Gekauftes Auto hate Vorschladen, welcher tbeim nicht Kauf angegeben wurde
Hallo Gemeinde ich erzähle euch mal meine Geschichte
Hab vor 2 Jahren ein Audi a6 4f bj.2005 Privat gekauft Auto läuft alles bestens
mir ist vor 2 Wochen jemand am roten Ampel hinten draufgegangen nächsten Tag ab zum Gutachter Auto checken lassen Schadenshöhe wurde ermittelt soweit alles gut dann hab ich heute in einem Gespräch mit den Gutachter erfahren das ,dass Auto vorher vorne ein großes Unfall hatte wo Vorne links Fahrerseite komplett alles getauscht wurde und es bei Audi repariert wurde
Jetzt meine Frage: der Verkäufer hat mir damals den Schaden verschwiegen obwohl ich ihn mehrmals drauf angesprochen hab ob das Auto Unfallschäden hat
Im Kaufvertrag haben wir es auch schriftlich festgehalten das es keine unfalschäden hat
Kann sowas verjähren?
Was kann ich noch von Verkäufer rausholen?
Gutachter hat daraufhin zu mir gesagt das ich es nicht erwähnen soll das er mir die Informationen gegeben hat
Wegen Datenschutz ?
Somit müsste ich erstmal beweisen das es repariert wurde
Bitte um eure Hilfe tut mir leid wegen Rechtschreibfehler mein Handy spinnt total
Beste Antwort im Thema
Kein Wunder das niemand mehr an privat verkauft .....
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40 Antworten
Da du den Wagen Privat gekauft hast musst du dem Verkäufer schon eine "Arglistige Täuschung" nachweisen um hier überhaupt über einen Schadenersatz nachzudenken.
Zumal der Verkäufer höchsten für Schäden haftet die während seines Besitzes eingetreten sind und er dir Unfallfreiheit Garantiert hat. Für Vorschäden haftet er nicht, man geht davon aus das Private Verkäufer nicht über den Sachverstand verfügen um einen Unfall erkennen zu können.
Zitat:
@Memooo59 schrieb am 27. September 2017 um 20:21:05 Uhr:
Gutachter hat daraufhin zu mir gesagt das ich es nicht erwähnen soll das er mir die Informationen gegeben hat
Wegen Datenschutz ?
Der Gutachter hat das evtl. über Audi erfahren, weil die bei Werkstattaufenthalten in Audi-Service-Partnern die Daten speichern. Die Herausgabe der Daten ist aber schwierig.
@utamos: Für verschwiegene Vorschäden haftet der Vorbesitzer auch bei Privatverkauf. Das betrifft auch Schäden, die vor dem Besitztum des Vorbesitzers entstanden sind. Der Zeitpunkt ist irrelevant. Stand im Kaufvertrag des Vorbesitzers "nicht unfallfrei", hat er das dem nächsten Besitzer mitzuteilen. Sonst ist es arglistige Täuschung oder irgendsowas. Die Beweisführung wird aber schwierig.
Danke für deine Antwort
Wie sieht es aus wenn ich zum Anwalt gehe
der hat ja mehr Befugnisse als ich und er bei Audi nachfragt hab ich auch schon versucht leider keine Antwort wann das Auto da repariert wurde
Somit hätte ich Datum und wenn das Auto damals in Besitz vom Verkäufer wahr
So könnte ich es doch nachweisen das er es mir verschwiegen hat oder ?
Wahr bei einem Freund der Werkstatt hat er hat es mir auch bestätigt das es repariert wurde der musste auch 5mal hingucken bis er es bestätigen konnte
Was erhoffst du dir jetzt von der ganzen Sache. Du hast das Auto vor 2 Jahren gekauft, hast es selbst nicht bemerkt, dein Freund aus der Werkstatt musste auch 5 mal hinsehen um es zu erkennen. Ohne den Auffahrunfall wüsstest du bis heute noch nix davon. Und über welchen Wert sprechen wir denn hier. Zudem wird das ein langes Unterfangen mit Gutachten erstellen lassen, Recherche ob der Unfall beim Vorbesitzer passiert ist etc. Belasse es einfach dabei. Das ist Zeitverschwendung. Zudem hast du erwähnt, dass das Auto bestens läuft. Also?
Kein Wunder das niemand mehr an privat verkauft .....
Zitat:
@Toshy schrieb am 27. September 2017 um 20:39:23 Uhr:
@utamos: Für verschwiegene Vorschäden haftet der Vorbesitzer auch bei Privatverkauf.
Das hatte ich oben auch geschrieben. Nur die Durchsetzung ist bei Privatkauf etwas schwerer.
Das betrifft auch Schäden, die vor dem Besitztum des Vorbesitzers entstanden sind. Der Zeitpunkt ist irrelevant.
Da ist mir kein Urteil bekannt das jemals so entschieden hätte. Da lasse ich mich aber gerne belehren, man lernt ja nie aus
Stand im Kaufvertrag des Vorbesitzers "nicht unfallfrei", hat er das dem nächsten Besitzer mitzuteilen.
Das wäre für mich ein Tatbestand der zählen würde zum vorgesagten - Aber welcher Vorbesitzer ist so dumm und legt diesen in einen Verfahren gegen sich vor ?
Sonst ist es arglistige Täuschung oder irgendsowas. Die Beweisführung wird aber schwierig.
Genau das hatte ich gesagt.
Memooo59@
Wenn du beweisen kannst das der Unfall vom Vorbesitzer war, dann sehen deine Karten schon besser aus. Dann hättest du den Tatbestand der Bewussten Täuschung
Eine arglistige Täuschung verjährt nicht mit der Gewährleistung/ hat damit nichts zu tun. Ich finde es nur gerecht, dass Straftäter, sofern schuldig, auch zur Rechenschaft gezogen werden.
@TE: Such Dir einen anderen Audihändler, der Dir evtl. hilft. Das ist die kostengünstigste Variante. Welche Ausreden oder Notlügen Du nutzt, damit Du Auskunft bekommt, muss Deine Fantasie regeln Ansonsten nimm Mal eine kostengünstige Erstberatung bei einem Anwalt. Ich hatte sowas auch schon kostenlos. Einfach versuchen!
@utamos: DU hast geschrieben, dass der Privatverkäufer nicht für verschwiegene Vorschäden haftet. Das stimmt nicht und wurde deswegen von mir so geschrieben Dass man Recht haben aber nicht bekommen kann, ist klar, ändert aber erst Mal nicht das Recht.
audifanatic218
Sollte ich es einfach dabei belassen?
ganz sicher nicht !!!
Wie lange es dauert ist mir egal es geht ums Prinzip ich bin auch der Meinung man sollte solche Leute nicht einfach davon ziehen lassen vielleicht kann ich so die nächsten schützen und er lehrnt daraus wenn ich das Auto irgendwann mal verkaufen sollte hab ich Wertverlust wieso sollte ich das einfach so hinnehmen ?
Dann Versuch dein Glück und halte uns auf dem Laufenden.
Zitat:
@Toshy schrieb am 27. September 2017 um 21:14:38 Uhr:[/i
@utamos: DU hast geschrieben, dass der Privatverkäufer nicht für verschwiegene Vorschäden haftet. Das stimmt nicht und wurde deswegen von mir so geschrieben Dass man Recht haben aber nicht bekommen kann, ist klar, ändert aber erst Mal nicht das Recht.
Ich wüsste zwar nicht wo ich das geschrieben haben sollte ? In meinem Texten hier steht das nicht drin.
Aber gut man verliest sich ja schnell mal.
Zitat:
@utamos schrieb am 27. September 2017 um 20:36:53 Uhr:
Zumal der Verkäufer höchsten für Schäden haftet die während seines Besitzes eingetreten sind und er dir Unfallfreiheit Garantiert hat. Für Vorschäden haftet er nicht, man geht davon aus das Private Verkäufer nicht über den Sachverstand verfügen um einen Unfall erkennen zu können.
Bist Du heute müde?
Falls du etwas erreichst, dann Kauf dir bitte ein Handy. Hier tun einem ja die Augen weh.
Ob du etwas erreichst, wenn der, der dir das Auto verkauft hat, dieses als unfallfrei gekauft hat und somit es nicht besser wusste, ist fraglich.
Wenn der Unfall bei ihm passiert ist oder er es wusste, sieht es besser aus. Nur fraglich, ob er dir seinen Kaufvertrag zeigt.
Wenn es bei Audi repariert wurde, bekommst du die Daten. Das einfachste ist, du schickst einen Bekannten. Fahrt paar Meter weiter, wo dich keiner kennt und schick ihn rein. Wenn er sagt, er will das Auto kaufen und will die Probefahrt nutzen, dann helfen die fast immer. Ansonsten fahrt ihr zum nächsten.
Das ist schon so korrekt, Toshy - Ja stimmt ich hätte noch dazuschreiben können das ich mit den Vorschäden - Schäden meine die Vor dem Besitz des Verkäufers eingetreten sind Dachte dies ist im Satz klar erkennbar.
Aber von " verschwiegenen Vorschäden" steht da nix drin
... und Müde bin ich auch
mm27mm
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