Gefährlicher Scheibenreiniger
Seit letzter Woche funktionierte meine Scheibenwaschanlage nicht mehr - während der Benutzung riss der Waschwasserstrahl schlagartig ab.
Seitdem hörte man den Motor der Pumpe noch, aber es kam kein Wasser mehr.
Ich habe es daraufhin natürlich nicht weiter versucht, sondern den Wagen heute zu MB gebracht. Vorhin rief mich der Meister an, die Anlage wurde von einem riesigen Schleimpfropfen verstopft, Kosten 280 Euro, da sie eine Menge auseinanderbauen mussten.
Der Scheibenreiniger ist Testsieger in Auto Motor Sport, ein Konzentrat 1:100. Ich habe ihn im Mai gekauft und eingefüllt. Vorher habe ich die Anlage komplett leergemacht und das Konzentrat korrekt in einem Kanister gemischt - 3 Minikappen (je 15 ml, also 0,015 L) mit 4,5 L Wasser.
Der MB-Meister sagte, er habe schon einige verschleimte Anlagen gesehen, aber noch nie so schlimm wie bei meinem Wagen. Und für diesen zweifelhaften Rekord muss ich nun auch noch 280 Euro zahlen.
Glaubt ihr, es hat Sinn, vom Hersteller Kulanz oder Schadenersatz zu verlangen? Notfalls per Anwalt, falls er sich komplett querstellt oder mir die Schuld gibt? (falsch gemischt oder so)
Der Meister hat sogar Fotos gemacht und mir eben geschickt, daher lässt sich das Ganze weitgehend bezeugen.
Beste Antwort im Thema
Es ist traurig wie sich dieses Forum entwickelt hat. Aber vor allem ist es hier in W205 extrem. Viele haben schon keine Lust mehr oder trauen sich erst garnicht ein Thema zu eröffnen weil sie sonst gleich von der Seite angemacht werden...
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@erikbln bin gespannt was der Hersteller dir als Antwort zurück schreibt.
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64 Antworten
Kein Mensch kann mit Sicherheit sagen, was vorher im Tank war. Da wirst du auch nicht beweisen können, was vorher von dir eingefüllt wurde. Es ist bekannt, dass verschiedene mittel, die miteinander gemischt werden, zum Ausflug and oder verstopfen neigen. Insofern glaube ich, dass du hier einfach Pech hast, und das ganze als Lehrgeld zu verbuchen ist, und künftig nur noch ein Mittel verwendest. Ich verwende nur das originale Mittel von MB.
Wie gesagt, ich habe die Anlage komplett leergemacht, bevor ich das neue Mittel eingefüllt habe (das mache ich seit Jahrzehnten so). Außerdem korrekt gemischt, und mehr kann man nicht tun, von daher kann man hier nicht von Lehrgeld sprechen.
Nur ... wie willst du das beweisen? Geht nicht, es sei denn es wurde notariell beglaubigt.
Und... wenn es so ist wie du sagst (woran ich nicht Zweifel) ist es nichtmal Lehrgeld, das kann quasi immer wieder passieren.
Welches Mittel hast du denn? Damit ich mir das nicht kaufe...
Hi,
Zitat:
@erikbln schrieb am 30. Juli 2019 um 20:17:14 Uhr:
[...] Vorher habe ich die Anlage komplett leergemacht [...]
wie hast du den Behälter leergemacht? - Beim einfachen Leersprühen mit der Pumpe könnte eine Restmenge im Behälter geblieben sein...
Deshalb beim Wechsel des Reinigerfabrikats: Leersprühen (bis auf Restmenge), dann nur mit normalem Wasser füllen, wieder leer sprühen, ggf. wiederholen, und dann erst die Füllung mit Reiniger.
Gruß
Fr@nk
Ich sag mal Einzelfall, ist halt so. Und ganz ehrlich, das mit Leerspühen, dokumentieren, nur bei Vollmond mit Westwind, wer macht sowas? Man kanns auch übertreiben. Ich persönlich hab bisher immer benutzt was grad da war oder im Baumarkt im Angebot.
M.E. einfach nur Pech des TE. Shit happens (und ist klar ärgerlich).
Ich würde die Situation dem Hersteller des Mittels mitteilen und um ein Lösungsvorschlag bitten.
Probieren geht über Studieren.
LG Daniel
Mir ist klar, dass ich mein Vorgehen nicht beweisen kann (lediglich meine Freundin könnte es noch bezeugen, war immer dabei), daher bleibt mir nichts anderes übrig, als eine freundliche, aber bestimmte Mail an den Hersteller zu schreiben, mit der Frage, ob es für derartige Schäden Kulanz-Angebote gibt.
Hi,
Zitat:
@SonyBlack23 schrieb am 2. August 2019 um 09:53:09 Uhr:
Ich würde die Situation dem Hersteller des Mittels mitteilen und um ein Lösungsvorschlag bitten.
Probieren geht über Studieren.
LG Daniel
das kann man sich doch selbst denken, was da kommt: "Keine Verantwortung für Fremdprodukte und zukünftig nur Original MB-Wischwasserzusätze benutzen"...
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 2. August 2019 um 11:01:04 Uhr:
Hi,
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 2. August 2019 um 11:01:04 Uhr:
Zitat:
@SonyBlack23 schrieb am 2. August 2019 um 09:53:09 Uhr:
Ich würde die Situation dem Hersteller des Mittels mitteilen und um ein Lösungsvorschlag bitten.
Probieren geht über Studieren.
LG Daniel
das kann man sich doch selbst denken, was da kommt: "Keine Verantwortung für Fremdprodukte und zukünftig nur Original MB-Wischwasserzusätze benutzen"...
Gruß
Fr@nk
Deswegen ja auch an den Hersteller des Mittels herantreten, nicht MB...
Hi,
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 2. August 2019 um 12:18:08 Uhr:
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 2. August 2019 um 11:01:04 Uhr:
Hi,
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 2. August 2019 um 12:18:08 Uhr:
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 2. August 2019 um 11:01:04 Uhr:
das kann man sich doch selbst denken, was da kommt: "Keine Verantwortung für Fremdprodukte und zukünftig nur Original MB-Wischwasserzusätze benutzen"...
Gruß
Fr@nk
Deswegen ja auch an den Hersteller des Mittels herantreten, nicht MB...
sorry, hatte ich in der Eile falsch gelesen...
... und der Hersteller des Mittels wird sagen: "Keine Garantie für Verträglichkeit mit Produkten anderer Hersteller. Beim ersten Einsatz Behälter vollständig leeren und spülen und ab dann nur noch die Produkte dieses Herstellers..."
Gruß
Fr@nk
Klar, wer es versucht, kann scheitern. Aber wer es nicht versucht, ist schon gescheitert.
Ich versuche es also, ohne große Erwartungen, und vielleicht passiert ja doch irgendeine Überraschung.
Aber informiere uns bitte was dabei rausgekommen ist.
Der eigentliche Witz an der ganzen Sache sind die 280€.