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Gebühren für Bußgeldbescheid unvermeidbar?!
Hallo,
ich wurde in Hessen außerhalb geschlossener Ortschaften mit 17 km/h zu schnell geblitzt. Sehr schnell kam nach zwei Tagen bereits ein Anhörungsbogen.
Ich kenne es eigentlich so, dass direkt eine Zahlkarte beiliegt, um zu bezahlen. Dies war nicht der Fall ich konnte lediglich den Verstoß zugeben (habe ich getan) oder den wahren Fahrer benennen.
Jetzt kam eine förmliche Zustellung mit einem Bußgeldbesscheid. Ich soll zusätzlich 25€ plus 3,50€ Auslagen bezahlen. Ist das zulässig? Wozu eine Bearbeitungsgebühr? Ich habe den Verstoß direkt zugegeben und hätte ihn auch direkt bezahlt, aber die Option gab es gar nicht. Ich dachte immer, dass ein Bußgeldbescheid erst bei Widerspruch oder bei weiteren Ermittlungen ausgestellt wird.
Vielen Dank!
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17 Antworten
Am zuverlässigsten vermeidest du die Gebühren für einen Bußgeldbescheid bei Beachtung der StVO.
Spaß beiseite - du warst zwei km zu schnell, sonst wärst du im Verwarnungsgeldbereich (unter 60,- €) gelandet, da gibt es keine Bearbeitungsgebühr. Bei 60,- € Bußgeld kommen jedoch überall die 28,50 € dazu. Mit einer RS-Versicherung im Genick kannst du dir diese 28,50 € erstatten lassen.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Danke für die Antwort! Die Grenze war mir nicht bekannt (dachte das ist erst, wenn es auch Punkte gibt), daher ist das dann die Begründung. Eine RSV habe ich tatsächlich, die Frage ist ob es das dann wert ist oder ob man die sich nicht für höhere/wichtigere Themen aufspart. Oder geht es da nur um eine Formsache?
Nö, da geht es um 28,50 €. Gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, lohnt im Regelfall - wenn auch nur für den Anwalt.
Ich habe hier mal durchgefegt. Vielleicht könnten die Teilnehmer sich mal in Richtung themenorientiert beschränken.
Gebühren, also sog. "Kosten" sind (und bleiben) eine Privatrechtliche Forderung der Bußgeldstelle, bzw. des Staates
Das Bußgeld hingegen unterliegt dem "Strafrecht".
Selbst bei Verhängung von sog. "Erzwingungshaft" wird diese sofort außer Vollzug gesetzt, sobald man das Bußgeld in bar bezahlt hat..... bei dem unten genannten Beispiel also € 60.oo
Beispiel:
Bußgeld................................................................ = € 60
Gebühren der Bußgeldstelle..................................... = € 25.oo
sog. "Auslagen" der Behörde / meistens Porto für PZU = € 3.5o
Zusammen bei diesem Beispiel also € 88.5o
Wie gut, dass Du keine Post bekommen kannst
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Juli 2024 um 17:49:23 Uhr:
Wie gut, dass Du keine Post bekommen kannst
Wer sagt oder behauptet denn das?
Zitat:
@PZU schrieb am 29. Juli 2024 um 17:50:17 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Juli 2024 um 17:49:23 Uhr:
Wie gut, dass Du keine Post bekommen kannst
Wer sagt oder behauptet denn das?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Juli 2024 um 17:52:24 Uhr:
Zitat:
@PZU schrieb am 29. Juli 2024 um 17:50:17 Uhr:
Wer sagt oder behauptet denn das?
Ja, bloß der PZU-Brief ist ja trotzdem während meiner Abwesenheit angekommen...
Lese Dir doch nochmal den Thread durch, auch wenn leider dort nicht (mehr) geantwortet werden kann