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Gegen Pfosten gefahren.
Hallo,
Corsa D bj 1998 km 128.000 km
wir sind am Wochenende gegen einen Pfosten an einer Tankstelle gefahren.
Versicherung Date;
Haftplich Selbstbeteildigung: 150 euro:
Vollkasko Selbstbeteildigung: 300 euro.
In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung liegt der Beitrag für den Schadenfreiheitsrabatt bei 783,00€.
In der Kaskoversicherung liegt der Beitrag für den Schadenfreiheitsrabatt bei 989,55€.
Zu Kosten:
Der Pfosten war total hin und muss komplett mit Fudament getauscht werden. Rechnung liegt noch nicht vor. Wird wohl unter 783,00 Euro liegen und wir bezahlen wohl selber.
Beim Auto ist Reife geplatz und Felge ist hin. Der Querlenker und die Spurstandge müssen auch getauscht werden. In Momemt sind wir bei ca. 700 euro und wird wohl auch nicht über Versicherung gehen.
Abschleppen und Ersatzfahrzeug bekommen wir von ADAC.
Zu Meiner Frage:
Wir wollen dieses sowieso Vollkasko kündigen. Kann man nicht die 700 euro über die Vollkasko abrechnen und dann einfach Künden?
Welche Probleme oder Nachteile entstehen dann? Verboten ist doch sowas nicht oder?
Wäre für ein paar Antworten sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Kann man so machen und würde ich auch so machen.
Wenn dann später bei einem neuen Auto wieder eine Vollkasko dazu genommen wird und mehr als 12 Monate seit Auschluss der Vollkasko aus dem alten Vertrag vergangen sind, kriegst du sogar wieder die selben Schadensfreien Jahre wie in der Haftplicht.
Somit kann man also sogar die Rückstufung umgehen.
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40 Antworten
Kann man so machen und würde ich auch so machen.
Wenn dann später bei einem neuen Auto wieder eine Vollkasko dazu genommen wird und mehr als 12 Monate seit Auschluss der Vollkasko aus dem alten Vertrag vergangen sind, kriegst du sogar wieder die selben Schadensfreien Jahre wie in der Haftplicht.
Somit kann man also sogar die Rückstufung umgehen.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Kann man so machen und würde ich auch so machen.
Wenn dann später bei einem neuen Auto wieder eine Vollkasko dazu genommen wird und mehr als 12 Monate seit Auschluss der Vollkasko aus dem alten Vertrag vergangen sind, kriegst du sogar wieder die selben Schadensfreien Jahre wie in der Haftplicht.
Somit kann man also sogar die Rückstufung umgehen.
Danke für den Tipp, dann werden wir auch so machen. Den Schaden über die Versicherung regeln und dann dieses Jahr Vollkasko kündigen.
Du musst aber nicht mal die regulären Kündigungsfristen einhalten, denn bei einem Schadensfall hast du Sonderkündigungsrecht.
Doch hat er.
Siehe AKB unter den Punkten G.2.3 und G.4
Er kann jede Sparte einzeln nach Begleichung eines Schadens innerhalb von 4 Wochen kündigen.
Die Kündigung der Vollkasko nach dem Schaden ist also kein Problem.
Die Haftpflicht oder ggf. Teilkasko bleibt dann alleine stehen.
Zitat:
Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 (1) Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen.
Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen
über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt
haben. Die Kündigungsfrist fängt für Sie erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, in welchem Sie
von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten
zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im
Rechtsstreit mit einem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
Zitat:
G.4 Kündigung einzelner Versicherungen
(1) Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall- und Schutzbriefversicherung
sind jeweils rechtlich selbstständige Versicherungsverträge. Eine Kündigung kann sich
daher auf eine einzelne Versicherungsart oder den gesamten Kraftfahrtversicherungsvertrag
beziehen. Die Kündigung einer Versicherung berührt das Fortbestehen einer anderen daher
nicht.
Die genauen Nummer können von Gesellschaft zu Gesellschaft etwas abweichen.
Aber diese Punkte sind grundsätzlich unter dem Punkt "G" in den allgemeinen Kraftfahrbedingungen geregelt.
also kann ich den Schaden von der Versicherung begleichen lassen und gleich danach innerhalb von 4 Wochen Vollkasko kündigen und bekomme sogar für rest der Jahres das Geld zurück oder wie?
Oder was habe ich davon sofort zu kündigen und nicht erst ende der jahres?
Du kannst natürlich auch erst zum Ende des Jahres die Vollkasko raus nehmen.
Im Prinzip sogar jeder Zeit, soblad die Vollkasko länger als 1 Jahr schon gelaufen ist.
Wenn du bei der Verischerung anrufst und sagst, du möchtest ab sofort nur noch Teilkasko haben, so wird in der Praxis kein Versicherer dass nicht genehmigen.
Meistens pochen sie nur darauf, dass man die mindestlaufzeit von einem Jahr einhalten muss.
Das Geld bekommst du dann immer anteilig zurück erstattet.
Bedenke aber folgendes:
Du hast jetzt einen Vollkaskoschaden der zur Rückstufung führt.
Das heißt, wenn zwischen Rausnahme der Vollkasko und einem neuen Auto dass Du dann wieder Vollkasko versichern willst nicht mindestens 12 Monate liegen, so bleibt die Rückstufung bestehen.
Du kannst erst dann eine Angleichung der schadenfreien Jahre in der Vollkasko an die der Haftpflicht verlangen, wenn 12 Monate keine Vollkasko bestanden hat.
Zur Sicherstellung, ob mein Tipp auch bei dir passt:
Wieviele SF hast du den aktuell in der jeweils in Haftpflicht und in der Vollkakso?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Wieviele SF hast du den aktuell in der jeweils in Haftpflicht und in der Vollkakso?
Das Auto ist von Freundin. Muss ich mal nachfragen. Ich schreibe dann sobald ich es weiß. Vielen vielen dank.
Manch mal hilft einer einer einfach nicht weiter. Da angerufen und da angerufen, aber sowas keiner einem.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Doch hat er.
hast du irgendwo ein "kein" gelesen, welches ich nie geschrieben hatte?????
Das Auto ist Bj 2007 und nicht 1998
Hier die Versicherungsdaten:
Vollkasko sf 10 (50 %) und 300,00 selbstbeteidigung
Haftpflicht SF 10
Moin,
laß alles von der Vers. regulieren, später kann der Schaden mit einer Rückzahlung an die Vers. zurück gekauft werden, damit der SFR nicht belastet wird.
Es gibt auch Programme (beim Versicherer), die den Beitragsverlust (nach derzeitigen Stand, ohne eine Typklassen- und Regionalklassenänderung zum 01.01.) in den nächsten Jahren ausweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
laß alles von der Vers. regulieren, später kann der Schaden mit einer Rückzahlung an die Vers. zurück gekauft werden, damit der SFR nicht belastet wird.
also sowas ich blödsinn, dann kann ich gleich selber bezahlen und kommen günstiger weg. Wenn die Werkstatt Versicherung hört, dann macht gleich doppelt so hoch. Ganz normal.
Hier geht es darum von der Versicherung schaden bezahlen und dann zu kündigen.
Mit meiner oben beschriebenen Methode brauchts das nicht.
12 Monate ohne Vollkasko und man hat trotz erfolgter Rückstufung beim neuen Vertrag wieder die gleinen SF, wie in der Haftpflicht.
@ swift81
Funktioniert wunderbar bei dir.
Du bist mit den SF in der Haftpflicht genau so weit untern, wie mit der Vollkasko.
Kann man also getrost so machen.
Ist völlig legitim.
Zitat:
Original geschrieben von swift81
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
laß alles von der Vers. regulieren, später kann der Schaden mit einer Rückzahlung an die Vers. zurück gekauft werden, damit der SFR nicht belastet wird.
also sowas ich blödsinn, dann kann ich gleich selber bezahlen und kommen günstiger weg. Wenn die Werkstatt Versicherung hört, dann macht gleich doppelt so hoch. Ganz normal.
Hier geht es darum von der Versicherung schaden bezahlen und dann zu kündigen.
1. muss man der Werkstatt ja nichts von Versicherung erzählen
2. keine Abtretungserklärung unterzeichnen
3. muss sich auch die Werkstatt an ein Gutachten halten und eventuelle Mehrkosten rechtfertigen
Macht alles keinen Sinn.
Schaden von der Versicherung zahlen.
1 Jahre die Vollkasko weglassen.
Nach einem Jahr wieder die gleichen SF wie in der Haftpflicht in der Vollkasko bekommen.
Somit hat die Vollkasko den Schaden bezahlt und er hat die Rückstufung umgangen.