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Gefahrende Geschwindigkeit rückwirkend auslesen??

Audi
Themenstarteram 20. Februar 2019 um 19:49

Hallo,

Mich interessiert, ob es möglich z.B meine gefahrende Geschwindigkeit von gestern abend um 20:00Uhr auszulesen.

Meinem Kumpel wurde aufgrund "zu hoher Geschwindigkeit" vorläufig sein Führerschein entzogen.

Die Polizei hat keine eindeutigen Messungen, aber angeblich könnten das Experten auslesen.

Ist dies überhaupt möglich?!

Es ist ein Audi A3 Baujahr 2012.

Danke für eure Antworten!

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12 Antworten

ich wüsste nicht das dies möglich ist und ich kann es mir auch nicht vorstellen.

Ich denke schon, dass das geloggt wird.

Die Frage ist halt, wie weit zurück (zeitlich), und wie "tief" das im Stg. geloggt wird, sprich, wie einfach man dran kommt.

Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass Werkstätten ein Stg. zu Audi schicken können,

um einen Garantieanspruch zu überprüfen o.ä.

Ok, denken kann man viel - ich denke das es nicht möglich ist..... Vielleicht findet sich noch jemand der es weiß und auch belegen kann.....

Themenstarteram 20. Februar 2019 um 20:50

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 20. Februar 2019 um 21:29:47 Uhr:

Ok, denken kann man viel - ich denke das es nicht möglich ist..... Vielleicht findet sich noch jemand der es weiß und auch belegen kann.....

Knifflige Sache.

Wäre echt gut wenn sich hier jemand in diesem Thema auskennt.

Würde mich sehr interessieren.

Kenne niemanden der es kann,

AAAALLerdings:

gab es 2008 als der Österr. Politiker Jörg Haider starb,

eine Untersuchung seines Wracks,

wobei Spezialisten anhand der Steuergeräte die Geschwindigkeit der letzten 30 Sek. Rekonstruieren konnten.

(VW Phaeton)

Sollte sich überhaupt so ein Spezialist denn finden, so wird er sicher kaum die letzten 2-3 KM rekonstruieren können.

mit VCDS und VCP kann man allerdings nix dergleichen anstellen...

Wenn du also kein Vitamin B hast wirds wohl nix.

lg

Ich bin Laie aber wenn es keine eindeutige Messung gibt, auf welcher Grundlage wird ihm denn dann der Schein abgenommen? Auf einer Vermutung? Das dürfte für einen erfahrenen Anwalt doch ein leichtes sein dagegen anzugehen.

am 21. Februar 2019 um 18:53

Vom Prinzip her können 24 Stunden ( Fahrstunden ) als Geschwindigkeit geloggt werden.( 24 Std. weil die Datenmenge sonst zu groß wäre, deshalb wird alle 24 Std. wieder überschrieben ).

Ob es in PKW Steuergeräten zur Anwendung kommt, kann ich nicht sagen.

Die Geschwindigkeit des Vortages kann man nicht auslesen. Und wenn wäre es nicht verwertbar, da nur zugelassene, geeichte Messmethoden herangezogen werden dürfen. U.U. der Tachowert abzgl. brutaler Toleranz, aber sicher kein Wert des Steuergerätes.

Zitat:

@kawandy85 schrieb am 20. Februar 2019 um 22:16:46 Uhr:

Kenne niemanden der es kann,

AAAALLerdings:

gab es 2008 als der Österr. Politiker Jörg Haider starb,

eine Untersuchung seines Wracks,

wobei Spezialisten anhand der Steuergeräte die Geschwindigkeit der letzten 30 Sek. Rekonstruieren konnten.

(VW Phaeton)

Sollte sich überhaupt so ein Spezialist denn finden, so wird er sicher kaum die letzten 2-3 KM rekonstruieren können.

mit VCDS und VCP kann man allerdings nix dergleichen anstellen...

Wenn du also kein Vitamin B hast wirds wohl nix.

lg

Naja, da kommen aber noch ganz andere Faktoren dazu. Bestimmt kann man auslesen, wann z.b. die Airbags ausgelöst haben. Dann kommt noch die Bremsspur hinzu, die Deformierung des Wracks, Zeugenaussagen, usw....... Dann kann man mit viel Aufwand und Analyse die letzen paar Sek. rekonstruieren.

Ich bin auch der Meinung, das man das nicht einfach auslesen kann.

Mich würde auch mal interessieren, die die Polizei ohne Messung und Protokoll so eine Entscheidung treffen kann....?

Gruss

am 23. Februar 2019 um 19:23

Zitat:

@species1982 schrieb am 23. Februar 2019 um 16:32:06 Uhr:

 

Mich würde auch mal interessieren, die die Polizei ohne Messung und Protokoll so eine Entscheidung treffen kann....?

Gruss

Können sie und machen Sie täglich bei Kontrollen, nichts anderes machen diese beim Auslesen der Fahrerkarte im LKW.

Es gab schon Fälle in denen ein Richter zu Ungunsten eines Fahrers geurteilt hat, weil dieser unverschuldet in einen Unfall verwickelt war.

Begründung:

Wäre er zb. die letzte halbe Stunde mit der erlaubten Geschwindigkeit von 60km/h auf der Landstrasse gefahren und nicht wie ausgelesen mit 80 km/h, hätte der nachfolgende Unfall vermieden werden können.

Im Ernstfall wird mit Sicherheit auch in modernen Getriebesteuergeräten Drehzahl und Geschwindigkeit über mehrere Km XY gespeichert.

Das es nicht so ist......dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.

Nochmals: Die Geschwindigkeit wird per geeichtem Gerät gemessen. Schon der kleinste Fehler beim Aufstellen des Gerätes führt zu einer unverwertbaren Messung. Selbst, WENN man es auslesen KÖNNTE, wäre es kein brauchbarer Wert. Der Fahrtenschreiber im LKW ist ein geeichtes Gerät.

So, nun aber der noch größere Knackpunkt: Das Auto muss beschlagnahmt werden, das Auslesen angeordnet. Das macht kein Richter und kein Staatsanwalt für eine wahrscheinlich nicht brauchbare Messung. Wenn der TE natürlich freiwillig zugestimmt und ins Blaue eine Geschwindigkeit X zugegeben hat, würde das alles noch Sinn ergeben. Aber so?

NIEMAND bekommt im Übrigen Schuld dafür, dass er mit geringerer Geschwindigkeit irgendwo nicht gewesen wäre. Es ist nach unserer Rechtsphilosophie ausgeschlossen. Die Begründung ist mir jetzt zu viel, es ist aber so. Kann sein, dass einem Amtsrichter mal der Gaul durchgegangen ist, aber schon am LG oder OLG wäre das kassiert worden. Oder auch hier fehlt es an der Hälfte der Informationen.

am 23. Februar 2019 um 22:49

So ist es, "der Gaul ist ihm durchgegangen"....

Diese kleine Episode sollte auch nur verdeutlichen, was alles so möglich ist....wenn man auf einen Übereifrigen trifft.

Bei dem Rest muss ich dir auch recht geben, irgend etwas fehlt an der Geschichte vom Ersteller dieses Threads.

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