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Gegenverkehr ausweichen und Totallschaden wer haftet?

Themenstarteram 13. September 2008 um 15:40

Bin z. Z. ziemlich ratlos. Unser Sohn ist nach Feierabend auf einer recht schmalen Straße 3,95m unterwegs. SeinSeitenstreifen beträgt 30 cm und dann gehts den Hang runter. Alle 100 m steht ein Laternenpfeiler. Er befindet sich schon auf dem Deich. Gegenfahrbahn hat Anfangs 40 cm, in Unfallhöhe ebenfalls 20cm und auf 2m ist die Erde weggespült - also nichts. Sohn (Golfklasse 1,69 breit) fährt schon halb auf dem Deich, entgegenkommender Van der 100000 Euro Klasse (1,93m breit) fährt erst rechts und zieht über die Mittellinie weil wohl sein Streifen immer schmaler wird. Mein Sohn der schon mit den Reifen auf den Fahrbahnrand fährt, fragt sich Van oder Laterne. Schlittert bremsend 5 m über den Seitenstreifen und boing! So wie stand hatte die Fahrbahn dann noch 2,5 m. Der Vanfahrer hat 3 Zeugen im Wagen (Geschwister und Frau) und meint was er wolle, er hätte drei Zeugen! Polizei angerufen und zwei Jugendliche sagen aus der Vanfahrer wäre über die Mitte gefahren sei. Seiner Versicherung teilte er mit, im sei keine Unfallschuld bewußt und seinem Auto sei ja nichts passiert. 3 Zeugen könnten dieses bestätigen. Polizeibericht liegt noch nicht vor.

Na, was meint ihr?

Besten Dank für Rat und Info

Beste Antwort im Thema

Richtig,wenn einer offensichtlich nicht ebenfalls ganz rechts fahren will sondern den Gegenverkehr in Dreck drängen will ist es das Beste wenn man ganz rechts ran fährt und anhält.Wenn es dann scheppert ist zu 100% der Schuld der weiterfährt.

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1. Der Polizeibericht wird keine überraschenden Erkenntnisse bringen. Einen "Schuldspruch" ohnehin nicht.

2. Es ist nicht maßgeblich, wer mehr Zeugen hat. Die Aussagen unabhängiger Zeugen wiegen schwerer. Die Aussagen glaubwürdiger Zeugen wiegen ebenfalls schwerer. Wer waren denn die zwei Jugendlichen? Unbeteiligte Dritte?

3. Aufgrund der Gegenbenheiten am Unfallort (Engstelle auf Gegenseite) ist die Schilderung Deines Sohns grundsätzlich plausibel.

4. Auch wenn der andere über der Mittelline war (bei 2m Fahrbahnbreite und 1.93m Fahrzeugbreite nicht überraschend) bedeutet dies nicht automatisch 100% Unfallschuld. Maßgeblich ist nicht allein, wer "über der Mitte" war sondern wo genau sich die Fahrzeuge befunden haben und mit welcher Geschwindigkeit gefahren worden ist.

Oliver

Dein Bericht ist etwas verwirrend, daher fasse ich mal kurz zusammen. Enge Straße, dein Sohn und der Van im Begegnungsverkehr. Dein Sohn bemerkt, das haut nicht hin, weicht aus und fährt gegen die Laterne.

Grundsätzlich ist es an solch engen Straßen so, dass die Geschwindigkeit angepasst werden muss (innerhalb überschaubarer Strecke anhalten können) und natürlich das Rechtsfahrgebot. Ich tippe mal, anhand deiner Schilderung und daher unter großem Vorbehalt, dass dein Sohn die Geschwindigkeit nicht angepasst hatte. Sonst hätte er vorher anhalten können ohne in die Laterne zu semmeln.

Zitat:

§ 3 Abs. 1 StVO

1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßenverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten anzupassen.

Und wenn ich das richtig verstanden hab, gibt es Zeugen, die meinen, der Van wäre nicht weit genug rechts gefahren. Also hätte dieser hiergegen verstoßen.

Zitat:

§ 2 Abs. 2 StVO

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Demnach hätten beide schuldhaft gehandelt. Aber wie gesagt, unter Vorbehalt, da deine Schilderung nicht mehr hergibt und die Örtlichkeit unbekannt ist (Bild würde helfen).

Themenstarteram 13. September 2008 um 16:14

Mein Sohn ist langsam gefahren und schon rechts auf dem Fahrbahnrad. Er fährt diese Stecke täglich. Aber wenn der Van stumpf über die Mitte weiterfährt, was soll er wählen Cayenne oder Laterne. Die fremden Jungs bestätigten der Polizei das mein Sohn langsam und der Van über die Mitte gefahren ist.

Gruß und Danke

Zitat:

Original geschrieben von 042000

Aber wenn der Van stumpf über die Mitte weiterfährt, was soll er wählen Cayenne oder Laterne.

Wenn der eigene Wagen über Airbags verfügt, wohl eher den Cayenne... Dann liegt die Schuldfrage eindeutig bei dem, welcher über die Mittellinie in den Gegenverkehr gefahren ist und das ist dann auch anhand der Unfallspuren nachweisbar.

Zitat:

Original geschrieben von 042000

was soll er wählen Cayenne oder Laterne.

verstehe ich richtig.....

an dieser stelle ist die straße nur 2,5m breit?...und dein sohn wie auch der van-fahrer legen es darauf an, mit fahrzeugen die nebeneinandergestellt nen ganzen meter breiter sind wie die straße noch durch die engstelle zu fahren?

herzlichen glühstrumpf!

was deinem sohn hier zum verhängnis werden kann, ist das er ortskundig war, und auch nicht soooooooo langsam unterwegs gewesen sein kann, da wenn er eine "angepasste geschwindigkeit" gefahren hätte, noch vor der engstelle bremsen können ohne dabei den laternenpfahl zu knutschen.....

das wird wohl auf teilschuld rauslaufen....wieviel kann heir allerdings keiner sagen.....

Dem Cayenne-Fahrer könnte zum Verhängnis werden, daß er sein Fahrzeug scheinbar absichtlich in den Gegenverkehr gesteuert hat.

keiner kennt hier die genauen straßebverhältnisse.....der cayenne hängt ja schon so fast über der mittelline.....

wenn dann noch ein teil des randstreifens weggespült ist auf seiten des cayenne und vor der engstelle der entgegenkommende fahrer abbremst, sodass es für den cayenne-fahrer so aussieht als ob der sohn vom te ihm an der engstelle "vorfahrt gewähren würde".......naja.....das hilft wohl nurnoch der anwalt....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

keiner kennt hier die genauen straßebverhältnisse.....

Das stimmt allerdings. Deshalb wäre es sehr hilfreich, wenn der TE ein Foto von dem Straßenabschnitt hier einstellen könnte.

Themenstarteram 13. September 2008 um 16:35

Das mit den 2,5m soll heißen, nachdem er nun am Laternenpfeiler stand, hatte der cayenne noch 2,50 Fahrbahn für sich. und wenn ich schon rechts auf dem Fahrbahnrand fahre, gehe ich davon aus, das diese auch möglichst rechts fährt. Freiwillig und aus Spaß ist er sicher nicht gegen die Laterne gefahren. Was mich natürlich nun auch wundert, ist, das wenn rechts alles vomincl. Scheinwerfer alles platt ist, die Air-bags nicht auslösten?

Hallo,

Fahrbahnbreit durchgängig 3,95m?. Nur der Seitenstreifen ist stellen weise nicht befahrbar?.

Sollten es durchgängig 3,95m sein, hätten eigentlich beide FHz. aneinander vorbei gepaßt. Rein rechnerisch auch zwei Cayenne....... .

Für beide Fahrer ist die Situation eigentlich sicher frühzeitig erkennbar gewesen, da oben auf dem Deich. Sollte allerdings der Porsche Fahrer etwas Probleme mit den Abmaßen seines FHz. haben o. was ich eher vermute, auf sein vermeintliches vorrecht gepocht haben, sieht das schon anders aus. Der Golf kann sich ja nicht in Luft auflösen!.

Mit diesen Typen muß man "Angsthase" spielen. Deutlich langsamer werden, aber bloß nicht zu früh nach rechts ausweichen. Ansonsten fährt man mit seinem Auto halb durch den Graben während die mitten auf der Strasse breit grinsend an einem vorbei fahren. Das passiert mir so nie wieder!. Wenn die Situation das erfordert, bin ich der letzte der nicht in den Graben ausweicht, um eine Kollision zu verhindern, aber in solchen Situation direkt an Seite fahren, nein.

MfG Günter

Richtig,wenn einer offensichtlich nicht ebenfalls ganz rechts fahren will sondern den Gegenverkehr in Dreck drängen will ist es das Beste wenn man ganz rechts ran fährt und anhält.Wenn es dann scheppert ist zu 100% der Schuld der weiterfährt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Richtig,wenn einer offensichtlich nicht ebenfalls ganz rechts fahren will sondern den Gegenverkehr in Dreck drängen will ist es das Beste wenn man ganz rechts ran fährt und anhält.Wenn es dann scheppert ist zu 100% der Schuld der weiterfährt.

Genau nach der Devise handele ich auch immer. Wir haben auch so eine Straße bei uns in der Nähe, recht eng, aber man muss ja erstmal mittig fahren.

Da halte ich auch immer rechts am Bordstein an (ausweichen ginge wegen dem eh´nicht) und dann soll der andere mal machen. Wer steht, macht nix verkehrt. Zumindest nichts vorwerfbares im Schadensfall......

Sonst hat man nämlich genau den Fall wie oben, keiner kann den Unfall dann richtig nachvollziehen, also Teilschuld für beide. Wie die einzelne Aufteilung dann ist, ist im Prinzip auch (fast) egal.

Mal vom Thema an sich abgesehen, ihr habt ja schon alles gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

und das ist dann auch anhand der Unfallspuren nachweisbar.

Mir ist klar dass es mehr als Kunststoff der Scheinwerfer gibt was dann Spur genannt werden darf, aber verlass Dich nur nicht drauf da sie 1. oft keine Lust haben überhaupt zu ermitteln, sogar nicht mal zu kommen und 2. nicht immer gibt es die Spuren die dazu reichen was genaueres zu sagen.

Die Faustformel je schimmer der Unfall desto nachweisbarer die Schuld gilt immer noch. Hat die besagten 2 Gründe, erstmal die Lust überhaupt sachkundig die Unfallstelle zu untersuchen und wenn der Unfall heftig genug war, gibt es auch zahlreiche Spuren so dass man relativ zuverlässig alles ermitteln kann, wenn beide eine Beule haben und nicht gerade Fahrspuren im Schnee sind, kann man nichts sachlich ermitteln.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

rechts ran fährt und anhält.Wenn es dann scheppert ist zu 100% der Schuld der weiterfährt.

Insofern er zugibt dass sein Gegenüber stand und er selbst es eben versuchte doch durchzufahren, leider haben die Leute zunehmend weniger "Eier". Früher nannte man das auch Anstand und war eine positiv belegte Tugend.

Wir schweben also zumindest mit Teilkasko ständig in der Gefahr dass mindestens die Hälfte vom Wagen (finanziell betrachtet) von Heute auf Morgen weg ist, dazu reicht ein nicht selbst verursachter Totalschaden und ein sich stellender Unfallgegner. Weil das nicht reicht darf man noch über die Jahre einer niedrigeren SF-Klasse hinterherlaufen, sind dann gerne auch Tausende, dazu können noch weitere Kosten kommen, man denke da nur an Anwalt etc.

Also wenn ihr irgendwo verpflichtet seid eure Vermögensgegenstände anzugeben, betrügt ihr nicht wirklich wenn das Auto nur zu max. 50% angesetzt wird.

Wieso sieht die Buchhaltung eigentlich kein "Vermögensverlust an Rechtsunsicherheit"-Konto vor? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

rechts ran fährt und anhält.Wenn es dann scheppert ist zu 100% der Schuld der weiterfährt.

Insofern er zugibt dass sein Gegenüber stand und er selbst es eben versuchte doch durchzufahren,

Anhalten,Gang raus udn Handbremse fest anziehen.Dann gibts es deutliche Spuren wenn man zur Seite oder nach Hinten geschoben wird.Wenn man natürlich im Leerlauf ohne zu bremsen steht wirds schwer mit der Beweislage.

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