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Gegnerische Versicherung verweigert Kostenübernahme des Schadensgutachtens

Themenstarteram 9. Januar 2008 um 16:47

Guten Abend den Usern des MT-Forums,

im September des letzten Jahres widerfuhr mir einVerkehrsunfall mit dem Auto meines Vaters.

Ich befuhr eine Landstraße nordwärts, die auf 70 km/h begrenzt war. Zur gleichen Zeit näherte sich auf der untergeordneten Kreisstraße ein anderes Auto und wollte südwärts abbiegen. Beim Einbiegevorgang geriet das Auto in meine Spur und kollodierte mit mir.

Die Schuldfrage wurde schon vor Ort von der Polizei geklärt und ist unstrittig.

Daraufhin beauftragten wir einen Anwalt zur weiteren Regulierung, der sich auch um das Gutachten kümmerte. Dieses Gutachten wurde einem Sachverständigen erstellt, der dem BVFS angehört. Laut Gutachten war ein Totalschaden eingetreten und ein Restwert sei laut Gutachten nicht mehr erzielbar.

Daraufhin verschenkten wir das Auto, jedenfalls das was übrig geblieben war, an die Werkstatt. Im Gegenzug erließ uns diese die Stand- sowie Entsorgungskosten für das Fahrzeug (das Fahrzeug stand nahezu einen Monat dort).

 

Nun geht der Fall vor das Zivilgericht. Die gegnerische Versicherung hat uns ausschließlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich den von ihnen ermittelten Restwertes (obwohl nie ein Aufkäufer genannt wurde) ausgezahlt. Zudem verweigert sie sich das Honorar des Sachverständigen zu erstatten.

 

Haben wir irgendeinen Fehler begangen und bleiben auf den Kosten für das Gutachten sitzen? Ich war bisher der Meinung, dass man den Gutachter frei wählen darf und der Schädiger bzw. seine Versicherung diesen entlohnen muss?

Tut mir Leid wenn meine Fragen meine Unerfahrenheit widerspiegeln, der Unfall ereignete sich in meiner ersten Führerscheinwoche und all dies ist immer noch Neuland für mich, auch wenn ich versuchte durch das Forum (ein großes Lob an dieser Stelle!) mich umfassend zu informieren.

Gruß

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55 Antworten

nein, du hast keinen Fehler gemacht. Das Honorar des Sachverständigen muss die Versicherung erstatten

(auch wenn es falsch ist) da das Prognoserisiko nicht zu Lasten des Geschädigten (also zu deinem Nachteil) gehen kann.

 

Mit welcher Begründung wird denn von der Versicherung die Übernahme des SV Honorar abgeleht und was sagt dein Anwalt denn dazu?

 

Was war denn das für eine Auto wie alt, was für ein Typ und wie hoch war der Schaden denn?

Hallo,

 

die Gutachtenkosten sind dem Geschädigten in jedem Falle zu erstatten. Außer man kann nachweisen, das dich ein Auswahlverschulden trifft oder du dem Gutachter wissentlich wesentliche den Inhalt, die Aussagen und Festtellungen des Gutachtens beeinflussende Tatsachen verschwiegen hast. Auswahlverschulden wäre z.B., wenn du einen offen ersichtlich unqualifizierten Gutachter beauftragt hättest. Da dies aber über den Anwalt lief, können wir wohl von einem qualifizierten Gutachter ausgehen. Verschwiegene Dinge wie ein schon vorhandener Vorschaden, von dem du wußtest und dem Gutachter nichts gesagt hast, könnten dir auch Probleme machen.

In allen anderen Fällen muss das Gutachten von der Versicherung bezahlt werden. Auch wenn das Gutachten zur Regulierung unbrauchbar war. Die Versicherung muss sich dann an den Gutachter halten und von dem das Geld zurückfordern bzw. einklagen. Du stehst aber unter einem besonderen Schutz, da du davon ausgehen kannst, das wenn ein qualifizierter Gutachter eingeschaltet ist, dessen Rechnung auch beglichen wird. Dir müssen die Kosten ersetzt werden.

Es ist aber die immer wieder kehrende "Sauerei", hier den Kunden gegen dessen Gutachter aufzubringen und aufzuhetzen. Der Gutachter wird nämlich irgendwann auf dich zugehen und sein Geld wollen. Du bist ja immer noch der Auftraggeber. Hier hilft nur schnelles Einklagen.

Aber das sind die üblichen Spielchen, die "Bösen Wegelagerer" (Versicherungsjargon) wie Gutachter und Rechtsanwälte von der Bildfläche zu tilgen.

 

Gruß Haule

am 9. Januar 2008 um 17:39

@DuranG60

Wenn du hier eine Meinung hören möchtest, dann gib auch die Gründe an, die hier die Versicherung angeführt hat. Ansonsten hau(l)en sich hier nur die MT-ler, ohne zu Wissen, worum es nun wirklich geht.

Hallo,

 

meines Erachtens ist es doch ersichtlich: Restwertheater!!!!!!!!!

 

Er hat es doch geschrieben: Die Versicherung hat einen Restwert, der eigens beauftragte Gutachter konnte keinen ermitteln.

 

Das übliche: Wenn irgend wie ein Restwert zu erzielen ist, ist das ganze Gutachten angeblich nichts wert.

 

Fadenscheinige Ausrede, die man tagtäglich an den Kopf geworfen bekommt.

 

Die müssen ihm das Gutachten zahlen, wenn ihm keiner der angeführten Ausschlußgründe schuldhaft vorgeworfen werden kann. Dies ist das Auswahlverschulden (da müsste er aber schon seinen Friseur beauftragen), oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen, die auf das Gutachten Einfluß haben (Altschäden z.B.)

 

Gruß Haule

 

P.S.: Und wo wird hier gehau(l)t? Dellenzähler hat im Prinzip genau das selbe gesagt wie ich, nur etwas kürzer und knapper. Und Anspielungen auf mich kannst du dir sparen. Und wo bleibt hier der Eingriff der Mod`s bezüglich nicht themenbezogener Beiträge? Diffamierungen?

am 10. Januar 2008 um 6:56

Morgen,

@Haule:

Runter kommen - den ersten Kaffee des Tages trinken und weiter gut in den Tag starten.

Es ist in der Tat so, dass niemand hier das Gutachten kennt und/oder den Wortlaut der Ablehnung. Das darf durchaus angemerkt werden.

Insofern mal ruhig Blut - der TE sollte schon noch die kurze Rückfrage bzgl. des Grundes beantworten.

Vorher ist Wettern gegen die Versicherung nur auf Verdacht richtig - und auf Verdacht erstellst Du doch z.B. auch keine Gutachten.

Also - wartet doch erstmal die Reaktion ab.

Dass es genügend Fälle gibt und gab in denen die Restwerteermittlung zu Unrecht seitens der Versicherung vorgenommen worden ist, ist doch absolut unbestritten. Und wenn es hier auch so sein sollte - okay.

Grüße

Schreddi

Also gut:

 

Lieber TE, gib mal Bescheid, wie die Versicherung begründet!

 

Haule

 

 

Genau.

@DuranG60

 

Wenn du hier Rat und Hilfe haben möchtest, musst du schon etwas "Futter bei die Fische" geben ;)

am 10. Januar 2008 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Genau.

@DuranG60

 

Wenn du hier Rat und Hilfe haben möchtest, musst du schon etwas "Futter bei die Fische" geben ;)

Moin,

heißt das nicht "Butter bei die Fische " ?

:D:D:D

Gruss

Marcus

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

 

heißt das nicht "Butter bei die Fische " ?

:D:D:D

 

Gruss

 

Marcus

 Schäm..... :(:(

am 10. Januar 2008 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 Schäm..... :(:(

Moin,

@Delle

ist nicht so schlimm..... Du brauchst nicht in die Ecke.... :D:D:D

Gruss

Marcus

Huhu, TE, was ist denn nun?

 

Ich möcht gern wissen, wer jetzt hier Recht hat.

 

Gruß Haule 

Themenstarteram 11. Januar 2008 um 15:53

Guten Tag,

es war nicht meine Absicht solch eine aggressive Stimmung auszulösen. Näheres zur Begründung seitens der gegnerischen Versicherung bzgl. der Kostenübernahme konnte ich dem Schreiben meines Anwalts nicht entnehmen. Momentan befindet sich dieser im Kurzurlaub, sodass ich selber erst am Dienstag Auskunft erhalte. Werde euch dann umgehend informieren!

Hallo,

 

die hast du ja auch nicht ausgelöst. Das wird sich alles klären lassen.... :)

 

Bis Dienstag. ;)

am 11. Januar 2008 um 16:40

Und ich wette die gegnerische Versicherung ist die mit den 3 Buchstaben oder auch ggf. 5 Buchstaben, wenn es eine direkt versicherung ist. Den Namen will ich gar nicht wissen, aber mal in google den Namen der Versicherung und gutachterkosten eingeben. Dann kann man schauen ob es die übliche Praxis der Versicherung ist oder nicht.

 

Da gab es nämlich auch mal ein Fernsehbericht drüber.

 

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