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Gelbe Rundumleuchte fest verbaut (Flughafenfahrzeug) -> Ausgeschaltet auf öffentlicher Strasse?

Themenstarteram 8. März 2019 um 10:49

Wir haben 3 Fahrzeuge als Follow-Me Fahrzeuge, die fest verbaute Rundumleuchten zum Einwinken von Luftfahrzeugen haben. An unserem Flughafen ist die öffentliche Strasse von unserem Arbeitsplatz zum Hauptterminal (ca. 1-2km) auf dem Gelände des Flughafens (es gibt ein Ortseingangsschild "Flughafen").

Gleichzeitig ist ein Follow-Me Fahrzeug auch für den Transport von Passagieren ausgelegt (Sprinter), und wir möchten Passagiere von einem Hotel/Hauptterminal des Flughafens zu unserem Arbeitsbereich (General Aviation) transportieren.

Muss die Rundumleuchte in diesem speziellen Fall abgedeckt werden, auch wenn sie ausgeschaltet ist?

Ich finde hier mit viel Recherche und Dr. Google keine zufriedenstellende Antwort.

Interessanterweise widersprechen sich die Aussagen der Polizei. Die einen sagen es wäre kein Problem, andere sagen es wäre verboten. In der Vergangenheit bekam ein Mitarbeiter von uns schon Punkte in Flensburg, die Frage ob das rechtens war, k.A.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. März 2019 um 13:26

Der Thread hat sich seit Freitag ordentlich gefüllt, deswegen sorry für die verspätete Antwort.

Vielen Dank auf jeden Fall an die beteiligten Foristen.

Bevor ich mehrere Beiträge zitiere:

Zur Erklärung Strassenzulassung und Einsatzort: Es handelt sich um den Flughafen Stuttgart. Unsere Follow-Me Fahrzeuge sind für den General Aviation Bereich gleichzeitig auch Passagierbusse (Sprinter/Crafter) und haben eine Strassenzulassung. Da auch zwecks Wartung/Inspektion die Fahrzeuge das Gelände verlassen müssen und überdies auch anderweitige Fahrten notwendig sind, kam die Frage auf.

Zu dem Thema "Punkte in Flensburg" wurde die Geschichte dummerweise falsch ausgeschmückt. Wenn man nachbohrt kommt man dem Wahrheitsgehalt mancher Geschichten dann doch näher. Es gab damals keine Bussgelder/Punkte, sondern nur der Hinweis man sollte sich zu diesem Thema bei der zuständigen Behörde informieren.

Deswegen geht der Tip mit dem Brief/Email an das Landratsamt wohl genau in die richtige Richtung. Danke für den hilfreichen Tip und die Vorformulierung an Fellnasentaxi (Erfahrung in diesem Bereich?).

Auch die Einschätzung von HTC trifft es, es geht nur um die Interpretation dieses Paragraphen und wie man diese Situation für die Mitarbeiter und Firma sauber löst.

Soweit haben wir die Passagen aus der STVO gelesen, aber es war trotzdem nicht 100% klar. Bevor man dahingehend Behörden fragt, die auch nicht immer zufriedenstellende eindeutige Antworten geben können, stürze ich mich vorweg gerne auf Erfahrungswerte von anderen :-). Gerade in der Luftfahrt gibt es sehr viele Instanzen und Behörden, die einem in die Suppe spucken. Da ist die EU sogar noch die angenehme Bürokratiemaschine.

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Zitat:

@ML70629 schrieb am 8. März 2019 um 11:49:31 Uhr:

In der Vergangenheit bekam ein Mitarbeiter von uns schon Punkte in Flensburg, die Frage ob das rechtens war, k.A.

Ich entnehme diesem Hinweis, daß der Mitarbeiter dagegen keine Rechtsmittel eingelegt hat.

Warum nicht? :confused:

Themenstarteram 8. März 2019 um 11:05

Damals war der MA im Glauben, dass er tatsächlich gegen die STVO verstossen hatte.

Da das Thema wieder aktuell aufgekommen ist haben wir örtliche Polizisten gefragt, und von denen kam teilweise die Antwort, dass ausgeschaltete Rundumleuchten kein Problem seien. Deswegen kam uns der Verdacht erst im Nachhinein, dass evtl. der Verkehrsverstoss retrospektiv keiner war.

Moin. Die dürft ihr IMMER mit euch im Straßenverkehr mitführen. Abdecken müsst ihr nichts.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53a.html

Wenn ich der Meinung bin, ich müsste andere WARNEN aufgrund einer möglichen Gefahrensituation o.ä., kann ich auch auf unseren Corsa B 'ne gelbe Rundumleuchte montieren und die anmachen.

Also ich denke da greift eher §52:

http://www.lexsoft.de/.../justizportal_nrw.cgi?xid=4922291%2C115

53 bezieht sich auf mobile Leuchten, die man am Boden aufstellt... oder Ergänzungen zu den Blinkern sein, also keine Rundumleuchte.

Ich würde sagen, da ich keine eindeutige Erlaubnis finden konnte, die Rundumleuchte ist nicht im Straßenverkehr erlaubt oder muß abgedeckt sein... wobei letzteres wohl eher Kulanz ist.

HTC

Gelöscht, Moorteufelchen

Eine qualifizierte Antwort gibt die ein Anwalt fürs Verkehrsrecht. Selbst der ADAC kann dir eine qualifizierte Antwort geben. Die bauen auf jedes Pannenhilfefahrzeug Rundumleuchten.

Der Kollege wird die mal eingeschaltet haben und den Jungens war kein Grund zu erklären. Dann müssten auf allen Baggern Radladern Tiefladern und Baustellen LKW die auf der Straße ja auch abgedeckt sein. Solange die nicht Blau sind dürfte es kein Problem geben. Es kann sein das die von dem Landratsamt -Verkehrsbehörde, nur eine Genemigung brauchen. Einfach die mit E-Mail mal anschreiben und mit der Antwort haste was schriftlich.

Handelt es sich denn überhaupt um Kennleuchten mit straßenverkehrsrechtlicher Bauartgenehmigung oder ist das was spezielles nach ICAO?

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass ihr eine Ausnahmegenehmigung braucht, wenn ihr die Leuchten auf einem Fahrzeug anbringen wollt, das für den Straßenverkehr zugelassen ist.

(die missbräuchliche Benutzung einer Kennleuchte kostet übrigens nach Regelsatz 20 Euro, wenn da jemand einen Punkt bekommen hat muss die Geschichte etwas anders gewesen sein...)

Soweit mir bekannt ist, muss die fest verbaute orange RKL in der ZLB I eingetragen sein. Ist das der Fall, sehe ich bei der Nichtverwendung im öffentlichen Verkehrsraum kein Problem.

Wie HTC schreibt, die fest verbauten gelben Rundumleuchten müsste für den TE ausnahmegenehmigt werden, da sie nicht zu den in § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten Absatz 4 erlaubten Anwendungen zählt.

Bei der Zuständigen Behörde mal anfragen ob es eine AusnahmeGenehmigung geben würde. Ansonsten abdecken.

Gruß M

OhOh, da zeigt sich die deutsche Mentalität aber wieder in ihrer vollsten Pracht ...:rolleyes:

Das scheint aber regional unterschiedlich zu sein.:cool:

Bei uns bekommt jedes Bauauto eine gelbe Blinkleuchte raufgeschraubt, alternativ diese Magnet LED Strobo Dinger und da der gemeine Baubudenrülps:D nicht so schonend mit den Gerätschaften umgeht, sind es meistens irgendwelche Billigteile aus dem Netz für den 12V Ziggianzünder...

Das wird eingesetzt, um insbesondere bei Nachtarbeiten an Straßen besser wargenommen zu werden, mir ist keine einzige Story bekannt, dass das jemals einen gestört hat.... zumindest unsere Berliner/Brandenburger Polizei interessiert das 0,0.

Ich denke die sind froh wenn da überhaupt was blinkt, genauso mit der Fahrradbeleuchtung, ich kenne hier keinen einzigen Fall wo einer wegen nicht zugelassener Beleuchtung belangt wurde, auch hier, die sind einfach fro das überhaupt was leuchtet ....:p

Ich habe eine NICHT Stvzo ... schlag mich... konforme Impuls Rückleuchte, einmal sind sie Ordnungshüter langsam neben mir gefahren, ich dachte schon was nun und was fragten Sie? "Was ist den das für ein Rücklichtmodell, das ist ja klasse wie heißt das .." Lupine Rotlicht "Ah ok, danke schöne weiterfahrt" :D

Die Frage war doch aber ob es erlaubt ist und nicht ob jemand schon mal angehalten wurde?

Dass ihr euch Lampen aufs Dach stellt und es keinen stört,hilft dem TE nichts,wenn er im Zuge einer Kontrolle mit einem Bußgeldbescheid versehen wird.

Und das im gesamten Land Brandenburg nach so etwas nicht geschaut wird.halte ich für ein Gerücht. Bei uns werden regelmäßig Kontrollen insbesondere bzgl Technik gemacht und da sind schon sehr pingelige MängelScheine bei.

Gruß M

Und da fragt man hier in einem Forum wo jeder irgendwas antwort, was einem dann eh nicht weiterhilft, mich eingeschlossen..

Gibt es keinen Arbeitgeber? oder sprechen wir von einem Modelflugzeughafen? :D

Der ist dann in der Pflicht sowas konkret vor Ort zu klären, besimmt nicht die Angestellten...;)

Dazu hat der TE keine Angaben gemacht. Vielleicht ein privat betriebener Flughafen?

Auch zum Bundesland wo sich dieser befindet wurden keine Angaben gemacht, sonst wäre die Antwort nach der Zuständigen Behörde auch erfolgt.

Für Brandenburg ist es der LBV

Antrag auf Ausnahme nach 70 StVZO von 52 stellen. Mit der vermutlich genehmigten Ausnahme, gibt's dann noch paar Auflagen oder auch nicht und gut ist.

Gruß

M

frag mal im Verkehrsportal nach, da sind solche Spezialfragen besser aufgehoben

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