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GEDULDETE ÜBERLADUNG 7.5 TONNEN

Themenstarteram 1. September 2018 um 13:46

Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter

...um über 5 % 10 €

...um über 10 % 30 €

...um über 15 % 35 €

Im Bußgeldkatalog 2018 habe ich die obigen Daten gefunden und hätte die Frage bis zu wieviel Prozent Überladung tatsächlich geduldet wird und man weiterfahren kann. Bußgeld Zahlung ist klar.

Ich leite aus den obigen Daten ab, daß bis 15 % Überladung bei 7.5 Tonner gerade noch geduldet werden und nach Zahlung von 35 Euro weitergefahren werden kann und es keinen Punkt in Flensburg gibt.

Kann mir jemand dazu Erfahrenswerte sagen wie es damit in der Praktik aussieht.

Beste Antwort im Thema

Also bei Schüttgütern wird bis 3 % nichts passieren ab 3 % gibt es ein Bussgeld ab 10% musst du umladen und bist im Punkte bereich.

In der Regel wird die weiterfahrt auch untersagt.

Bei Errechenbaren Gütern gibt es keine Überladungs duldung ,Busgelder bleiben gleich

Achtung bei Gewerblichen Fahrten gilt ein anderer Bussgeldsatz und da kann einem sehr schnell Vorsatz angerechnet werden .

Noch was neben bei auch der Verlader und der Verwieger ist mit einem Bussgeld dabei solltest du erwischt werden.

Wenn es Gewerblich ist zahlt dein Chef gleich mal das 3 fache von deinem Bussgeld,bei mehreren Verstössen wird das Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigt.

Sollte das Gewerbeaufssichtsamt kommen kommt die BAG in der Regel auch mit ,und dann wird der ganze Betrieb einmal auf Links gedreht.

Ich habe es persönlich bei verschiedenen Firmen 2 mal mit gemacht ,da sind beide male 2 Tage lang keine LKW rein oder Raus gefahren alle LKW wurden ausgelesen und jeder wurde mit seiner Fahrerkarte durch läuchtet.

6 stellige Strafen wurden bei beiden Firmen fällig.

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...die Entscheidung, ob du weiterfahren darfst oder nicht wird vermutlich auch davon abhängen ob es sich um eine sog. formelle oder auch eine technische Überladung handelt.

Bei einem 7,5 Tonner, der eigentlich technisch ein 12 Tonner ist aber abgelastet wurde hat man technisch kein Problem, wenn der 12 Tonnen auf die Waage bringt... dagegen wird ein (von der Konstruktion her) 12 Tonner der 18 Tonnen hat eher ein sicherheitrelevantes Problem sein.

Und wenn bei ersterem also dem auf 7,5 Tonnen abgelasteten 12 Tonner der tatsächlich 12 Tonnen wiegt noch ein Faher mit dem richtigen Führerschein drauf sitzt (also C bzw. CE), dann ist die Überladung ein Problem, das rein auf dem Papier besteht.

PKW oder LKW. Ich weis ja nicht wo du das gefunden hast, aber bei LKW steht etwas anderes drinn.

Themenstarteram 1. September 2018 um 14:00

Zitat:

@Zoker schrieb am 1. September 2018 um 15:54:37 Uhr:

PKW oder LKW. Ich weis ja nicht wo du das gefunden hast, aber bei LKW steht etwas anderes drinn.

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

Ist mir soeben geschickt worden und im TV Kabel Doku war gerade ein Fall bei der Serie Achtung Kontrolle mit 15 % Überladung und geduldeter Weiterfahrt.

Ich habe noch in Erinnerung, daß ich schon mehrmals bei über 5 % Überladung umladen mußte.

Achso Fernsehn. Das ist eine Doku-Soap, wird heute als Real-Life-Doku verkauft. Was da echt und gestellt ist weist du nicht, das ist Scripted Reality. Also eine Seifenoper

...außerdem, wer weiß - wer gut schmiert, der gut fährt. :D:D:D

Themenstarteram 1. September 2018 um 14:22

Zitat:

@gast356 schrieb am 1. September 2018 um 15:53:25 Uhr:

...die Entscheidung, ob du weiterfahren darfst oder nicht wird vermutlich auch davon abhängen ob es sich um eine sog. formelle oder auch eine technische Überladung handelt.

Bei einem 7,5 Tonner, der eigentlich technisch ein 12 Tonner ist aber abgelastet wurde hat man technisch kein Problem, wenn der 12 Tonnen auf die Waage bringt... dagegen wird ein (von der Konstruktion her) 12 Tonner der 18 Tonnen hat eher ein sicherheitrelevantes Problem sein.

Und wenn bei ersterem also dem auf 7,5 Tonnen abgelasteten 12 Tonner der tatsächlich 12 Tonnen wiegt noch ein Faher mit dem richtigen Führerschein drauf sitzt (also C bzw. CE), dann ist die Überladung ein Problem, das rein auf dem Papier besteht.

Ich habe aus Interesse gefragt wie Überladung tatsächlich in der Praxis gehandhabt wird.

In den 70er Jahren hat es wenig Probleme bei Überladung gegeben. Wenn es nicht 50 bis 100 % Überladung waren konnte man in der Regel weiterfahren.

Ich habe einen reinen 7.5 Tonner mit 2,980 kg Nutzlast, einen abgelasteten 8 Tonner mit 2,400 kg Nutzlast, einen abgelasteten 8.5 Tonner Koffer mit 1.700 kg Nutzlast (mit 6.5 Meter Ladefläche und schweren hohen Koffer und LBW), einen abgelasteten 9.5 Tonner mit Plane und alter schwerer LBW mit 1.650 Tonnen Nutzlast. Deshalb interessiert mich die geduldete Überladung.

Themenstarteram 1. September 2018 um 14:25

Zitat:

@gast356 schrieb am 1. September 2018 um 16:08:16 Uhr:

...außerdem, wer weiß - wer gut schmiert, der gut fährt. :D:D:D

Früher in den 70er Jahren war das an der Tagesordnung bei Überladung. Da hat es an den Grenzen und Autobahnen auch noch keine festen Kontrollstellen mit Brückenwaagen gegeben. :D

Also bei Schüttgütern wird bis 3 % nichts passieren ab 3 % gibt es ein Bussgeld ab 10% musst du umladen und bist im Punkte bereich.

In der Regel wird die weiterfahrt auch untersagt.

Bei Errechenbaren Gütern gibt es keine Überladungs duldung ,Busgelder bleiben gleich

Achtung bei Gewerblichen Fahrten gilt ein anderer Bussgeldsatz und da kann einem sehr schnell Vorsatz angerechnet werden .

Noch was neben bei auch der Verlader und der Verwieger ist mit einem Bussgeld dabei solltest du erwischt werden.

Wenn es Gewerblich ist zahlt dein Chef gleich mal das 3 fache von deinem Bussgeld,bei mehreren Verstössen wird das Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigt.

Sollte das Gewerbeaufssichtsamt kommen kommt die BAG in der Regel auch mit ,und dann wird der ganze Betrieb einmal auf Links gedreht.

Ich habe es persönlich bei verschiedenen Firmen 2 mal mit gemacht ,da sind beide male 2 Tage lang keine LKW rein oder Raus gefahren alle LKW wurden ausgelesen und jeder wurde mit seiner Fahrerkarte durch läuchtet.

6 stellige Strafen wurden bei beiden Firmen fällig.

Themenstarteram 1. September 2018 um 15:07

Zitat:

@jmlif schrieb am 1. September 2018 um 16:45:10 Uhr:

Also bei Schüttgütern wird bis 3 % nichts passieren ab 3 % gibt es ein Bussgeld ab 10% musst du umladen und bist im Punkte bereich.

In der Regel wird die weiterfahrt auch untersagt.

Bei Errechenbaren Gütern gibt es keine Überladungs duldung ,Busgelder bleiben gleich

Achtung bei Gewerblichen Fahrten gilt ein anderer Bussgeldsatz und da kann einem sehr schnell Vorsatz angerechnet werden .

Ich fahre ausschließlich nur privat und habe mit Gewerbe nichts am Hut. Meine Lkw sind alle schon fast Oldtimer und ich fahre privat mit Werkzeug, Möbel etc. herum.

ja

dann einfach fahren nach gefühl

versteh nur nicht warum ich privat fahre+dann noch vorhabe überladen zu fahren

bei den gewichten gibts keinen unterschied zwischen privat oder gewerblich

nur die strafen sind gewerblich anders geregelt

Da gibt's keine Pauschale Antwort.

Auch bei Schüttgütern gibt's null Toleranz wenn über eine Waage gefahren wurde..

Das ist schon auch der Grund das immer mehr Steinbrüche und Sandgruben nur noch bis max 40 t fahren lassen.

Ist ja auch richtig so wenn ich nach der Beladung über eine Waage fahre kann ich ja schlecht sagen ich wusste nicht wie schwer.......

Generell gilt bis 2% kann man das alles noch mit Geld wieder gut machen

Alles über 2% gibt zusätzlich Punkte auch im Schüttgut Bereich.

Themenstarteram 1. September 2018 um 16:44

Zitat:

@transe79 schrieb am 1. September 2018 um 18:33:58 Uhr:

ja

dann einfach fahren nach gefühl

versteh nur nicht warum ich privat fahre+dann noch vorhabe überladen zu fahren

bei den gewichten gibts keinen unterschied zwischen privat oder gewerblich

nur die strafen sind gewerblich anders geregelt

Bei einem abgelasteten 7.5 Tonner und einer Nutzlast von 1.700 kg kann eine Ladung Lkw Ersatzteile für Oldtimer, Werkzeuge oder Möbel schnell zuviel sein.

Themenstarteram 1. September 2018 um 16:49

Zitat:

@worti32 schrieb am 1. September 2018 um 18:40:09 Uhr:

Da gibt's keine Pauschale Antwort.

Auch bei Schüttgütern gibt's null Toleranz wenn über eine Waage gefahren wurde..

Das ist schon auch der Grund das immer mehr Steinbrüche und Sandgruben nur noch bis max 40 t fahren lassen.

Ist ja auch richtig so wenn ich nach der Beladung über eine Waage fahre kann ich ja schlecht sagen ich wusste nicht wie schwer.......

Generell gilt bis 2% kann man das alles noch mit Geld wieder gut machen

Alles über 2% gibt zusätzlich Punkte auch im Schüttgut Bereich.

Ich kann mich noch erinnern mit abgelasteten 7.5 Tonnen Bedord TL1020 und 8 Tonnen Tandemachsanhänger insgesamt Überladung von 6 % hat 60 Euro gekostet.

Fahrerlaubnis für über 7,5t ist aber vorhanden?

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