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gefahrgut wohin mit dem feuerlöscher?

Themenstarteram 15. November 2008 um 0:06

ich hab da mal eine frage?

wnn ich gefahrgut fahre wo müssen die feuerlöscher sein .

also bei meiner firma sind die zum beispiel mit der ausrüstung im bettkasten.

aber da sind sie ja nicht frei zugänglich was sie ja seien müsten.....oder -

ich bin der meinung das feuerlöscher im fahrerhaus angebracht seien müssen.

also wo müssen diese nun sein grundsätzlich.

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24 Antworten

guckst du hier :

www.gefahrgutshop.de/shop.html

ADR/GGVSE Kapitel 8.1.4

dann

Kapitel 8.1.4.5.......

Feuerlöscher im Lebensraum des Fahrers , also in der kabine ?

Für mich niemals !

Sofern dann das Argument : Klauen ,Diebstahl des Feuerlöschers kommt -

es gibt sehr gute verschliessbare Behältnisse !

 

gruss

PETER

 

am 15. November 2008 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von hollerbumber

 

Sofern dann das Argument : Klauen ,Diebstahl des Feuerlöschers kommt -

es gibt sehr gute verschliessbare Behältnisse !

Es ist nicht erlaubt, den Feuerlöscher einzuschliessen. Muss im Falle eines Falles FREI ZUGÄNGLICH sein.

So die Aussage meines Ausbilders beim ADR im Februar 2007.

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Zitat:

Original geschrieben von hollerbumber

 

Sofern dann das Argument : Klauen ,Diebstahl des Feuerlöschers kommt -

es gibt sehr gute verschliessbare Behältnisse !

Es ist nicht erlaubt, den Feuerlöscher einzuschliessen. Muss im Falle eines Falles FREI ZUGÄNGLICH sein.

So die Aussage meines Ausbilders beim ADR im Februar 2007.

Gruß Christian

Das stimmt so nicht! Der Feuerlöscher muss natürlich nicht für jeden frei zugänglich sein, sondern nur für die Fahrzeugbesatzung leicht erreichbar sein. Siehe Gesetz:

ADR 8.1.4.5 Die Feuerlöschgeräte müssen so auf der Beförderungseinheit angebracht sein, dass sie für die

Fahrzeugbesatzung leicht erreichbar sind. Die Anbringung hat so zu erfolgen, dass die

Feuerlöschgeräte so gegen Witterungseinflüsse geschützt sind, dass ihre Betriebssicherheit

nicht beeinträchtigt ist.“

Selbstverständlich ist es erlaubt, den aussen am Fahrzeug angebrachten Feuerlöschkasten zu versperren!

Ich persönlich würde von einer Unterbringung in der Fahrerkabine abraten.

Denk mal nach, was ist wenn du einen Unfall hast und der Feuerlöscher fällt die auf den Kopf - ob du das überlebst?

lg

meiner liegt beim actros im staufach auf der fahrerseite ..

unten in die kleine klappe passt er auch rein ..

Wieviele und was für Löscher fahrt ihr dort drin???

 

Wenn die Dinger außen in Staukästen liegen, seht zu, daß die Splinte nicht durch die Plombe vor dem Rausfallen gehalten werden (rütteln sich durch), sondern sozusagen "von oben" durchgesteckt.

Den Löscher so festklemmen, daß sich dieser nicht drehen kann (liegende lagerung) und gelegentlich das Pulver auf Rieselfähigkeit prüfen (löscher auf dem Kopf stehend kurz halten. Wenn dann fallende Klumpen spürbar sind, nachsehen lassen)

frei zugänglich, heißt immer am äussern des fahrzeugs

da sie für jedem dann zuerreichen sind, egal ob sie gklaut werden könnten oder nicht!

Also meine beiden Feuerlöscher hängen ( nicht abgeschlossen, logischer Weise !!! ) hinten an der Rückwand der Fahrerkabine.

Ist vielleicht nicht ganz so einfach zu erreichen, wie an der Seite des Trailers - aber das konnte ich mir nicht aussuchen ...

 

Und mir ist seit 2001 kein Feuerlöscher gestohlen worden.

Themenstarteram 16. November 2008 um 20:28

danke ihr habt mir sehr geholfen.

echt super hier

Zitat:

Original geschrieben von nobscheb

frei zugänglich, heißt immer am äussern des fahrzeugs

da sie für jedem dann zuerreichen sind, egal ob sie gklaut werden könnten oder nicht!

Sie müssen nicht frei zugänglich sein!!

Gesetzestext siehe oben

Zitat:

Original geschrieben von marbin

Zitat:

Original geschrieben von nobscheb

frei zugänglich, heißt immer am äussern des fahrzeugs

da sie für jedem dann zuerreichen sind, egal ob sie gklaut werden könnten oder nicht!

Sie müssen nicht frei zugänglich sein!!

Gesetzestext siehe oben

coole sache,

was nutz die fahrzeug besatzung, die weiß wo der löscher ist!

wenn du in der kabine! bewußtlos sitzt, liegst oder ein geklempt bist,

die hütte fackelt!

kein lkw/pkw fahrer findet den löscher weil er halt laut GESETZ irgendwo angebaut wurde,

was deinen gesetzestext entsprach!

krass, unterm fahrzeug neben luftkessel, oderso!

wo es KEINE sau auf deutsch gesagt, sieht!

wahrscheinlich würde dann in deiner Todesanzeige stehen!

er verbrannte aufgrund eines gesetzestextes den er zuwörtlich nahm

und keiner den feuerlöscher fand! cooler tod

ne aber im ernst, gesetz schön und gut!

aber bei sowas kommt es doch eher auf die zweckmässigkeit an?

und das ist in erster linie, die sache das einem so schnell wie möglich geholfen werden kann.

das die komischen roten dinger einem sofort ins auge fallen.

gruß nobsch

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

Also meine beiden Feuerlöscher hängen ( nicht abgeschlossen, logischer Weise !!! ) hinten an der Rückwand der Fahrerkabine.

Ist vielleicht nicht ganz so einfach zu erreichen, wie an der Seite des Trailers - aber das konnte ich mir nicht aussuchen ...

Und mir ist seit 2001 kein Feuerlöscher gestohlen worden.

aber halt sichtbar und findbar für jeder mann und frau!!!!!!!!

gruß nobsch

Zitat:

Original geschrieben von nobscheb

Zitat:

Original geschrieben von marbin

 

Sie müssen nicht frei zugänglich sein!!

Gesetzestext siehe oben

coole sache,

was nutz die fahrzeug besatzung, die weiß wo der löscher ist!

wenn du in der kabine! bewußtlos sitzt, liegst oder ein geklempt bist,

die hütte fackelt!

kein lkw/pkw fahrer findet den löscher weil er halt laut GESETZ irgendwo angebaut wurde,

was deinen gesetzestext entsprach!

krass, unterm fahrzeug neben luftkessel, oderso!

wo es KEINE sau auf deutsch gesagt, sieht!

wahrscheinlich würde dann in deiner Todesanzeige stehen!

er verbrannte aufgrund eines gesetzestextes den er zuwörtlich nahm

und keiner den feuerlöscher fand! cooler tod

ne aber im ernst, gesetz schön und gut!

aber bei sowas kommt es doch eher auf die zweckmässigkeit an?

und das ist in erster linie, die sache das einem so schnell wie möglich geholfen werden kann.

das die komischen roten dinger einem sofort ins auge fallen.

gruß nobsch

@ nobscheb: Grundsätzlich - das ist nicht mein Gesetzestext.

zum Nachdenken:

1. wie viele Leute leisten bei einem Unfall erste Hilfe?

2. wenn ein LKW, der gefährliche Güter geladen hat brennt, wie viele Leute wissen, dass er einen Feuerlöscher mithaben muss?

3. wie viele von den wissenden Leuten, nähern sich einem brennendem Gefahrgut-LKW ohne Schutzausrüstung?

Sagen wir du hast Glück, der erste bleibt stehen, erkennt den ADR-Transport, reagiert super, baut den Feuerlöscher (bis 7,5 t mindestens 1mal 2 kg und 1mal 6 kg) aus den Halterungen, die Gott sei Dank alle auf einer Seite montiert sind und nicht verschlossen sind, beginnt zu löschen.

Was glaubst du kann er mit 8 kg Feuerlöschmittel ausrichten, wenn der Brand schon so groß ist, sodass er dich nicht ohne zu Löschen aus dem Fahrzeug herausholen kann, wenn du bewusstlos bist?

Sagen wir mal der LKW hat eine Nutzlast von ~5 Tonnen zur Hälfte geladen, wie groß glaubst du sind deine Überlebenschancen, sobald das gefährliche Gut zu brennen beginnt - wenn du eingeklemmt bist.

zur Info: Das ADR untersagt der Fahrzeugbesatzung ausdrücklich Ladungsbrände zu bekämpfen, andererseits muss aber ein Feuerlöscher mitgeführt werden, welcher geeignet ist, den Ladungsbrand zu bekämpfen? Zweckmässig? (ADR 2007 und auch ADR 2009, welches ab 1.1.2009 in Kraft tritt!) (für alle die das Nachlesen wollen: ADR Kapitel 5.4 bei den schriftlichen Weisungen Überschrift "Feuer")

Die Feuerlöscher, die im ADR vorgeschrieben sind, sind nicht dafür geeignet einen brennenden LKW zu löschen, sondern dafür gedacht, dass die Fahrzeugbesatzung Entstehungsbrände (kleine Brände) zu bekämpfen, sodass das Fahrzeug nicht ausbrennt.

Vorausschauende situativ angepasste Fahrweise ist immer noch die beste Unfallverhütung!

Alle anderen Unfallursachen, an denen die Lenker keinen Einfluß haben ist schlicht und einfach Berufsrisiko - so hart es klingt.

LKW-Fahrer sind nur an einem kleinen Prozentsatz als Verursacher bei einem Verkehrsunfall beteiligt.

Und zum Schluß noch ein Hinweis: oerkel2 wollte wissen wo die Feuerlöscher sein müssen und nicht wo sie zweckmäßig sind.

Gruß

 

 

und wie lange hast dein adr schein bzw ggvs

hat sich gerade erledigt, habe auf deiner hp geschaut!

ausbilder in sachen gefahrgut! das sagt mir nun alles!

denke das in europa der ausbildungsstandt gleich ist!

und ich die sache auch schon 3mal hinter mir habe!

der komische schein der einen berechtigt, das zeug zufahren,

das würde ein 10 jähriger bestehen wen er genügend aufpasst

und das ohne einen fehler!

was ich persöhnlich sehr schade finde!wie ich darauf komme?

3 antworten sind schwachsinnig, eine falsch und eine richtig?????

zitat

Und zum Schluß noch ein Hinweis: oerkel2 wollte wissen wo die Feuerlöscher sein müssen und nicht wo sie zweckmäßig sind.

man könnte denken das du einer derjenigen bist, die sich im angebot 15 pakete wurst kaufen,

weil es ja billig ist, aber nur 5 davon essen kann, bevor das haltbarkeitsdatum abgelaufen ist!

das ist der unterschied zwischen müssen und zweckmäßig!

man muß nicht 15 wen 5 zweckmäßig wären!

 

zum Nachdenken:

1. wie viele Leute leisten bei einem Unfall erste Hilfe?

2. wenn ein LKW, der gefährliche Güter geladen hat brennt, wie viele Leute wissen, dass er einen Feuerlöscher mithaben muss?

3. wie viele von den wissenden Leuten, nähern sich einem brennendem Gefahrgut-LKW ohne Schutzausrüstung?

 

da braucht man nicht nachdenken, weil diese sache hast du ja selbst schon beantwortet! die dinger taugen was zum erstehungs brand!!!und wer so blöd ist, ist selber schuld.

aber wen man dich so ließt, könnte man meinen, das du denn leuten

in deinem kurs beibringst! wen das auto brennt explodiert gleich oder sofort

der tank!!!!

 

und nun hab ich keine lust mehr!

bist mir ehrlicher weise, zu weit weg vom weltlichen!

gruß noch an die sahara, das ist doch bei euch.

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