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gegen "Motorschaden" wie im Privat-Kaufvertrag absichern

Themenstarteram 6. Juni 2017 um 13:24

Hallo zusammen,

ich habe vor, einen Wagen zu kaufen, bei welchem bekannt ist, das die Motoren sehr empfindlich sind, was Kolbenkipper angeht.

Ich habe auch schon mit dem Verkäufer ausgehandelt, das wir kurz vor dem Vertragsabschluss zusammen zu einer Werkstatt in einer Nähe fahren und eine Endoskpie machen lassen.

Diese Suche ich aus und wenn da alles passt, ich danach definitiv den Wagen auch bar bezahle und mitnehme.

So nun ........ folgendes Problem:

Ich finde einfach keine Werkstatt, die das macht,

oder aber in den nächsten 4 Wochen dafür mir ein Termin geben kann.

Da ich aber nicht so lange warten will, und eigetnlich auch nicht kann, mein jetziger ist schon seit letzte Woche verkauft (mit Anzahlung), und der wartet nur noch bis Ende diese Woche.

Ohne Auto ist keine Option..... mit Kleinkind wenn irgendwas passiert. Wohne auf dem Land.

 

So nun ........... jetzt meine Idee....und die eigentliche Frage:

Ich bin kurz davor dem Verkäufer vorzuschlagen, ob ich nicht den Wagen nach dem Kauf hier bei mir in München Endoskopieren lassen kann,

und nur für den Fall, das wirklich schon überdurchschnittlich viele Abschabungen/Riefen in den Zylinderwänden zu finden sind, bzw. auch schlechte Kompressionswerte anzeigt,

ich ihn zurückgeben würde.

Natürlich würde ich die Endoskopie hier nur in einer Verttragswerkstatt mit Beleg/Beweis des Ergebnisses machen lassen.

Wie soll ich Ihm das jetzt vorschlagen, oder was müsste nach aktueller Gesetzeslage im Kaufvertrag (Privat an Privat) stehen, oder auch nicht,

damit ich da so eine Rückgabeoption habe.

1. Reicht da einfach nichts reinzuschreiben.

Eigentlich ja nicht, oder? Der Käufer darf ja nichts verschweigen, und wenn dann hier bei der Endoskopie paar Tage nach dem Kauf den Schaden festgestellt wird,

muss der ja schon vor dem Kaufvertrag gewesen sein. Nur muss dann auch der Käufer davon gewusst haben, und das kann man ja als normaler (Autofahrer-)Leie nicht wissen.

2. Wenn man reinschreibt, „Motor ist nicht kaputt“ oder „Motor hat keinen Kolbenkipper“, falls er das überhaupt mitmacht, reicht das dann,

das ich abgesichert bin, gegen die „teuer kaputte Katze im Sack“

 

Danke schon mal im Voraus,

Schöne Grüße,

Kristijan

Beste Antwort im Thema

Vielleicht ist es auch eine Option, ein ganz anderes KFZ zu wählen, das ni ht für solche Anfälligkeiten bekannt ist? Wenn man sich den V10 schon nicht neu leisten kann?

Ansonsten ist es eben schon ein Unterschied. Ich stelle mich also mal auf den Standpunkt des Verkäufers: du willst das Auto kaufen, mit einem Rückgaberecht wenn bei irgendeiner Untersuchung irgendwo das falsche Ergebnis herauskommt. Dann fährst Du quer durch die Republik, lässt den V10 mal zeigen was er kann, rauchst am Ende in der Karre und schmierst noch Ketchup vom nächsten McMenü in den Teppich, parkst in einer windigen Wohngegend wo der nächste nachbarliche Neider den Wagen zerkratzt. Dann macht Ahmed von nebenan die Untersuchung (nachdem ihr beide ein WE auf dicke Hose gemacht habt) und bescheinigt erhöhten Verschleiß. Und dann soll ich das Auto wieder zurück nehmen.

So mal die überspitzte Darstellung. Aber dieses Risiko soll ich als VK eingehen, und Du als Käufer willst auf Nummer sicher für "kleines" Geld ein Auto mit Angeberfaktor kaufen. Samt Rückgaberecht. Das ist etwas anderes, als

Wenn du mit mir zusammen eine Werkstatt aufsuchst in meiner Umgebung. Wenn Du dann den Wagen willst - ist er weg für immer. Wenn nicht, hab ich das og Risiko durch deine Nutzung nicht.

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Sei mir nicht bös - das muss eine echt schlecht verkäufliche Standuhr sein, wenn Der Verkäufer den Zirkus mitmacht. Ich würde es jedenfalls nicht tun. Privatkauf eines Gebrauchtwagens ist neunmal ein Risiko. Wenn man das nicht eingehen will, dann muss man neu mit Garantie kaufen.

am 6. Juni 2017 um 13:37

also persönliche meinung von mir ohne es böse zu meinen.

wenn ich der verkäufer wäre, würde ich da garnichts rein schreiben. das er den ganzen kram mitmachen würde reicht ja schon um sagen zu können das er dir nicht mutwillig verschweigt, soviel dazu.

angenommen du nimmst den wagen, er akzeptiert deinen vertrags entwurf. der wagen entspricht nicht deinen vorstellungen und du gibst ihn zurück. hat er als verkäufer absolut nichts von.

du kannst es natürlich vorschlagen, aber ich denke nicht das er sich darauf einlassen wird.

Themenstarteram 6. Juni 2017 um 14:07

Zitat:

@rimz schrieb am 6. Juni 2017 um 15:37:52 Uhr:

also persönliche meinung von mir ohne es böse zu meinen.

wenn ich der verkäufer wäre, würde ich da garnichts rein schreiben. das er den ganzen kram mitmachen würde reicht ja schon um sagen zu können das er dir nicht mutwillig verschweigt, soviel dazu.

angenommen du nimmst den wagen, er akzeptiert deinen vertrags entwurf. 1. der wagen entspricht nicht deinen vorstellungen und du gibst ihn zurück.

2. hat er als verkäufer absolut nichts von.

du kannst es natürlich vorschlagen, aber ich denke nicht das er sich darauf einlassen wird.

1. Naja, das ist jetzt schon sehr übertreiben......es bezieht sich ja nur auf den Motor!!

Bei einem V10 5.2Liter, ist ein Motorschaden so teuerer als der Wagen selber..... und da will ich klare Sache haben. Vorallem da es bekannt ist!

2. Hat auch nix verloren!

Ob ich jetzt schon vor dem Kauf das herausfinde und Ihn dann garnicht kaufe,

oder Kaufe, dann erst herausfinde, und dann zurückgebe.

Eigentlich ja ein und das selbe..... der Wagen ist nicht verkauft.

Und ich bringe Ihm ihn wieder zurück... hatt also auch keine Mehrkosten.

So meine Denkweise.

am 6. Juni 2017 um 14:14

nun ja bei einem privatkauf ist es nunmal so, dass wenn er den wagen verkauft mit einem normalen kaufvertrag und er dann einen motorfehler hat, der nur durch eine spezielle untersuchung sichtbar wird. dann hast du als käufer die a karte. weil du dem verkäufer erstmal beweisen musst das er den fehler verschwiegen hat sofern er davon wusste. man kann auch nicht verlangen das der verkäufer einen aufwendigen checkup macht und jedes kleinste detail überprüfen lässt.

frag ihn ob er damit einverstanden ist eine solche klausel in den vertrag aufzunehmen.

damit kann dir hier niemand anderes weiterhelfen, das ist eine sache zwischen dir und dem verkäufer.

Themenstarteram 6. Juni 2017 um 14:20

Zitat:

@rimz schrieb am 6. Juni 2017 um 16:14:08 Uhr:

nun ja bei einem privatkauf ist es nunmal so, dass wenn er den wagen verkauft mit einem normalen kaufvertrag und er dann einen motorfehler hat, der nur durch eine spezielle untersuchung sichtbar wird. dann hast du als käufer die a karte. weil du dem verkäufer erstmal beweisen musst das er den fehler verschwiegen hat sofern er davon wusste. man kann auch nicht verlangen das der verkäufer einen aufwendigen checkup macht und jedes kleinste detail überprüfen lässt.

frag ihn ob er damit einverstanden ist eine solche klausel in den vertrag aufzunehmen.

damit kann dir hier niemand anderes weiterhelfen, das ist eine sache zwischen dir und dem verkäufer.

Das alles weis ich doch schon , Du wiederholst eigentlich meinen ersten Post. Deswegen ja eben die Endoskopie.

Und ich übernehme diese Kosten, sei es kurz vor dem unterschreiben des Kaufvertrages, oder danach.

Das ist es mir Wert..... Endoskopie 200 bis 400€ ...Kolbenkipper über 20.000 €

 

Meine Frage hier war, wie muss das formuliert sein..... ?!?!

( -Text-Formulierung / - was beihnaltet die standartGewährleistung bei standart ADAC-Kaufvertrag, eventuell auch orientiert an den aktuellen Gerichtsentscheidungen)

Erst wenn ich das weiß, überlege ich mir meine weitere Vorgehensweise und konfrontiere Ihn dan damit.

am 6. Juni 2017 um 14:26

konsultier einen anwalt und lass dir einen vertrag formulieren. die euros für den anwalt kannst du dann auch noch verschmerzen. sofern hier kein anwalt seine dienste und sein wissen unentgeltlich kundtun will. würde ich an deiner stelle auch hier sicher gehen, damit es keine lücken, die zu deinen lasten ausgelegt werden könnten, übrig bleiben.

Vielleicht ist es auch eine Option, ein ganz anderes KFZ zu wählen, das ni ht für solche Anfälligkeiten bekannt ist? Wenn man sich den V10 schon nicht neu leisten kann?

Ansonsten ist es eben schon ein Unterschied. Ich stelle mich also mal auf den Standpunkt des Verkäufers: du willst das Auto kaufen, mit einem Rückgaberecht wenn bei irgendeiner Untersuchung irgendwo das falsche Ergebnis herauskommt. Dann fährst Du quer durch die Republik, lässt den V10 mal zeigen was er kann, rauchst am Ende in der Karre und schmierst noch Ketchup vom nächsten McMenü in den Teppich, parkst in einer windigen Wohngegend wo der nächste nachbarliche Neider den Wagen zerkratzt. Dann macht Ahmed von nebenan die Untersuchung (nachdem ihr beide ein WE auf dicke Hose gemacht habt) und bescheinigt erhöhten Verschleiß. Und dann soll ich das Auto wieder zurück nehmen.

So mal die überspitzte Darstellung. Aber dieses Risiko soll ich als VK eingehen, und Du als Käufer willst auf Nummer sicher für "kleines" Geld ein Auto mit Angeberfaktor kaufen. Samt Rückgaberecht. Das ist etwas anderes, als

Wenn du mit mir zusammen eine Werkstatt aufsuchst in meiner Umgebung. Wenn Du dann den Wagen willst - ist er weg für immer. Wenn nicht, hab ich das og Risiko durch deine Nutzung nicht.

Themenstarteram 6. Juni 2017 um 14:40

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Juni 2017 um 16:33:50 Uhr:

Vielleicht ist es auch eine Option, ein ganz anderes KFZ zu wählen, das ni ht für solche Anfälligkeiten bekannt ist? Wenn man sich den V10 schon nicht neu leisten kann?

Ansonsten ist es eben schon ein Unterschied. Ich stelle mich also mal auf den Standpunkt des Verkäufers: du willst das Auto kaufen, mit einem Rückgaberecht wenn bei irgendeiner Untersuchung irgendwo das falsche Ergebnis herauskommt. Dann fährst Du quer durch die Republik, lässt den V10 mal zeigen was er kann, rauchst am Ende in der Karre und schmierst noch Ketchup vom nächsten McMenü in den Teppich, parkst in einer windigen Wohngegend wo der nächste nachbarliche Neider den Wagen zerkratzt. Dann macht Ahmed von nebenan die Untersuchung (nachdem ihr beide ein WE auf dicke Hose gemacht habt) und bescheinigt erhöhten Verschleiß. Und dann soll ich das Auto wieder zurück nehmen.

So mal die überspitzte Darstellung. Aber dieses Risiko soll ich als VK eingehen, und Du als Käufer willst auf Nummer sicher für "kleines" Geld ein Auto mit Angeberfaktor kaufen. Samt Rückgaberecht. Das ist etwas anderes, als

Wenn du mit mir zusammen eine Werkstatt aufsuchst in meiner Umgebung. Wenn Du dann den Wagen willst - ist er weg für immer. Wenn nicht, hab ich das og Risiko durch deine Nutzung nicht.

Das stimmt in der Tat, aber sowas wäre auch recht schnell ausgeschlossen mit einer Klausel so in der Art:

...Aufhebung des Vertrages nur in Kombination mit bis x Mehrkilometer

x = direkter Heimanafahrtsweg + Fahrt zur Werkstatt

Mir gefällt ja dieser Vorschlag auch nicht so richtig, und ich will den Verkäufer nicht vergraulen……

Deswegen ja die Frag nach der Formalität.

 

PS: Toll, wie Du gleich die Leute einschätzst. TOP !!

Also ich stehe nicht so drauf, Geld zu verschenken.

Um Deine Position zu maximieren schreib doch erstmal in den Entwurf:

 

"Dem Käufer steht innerhalb von 14 Tagen ein vertragliches Rücktrittsrecht zu."

 

Wenn der Verkäufer das nicht akzeptiert, fügst du hinzu:

 

... für den Fall, dass eine Audi Vertragswerkstatt bescheinigt, dass der Motor einen erhöhten Verschleiss aufweist".

 

Die Rechtsfolgen (Abgeltung der gefahrenen Kilometer) ergibt sich ohnehin aus dem Gesetz.

Na aber - wie soll man fremde Menschen einschätzen? Soll man bedingungslos dran glauben, dass nur gute und faire Menschen unterwegs sind? Das ist eben nicht so. Und gewerbsmäßige Händler leben mit solchen Kundenrisiken und Diskussionen - dafür kosten die Fahrzeuge dort eben etwas mehr. Entsprechend des günstigeren Preise ist das Risiko beim Privatkauf eben höher.

Ich bin kein RA, aber es widerstrebt mir auch, mir über diese Problematik Gedanken zu machen. Ich als VK würde den Zirkus nicht mitmachen.

Zitat:

@Audi_S6_Avant schrieb am 6. Juni 2017 um 16:07:46 Uhr:

Bei einem V10 5.2Liter, ist ein Motorschaden so teuerer als der Wagen selber..... und da will ich klare Sache haben. Vorallem da es bekannt ist!

Ähm, wenn jetzt schon 5.2L-Maschinen nicht mehr haltbar sind (die waren früher gut für 1Mio km), dann laß ich die Karren stehen wo sie sind.

Was sagt der jetzige Zustand denn über den Zustand in 50Tkm aus? Ich bin aber auch ein Auto-Langfahrer (daher würde ich sowas nicht haben wollen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Lattementa schrieb am 6. Juni 2017 um 16:51:51 Uhr:

... für den Fall, dass eine Audi Vertragswerkstatt bescheinigt, dass der Motor einen erhöhten Verschleiss aufweist".

Der war gut, da ist doch immer alles "Stand der Technik". :D

Gruß Metalhead

Wenn ich als Verkäufer einen Käufer vor mir stehen hätte der sowas von mir verlangt, würde ich die Probefahrt als Sinnfrei einstufen und auf den nächsten Käufer warten.

Als Privatverkäufer wäre ich doch nicht ganz frisch, sowas zu unterschreiben.

am 6. Juni 2017 um 18:13

Ich hätte als Verkäufer auch null Verständnis.

Du willst dich gegen einen Motorschaden absichern, auf welchen der Verkäufer auch praktisch keinen Einfluss habe. Warum sollte er dieses Risiko tragen? Dieses Risiko trägt der Fahrzeugbesitzer, der du werden möchtest.

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