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Gegnerische Versicherung weigert sich Wertminderung zu bezahlen
Hi,
ich habe mal eine Frage an diejenigen, die so einen Fall schon mal hatten.
Kurz zur Vorgeschichte. Mein Fahrzeug wurde durch einen Parkrempler minimal an der Heckstoßstange beschädigt, Kratzer im Lack, ein Bagatellschaden. Reparaturfreigabe durch die Versicherung erfolgte ohne Begutachtung. Im Nachgang hat BMW-Leasing bei der Versicherung eine Wertminderung von 10% (ca 170€) des Reparaturbetrags geltend gemacht. Die Versicherung hat die Zahlung an BMW-Leasing verweigert, da sie eine Wertminderung ausschließt.
Daraufhin meldete sich BMW Leasing bei mir und macht mich darauf aufmerksam, dass ich die Wertminderung unter Umständen bei der Fahrzeugrückgabe zu zahlen habe. Dies würde dann der Gutachter bei der Rückgabe in 2021 festlegen.
Hat jemand schon einmal selbst in so einem Fall die Wertminderung zahlen müssen? Wie seid ihr damit umgegangen?
Viele Grüße,
Artur
Beste Antwort im Thema
Schreib das der Versicherung, dass es sich um ein LeasingFarhzeug handelt was bei Rückgabe von einem Gutachter angeschaut wird. Sollte dieser in seinem Gutachten eine Wertminderung auf Basis des Schadens festhalten würdest du dich wieder an sie wenden und die Begleichung einfordern. Sie hätten aber jederzeit die Chance mittels eines Gutachtens zu belegen, dass keine Wertminderung eingetreten ist.
Bei mir hat das so funktioniert - es war allerdings ein Anwalt involviert - und BMW hat am Ende gar keine Wertminderung geltend gemacht. Die Einschätzung der Versicherung würde ich auf jeden Fall zur Abgabe mitnehmen und dem BMW-Gutachter das schon mal mitgeben, dass er hier seine Forderung gegenüber der Versicherung rechtfertigen muss.
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27 Antworten
Und wenn du nun BMW mitteilst, dass du dich der Versicherung anschließt und keine Wertminderung siehst? Das ist ja ein lustiges Konstrukt, dass BMW sich die Kohle bei dir holen will weil die Versicherung sich quer stellt? Ist der Gegner bei der HUK?
Wer hat denn die Wertminderung ermittelt? Ein Gutachter oder nur BMW? Ich vermute mal BMW alleine.
Wurden denn Teile getauscht oder nur beilackiert? Falls letzteres, sehe ich nicht unbedingt eine Wertminderung.
Und wenn es nur ein Bagatellschaden war, wieso lagen die Reparaturkosten dann bei ca. 1700 Euro?
Da wäre dringend ein Gutachter angeraten gewesen, denn das Problem sieht man jetzt ja.
Schreib das der Versicherung, dass es sich um ein LeasingFarhzeug handelt was bei Rückgabe von einem Gutachter angeschaut wird. Sollte dieser in seinem Gutachten eine Wertminderung auf Basis des Schadens festhalten würdest du dich wieder an sie wenden und die Begleichung einfordern. Sie hätten aber jederzeit die Chance mittels eines Gutachtens zu belegen, dass keine Wertminderung eingetreten ist.
Bei mir hat das so funktioniert - es war allerdings ein Anwalt involviert - und BMW hat am Ende gar keine Wertminderung geltend gemacht. Die Einschätzung der Versicherung würde ich auf jeden Fall zur Abgabe mitnehmen und dem BMW-Gutachter das schon mal mitgeben, dass er hier seine Forderung gegenüber der Versicherung rechtfertigen muss.
Versicherung ist die DEVK. Die wollte von Anfang an auch keinen Gutachter haben.
Stoßfänger wurde getauscht und der neue in Wagenfarbe lackiert. Preise ergeben sich aus dem BMW-üblichen Preisniveau (ca 1700 netto/2000 brutto).
Die Wertminderung hat die BMW-Leasing "ermittelt".
Ich warte noch ein Feedback zu dem Vorgang vom BMW Betrieb, Reparatur wurde dort durchgeführt, wo auch die Fahrzeugrückgabe erfolgt. Ich fürchte, ich werde das auch einem Anwalt übergeben müssen, da dich die Versicherung stur stellt. Gütliche Schreiben meinerseits, dass ich nicht bereit bin für einen potentiellen Wertverlust aufzukommen, haben die mehrfach abgeblockt - der Fall sei erledigt. Auch wenn die Anwaltskosten den am Ende bei der Versicherung hängen bleiben werden, nervt mich der ganze Aufwand ungemein.
Wer hat den Schaden denn verursacht? Du selber oder ein anderes Fahrzeug?
Hatte schon zwei mal den Fall, dass einzelne Teile (Tür/Stoßstange) komplett neu lackiert wurden und keine Wertminderung angefallen ist. Bei dem Wagen wo es die Stoßstange war, hatte ich es schriftlich von der Versicherung, dass in dem Fall keine Wertminderung anfällt und habe das dann BMW übergeben.
Bei dem Wagen mit der Tür habe ich der Versicherung vorher bescheid gegeben, dass ich mir vorbehalte, eine eventuelle Forderung der Leasing nach Rückgabe weiter zu reichen. Die kam aber nicht und daher brauchte ich den Stress nicht.
Bedeutet in meinen Augen, dass die Versicherung mit ihrer Einschätzung in dem Fall tatsächlich recht haben kann und der Weg zum Anwalt hier nicht zwangsläufig weiter hilft. Für die Einschätzung durch die Werkstatt würde ich denen auf jeden Fall die Einschätzung der Versicherung mitgeben, inkl. der Info, dass die dann ggü. der Versicherung argumentieren sollen. Ich würde schätzen, dass die sich den Stress für 170€ nicht geben.
Der Unfall war unverschuldet.
Zitat:
@Canaan1 schrieb am 20. Mai 2020 um 14:20:46 Uhr:
Bedeutet in meinen Augen, dass die Versicherung mit ihrer Einschätzung in dem Fall tatsächlich recht haben kann ...
Das will ich ja gar nicht bestreiten, und das ist mir im Prinzip auch egal, da ich von der Wertminderung in jedem Fall keinen Cent sehe. Ich wollte von der Versicherung nur eine Bestätigung haben, im Fall das eine Wertminderung bei Rückgabe festgestellt wird, diese von der Versicherung übernommen wird - und nicht ich diese zahlen muss. Die Versicherung weigert sich aber diese Zusage zu geben, da sie nicht für eine - potentielle - Wertminderung aufkommen wird.
Da der Schaden von Dir unverschludet ist, hast Du ein Anrecht auf einen Rechtsanwalt, dessen Kosten die gegnerische Versicherung übernehmen muß. Da hier ein Streitfall vorliegt, wäre die Einschaltung eines RA auf jeden Fall angebracht. Du kannst der gegnerischen Versicherung ja mal mitteilen, dass du in Kürze eine RA mit der Sache beauftragen wirst und es dann für sie automatisch deutlich teurer werden würde. Eventuell reicht die Drohung schon, um eine entsprechende Reaktion bei der Versicherung hervorzurufen.
Ich muss der Versicherung recht geben. Das beschädigte Teil wurde ersetzt, wo soll hier eine Wertminderung sein? Eine evtl. Forderung der Leasing bei Rückgabe würde ich zurückweisen.
Zitat:
@netsrac67 schrieb am 20. Mai 2020 um 16:48:13 Uhr:
Ich muss der Versicherung recht geben.
Mag sein. Dann soll sie das aber mit BMW-Leasing ausdiskutieren, und das Problem nicht in meine Schuhe schieben
So generieren sie jetzt nur Rechtsanwaltskosten, die sie selbst zahlen dürfen, egal wie die Sache ausgeht. Wirtschaftlich clever geht anders.
@netsrac67 bei einen Fahrzeug das einen Unfall gehabt hat, gibt es immer eine Wertminderung.
Sache zur Anwalt und gut ist....
Die gegnerische Versicherung ist nicht für die Kosten des Anwalt verantwortlich sofern sich das Gericht der Meinung anschließt und keine Wertminderung anfällt. In diesem Falle wurde der Schaden ja beglichen.
War bei mir auch so, neue Stoßstange inklusive Lackierung, keine Wertminderung bei Rückgabe.
Grundsätzlich muss es sich um eine so genannte „merkantile Wertminderung“ handeln, die eine reale Auswirkung auf den Fahrzeugrestwert zum eingetretenen Schadenszeitpunkt X hat. Soll heißen, ohne gutachterliche Feststellung eines merkantilen Wertverlustes, bspw. im Rahmen des Schadengutachtens durch einen ordentlichen Sachverständigen, kann es seitens BMW schon mal gar keine Forderung geben!!
Spielen wir mal die Fahrzeugrückgabe durch: Wenn der Gutachter aufgrund des Reparaturzustandes und Abnutzungsgrades infolge deines Unfalls einen merkantilen WV feststellt, musst du das zahlen. Rechtlich gesehen bist du dafür verantwortlich. Dein Anspruchsverhältnis gegenüber dem Verursacher ist für BMW nicht relevant. Also ist der Hinweis BMWs, dass du evtl. dafür aufkommen musst vollkommen richtig.
Stellt der Gutachter aber eine Reparatur ohne merkantilen WV fest, musst du auch nichts zahlen.
Leider hast du bereits einen kapitalen Fehler gemacht: Du hast dir von Beginn an keinen Rechtsanwalt genommen. Oftmals achweben halbwahrheiten umher die besagen, dass man erst ab einer gewissen Schadenshöhe X einen RA hinzuziehen sollte. Gerade die gegnerische Versicherung nutzt diese Argumente. Fakt ist aber, dass du als Nicht-KFZ-Sachverständiger gar nicht in der Lage bist, diesen Schaden einzuschätzen. Die meisten Versicherungen kommen damit durch...wie in deinem Beispiel.
Du wirst nun damit leben müssen erst bei Rückgabe Gewissheit zu haben. Und sollte dann doch eine Forderung eintreten...dann sei dir gesagt, dass auch ein RA nichts mehr hilft, da du die Abwicklung schon vorgenommen und akzeptiert hast. Ich drücke dir die Daumen, dass du gut durchkommst.
Zitat:
@Aerowinger schrieb am 20. Mai 2020 um 18:42:47 Uhr:
Die meisten Versicherungen kommen damit durch...Ich drücke dir die Daumen, dass du gut durchkommst.
Lessons learned: zukünftig kein unverschuldeter Unfall ohne Rechtsanwalt
Zitat:
Ich drücke dir die Daumen, dass du gut durchkommst.
Danke für die ausführliche Antwort und die wohl gemeinten Worte