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Gegnerische Versicherung will nicht zahlen

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 21:31

Hallo Leute,

wir haben ein Problem. Vor mehr als einem Monat parkten wir ordnungsgemäß im Seitenstreifen in einer Einbahnstraße, Motor war aus, meine Frau stand aufm Gehweg. Ich öffnete die linke hintere Tür ungefähr bis zur Hälfte, beugte mich hinein, um mein Laptop rauszuholen, und "Bam", ein LKW rammte die Tür und winkelte sie aus. Er hielt an, stieg aus, entschuldigte sich, er hätte mich gar nicht gesehen. Dann versuchte er uns über eine halbe Stunde zu helfen, die Tür in einen fahrtüchtigen Zustand zu bringen.

Ich rief die Polizei an, sie fragten nach Verletzten, da es aber keine gab, baten sie uns alles vor Ort alleine zu lösen und alle Daten auszutauschen. Jetzt wissen wir, es war ein Fehler.

Dann ADAC und ab zu Werkstatt, wo der Gutachter Fotos von unserem Fahrzeug machte und an die gegnerische Versicherung schickte. 13 Tage später schickte ich die Zeugenerklärung ab. Dann bombartierte ich sie mit Anrufen, bis sie nach weiteren 10 Tagen sagten, daß sie die Kosten nicht übernehmen werden. Wir nahmen uns einen Anwalt..

Jetztiger Stand ist, sie wollen nichts zahlen, da sie ein Gutachten des LKW über Accidenta erstellen lassen haben und es behauptet, die Tür wurde erst aufgemacht, während der LKW vorbeifuhr, da die Kontaktstelle erst am Kotflügel beginnt.

Wir fuhren zu der Firma, der der Wagen gehört, fanden ihn im Hof und drehten zwei Videos. Wir stellten fest, daß a) Kunststoffkotflügel völlig eingebrochen war und die Stelle zugespachtelt wurde und b) die Fahrzeugaufbau ungefähr 25 cm breiter ist als das Fahrerhaus und hat eine Delle. Kratzer in unserer Wagenfarbe war nur auf der Aufbau zu sehen und war ca 2-2,5 m lang.

Unsere Anwältin und Gutachter geben uns nur wenig Chance, ihr hier seid die letzte Hoffnung..

Die Gesamtkosten sind um die 7000,- Euro. (Reparaturkosten 4700,-)

Vielen Dank für euere Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Diedicke1300 [url=http://www.motor-talk.de/.../...rische-versicherung-will-nicht-zahlen-

Ich nehme nun mal hier die Aussage des TE als Grundlage, Du unterstellst ihm eine Falschaussage.

Wir sind hier kein Gericht welches dem TE eine Falschaussage beweisen muss.

Der TE hat sich mit seiner Version an uns gewand und um Hilfe / Rat gebeten.

Also müssen wir davon ausgehen das die Gegenseite lügt.

 

Rat und Hilfe leistet Twelf hier im Versicherungsform als echter Fachmann und ehemaliger Moderator seit 9 Jahren.

Wenn einer was von der Thematik versteht, dann er.

Und das ist alle mal besser und nützlicher, wie das Gesülze irgendwelche Google Experten hier, die mit Ihrem Halbwissen- Gelabere zu Unfallanalytikern und Juristen mutieren und mehr Schaden als nutzen anrichten.

Dich meine ich damit nicht, aber zur Klarstellung war das hier mal notwendig.

 

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Ein Foto wo man den LKW größer sieht, wäre mal nicht schlecht.

Was ich bis jetzt erkennen kann, scheint aber die Versicherung recht zu haben.

Komische Stelle, wo der Schaden am LKW beginnt.

Was ich mich allerdings auch frage.

Du machst die Türe auf um einen Laptop raus zu holen und der LKW rammt die Tür.

Wo genau warst du zu dem Zeitpunkt gestanden?

14 STVO einfach mal Googeln

Sorry,

Klaus

Zitat:

@lefty77 schrieb am 16. Dezember 2014 um 22:31:05 Uhr:

 

Unsere Anwältin und Gutachter geben uns nur wenig Chance

Dem kann man sich angesichts des Schadenbildes nur anschließen.

§ 14 StVO wurde ja bereits richtig genannt.

Wird die Autotür angefahren wenn sie gerade geöffnet wird habt ihr Recht mit eurem § 14, wird sie angefahren wenn sie schon eine Weile offen steht ändert sich die Haftungsverteilung, in der Regel auf 50:50.

Themenstarteram 17. Dezember 2014 um 9:18

Danke für euere Antworten.

 

* ich stand zum Zeitpunkt des Aufpralls in der geöffneten Tür

* die Tür war bereits mind. 10 sek geöffnet, bis LKW kam. Sie war eingerastet und hat sich kein cm bewegt

* § 14 StVO trifft nicht zu : "Das an Ein- und Aussteigende gerichtete Gebot des § 14 I StVO bedeutet vielmehr, dass Fahrzeugtüren nur dann geöffnet werden sollen, wenn der Ein- bzw. Aussteigende sicher sein darf, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. " Und das war auch der Fall.

Ich bin mir fast sicher, es ist so passiert:

LKW erwischte uns erst mit der Fahrzeugaufbau, die Tür öffnet sich weiter nach aussen und bricht in den Kunstoffkotflügel ein. Wenn ich die Tür nämlich erst aufgemacht hätte, während er vorbeifuhr, hätte sie a) nicht so einen Schaden am Kotflügel gerichtet, b) sie hätte sich mit Sicherheit in der Lücke zw. Fahrerhaus und Aufbau eingeklemmt und würde viel mehr beschädigt werden, vielleicht sogar abgerissen.

Würde da eine Fahrzeuggegenüberstellung Sinn machen?

Noch mehr Fotos folgen.

danke euch

was sagt denn dein anwalt dazu.

es wäre wohl völlig vermessen, hier aus dem Forum heraus anhand 2er Fotos dazu zu raten, wenn bereits 7000 EUR auf der Nicht-Haben Seite stehen.

Ich würde die Kosten, einen Gutachter zu beauftragen im anfänglichen 4 stelligen Bereich einschätzen. Die Entscheidung, ob du ggfls. noch dieses Kostenrisiko in Kauf nehmen möchtest, triffst Du allein, den zahlen müsstest es im Zweifelsfall auch Du ALLEINE

Zitat:

@lefty77 schrieb am 17. Dezember 2014 um 10:18:02 Uhr:

 

* § 14 StVO trifft nicht zu : "Das an Ein- und Aussteigende gerichtete Gebot des § 14 I StVO bedeutet vielmehr, dass Fahrzeugtüren nur dann geöffnet werden sollen, wenn der Ein- bzw. Aussteigende sicher sein darf, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. " Und das war auch der Fall.

Warum fragst du hier eigentlich, wenn du es ja doch "besser" weißt (besser als die Anwältin und die Antwortgebenden hier)?

Aber gut, ich bin raus: Viel Erfolg im Prozess - Erfolgsaussichten wurden dir ja genannt.

Vielleicht noch in diesem Zusammenhang nach BGH-Urteil vom 06.10.2009 (VI ZR 316/08) googeln, um zu erfahren wie weitreichend der § 14 StVO ist und ob dieser hier zutrifft, oder nicht.

 

Zitat:

@lefty77 schrieb am 16. Dezember 2014 um 22:31:05 Uhr:

Hallo Leute,

 

Unsere Anwältin und Gutachter geben uns nur wenig Chance, ihr hier seid die letzte Hoffnung..

Die Gesamtkosten sind um die 7000,- Euro. (Reparaturkosten 4700,-)

Vielen Dank für euere Antworten.

Na dann will ich dir mal erklären das du alleine Schuldig bist und deine Vollkasko Versicherung den Schaden übernehmen muss.

Du hast die Türe geöffnet und dadurch den Unfall verursacht, hättest du sie nicht geöffnet wäre nichts passiert ( logisch und einfach)

Die Einschlagstelle am Lkw befindet sich in Höhe des Kotflügels, der Lkw hätte nicht einmal mehr ausweichen können.

§14 StVO Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

 

Edit: habe gerade gelesen das hier schon der 14er genannt wurde.

 

 

Zitat:

@lefty77 schrieb am 17. Dezember 2014 um 10:18:02 Uhr:

Danke für euere Antworten.

 

* ich stand zum Zeitpunkt des Aufpralls in der geöffneten Tür

* die Tür war bereits mind. 10 sek geöffnet, bis LKW kam. Sie war eingerastet und hat sich kein cm bewegt

* § 14 StVO trifft nicht zu : "Das an Ein- und Aussteigende gerichtete Gebot des § 14 I StVO bedeutet vielmehr, dass Fahrzeugtüren nur dann geöffnet werden sollen, wenn der Ein- bzw. Aussteigende sicher sein darf, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. " Und das war auch der Fall.

Ich bin mir fast sicher, es ist so passiert:

LKW erwischte uns erst mit der Fahrzeugaufbau, die Tür öffnet sich weiter nach aussen und bricht in den Kunstoffkotflügel ein. Wenn ich die Tür nämlich erst aufgemacht hätte, während er vorbeifuhr, hätte sie a) nicht so einen Schaden am Kotflügel gerichtet, b) sie hätte sich mit Sicherheit in der Lücke zw. Fahrerhaus und Aufbau eingeklemmt und würde viel mehr beschädigt werden, vielleicht sogar abgerissen.

 

danke euch

Der Kotflügel vom Lkw sieht eher nach einem " Altschaden aus", Zumindest vermisse ich dort längliche Kratzspuren, falls die Höhe vom Kotflügel und der weitesten Stelle der Tür überhaupt übereinstimmen.

Ein Bild von der Innenseite der Volvo Türe wäre nett.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Dezember 2014 um 12:00:06 Uhr:

Zitat:

@lefty77 schrieb am 16. Dezember 2014 um 22:31:05 Uhr:

Hallo Leute,

 

Unsere Anwältin und Gutachter geben uns nur wenig Chance, ihr hier seid die letzte Hoffnung..

Die Gesamtkosten sind um die 7000,- Euro. (Reparaturkosten 4700,-)

Vielen Dank für euere Antworten.

Na dann will ich dir mal erklären das du alleine Schuldig bist und deine Vollkasko Versicherung den Schaden übernehmen muss.

Du hast die Türe geöffnet und dadurch den Unfall verursacht, hättest du sie nicht geöffnet wäre nichts passiert ( logisch und einfach)

Och nöööö......

So einfach ist das nicht.

Die Zeiten wo der Auffahrende immer automatisch Schuld war sind zum Glück vorbei.

Nur ein Beispiel: Klick

...und hier war es sogar dunkel.:eek:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Dezember 2014 um 12:09:44 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Dezember 2014 um 12:00:06 Uhr:

 

Na dann will ich dir mal erklären das du alleine Schuldig bist und deine Vollkasko Versicherung den Schaden übernehmen muss.

Du hast die Türe geöffnet und dadurch den Unfall verursacht, hättest du sie nicht geöffnet wäre nichts passiert ( logisch und einfach)

Och nöööö......

So einfach ist das nicht.

Die Zeiten wo der Auffahrende immer automatisch Schuld war sind zum Glück vorbei.

Nur ein Beispiel: Klick

...und hier war es sogar dunkel.:eek:

Wenn schon Anwältin und Gutachter wenig Chancen geben, dann kann nur noch MT helfen ;) Indem Beispiele genannt werden die mit dem Unfall nicht übereinstimmen.

Hätte der Lkw vorne Rechts ( zb Scheinwerfer) die Anschlagstelle mit der Autotür sähe die Schadensverteilung ein wenig anders aus.

"Nach Ansicht der Oberlandesrichter macht es aber einen Unterschied, ob jemand gegen eine bereits offenstehende oder gegen eine sich erst öffnende Fahrzeugtür fährt."

wie würde es aussehen wenn sich die Fahrzeugtür, während der LKW vorbeifährt, selbständig weiter öffnet, z.B. durch Sogwirkung?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 17. Dezember 2014 um 12:25:31 Uhr:

wie würde es aussehen wenn sich die Fahrzeugtür, während der LKW vorbeifährt, selbständig weiter öffnet, z.B. durch Sogwirkung?

Dazu müsste der Lkw eine sehr hohe Geschwindigkeit gehabt haben, womit die Beifahrertüre dann nicht mehr am Türscharnier,sondern bei Karstadt im Eingangsbereich wäre.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Dezember 2014 um 12:09:44 Uhr:

 

Nur ein Beispiel: Klick

Und wenn wir jetzt nur mal von diesem Beispiel ausgehen:

Dort war der Hergang absolut unstreitig - nämlich, dass die Autofahrerin gegen die bereits geöffnete Türe gefahren ist.

Dennoch ging das Gericht analog der absolut einhellig herrschenden Rechtsprechung in derartigen Konstellationen von einer hälftigen Haftungsverteilung aus.

 

Im vorliegenden Fall jedoch ist genau dieser Punkt - nämlich der Hergang als solcher - schon strittig.

Erschwerend hinzu kommt, dass die Gerichte (ebenfalls sehr einmütig) eine Beweislastumkehr zu Lasten des Türöffners in Bezug auf den (behaupteten) Hergang annehmen.

Betrachtet man diese Punkte im Kontext, ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Anwältin die Erfolgsaussichten einer Klage als....sagen wir überschaubar....betrachten wird.

 

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