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Gebühren für Bußgeldbescheid unvermeidbar?!

Themenstarteram 27. Juli 2024 um 12:17

Hallo,

ich wurde in Hessen außerhalb geschlossener Ortschaften mit 17 km/h zu schnell geblitzt. Sehr schnell kam nach zwei Tagen bereits ein Anhörungsbogen.

Ich kenne es eigentlich so, dass direkt eine Zahlkarte beiliegt, um zu bezahlen. Dies war nicht der Fall ich konnte lediglich den Verstoß zugeben (habe ich getan) oder den wahren Fahrer benennen.

Jetzt kam eine förmliche Zustellung mit einem Bußgeldbesscheid. Ich soll zusätzlich 25€ plus 3,50€ Auslagen bezahlen. Ist das zulässig? Wozu eine Bearbeitungsgebühr? Ich habe den Verstoß direkt zugegeben und hätte ihn auch direkt bezahlt, aber die Option gab es gar nicht. Ich dachte immer, dass ein Bußgeldbescheid erst bei Widerspruch oder bei weiteren Ermittlungen ausgestellt wird.

Vielen Dank!

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3 Antworten

Am zuverlässigsten vermeidest du die Gebühren für einen Bußgeldbescheid bei Beachtung der StVO.

Spaß beiseite - du warst zwei km zu schnell, sonst wärst du im Verwarnungsgeldbereich (unter 60,- €) gelandet, da gibt es keine Bearbeitungsgebühr. Bei 60,- € Bußgeld kommen jedoch überall die 28,50 € dazu. Mit einer RS-Versicherung im Genick kannst du dir diese 28,50 € erstatten lassen.

Themenstarteram 27. Juli 2024 um 12:41

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Danke für die Antwort! Die Grenze war mir nicht bekannt (dachte das ist erst, wenn es auch Punkte gibt), daher ist das dann die Begründung. Eine RSV habe ich tatsächlich, die Frage ist ob es das dann wert ist oder ob man die sich nicht für höhere/wichtigere Themen aufspart. Oder geht es da nur um eine Formsache?

Nö, da geht es um 28,50 €. Gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, lohnt im Regelfall - wenn auch nur für den Anwalt.

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