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Gegnerische Versicherung schickt Sachverständiger, normales Vorgehen?

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 28. Februar 2019 um 16:35

Hi, meine Tür wurde neulich leicht beschädigt (Nachbar hat beim Tür öffnen seine Tür a meine gestoßen. Egal. Der Schadensverursacher hat den Fall an seine Versicherung gemeldet, diese will einen Sachverständiger vorbeischicken der sich den Schaden anguckt. Ist das rechtens? Was passiert wenn der sagt ne Schäden noch reparabel aber Opel will die ganze Tür tauschen?. Spachtel kommt natürlich nicht in Frage und die Beule läuft genau über den knick an Karosserie was die Sache nicht gleich erleichtert...

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Beste Antwort im Thema

Du versteht es wirklich nicht.............:(

Allerletzer Versuch:

Es geht hier nicht um deine 6 Schäden oder, wie du meinst es richtig gemacht zu haben oder zu machen.

Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.

Und das wurde hier von (echten) Fachleuten unter anderem auch Juristen (Rechtsanwälte), welche sich tagtäglich mit der Schadensregulierung beschäftigen ausführlich erläutert und auch profund eklärt.

Und dann kommst du Hobby- Schadenspezialist hier um die Ecke gebogen und versuchst den Profis die Welt zu erklären und

meinst alles richtig zu machen, erklärst diese dann quasi auch für unfähig, weil nur du meinst zu Wissen

wie es geht und sonderst hier völlig falsche Ratschläge ab!

Du weißt es aber tatsächlich nicht, benimmst dich wie ein fünfjähriger dem man seinen Ball weggenommen hat und scheibst hier (aber wirklich) den allergrößten Dummfug zusammen.

Zusammenfassung:

1. Es gibt kein Nachbesichtigungsrecht für den Versicherer, es sei denn es liegt ein begründeter Betrugsverdacht vor.

2. Einer Nachbesichtigung, auch eines reaprierten Fahrzeuges muss nicht zugestimmt werden, dies ist auch aus verschieden

Gründen nicht ratsam. Gutachten und Rechnung sind Nachweis über den enstandenen Schaden und nichts anderes!

Das Gutachten ist die Prognose, die Rechnung der tatsächliche Nachweis. Punkt und Ende.

Wenn von seiten der Versicherung in Zweifel gestellt wird, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch erbracht wurden, läuft

diese -zu Recht Gefahr- sich verschiedener Tatbestände schuldig zu machen. Beispielhaft sei hier in diesem Zusammenhang erwähnt, die Ruf- und Geschäftsschädigung, die üble Nachrede und die Kreditgefährdung.

Bei der Versicherung arbeiten Experten, eine überprüfung der eingeichten Unterlagen ohne eine Nachbesichtigung ist aus rechtlicher Sichtweise jederzeit möglich und auch ausreichend.

Also bitte hier keine "Tipps" zu besten geben, die aus eingener Lebenserfahrung stammen und den hier Ratsuchenden zum Nachteil gelangen können.

Vielen Dank und eine schöne Restwoche

 

 

 

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Du versteht es wirklich nicht.............:(

Allerletzer Versuch:

Es geht hier nicht um deine 6 Schäden oder, wie du meinst es richtig gemacht zu haben oder zu machen.

Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.

Und das wurde hier von (echten) Fachleuten unter anderem auch Juristen (Rechtsanwälte), welche sich tagtäglich mit der Schadensregulierung beschäftigen ausführlich erläutert und auch profund eklärt.

Und dann kommst du Hobby- Schadenspezialist hier um die Ecke gebogen und versuchst den Profis die Welt zu erklären und

meinst alles richtig zu machen, erklärst diese dann quasi auch für unfähig, weil nur du meinst zu Wissen

wie es geht und sonderst hier völlig falsche Ratschläge ab!

Du weißt es aber tatsächlich nicht, benimmst dich wie ein fünfjähriger dem man seinen Ball weggenommen hat und scheibst hier (aber wirklich) den allergrößten Dummfug zusammen.

Zusammenfassung:

1. Es gibt kein Nachbesichtigungsrecht für den Versicherer, es sei denn es liegt ein begründeter Betrugsverdacht vor.

2. Einer Nachbesichtigung, auch eines reaprierten Fahrzeuges muss nicht zugestimmt werden, dies ist auch aus verschieden

Gründen nicht ratsam. Gutachten und Rechnung sind Nachweis über den enstandenen Schaden und nichts anderes!

Das Gutachten ist die Prognose, die Rechnung der tatsächliche Nachweis. Punkt und Ende.

Wenn von seiten der Versicherung in Zweifel gestellt wird, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch erbracht wurden, läuft

diese -zu Recht Gefahr- sich verschiedener Tatbestände schuldig zu machen. Beispielhaft sei hier in diesem Zusammenhang erwähnt, die Ruf- und Geschäftsschädigung, die üble Nachrede und die Kreditgefährdung.

Bei der Versicherung arbeiten Experten, eine überprüfung der eingeichten Unterlagen ohne eine Nachbesichtigung ist aus rechtlicher Sichtweise jederzeit möglich und auch ausreichend.

Also bitte hier keine "Tipps" zu besten geben, die aus eingener Lebenserfahrung stammen und den hier Ratsuchenden zum Nachteil gelangen können.

Vielen Dank und eine schöne Restwoche

 

 

 

Natürlich ist das rechtens, immer hin willst du Geld von der Versicherung und die will auch sichergehen, dass der Schaden auch so entstanden ist wie von dir/euch angegeben. Sieht schon sehr "krass" aus für nur eine Tür geöffnet.

Welche Farbe hat sein Fahrzeug :p?

Das ist ne normale Vorgehensweise. Nun kommt es drauf an wie alt dein Auto ist ob es ne neue Tür wird oder eine "zeitwertgerechte" Reparatur. Das kann bedeuten das die Tür ausgebeult wird (vielleicht auch per Smartrepair) und dann Nachlackiert wird. Ist dein Auto noch recht neu könnte es auch für ne neue Tür reichen.

Kommt eben drauf an wie kulant die Versicherung ist .

Zitat:

@tftking schrieb am 28. Februar 2019 um 17:35:02 Uhr:

Hi, meine Tür wurde neulich leicht beschädigt (Nachbar hat beim Tür öffnen seine Tür a meine gestoßen. Egal. Der Schadensverursacher hat den Fall an seine Versicherung gemeldet, diese will einen Sachverständiger vorbeischicken der sich den Schaden anguckt. Ist das rechtens?

Rechtens ist es, allerdings wird der Gutachter, den die Versicherung schickt, nicht als unabhängig angesehen werden, sollte die ganze Geschichte im Extremfall vor Gericht gehen. Dann wird das Gericht ggf. einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen.

Wenn ich richtig informiert bin, hast Du das Recht, als Geschädigter auch einen Gutachter hinzuzuziehen, den die gegnerische Versicherung zahlen muß.

Themenstarteram 28. Februar 2019 um 17:02

Zitat:

@virFortis schrieb am 28. Februar 2019 um 17:43:27 Uhr:

Natürlich ist das rechtens, immer hin willst du Geld von der Versicherung und die will auch sichergehen, dass der Schaden auch so entstanden ist wie von dir/euch angegeben. Sieht schon sehr "krass" aus für nur eine Tür geöffnet.

Welche Farbe hat sein Fahrzeug :p?

Es war sehr windig, angeblich :)

Sein Wagen hat die Farbe tükis hell

OK danke ich bin noch nie in einem Schadensfall verwickelt daher etwas unsicher. Dann ist alles okay...

Der Wagen (2.0 tdci mit OPC Ausstattung) ist BJ 2010 und hat 75k runter

Ich hatte an einem Corsa einen ähnlichen Fall. Da wurde eine neue Tür von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Plus Lackierung. Das Auto hatte zu dem Zeitpunkt laut Gutachten einen Wert von 6600 Euro.

Wie schon gesagt wurde, du hast als geschädigter das Recht auf einen Sachverständigen deine Wahl. Und den muss die Versicherung des Verursachers bezahlen. Ebenso einen Rechtsanwalt.

Also wenn dir das Gutachten nicht passt, einfach ein zweites Gutachten einholen. Oder mit der Versicherung reden, ob sie die Mehrkosten für Gutachter und Anwalt wirklich auf sich nehmen wollen.

am 28. Februar 2019 um 19:01

Zitat:

@inflexible0815 schrieb am 28. Februar 2019 um 17:51:10 Uhr:

..........................................

Wenn ich richtig informiert bin, hast Du das Recht, als Geschädigter auch einen Gutachter hinzuzuziehen, den die gegnerische Versicherung zahlen muß.

Das auch würde ich nicht stehen lassen. Nicht dass man, nach dem man der Versich. das O.K. für deren Gutachter gegeben hat, auf den Kosten für den zusätzlich selbst beauftragen sitzen bleibt.

Also: frei Wahl, aber entweder oder.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 28. Februar 2019 um 20:01:44 Uhr:

Zitat:

@inflexible0815 schrieb am 28. Februar 2019 um 17:51:10 Uhr:

..........................................

Wenn ich richtig informiert bin, hast Du das Recht, als Geschädigter auch einen Gutachter hinzuzuziehen, den die gegnerische Versicherung zahlen muß.

Das auch würde ich nicht stehen lassen. Nicht dass man, nach dem man der Versich. das O.K. für deren Gutachter gegeben hat, auf den Kosten für den zusätzlich selbst beauftragen sitzen bleibt.

Also: frei Wahl, aber entweder oder.

Genauso...du kannst dir jetzt einen anderen suchen. Aber nur wenn du den anderen ablehnst wird dieser auch bezahlt.

So kenne ich das.

Gruß Tobi

Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht der Gutachterwahl und die Kosten für diesen müssen auch von der Versicherung des Schädigers übernommen werden. Man muss nur den Versicherungsgutachter ablehnen, bevor der seine Arbeit am Fahrzeug angefangen hat.

Mit eigenen Gutachtern drücken die Versicherungen bei schlecht informierten Geschädigten gerne die Kosten einer Reparatur.

am 28. Februar 2019 um 22:54

Kann ich mir nicht vorstellen dass der Preis einer Reparatur gedrückt werden kann. Bin ja leider auch schon häufiger auf die Hörner genommen worden, keine Markenwerkstatt hat sich mir gegenüber über zusammengestrichene Rechnungen geäußert. Werkstätten holen den Gutachter bei vor der Demontage nicht erkennbaren Schäden noch mal zum nach begutachten, alles gut.

Bei der fiktiven Abrechnung des Schadens, ja, da wird der Rotstift angesetzt wo es der Versicherung eben passt.

Gutachter der gegnerischen Versicherung und dem sein erstelltes Gutachten kann man annehmen, muss man aber nicht.

Man kann sich auch selber einen Gutachter suchen und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Ergebnis dann manchmal extrem viel positiver zu eigenem Gunsten ausfällt, als das, was der Versicherungsgutachter errechnet hat.

Schadenschnellabwicklung sollte man auch meiden.

Ich hatte auch nie Probleme mit den gegnerischen Gutachtern. Normalerweise kommen die in die Werkstatt, wo der Schaden repariert werden soll, gemeinsam mit der Werkstatt wird die Reparatur festgelegt. Bislang für mich ohne Probleme verlaufen.

Wenn deine Werkstatt sagt, da stimmt was nicht, kannst du noch immer selber einen Gutachter einschalten.

Als Geschädigter im Haftpflichtfall hast Du Anspruch auf frei Gutachterwahl und mußt keinen gegnerischen Gutachter an Dein Auto lassen!

Was einige hier schreiben ist ja absolut Sch...sinn!

Wenns blöd läuft haste am Ende 2 Gutachten und man fängt an sich zu streiten welches richtig ist.

Hatte selbst schon den Fall, wo mir jemand mein Rennrad zu Schrott gefahren hat. Da ich den gegnerischen Gutachter nicht an mein Fahrrad gelassen habe, haben die die Bilder meines Gutachtens für ein fiktives Gutachten verwendet. Von Gericht wurde zur Klärung noch eines beauftragt. Am End mußte die Versicherung meinen Schaden in Höhe von 1200,- zahlen und nochmal knapp 7.000,- für die ganzen Gutachten und Gerichts- und Anwaltskosten. Für so etwas braucht man dann aber auch einen guten Anwalt.

Also am besten erst gar nicht so weit kommen lassen und der gegnerischen Versicherung nicht mehr erlauben als denen zusteht.

am 1. März 2019 um 7:24

Hier wird ja wieder lustiger Unfug geschrieben...

Die gegnerische Versicherung darf immer begutachten lassen!

Hier wird es auch weniger darum gehen, die Schadenhöhe zu ermitteln, sondern um festzustellen, ob der Schaden sich wie gemeldet zugetragen hat.

Wenn die Einschätzung von deren Gutachter nicht zufriedenstellend ist (oder auch schon vorher), dann kannst du ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wenn die Sache am Ende zu deinen Gunsten geklärt ist.

Wenn die Sache schon so los geht, dann würde ich direkt einen Anwalt konsultieren, die Kosten dazu trägt dann auch die gegnerische Versicherung, wenn die Sache am Ende zu deinen Gunsten geklärt ist.

Je nach Fahrzeugalter, Laufleistung und Zustand steht dir Wertminderung zu.

Für die Dauer der Instandsetzung steht dir ein Ersatzfahrzeug zu oder der Nutzungsausfall (beim Nutzungsausfall kann die gegnerische Versicherung auch mogeln, indem dein Fahrzeug zu niedrig klassiert wird).

Es kann dabei auch nie darum gehen, dass man "am Ende mehr raus holt".

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die tatsächlichen Instandsetzungskosten gedeckt werden.

Wenn der KVA höher ausfällt, als das Gutachten der gegnerischen Versicherung, muss man da auf jedenfall mit Anwalt und eigenem Gutachter gegensteuern.

Mehr als Reparatur, Nutzungsausfall und ggf. Wertminderung ist da sowieso nicht rauszuholen.

Wenn ein eigener Gutachter einen höheren Instandsetzungsaufwand beziffert und die Werkstatt nach Gutachten repariert, bedeutet das nur mehr Verdienst für die Werkstatt, man selbst hat da i.d.R. keinen Vorteil von, nur dass die Schadenhöhe, die in den "Büchern vom Fahrzeug steht" auch höher ist (wird vielleicht beim Wiederverkauf interessant, ob man da für 2000€ eine neue Tür bekommen hat, oder ob das für 200€ wieder per Smart Repair ordentlich gemacht wurde; nur ein Beispiel!).

Man kann sich überlegen, ob das wirklich im eigenen Interesse ist, mir wäre nur wichtig, dass es fachgerecht und vernünftig repariert wird

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