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Gegnerische Versicherung weigert sich Schaden zu zahlen

Themenstarteram 21. April 2016 um 11:28

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt: Meine Mutter hat ihren Wagen vor einem Einkaufsmarkt geparkt, währenddessen wurde ihr vom Fahrzeug daneben, ein Ford Kuga, die hintere Tür an eben ihre hintere Tür geschlagen. Meine Großmutter saß währenddessen im Auto und hat den Vorgang zwar durch den Aufschlag gehört, aber nicht beobachtet. Der Schadensverursacher hat dies auch anfangs gar nicht abgestritten, wollte aber durch seine Versicherung einen Gutachter einschalten lassen. Gesagt, getan. Der Gutachter bezifferte die Höhe des Schadens + Reparaturkosten auf rund 900€ und stellte auch fest, dass dieser von der Gegenseite verursacht worden sein muss. Den Schaden wollte sie allerdings nicht mehr reparieren lassen, da sie schon vor dem Unfall einen Verkauf des Fahrzeugs geplant hatte und das nach dem Gutachten auch so geschehen ist.

Da es nun seit einiger Zeit ruhig um den Vorfall geworden ist, hat meine Mutter bei der gegnerischen Versicherung bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter nachgehakt und nachgefragt wie denn der aktuelle Status sei. Dieser meinte, dass der Verursacher die Höhe des Schadens ablehne, weil das doch "nur" eine Tür war. Sollte sie aber in den nächsten Tagen nichts mehr hören, könne sie davon ausgehen dass der Betrag auf ihr Konto überwiesen wird.

Heute nun lag ein Schreiben im Briefkasten, in dem die gegnerische Versicherung eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge verlange, weil der Verursacher abstreitet, den Schaden verursacht zu haben. Eine Gegenüberstellung ist durch den Verkauf des Fahrzeugs natürlich nicht mehr möglich, soweit ich weiß sind wir auch nicht dazu verpflichtet. Allerdings sind wir jetzt etwas über das weitere Vorgehen verunsichert. Einen Rechtsschutz haben wir.

Für Meinungen und Erfahrungen Eurerseits wäre ich sehr dankbar.

 

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 21. April 2016 um 14:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. April 2016 um 15:28:19 Uhr:

Ein Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung zu Zahlung setzen und ankündigen, dass bei Zahlungsverzug ein Fachanwalt für Verkerhrsrecht eingeschaltet wird.

Aber dann nicht nur bellen, sondern auch beißen.

Hört sich eher an wie "das sag ich meiner Mama".

Verursacher legt sich quer, da gibt es kein vertun und sofort einen Anwalt einschalten.

Der soll die Forderung erheben, das Gutachten anfordern und eine Frist setzen, nach der Klage eingereicht wird. Den Anwalt auch gleich instruieren, dass kein zweites Aufforderungsschreiben gewünscht wird, sondern das die Androhung der Klage nach Fristablauf auch sofort umgesetzt wird. Bei klaren Angelegenheiten sollte man auch nicht lange fackeln.

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Dann nehmt die RS-Police, das Gutachten und die Oma und geht zum nächsten Anwalt, der sich mit der Materie auskennt.

am 21. April 2016 um 11:37

War es der Gutachter der gegnerischen Versicherung? Liegt es dir vor?

Da gibt es dann doch auf jeden Fall auch Fotos.

Themenstarteram 21. April 2016 um 11:43

Zitat:

@situ schrieb am 21. April 2016 um 13:37:08 Uhr:

War es der Gutachter der gegnerischen Versicherung? Liegt es dir vor?

Da gibt es dann doch auf jeden Fall auch Fotos.

Der Gutachter wurde von der gegnerischen Versicherung eingeschaltet. Die Auflistung der Schadensumme liegt vor, das Gutachten aber (noch) nicht, soweit ich weiß.

am 21. April 2016 um 12:00

Wenn die Mutter eine RS hat und ihr euch nach Einsicht in das Gutachten nicht sicher fühlt, dann ist auch mein Rat, eine RS (wenn ohne nennenswerten Selbstbehalt und ohne Risiko der Kündigung nach Inanspruchnahme) in Anspruch zu nehmen.

Wenn ihr verkauft habt, wollt ihr ja fiktiv abrechnen, oder?

Dann ist es eine einfache Rechnung, wenn es nicht nur um pure Streitlust geht.

Was mir nicht so recht in den Kopf will: Wenn ich im Auto sitze und höre, wie mir jemand eine Beule ins Blech schlägt (beide nicht in Bewegung) - dann stehe ich doch sofort daneben und der Sachverhalt ist eindeutig (nun hat deine Oma sicher nicht wie ich immer eine Fotomöglichkeit dabei). Aber auch so ....

Könnt ihr schätzen, welchen Abzug die Beule ( 1 cm oder 1 m?) beim Verkauf bedeutet hat? Muss man nicht bedenken, kann man aber (weil - wozu aufregen, wenn nicht nötig).

Themenstarteram 21. April 2016 um 12:06

Zitat:

@situ schrieb am 21. April 2016 um 14:00:55 Uhr:

Wenn die Oma eine RS hat und ihr euch nach Einsicht in das Gutachten nicht sicher fühlt, dann ist auch mein Rat, eine RS (wenn ohne nennenswerten Selbstbehalt und ohne Risiko der Kündigung nach Inanspruchnahme) in Anspruch zu nehmen.

Wenn ihr verkauft habt, wollt ihr ja fiktiv abrechnen, oder?

Dann ist es eine einfache Rechnung, wenn es nicht nur um Streitlust geht.

Spielt die RS der Großmutter hier eine Rolle? Sie sollte doch nur für eine mögliche Aussage bereitstehen oder verwechsle ich da etwas?

Ja genau, das soll fiktiv abgerechnet und wir waren auch mit dem gegnerischen Gutachten so einverstanden.

Scheinbar wurde dadurch aber die Streitlust des Verursachers geweckt, da er zuerst die Höhe des Schadens und nun den Schaden an sich abstreitet.

am 21. April 2016 um 12:09

Zitat:

@Schose schrieb am 21. April 2016 um 14:06:59 Uhr:

Spielt die RS der Großmutter hier eine Rolle? Sie sollte doch nur für eine mögliche Aussage bereitstehen oder verwechsle ich da etwas?

Na - wenn von "ihrem" Wagen die Rede ist, dann habe ich mal unterstellt, dass es auch um ihre Versicherung ginge. Muss natürlich nicht so sein.

 

Tschuldigung: Streiche"Oma", setze "Mutter".

am 21. April 2016 um 12:09

Der Rechtsschutz der Oma spielt hier überhaupt keine Rolle.

Die will ja schließlich keinen Schadenersatz, sondern ihr.

Es war generell schon mal ein Fehler einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung an euer Auto zu lassen.

Ihr hättet das Recht auf einen eigenen gehabt.

Themenstarteram 21. April 2016 um 12:10

Zitat:

 

Was mir nicht so recht in den Kopf will: Wenn ich im Auto sitze und höre, wie mir jemand eine Beule ins Blech schlägt (beide nicht in Bewegung) - dann stehe ich doch sofort daneben und der Sachverhalt ist eindeutig (nun hat deine Oma sicher nicht wie ich immer eine Fotomöglichkeit dabei). Aber auch so ....

Das Ganze ist Anfang März passiert, das Problem zu diesem Zeitpunkt war die Verschmutzung des Autos durch Salz und Dreck, sodass der Schaden anfangs gar richtig erkennbar war. Erst nachher hat man den Knick im Blech durch die Kante der gegnerischen Tür erkennen können.

Themenstarteram 21. April 2016 um 12:15

Zitat:

@situ schrieb am 21. April 2016 um 14:09:36 Uhr:

Zitat:

@Schose schrieb am 21. April 2016 um 14:06:59 Uhr:

Spielt die RS der Großmutter hier eine Rolle? Sie sollte doch nur für eine mögliche Aussage bereitstehen oder verwechsle ich da etwas?

Na - wenn von "ihrem" Wagen die Rede ist, dann habe ich mal unterstellt, dass es auch um ihre Versicherung ginge. Muss natürlich nicht so sein.

Das hast du nicht ganz richtig verstanden, es war der Wagen meiner Mutter in dem die Großmutter als Beifahrerin gesessen ist.

Dass wir einen eigenen Gutachter einschalten können und dürfen wussten wir nicht, meine Mutter wollte das auch einfach korrekt über die Bühne bringen. Dass es nun soweit kommt hat hier niemand vermutet, vor allem nicht da man den Verursacher kennt.

Ein Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung zu Zahlung setzen und ankündigen, dass bei Zahlungsverzug ein Fachanwalt für Verkerhrsrecht eingeschaltet wird.

Aber dann nicht nur bellen, sondern auch beißen.

Themenstarteram 21. April 2016 um 14:30

Eben habe ich vom Gutachter der Gegenseite das Gutachten mitsamt den Bildern angefordert. Der Gutachter hat auch noch einmal ausdrücklich betont, dass der Schaden eindeutig durch den Verursacher entstanden ist und er das auch so aussagen würde. Lustigerweise steht das im Ort ansässige Büro der gegnerischen Versicherung unter der Leitung des Bruders des Verursachers, welcher morgen dazu Stellung nehmen wird.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

am 21. April 2016 um 14:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. April 2016 um 15:28:19 Uhr:

Ein Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung zu Zahlung setzen und ankündigen, dass bei Zahlungsverzug ein Fachanwalt für Verkerhrsrecht eingeschaltet wird.

Aber dann nicht nur bellen, sondern auch beißen.

Hört sich eher an wie "das sag ich meiner Mama".

Verursacher legt sich quer, da gibt es kein vertun und sofort einen Anwalt einschalten.

Der soll die Forderung erheben, das Gutachten anfordern und eine Frist setzen, nach der Klage eingereicht wird. Den Anwalt auch gleich instruieren, dass kein zweites Aufforderungsschreiben gewünscht wird, sondern das die Androhung der Klage nach Fristablauf auch sofort umgesetzt wird. Bei klaren Angelegenheiten sollte man auch nicht lange fackeln.

am 21. April 2016 um 16:10

Zitat:

@xAKBx schrieb am 21. April 2016 um 16:31:53 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. April 2016 um 15:28:19 Uhr:

Ein Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung zu Zahlung setzen und ankündigen, dass bei Zahlungsverzug ein Fachanwalt für Verkerhrsrecht eingeschaltet wird.

Aber dann nicht nur bellen, sondern auch beißen.

Hört sich eher an wie "das sag ich meiner Mama".

Weils gerade passt: :D

Zitat:

@Schose schrieb am 21. April 2016 um 16:30:06 Uhr:

Eben habe ich vom Gutachter der Gegenseite das Gutachten mitsamt den Bildern angefordert. Der Gutachter hat auch noch einmal ausdrücklich betont, dass der Schaden eindeutig durch den Verursacher entstanden ist und er das auch so aussagen würde. Lustigerweise steht das im Ort ansässige Büro der gegnerischen Versicherung unter der Leitung des Bruders des Verursachers, welcher morgen dazu Stellung nehmen wird.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Also: Es gibt ein Gutachten mit Bildern. Ist ja erst einmal egal, welcher Gutachten das angefertigt hat. Es ist rechtsgültig, wenn es um die 900 Euro geht - mit oder ohne MwSt sei mal dahingestellt.

Die Spuren sind vorhanden. Spuren sind eindeutige Nachweise. Die Aussage der Zeugin ebenso. Sogar besser, wenn die Zeugin es nicht nur "gesehen" hat (mit sehen kann man die Intensität eines Zusammenstoßes schlecht wahr nehmen) sondern sogar mit dem Sinnesorgan Fühlen vernommen hat, dass eben ein Aufprall statt gefunden hat. Ebenso mit Hören des Aufschlagt Metall an Metall. Das Wort Oma würde ich nie verwenden. Es ist die Zeugin! Zudem hat der Schädiger die Tat nie bestritten. Erst jetzt bestreitet er die Sache.

Nimmt man einen Anwalt um seine Rechte durchzusetzen, muss man ihn vorfinanzieren, oder die Fahrzeugbesitzerin hat eine Rechtsschutz, welcher der Schaden entstanden ist. (also nicht die Rechtschutz der Oma als Fahrgast oder Du als Fahrzeugführer) Weiß ich jetzt nicht. Gewinnt man, bekommt man diese Auslagen erstattet. Viele Menschen scheuen einen Gang zum Anwalt, wenn das Wort fällt, wir verklagen... Zudem ist der Streitwert von 900 EUR gering. Denke mal 200 Euro kostet der Anwalt.

Variante B.

Man schreibt den Versicherungsombudsmann an. Dort teilt man sein Anliegen mit und bittet, die Sache zu klären. Das dauert dann ca. 2 bis 3 Monate. Das was der Ombudsmann sagt, nehmen die Versicherer als Rechtsprechung an bis 10.000 EUR. Also im Limit. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos für den Geschädigten. Hab ich auch schon im Jahr 2015 genutzt in einem anderen Versicherungsfall. Bekam Recht, Versicherung zahlte dann.

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