ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gelbe Nummer und TÜV

Gelbe Nummer und TÜV

Themenstarteram 24. März 2024 um 19:11

Hi,

Ich hätt ne Frage bezüglich der Gelben/Roten Nummer und das Fahren ohne Tüv. Ich möchte nämlich diese Woche Nähe München ein Fahrzeug abholen und damit zu mir nach Italien fahren. Jedoch hatt das Fahrzeug keine Tüv und der Besitzer möchte 500€ mehr für Tüv. Jedoch bringt mir dann hier in Italien der Tüv nichts da ich Ihn hier sowieso nach Anmeldung erneut machen muss. Daher meinte der jetztige Besitzer ich könne mit Gelben Nummern auch ohne Tüv das Fahrzeug nach Italien überstellen und so die 500€ sparen, ich bin mir da aber nucht so sicher und wollte daher euch Fragen ob es mit Gelben oder Roten Nummer erlaubt ist ohne Tüv das Auto zu Überstellen. Falls dies nicht erlaubt ist kann ich nach Anmeldung mit gelben Nummern als "Ausländischer Staatsbürger" mit dem Auto zum Tüv fahren und schnell den Tüv machen um dann nachhause zu fahren? Falls ja, was kostet Tüv? wie lange dauert das? muss ich einen Termin machen/mich Anmelden? wie läuft das ab?

Ähnliche Themen
32 Antworten

Was sind gelbe Nummern? Du könntest mit Kurzzeitkennzeichen oder Zollnummern fahren. Für beides brauchst Du eine gültige HU. Kostet ca. 150.-€ und macht jede Prüfstelle. Die HU müsste in Italien anerkannt werden.

Zitat:

@Rufhaha schrieb am 24. März 2024 um 20:11:18 Uhr:

Falls dies nicht erlaubt ist kann ich nach Anmeldung mit gelben Nummern als "Ausländischer Staatsbürger" mit dem Auto zum Tüv fahren und schnell den Tüv machen um dann nachhause zu fahren?

Ja, das geht. Welche Staatsangehörigkeit du hast, interessiert beim TÜV niemanden. Die Frage ist nur, ob der Wagen die Untersuchung besteht. Wenn der Verkäufer dafür 500 Euro haben will, ist ja offenbar noch etwas zu reparieren.

Zitat:

@Rufhaha schrieb am 24. März 2024 um 20:11:18 Uhr:

Falls ja, was kostet Tüv? wie lange dauert das? muss ich einen Termin machen/mich Anmelden? wie läuft das ab?

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zusammen ca. 140 Euro. Dauer ca. 30 Minuten. Termin kann man machen, muss man aber nicht. Entweder bei einer Werkstatt machen lassen (dann vorher fragen, an welchen Tagen sie es machen und ob ein Termin notwendig ist) oder direkt zu einer Untersuchungsstelle fahren, die dann mit Google unter den Namen TÜV, Dekra, KÜS oder anderen zu finden ist.

Googlen kannst du nach dem Begriff HU (Hauptuntersuchung) plus Ortsnamen, z.B. "HU München"

Du bekommst keine Kurzzeitzulassung ohne Gültige Hauptuntersuchung, also TÜV. Ist der Abgelaufen dann muss dass erst gemacht werden. Erst die Kennzeichen und dann die HU gehen nicht.

Doch, natürlich geht das. Er darf aber nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde des Standortes und einem angrenzenden Bezirk durchführen.

Und wenn das Fahrzeug dann die HU nicht besteht, komme hat der TE die A-Karte gezogen. Es wird scho einen Grund haben, warum der Verkäufer für sie HU 500€ haben will.

@Rufhaha du solltest dich auch mal schlau machen, ob du mit Deutschen Kurzzeitkennzeichen in Österreich und Italien überhaupt fahren darfst. Für Ausfuhrkennzeichen brauchst du in Deutschland einen Empfangsbevollmächrigten mit Deutscher Meldeadresse.

Zitat:

@Rockville schrieb am 24. März 2024 um 21:31:31 Uhr:

Doch, natürlich geht das. Er darf aber nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde des Standortes und einem angrenzenden Bezirk durchführen.

Und nach erfolgreicher HU dürfen die Kurzzeitkennzeichen dann ganz normal für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden.

Aber doch bestimmt nicht bis nach Italien, oder?

Theoretisch schon, aber die Praxis hat gezeigt, dass etliche Länder sie nicht akzeptieren.

Außerdem verstehe ich nicht warum Du (der TE) hier in Deutschland den TÜV machen willst, wenn Du glaubst der bringt Dir nichts weil Du den in Italien sowieso machen müsstest.

Wobei ich mir nicht sicher bin ib das wirklich notwendig ist. Eigentlich sollte die Deutsche HU doch in Italien auch anerkannt sein.

Vielleicht einfach die 500 € bezahlen wenn der Verkäufer wirklich erfolgreich die HU durchführen kann und das auch erledigt hat. Also erst bei erfolgreicher HU die 500 € bezahlen, meine ich natürlich.

Italien gehört zu den Ländern, die zumindest früher, gerne mal Probleme mit den KZK hatten.

Die Sesselpuper in Brüssel könnten echt einmal was Sinnvolles machen und ein Europaweites Kurzzeitkennzeichen für alle einführen.

Würde das problem des TE aber wohl nicht lösen weil eine gültige Technische Überprüfung( bei uns HU aka TÜV) wäre damit ganz sicher auch nötig.

Exportkennzeichen brachen meines Wissens auch eine gültige HU.

Also braucht man hier einen Autotransporter oder Anhänger

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 25. März 2024 um 12:02:03 Uhr:

Theoretisch schon, aber die Praxis hat gezeigt, dass etliche Länder sie nicht akzeptieren.

Laut ADAC werden die deutschen Kurzzeitkennzeichen aufgrund bilateraler Vereinbarungen in Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz anerkannt. Das würde für den TE ja reichen.

Und: ja, beim Wechsel des Zulassungsstaates sollte die HU des bisherigen Zulassungsstaates im neuen Zulassungsstaat anerkannt werden. Ob das allerdings auch noch gilt wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der HU-Durchführung schon abgemeldet war?

Ich würde es einfach versuchen: "einmal Auto aus Deutschland hier anmelden bitte. Hier die deutschen Papiere, hier der deutsche Untersuchungsbericht".

Soweit ich weiß darf man nicht mit KZK exportieren.

https://www.adac.de/.../

Wenn jemand 500,- für TÜV haben will, dann würde ich gar nicht erst anreisen.

Gruß Metalhead

Hier ist der gegenteilige Link, so, wie es @HK_DO beschreibt.

Edith: ich habe jetzt auf mehreren italienischen Seiten nachgeschaut, auf denen wird immer geschrieben, dass die Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland gültig sind Beispiel1, Beispiel2. Es gibt natürlich noch mehr und wie glaubwürdig die sind, weiß ich nicht. Die Wikipedia-Seite wurde am 15.03.2024 zuletzt aktualisiert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen