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Gegengutachten Versicherung - Bin ich dazu verpflichtet?

Themenstarteram 6. Juni 2024 um 14:01

Hallo zusammen.

Sachverhalt:

Vor fast drei Monaten ist mir ein Auto in meinen Wagen gefahren. Unfallverursacher ist die Gegenpartei, Polizei hat den Schaden aufgenommen, Gegenpartei hat es eingestanden und der Fall ging an die gegnerische Versicherung. Ich habe daraufhin ein Gutachten erstellen lassen und es kamen ca. 30.000€ an Reparaturkosten heraus und der Wiederbeschaffungswert wurde mit 63.000€ beziffert, also kein Totalschaden. Jetzt sind 8 Wochen vergangen und die Versicherung meldet sich und möchte ein Gegengutachten erstellen. Also wird es wieder dauern und am Ende wird natürlich das Ziel der Versicherung sein, den Schaden kleiner zu rechnen.

Ich habe nun seit fast drei Monaten kein Auto und mir wird das langsam zu blöd! Auch, weil ich zwei Kaufinteressenten habe, die mir den Wagen im jetzigen Zustand für 35.000€€ abkaufen würden. Ich will aus der ganzen Sache ehrlich gesagt nur noch raus und bin froh, jetzt 60.000€ mit Verkauf und Versicherungssumme zu erhalten, um mir einen neuen Wagen kaufen zu können.

Frage 1:

Was passiert, wenn ich den Wagen jetzt verkaufe und das Gegengutachten nicht zulasse? Als Beweiskraft reicht doch das bisherige Gutachten aus (vereidigter Gutachter)? Bin ich verpflichtet ein Zweitgutachten auf Wunsch zuzulassen?!

Frage 2:

Ab wann steht mir ein Leihwagen oder eine Entschädigungsgebühr zu? Nur in der Zeit der Reparatur während des Werkstattaufenthalts? Es kann doch nicht sein, dass eine Versicherung sich einfach mal 8 Wochen bis zur Bearbeitung Zeit lässt und dann auf Nachfrage mit einem Gegengutachten kommt, was das ganze jetzt auch noch mal in die Länge zieht. Der Wagen ist im aktuellen Zustand nicht fahrtüchtig und hat nun auch seit zwei Monaten keinen TÜV mehr und würde in dem Zustand auch keinen TÜV erhalten. Ich stehe also gerade mit Nichts da!

 

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26 Antworten

Bei gegnerischer Alleinschuld und sehr erheblichem Schaden plus Nutzungsausfall etc. doch wohl direkt einen RA eingeschaltet und hoffentlich nach Übersendung des Gutachtens deutlich kürzere Regulierungsfrist als 8 Wochen gesetzt - oder etwa nicht?

Falls nicht, dürfte jetzt vermutlich klar sein, was zu tun ist - s.o.

Hallo,

ich würde keinerlei Aktion starten und einen Anwalt einschalten

und dessen Rat befolgen.

Alles Andere könnte zu Deinem Nachteil werden.

Mir wäre die Sache alleine zu entscheiden, bei diesen Summen und

dem ganzen Zeitverzug, zu heiß.

Gruss

summercap

Moin,

was lernen wir daraus?

Immer einen RA mit ins Boot nehmen, und wenn die Unfallursache auch noch so klar ist.

Die Vers. versuchen immer den Schaden zu drücken und die Regulierung so lange wie möglich

rauszuzögern.

Der "unabhängige" Gutachter der Versicherung wird aus dem 30.000,- € Schaden einen von 20/25.000,- € machen und du darfst den Rest dann einklagen. Der "unabhängige" Gutachter kommt manchmal aus dem eigenen Haus, manchmal von einer großen, überregionalen Organisation, die dann leider ein wenig versicherungslastig ist.

Wenn das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammt, würde ich keinen Grund für eine "Nachbesichtigung" sehen. Und mit hoffentlich einer RS-Versicherung im Genick wäre vier Wochen nach Eingang des Gutachtens der Vorgang bereits bei Gericht. Ist die einzige Sprache, die Versicherungen heute noch verstehen.

Hat letztens leider eine Mandantin von mir zugestimmt, der eigene Gutachter war dann bei der Besichtigung dabei, die beiden haben sich gestritten, der Typ hat dann sein Gutachten erstellt und die Versicherung hat danach abgerechnet. Käme es zum Rechtsstreit, würde ein drittes Gutachten notwendig sein. Nur ohne RS-Versicherung ist das Kostenrisiko zu hoch.

https://www.ing-fehl.de/gegengutachten/

Hier mal sehr gute Ausführungen zu dem Thema. In eigener Sache wollte die Versicherung meinen A8 auch nachbesichtigen. Ich hab dann erst auf das erstellte Gutachten verwiesen und dann die Klage erhoben. Darauf wurde sofort alles bezahlt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2024 um 17:40:25 Uhr:

https://www.ing-fehl.de/gegengutachten/

Hier mal sehr gute Ausführungen zu dem Thema. In eigener Sache wollte die Versicherung meinen A8 auch nachbesichtigen. Ich hab dann erst auf das erstellte Gutachten verwiesen und dann die Klage erhoben. Darauf wurde sofort alles bezahlt.

Mein Tipp oben beruht auch auf eigener Erfahrung.

Hatte damals alles an meinen Prof. Ra abgegeben, und die Vers. hat weiterhin alles an mich geschickt,

und wollte mit mir direkt "aushandeln".

Beim 2. Versuch hat der Prof. Ra die Vers. gefragt, ob sie noch ganz dicht sind.

Zum Schluß ging es denn noch um die Erstattung des Leihwagens.

Auch da wollten die die Preise drücken. Prof. RA hat sofort Klage vor AG eingereicht.

Keinen Tag später war die Restsumme auf meinem Konto.

Wahnsinn, aber leider so in D.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2024 um 17:36:39 Uhr:

Der "unabhängige" Gutachter der Versicherung wird aus dem 30.000,- € Schaden einen von 20/25.000,- € machen und du darfst den Rest dann einklagen. Der "unabhängige" Gutachter kommt manchmal aus dem eigenen Haus, manchmal von einer großen, überregionalen Organisation, die dann leider ein wenig versicherungslastig ist.

Auch einfach mal das Kleingedruckte im Gutachten lesen. Dein Gutachter bekommt "Haftpflichtgutachten" beauftragt und macht das. Der Gutachter der Versicherung bekommt dagegen "Gutachten nach Vorgaben der Versicherung" beauftragt. Da kommt selbst beim gleichen Gutachter was ganz anderes raus. In den Vorgaben steht oft sowas wie "keine Verbringung", "keine Beilackierung", "Stundensätze XY", ...

-> Fachanwalt Verkehrsrecht

Und dieses nennen diese Experten dann "Prüfung".

Themenstarteram 6. Juni 2024 um 17:33

Ich ergänze meine Geschichte noch:

- RA ist natürlich von mir sofort nach der Erstellung meines Gutachtens eingeschaltet worden.

- RA hat der Versicherung (HUK) eine Zweiwochenfrist zur Zahlung gesetzt (fiktive Abrechnung).

- nach zwei Wochen kam nichts, ich habe meinen RA angerufen und er hatte mir erklärt. dass die Frist "sportlich" gesetzt wurde, man aber laut Urteilssprechung BGH leider sechs Wochen einplanen muss.

- nach sechs Wochen kam immer noch nichts und mein RA hat die Versicherung nochmals zur Zahlung aufgefordert.

- daraufhin meldete sich die Versicherung bei ihm und wollte meine Kontaktdaten zwecks Gegengutachten, RA gibt meine Kontaktdaten nach Rücksprache mit mir raus (an der Stelle waren es sechs Wochen nach Zahlungsaufforderung).

- ich warte zwei Wochen auf einen Anruf von der DEKRA, aber es tut sich nichts (wir sind nun in Woche 8)

- RA ruft bei Versicherung an und vier Tage später erhalte ich einen Brief von der DEKRA, dass man mich versucht hat, zu kontaktieren, ich aber nicht ans Telefon gegangen wäre und ich die DEKRA anrufen soll (Blödsinn, weder hat mich eine unbekannte Nummer kontaktiert, noch hat jemand auf meinen Anrufbeantwortet gesprochen) (wir sind nun in Woche 9).

- ich rufe bei der DEKRA an und die nette Dame am Telefon sagt mir, dass sie das Schreiben von der Versicherung hat und jetzt meine Telefonnummer aufnimmt (wtf, ich dachte, die hätten mich die ganze Zeit versucht anzurufen, wie es in dem Schreiben von der DEKRA steht) und diese jetzt an einen Gutachter weitergibt, der mich dann die Tage zwecks Terminvereinbarung kontaktieren wird (wahrscheinlich tut sich da auch nichts in den nächsten Tagen).

Google einfach mal nach Vorstand und Aufsichtsrat der DEKRA. Und nach denen der HUK. Gegenwart und Vergangenheit. So aus der Erinnerung heraus findet man da durchaus Namensgleichheiten.

Mit der DEKRA würde ich doch gar nicht mehr sprechen.

Der Anwalt soll Klage einreichen und fertig.

Die Versicherung hat kein Recht auf ein Gegengutachten. Ich würde die definitiv nicht an das Auto lassen. Aber du willst es nun schnell abwickeln ?

Klagen dauert natürlich länger. .

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 6. Juni 2024 um 19:44:47 Uhr:

Klagen dauert natürlich länger. .

Sehe ich das richtig: da gibt es 5% über Basiszins - das wären ca. 7%. Eine nette Verzinsung. Bei über 30k Streitwert kommt da schon einiges zusammen.

8,62 %. Und dann noch eventuell die Nutzungsausfallentschädigung. Ja, die Versicherungen müssen sparen, koste es, was es wolle...

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