betrieb nicht (wegen der Überschreitung der HU-Frist) untersagt wurde, ist das Fahren nicht direkt verboten. Es erhöht aber natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Überziehung auffällt. Die Ordnungswidrigkeit besteht nicht in der Verkehrsteilnahme, sondern schon in der reinen Existenz eines zugelassenen Fahrzeugs mit überschrittener Vorführfrist.

Keine Bange!

Der direkte Weg zum und vom TÜV (auch bei großer Überschreitung der HU-Frist) ist durch das STVG gedeckt.

Bedingung:

Es liegt eine gültige Haftpflichtversicherung für den Anhänger vor!

Günstig ist es, dass man vorher mit dem TÜV einen Termin vereinbart, den man auf den Weg mitnimmt (auch die Polizei hat Vorgaben...)...und bitte mit dem alten, jedoch nicht entstempelten Kennzeichen hinfahren....

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