Gedimmtes Abblendlicht f. Tagfahrlicht
habe garade gelesen, das gedimmtes abblendlicht als tageslicht verwendet werden kann.
ZITAT: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.
ich denke mal, es wäre möglich, ein wiederstand (nach dem relais) einzubauen, um das abblendlicht ein wenig zu schwächen. was ich dazu benötige, wäre ein schaltplan von diesem relais. besitzt es wer? bzw glaubt ihr, es wäre möglich, das abblendlicht so zu schwächen als wären es 2 21w birnen.................?
ach ja, desweiteren steht:
ZITAT:
Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.
ob´s in deutschland gültig ist, kann ich nicht sagen, in österreich aber auf alle fälle...............
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18 Antworten
dein Abblendlicht hat so um die 55W pro Seite. Wenn du auf 21W kommen willst musst du 34W pro Seite verbraten! Dazu brauchst du entweder nen riesen Kühlkörper oder/ ne Zwangsbelüftung.
Ich glaube das ist eine Schnapsidee, ich würde mir an deiner Stelle Nachrüst-Tagfahrlicher hinbauen, wenn du das originale Abblendlicht nicht magst...
warum den das Abblendlicht mit einem Widerstand dimmen und die Energie verheizen.
Wüsste nicht, das es verboten ist am Tage mit dem serienmässigen Abblendlicht zu fahren.
irgenwie ist das aber möglich. sonst würden die da nicht so ein bericht schreiben. nur wie das fuktioniert, ist mir schleierhaft. hat keiner eine ahnung, wie das klappen könnte.
grund für meine überlegung ist natürlich die haltbarkeit des abblendlichtes. seit ich tageslich habe, ist der verbrauch an h7-würmchen extrem gestiegen. und wie jeder weiss, kosten anständige h7 schon etwas.................und die hersteller freuen sich natürlich............
nachtrag: hier kann man alles nachlesen
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1113313.html
Re: Gedimmtes Abblendlicht f. Tagfahrlicht
Zitat:
Original geschrieben von Hardstyle Syste
habe garade gelesen, das gedimmtes abblendlicht als tageslicht verwendet werden kann.
ob´s in deutschland gültig ist, kann ich nicht sagen, in österreich aber auf alle fälle...............
Hallo obwohl das aber bei uns fraglich ist!
Habe schon mal eine mündliche verwarnug bekommen, hatte dann bei einer Polizeidienstelle nach gefragt und die sagten es ist erlaubt!
Wie ich vorige Woche in der CZ war hatte mir auch wieder ein Österr.zollbeamter gesagt das es nicht erlaubt wäre!?
Wer soll sich da auskennen wenn nicht mal diese Leute es wissen
mfg
und warum fährt man nich einfach mit dem standlicht ?
jetzt sag nich is verboten . mich ham sie noch nie damit angehalten . beim vectra siehts ja auch nich aus wie standlicht is ja recht hell und sieht zudem noch echt gut aus grade mit einem kühlergrill wie meiner.
mfg Alex
vermutlich weil es eben dafür in der stvo vorgeschrieben ist, was auch der name vermuten läßt.
aus dem link von Hardstyle Syste:
Zitat:
"Grundsätzlich gilt, dass bei Verwendung von EU-konformen Leuchten bzw. solchen mit 'ECE-Prüfzeichen' keine behördliche Genehmigung für den Einbau erforderlich ist. Eigenmächtige Umbauten bestehender Leuchten sind grundsätzlich unzulässig", warnt Hoffer. Wer elektronische Dimmer einbauen möchte, sollte dies unbedingt nur gemeinsam mit einer dafür spezialisierten Fachwerkstätte durchführen.
Also nur Dimmer mit Zulassung sind erlaubt...
Zitat:
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:
... * Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
Dann wäre das doch für .at geklärt, oder?
Und in .de ist das Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) alleine schon lange verboten. Ebenso darf man Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schnee anschalten, nicht wegen Dunkelheit!
Zitat:
Original geschrieben von Z18XE
und warum fährt man nich einfach mit dem standlicht ?
jetzt sag nich is verboten .
§17 Beleuchtung:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden........
Wenn sie dich noch nicht erwischt haben, war das Glück.
Denn so dumm ist die Polizei auch nicht, Standlicht von Abblendlicht zu unterscheiden.
Gruß Marc
Zitat:
Original geschrieben von Kitekater
§17 Beleuchtung:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden........
Wenn sie dich noch nicht erwischt haben, war das Glück.
Denn so dumm ist die Polizei auch nicht, Standlicht von Abblendlicht zu unterscheiden.
Gruß Marc
loooooooooooooooooool
also gut, dass das verboten ist will ich sicherlich nicht anzweifeln, ABER...
...dass das irgendjemanden interessiert schon! Wir haben hier in Aschaffenburg die größten Streberbullen die es gibt - die interessiert alles, nur nicht dein eingeschaltetes Standlicht! (außer die Birnchen sind durch LEDs ersetzt). Im übrigen fahren die gerne selbst mit Standlicht rum... die alten Audis und 3er BMW hatten auch häufig so ein schwaches Licht an - bei den neuen dürfte das das Tagfahrlicht sein...
ich fahr grundsätzlich mindestens mit Standlicht... egal was der Rest darüber denkt. Als passive Leuchteinrichtung beim B Vectra auf jedenfall geeignet (meines erachtens)
Zitat:
Original geschrieben von Z18XE
und warum fährt man nich einfach mit dem standlicht ?
jetzt sag nich is verboten . mich ham sie noch nie damit angehalten . beim vectra siehts ja auch nich aus wie standlicht is ja recht hell und sieht zudem noch echt gut aus grade mit einem kühlergrill wie meiner.
mfg Alex
ist verboten zumindest in deutschland , nicht alle polizisten halten dich an! Aber normalerweise ist es vorboten mit Standlicht zufahren...Steht sogar im katalog
Zitat:
Original geschrieben von OpelPoWer1.6L
normalerweise ist es vorboten mit Standlicht zufahren...
nein....
ihr zitiert immerwieder zeug und reißt es dabei aussm zusammenhang! würdet ihr auch mal den rest lesen, der zusätzlich noch dabeisteht (und mitdazuzählt!), dann wäre euch ganz schnell klar, das ihr mit standlicht am tage fahren könnt bzw. dürft...und das sich das "nur" standlicht ist verboten auf die "beleuchtungszeit" (also dann wenns dunkel wird) bezieht
Zitat:
Original geschrieben von OpelPoWer1.6L
Steht sogar im katalog
was steht da?!
da steht nix von "standlicht am tage benutzt"...das bezieht sich wiederebenfalls auf die o.g. "beleuchtungszeiten"
obs nun sinn macht (oder nicht) mit standlich rumzufahren sei jetzt mal dahingestellt, ABER es ist definitiv NICHT verboten.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nein....
ihr zitiert immerwieder zeug und reißt es dabei aussm zusammenhang! würdet ihr auch mal den rest lesen, der zusätzlich noch dabeisteht (und mitdazuzählt!), dann wäre euch ganz schnell klar, das ihr mit standlicht am tage fahren könnt bzw. dürft...und das sich das "nur" standlicht ist verboten auf die "beleuchtungszeit" (also dann wenns dunkel wird) bezieht
Tschuldigung, aber das ist Käse.
Lies es dir selber mal durch
Zitat:
Original geschrieben von Kitekater
Tschuldigung, aber das ist Käse.
Lies es dir selber mal durch
und was steht da?!
dort steht als erstes "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen" dann kommt der § "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." ABER dieser bezieht sich auf die "beleuchtungszeit"! und nicht auf die tageszeit! (was dadurch noch verstärkt wird, das direkt danach im selben § was von "abblenden" & "ausreichende beleuchtung" steht...)
Und es ist dennoch Käse.
- (2) ist kein Unterpunkt von (1), sondern ein weiterer Punkt
- (2a) und (3) beziehen sich auch auf den ganzen Tag...
- "Beleuchtungszeiten" ist nicht aufgeführt, sondern ein Interpretation von dir