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Gegenseite möchte verkauftes Auto sehen
Hallo,
ich hatte einen nichtverschuldeten Unfall. Der Sachverständiger hatte den Restwert mit 6000 € beziffert, losgeworden bin ich den Wagen aber für 6400 €.
Jetzt möchte die gegnerische Versicherung das Fahrzeug sehen, ich habe denen mitgeteilt, das ich das Fahrzeug verkauft habe, da aber der Fahrzeugbrief noch bei der Bank ist, ist die Verischerung der Meinung, das der Kaufvertrag nicht gültig ist, ich habe aber schriftlich mit dem Käufer ein Vertrag, wo drinsteht, das der Brief nachgereicht wird. Eine Anzahlung hat er schon geleistet.
Meine Frage: Kann die Versicherung jetzt einfach sagen, das der Kaufvertrag nicht zu stande gekommen ist und haben die das Recht, das Fahzeug zu begutachten, obwohl es ein Sachverständiger schon getan hat?
Vielen Dank schonmal
Beste Antwort im Thema
...finde es schon frech solch behauptungen hier aufzustellen ohne mal eine Quelle nennen zu können und dann noch so eine Antwort
Sich innerhalb von vier Beiträgen so ins Aus zu befördern schafft nicht jeder aber du schon...
Schulmeistern solltest du deinesgleichen aber lieber nicht hier...
Ganz arme Seele sage ich nur...
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21 Antworten
haben sie die sache fundiert begruendet?
einfach ein " wir wuerden auch gerne einen blick drauf werfen" geht imho nicht.
egal ob das auto verkauft wurde, oder ob du dir den wagen unter die wohnzimmerdecke genagelt hast.
bezueglich des kaufvertrags duerfte das die VS auch nichts zu interessieren haben und vollkommen belanglos sein.
Rede doch einfach noch einmal mit der Versicherung, anrufen oder einen Brief schreiben mußt da ja sowieso.
Der "Mehrerlös" von € 400,- gehört nämlich nicht Dir, aber die Versicherung freut sich bestimmt.
Zitat:
Original geschrieben von SaabineAero
Der "Mehrerlös" von € 400,- gehört nämlich nicht Dir, aber die Versicherung freut sich bestimmt.
Quelle für diese Aussage???
Allgemeine Rechtsprechung.
Aufgrund der Schilderung des TE (Gutachten, Verkauf, Versicherung meldet sich) und der daraus ersichtlichen kürze der Zeit bis zum Verkauf hat auch nicht wirklich ein Aufwand des TE beim Verkauf stattgefunden.
Er kann doch mit dem Restwert, hier Auto für 6000€ machen was er will?
Die Versicherung hat/muss bis 6000€ regulieren wie es im Gutachten wohl stand oder, nicht mehr und nicht weniger!?
Verstehe den "Anspruch" auf die 400€ nicht, erklär es doch mal nem doofen
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
erklär es doch mal nem doofen
Durch Verkauf hat der TE einen Mehrerlös von 400,- erwirkt. Diese Geld steht im nach seiner bisherigen Schilderung nicht zu.
aha, wo steht denn dies in der Rechtssprechung
Dankeschön
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
aha, wo steht denn dies in der Rechtssprechung
Dankeschön
Ich denke nicht, dass Du in der Lage bist ein Urteil des OLG oder AG "richtig zu lesen".
Bitteschön
...finde es schon frech solch behauptungen hier aufzustellen ohne mal eine Quelle nennen zu können und dann noch so eine Antwort
Sich innerhalb von vier Beiträgen so ins Aus zu befördern schafft nicht jeder aber du schon...
Schulmeistern solltest du deinesgleichen aber lieber nicht hier...
Ganz arme Seele sage ich nur...
BGH VI ZR 142/91
Dürfte aber zu komplex für dich als "Endverbraucher" sein.
Ist schon ziemlich frech, wenn eine Antwort gleich angezweifelt wird, nur weil man selber ein paar Tausend Beiträge mehr hat, die sich allerdings nicht mit Fachwissen beschäftigen.
anstatt nur rumzustänkern hättest auch einfach erklären können worum es geht und gleichzeitig auf das urteil verweisen. dann wäre allen gedient gewesen....
so stehst halt nur als arme wurst da...
und ich bin auch vom fach also bitte versuch nicht erst dich mir gegenüber zu profilieren
Also ich stänker nicht rum.
Dachte, dass aus meiner ersten Antwort alles klar ersichtlich war. Hatte hier wohl den Fragesteller überschätzt.
Als arme Seele oder arme Wurst habe ich es nicht nötig mich zu profilieren.
Gibt es für Smilies extra Punkte?
Zitat:
Original geschrieben von rebizzel
anstatt nur rumzustänkern hättest auch einfach erklären können worum es geht und gleichzeitig auf das urteil verweisen. dann wäre allen gedient gewesen....
so stehst halt nur als arme wurst da...
und ich bin auch vom fach also bitte versuch nicht erst dich mir gegenüber zu profilieren
Voll ins Schwarze
Voll ins Schwarze
Mit meiner Überschätzung des Verständnisses oder dem Urteil?
Werden so kurze Beiträge den auch gezählt?
Kurz und Smilie gibt mehr Punkte?