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Gegnerische Versicherung zahlt seit fast 7 Wochen nicht - Haftung komplett unstreitig

Themenstarteram 2. Oktober 2023 um 9:17

Guten Tag liebe Community,

ich bin zur Zeit komplett am verzweifeln. Über den Unfallhergang fasse ich mich kurz:

Mitte August. Unfallgegner fährt ohne Führerschein das Auto seiner Mutter, sturzbetrunken oder unter Drogen. Ich wähle den Notruf. Polizei gibt Haltezeichen, Fahrer versucht sich der Kontrolle zu entziehen. Nach dem Stehen an einer roten Ampel gibt der Unfallgegner Vollgas, trifft dabei mehrmals mein Auto sowie den Streifenwagen. Er rast mit 150 eine 30er Straße runter und kracht gegen eine Hauswand. Großeinsatz mit Hubschrauber, Feuerwehr, mehrere RTWs etc.

Täter war flüchtig, ist geschnappt. Beweislage: Mehrere Polizisten vor Ort, Aussage von einer Mitfahrerin im Gegnerfahrzeug und meine Aussage. Fazit: Getriebeschaden an meinem Auto, totalschaden und nicht fahrbereit.

Nun habe ich mir für die Schadensregulierung unverzüglich einen Anwalt beiseite geholt, sowie einen unabhängigen Gutachter. Das Gutachten lag nach ca. 10 Tagen vor.

Letzter Stand: Die Versicherung fordert Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ein, was bedeutet, dass ich bis nächstes Jahr auf mein Geld warten kann (so mein Anwalt). Nur habe ich kein Geld für eine Ersatzanschaffung. Ich bin Schüler und beziehe Bürgergeld, mir fehlen deshalb die Mittel. Einen Kredit kann ich auch nicht aufnehmen, muss ich auch nach mehreren OLG-Beschlüssen nicht.

Ich leide unter eine Autismus-Störung und kann deshalb auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Ein entsprechendes ärztliches Attest liegt der Versicherung und meinem Anwalt vor.

Ich bin komplett am verzweifeln. Ich brauche dringend ein Auto, da meine Mobilität im Alltag sehr eingeschränkt ist. Ich komme gerade so mit einem Roller von meinem Kollegen zur Schule, allerdings ist es morgens so kalt, dass ich keine Wahl habe als die Schule zu schwänzen, da ich schon mehrmals krank wurde. Generell ist die Situation für meine psychische Gesundheit sowie meine Schulausbildung richtig Scheiße.

Wie soll ich vorgehen. Soll ich die Versicherung verklagen? Soll ich einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen? Mein Anwalt meldet sich wenn dann selten bei mir, und gibt mir nie gute Neuigkeiten. Ich brauche einen Ratschlag

Danke für eure Zeit

LG

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57 Antworten

Warum die Versicherung verklagen ? Das wird dir gar nichts bringen... WENN Drogen oder Alkohol im Spiel waren, KÖNNTE es sein, das die Versicherung sowieso nichts bezahlt - denn dann liegt "Vorsatz" vor - und da ist es gar nicht mal unüblich, das sich die Versicherung komplett raushält - zu recht, wie ich meine...... wenn du vorsätzlich einen Unfall baust - dann mußt du das auch selber zahlen - so bitter das ist - du wirst eher den Unfallversursacher privat verklagen müssen..... das sollte nach der Beweislage kein Problem sein, ABER : wenn der Typ keine Kohle hat, keinen Job etc. rennst du ewig deinem Geld hinterher.. momentan schaut es für ich so aus : DU mußt erstmal alle Kosten für dich tragen ( Leihauto, Reparatur etc ) und kannst DAS dann von dem Typen wieder einklagen.... das wirst du leider nur mit Anwaltshilfe und Geduld stemmen können..... Am Ende einen Vollstreckungstitel gegen den Typ erwirken, der gilt 30 Jahre, und kann auch durch private Insolvenz nicht ausgehebelt werden.....

Wetterfeste Motorradkleidung wäre dir die beste erreichbare Hilfe. Das übernimmt evtl. das Jobcenter als Notbedarf. Wende dich auch an die Unfallopferhilfe. Die ersetzen dir evtl. den Sachschaden am Auto. Bei Vorsatz ist die gegnerische Versicherung raus aus der Nummer und darauf würde ich mich einstellen. Deinem Anwalt solltest du einen Beratungshilfeschein zukommen lassen (erhältlich bei der Rechtsantagsstelle deines Amtsgerichts), damit er dich in dieser Richtung unterstützt.

Themenstarteram 2. Oktober 2023 um 10:18

Da muss ich euch korrigieren. Die Haftpflichtversicherungen in Deutschland haben vertragsgemäß eine Haftungspflicht. Selbst bei Vorsatz ist in erster Linie das Fahrzeug versichert. Die Versicherung nimmt den Versicherungsnehmer in Regress, fordert den gesamten Betrag zzgl. Vertragsstrafe zurück und klagt diese beim Versicherungsnehmer ein. Der Schaden wird wie gewohnt reguliert. Was danach passiert ist Sache zwischen Haftpflichtversicherung und Versicherungsnehmer, da der Versicherungsnehmer seine Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt hat. Somit brauche ich auch keinen Beratungsschein, da die Versicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt

Themenstarteram 2. Oktober 2023 um 10:20

Zitat:

@brutalus schrieb am 2. Oktober 2023 um 12:10:54 Uhr:

Wenn man so stark auf ein Auto angewiesen ist, dann war die Karre doch bestimmt Vollkasko versichert.

Alles andere wäre sonst ziemlich blöd.

Es besteht keinen Anspruch von der Versicherung gegenüber dem Geschädigten, dass dieser seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, wenn er diesen Schaden nicht selber verursacht hat. Dadurch würde mir ein Schaden entstehen (Selbstbeteiligung, Rückstufung usw.)

Außerdem ist eine Vollkaskoversicherung generell sehr teuer. Sehe ich aus wie Jeff Bezos? :)

Da bist du nicht richtig informiert. Bei "vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls" ist die Haftpflichtversicherung des Verursacherfahrzeugs leider auch gegenüber dem Geschädigten leistungsfrei.

Er kann in dem Fall an eine ggfls. bestehende Vollkaskoversicherung verweisen.

Der Vertrag der Kasko darf in so einem Fall jedoch nicht belastet werden.

Ich frag mich, wo der Spaß herkommt sich ständig mit neuen Account anzumelden, um Stuss zu schreiben

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Oktober 2023 um 12:53:22 Uhr:

Er kann in dem Fall an eine ggfls. bestehende Vollkaskoversicherung verweisen.

Der Vertrag der Kasko darf in so einem Fall jedoch nicht belastet werden.

Ich lese es bei ihm so, dass er leider keine VK hat.

Komisch!

Es wird ein Thread mit Fragen eröffnet, aber der TE weiß schon alles immer besser!

Selbst wenn unter Alkohol oder Drogen gefahren wurde, stellt das doch keinen "Vorsatz" dar. Es wurde ja nicht das Auto benutzt, UM einen Schaden ZU VERURSACHEN.

 

Sondern es ist (grobe) Fahrlässigkeit, die Haftpflicht muß bezahlen und kann ggfs Regreß nehmen.

Nach der Schilderung hat der Schädiger sich zwischen dem Polizeifahrzeug und dem TE aus dem Stand heraus an der Ampel freigerammt und dabei die Sachschäden angerichtet.

Aber Zweck der Fahrt war nicht, Schaden zu erzeugen. DAS wäre Vorsatz.

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