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Gegnerische Assekuranz zahlt nicht
Hallo zusammen,
Ich hatte am besagten 13. April einen Unfall mit meinem Wagen, dieser wurde auch entsprechend polizeilich aufgenommen, ein Rechtsanwalt wurde ebenfalls beauftragt.
Nach dem nun nach langen Querelen die Kosten für das Leihfahrzeug und auch der Schaden behoben wurde, ging es nun um den Ausgleich meiner Schmerzen, insgesamt war ich für drei Wochen krankgeschrieben.
Die nerste Ablehnung basierte darauf, dass ich subjektiv krankgeschrieben wurde, die zweite Ablehnung basierte auf die Aussage, dass ich das Leihfahrzeug fuhr, was nachweislich meine Frau in Benutzung hatte, die dritte Ablehnung basierte darauf, dass meine Frau nicht Mietvertrag des Leihwagens stand, nachgereicht, nun wird wieder mit Punkt Eins argumentiert.
Mein RA möchte nun Klage einreichen, macht das Sinn nach euren Erfahrungen nach ?
Gruß Markus.
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11 Antworten
Nach meiner Erfahrung wollen die Versicherungen nicht regulieren oder kürzen, wenn sie eine Begründung finden, die sie meinen, verkaufen zu können. Schliesslich sind Tausende von ausgebildeten Mitarbeitern mit dieser Aufgabe beschäftigt. Deine Geselschaft scheint besonders einfallsreich zu sein. Ich würde mich davon nicht beeindrucken lassen und klagen, weil Du einfach im Recht bist.
Moin,
Recht haben und vor Gericht Recht bekommen, sind immer 2erlei.
So Einfach, wie der Vorposter diese Situation beschreibt, ist es leider nicht.
Nur ein RAW sollte die Chancen vor Gericht erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Nur ein RAW sollte die Chancen vor Gericht erkennen.
Das ist unbestritten, nur wollte ich auf eure Erfahrungswerte zurückgreifen, ob es sich tatsächlich lohnen würde, hier den kompletten Rechtsweg zu beschreiten.
Außer acht lassen darf man auch nicht, dass sämtliche aktiven Versicherungen von mir - bis auf KFZ Haftpflicht - bei der der gleichen Assekuranz seit 16 Jahren bestehen.
Bringt es etwas, wenn ich direkt mit jemanden dort Vor Ort spreche um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen ?
Das Okay vom RA hätte ich.
Ob Du nun 10 oder 20 Verträge bei dem VR hast, spielt für die Schadenregulierung keine Rolle, da der Schaden von der Schadenabt. bearbeitet wird.
Auch die einzelnen Sparten der Versicherungsverträge haben nichts mit der Kundenverbindung zu tun.
Da Du bereits einen RAW beauftragt hast (nur der bekommt von der Schadenabteilung Info), ist ein Gespräch mit den Sachbearbeiter sinnlos.
Der Sachbearbeiter spricht nur mit den RAW, sonst mit Niemanden.
Du bist also auf den RAW angewiesen und kannst nichts selber Unternehmen.
http://www.motor-talk.de/forum/unfall-a40-freitag-der-13-t3874028.html?page=2#post32460748
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Sofern scheine ich wohl noch Glück gehabt zu haben, bis auf einen steifen Nacken und einer neuen Heckschürze und Schloßträger und einige kleine Beulchen ist noch alles heile, ca. 1800.-€ lt. Werkstatt.
Eine kurze Unterhaltung mit der Werkstatt brachte dann auch Licht ins dunkle, da die hochfesten Stähle die Fahrgastzelle umgeben und eher alles andere drauf geht als du selbst.
Das Aluprofil sieht es übel aus, kann man ja bereits auf den Bildern erkennen, Hut ab an die Technik.
Geld ziehen ... 150.-€ für den Nacken ... können die behalten ... Hauptsache die Massagen wirken nun.
Um was für Beträge geht es denn?
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
http://www.motor-talk.de/forum/unfall-a40-freitag-der-13-t3874028.html?page=2#post32460748
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Sofern scheine ich wohl noch Glück gehabt zu haben, bis auf einen steifen Nacken und einer neuen Heckschürze und Schloßträger und einige kleine Beulchen ist noch alles heile, ca. 1800.-€ lt. Werkstatt.
Eine kurze Unterhaltung mit der Werkstatt brachte dann auch Licht ins dunkle, da die hochfesten Stähle die Fahrgastzelle umgeben und eher alles andere drauf geht als du selbst.
Das Aluprofil sieht es übel aus, kann man ja bereits auf den Bildern erkennen, Hut ab an die Technik.
Geld ziehen ... 150.-€ für den Nacken ... können die behalten ... Hauptsache die Massagen wirken nun.
Um was für Beträge geht es denn?
Bezüglich des Nackens ( Schleudertrauma?) rate ich dazu alle Erklärungen unter dem Vorbehalt von Spätfolgen abzugeben.
Sofern hier ein Arzt den Unfall dokumentiert hat, entsteht die Gefahr, dass vielleicht spätere Verletzungen nicht entschädigt werden, weil ein Zusammenhang mit der aktuellen Verletzung konstruiert werden könnte.
Es geht hier in der Summe um 1100.-€ Euro die mein RA geltend machen möchte.
Aufgrund der Sachlage wäre ein Klageverfahren kein Problem, aber es würden dann Gutachten erstellt werden usw. was wieder meine "Freizeit" kostet mit unbekannten Ausgang.
Die Mandatierung des RAs ist akuell aufgehoben, so dass der Mitarbeiter in der Schadensabteilung mir durchaus, sofern dieser Willens ist, mir entgegen kommen kann.
Wären da die nicht Unmengen an konträren Aussagen seitens der Versicherung in Schriftform mir zugegangen, würde ich mich damit abfinden, aber dort weiß anscheinend was die Begründung angeht, keiner genau bescheid, zum Leidwesen des Geschädigten.
Hier ein Update.
Nachdem der MA der Assekuranz nicht müde wurde mehrfach zu betonen, dass die Differenzgeschwindigkeit beim Aufprall so gering sei, dass ich keinerlei Beschwerden haben dürfte, wurde seitens des RAs Klage eingereicht, wobei wir immer eine gütliche Einigung erzielen wollten.
Letzte Woche rief dann der besagte MA nun an und fragte "vorsichtig" nach, ob man sich nicht außergerichtlich einigen könnte ?!
Verdutzt haben wir auf den bereits vorhergehenden Schriftverkehr hingewiesen und gefragt, ob er noch im Besitzt seiner Sinne ist .... nun denn, hab zwar nicht die volle Summe erhalten, aber ich bin als Schadensausgleich mehr als zufrieden damit.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ob Du nun 10 oder 20 Verträge bei dem VR hast, spielt für die Schadenregulierung keine Rolle, da der Schaden von der Schadenabt. bearbeitet wird.
Auch die einzelnen Sparten der Versicherungsverträge haben nichts mit der Kundenverbindung zu tun.
naja das is aber traurig. ein guter und treuer kunde wird in der heutigen geiz ist geil zeit dann ggf verärgert und die versicherung ist ihn los. so sieht für mich keine aktive kundenbindung aus. das muss aber generell nichts gegen versicherungen sein sondern ist heute leider in allen branchen gang und gebe.
traurig!
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Hallo zusammen,
insgesamt war ich für drei Wochen krankgeschrieben.
Mein RA möchte nun Klage einreichen, macht das Sinn nach euren Erfahrungen nach ?
Gruß Markus.
Aufgrund der Krankschreibung musste der Arbeitgeber, falls nicht selbstständig, das Gehalt bzw. den Lohn weiterzahlen.
Dieser hat somit auch einen Schadenersatzanspruch gegen die Versicherung.
Ich würde den Arbeitgeber dazu mit ins Boot holen, damit dieser seine Ansprüche gegen die Versicherung geltend macht. Dito die Krankenversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Hier ein Update.
Nachdem der MA der Assekuranz nicht müde wurde mehrfach zu betonen, dass die Differenzgeschwindigkeit beim Aufprall so gering sei, dass ich keinerlei Beschwerden haben dürfte, wurde seitens des RAs Klage eingereicht, wobei wir immer eine gütliche Einigung erzielen wollten.
Letzte Woche rief dann der besagte MA nun an und fragte "vorsichtig" nach, ob man sich nicht außergerichtlich einigen könnte ?!
Verdutzt haben wir auf den bereits vorhergehenden Schriftverkehr hingewiesen und gefragt, ob er noch im Besitzt seiner Sinne ist .... nun denn, hab zwar nicht die volle Summe erhalten, aber ich bin als Schadensausgleich mehr als zufrieden damit.
Vielen Dank für die Rückmeldung mit dem Ausgang.
Konnte mir ein Schmunzeln nicht verkneifen.
Gruß Cokefreak