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Gefährdung im Straßenverkehr

Themenstarteram 17. Mai 2022 um 22:51

Hallo erstmal,

 

heute Morgen wurde ich geweckt wer stand vor der Tür Polizei. Naja nichts bei gedacht, geredet, meinten die zwei Beamten es gab einen Vorfall vor 2 Monaten in dem ich einen andere Autofahrer gefährdet hatte. Ich musste erstmal überlegen weil ich nicht auf Anhieb genau wusste was passiert war vor 2 Monaten, sprich ich bin auf der rechten Spur gewesen wollte die Spur wechseln hab aber im Rückspiegel zu spät gesehen das da jemand war (ich weiß mit dem Schulterblick wäre das nicht passiert) er relativ stark in die Eisen, ich hab mich per Warnblinker entschuldigt etc. Ich will mich hier absolut nicht rausreden, meine Frage ist nur lediglich was meine Strafe sein wird (plus minus) denn er hat mich angezeigt weil er sich gefährdet gefühlt hat im Straßenverkehr.

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95 Antworten
am 18. Mai 2022 um 5:51

Zum Über­holen ausge­schert und dabei den nach­folgen­den Verkehr behindert: 80 € und 1 Punkt

Meine Güte manche haben echt Zeit für jeden Scheiss... Ist wohl dumm gelaufen und du hast den falschen in die Eisen gezwungen. Hammer, dass sowas echt mal vor kommt und man angezeigt wird. Die Person muss wahrscheinlich Stammgast bei der Polizei sein :D

Da hat nur jemand mit sich selbst Probleme, und weil die Polizei nun davon weis, musste die nur ihren Pflichten nachgehen und zumindest vorbeischauen. Als nächstes geht das ganze irgendwann zum Staatsanwalt. Und der kommt vor lachen nicht zur Ruhe. Der macht seinen Hugo drunter, stellt fest, das niemand wirklich zu Schaden kam und macht an das ganze einen Haken.

die erste Verteidigungslinie hast Du ohne Not selber aufgegeben. Niemand hätte Dir je nachweisen können, dass Du der Fahrer warst. In solchen Fällen irgendwelche Aussagen zu machen, ist nicht zu empfehlen.

Jetzt steht Deine Darstellung gegen die Darstellung des anderen Fahrers. Auf dem Spiel steht Dein Führerschein, der ist nämlich für 6 Monate weg, wenn der Vorwurf hängen bleibt. Und Du kennst nicht die Darstellung des anderen Fahrers. Der ist als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet, Du darfst lügen.

Ich würde Dir raten, einen Anwalt aufzusuchen und bis dahin keine weiteren Aussagen zu machen.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Mai 2022 um 07:51:35 Uhr:

Zum Über­holen ausge­schert und dabei den nach­folgen­den Verkehr behindert: 80 € und 1 Punkt

Nein, im Raum steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Anschuldigung beinhaltet, dass sich unser TE grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten hat. Das ist eine Straftat.

am 18. Mai 2022 um 8:53

Der TE hat den genauen Vorwurf doch gar nicht benannt, momentan ist alles Rätselraten.

Threadtitel nicht gelesen? Für eine einfache Ordnungswidrigkeit machen sich nicht zwei Polizisten auf zum Hausbesuch.

Wieso wird das hier so verharmlost?

Spurwechsel ohne Schulterblick ist nun mal eine sehr häufige Unfallursache.

Ich finde es gut, dass dem hier nach gegangen wird.

Ist dennoch ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wenn man da wirklich ran gehen will sind permanente Kontrollen angesagt wie bei allen anderen im Verkehr zu beobachtenden Anlässen die so richtig schief laufen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Mai 2022 um 09:00:56 Uhr:

...

Ich würde Dir raten, einen Anwalt aufzusuchen und bis dahin keine weiteren Aussagen zu machen.

In dem Fall auch m.E. nach alternativlos.

 

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Mai 2022 um 09:00:56 Uhr:

...

Nein, im Raum steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Anschuldigung beinhaltet, dass sich unser TE grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten hat. Das ist eine Straftat.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Mai 2022 um 11:04:20 Uhr:

Threadtitel nicht gelesen? Für eine einfache Ordnungswidrigkeit machen sich nicht zwei Polizisten auf zum Hausbesuch.

Exakt.

Und sich nicht in Foren wie diesem um Kopf und Kragen reden, einschl. Bild von Deinem Auto im Avatar.

Interessant... dem Typ fällt es zwei Monate nach dem Ereignis ein, eine Anzeige zu erstatten.

Denn Ich glaube kaum, daß die Polizei sich zwei Monate Zeit lässt bei @BigCem46 einen Hausbesuch abzustatten.

Wenn man aber der Polizei mitteilt und sich erinnert, was vor zwei Monaten genau abgelaufen ist, dann war das jedenfalls nicht besonders klug.

am 18. Mai 2022 um 13:44

Wo hat der TE denn gesagt, wann Anzeige erstattet wurde?

Der bisher einzige Besuch von Polizeibeamten bei mir war vor wenigen Jahren, die wollten mein Auto sehen, weil ca. 10 Wochen zuvor ein Unfall mit Fahrerflucht stattgefunden haben soll, wo lt. Teilkennzeichen meine Karre dazugepasst hätte. Da lag zwischen Anzeige und Besuch ca. 10 Wochen, beim TE waren’s 8. Scheint normal zu sein.

Wie sich das anhört, hätte auch mehr passieren können, ich sehe da keinen Anlass zur Verharmlosung, das kommt wohl von Leuten die ähnlich unterwegs sind. Trotz alle dem kann es passieren, der TE sollte was daraus lernen, eine Anzeige machen?

Naja, der eine hupt und schreit, startet vielleicht Gegenmaßnahmen oder ähnliches, oder er schreibt es ins Web, hihihi. Und der andere macht eben eine Anzeige.

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