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Gelbliche Osram "All Season"-Birne als Abblendlicht zulässig?
Hallo zusammen,
ich würde gerne am Skoda Roomster die H7-Abblendlichtbirnen gegen die leicht gelblichen "All Season"-Birnen von Osram tauschen. Hier mal ein Bildbeispiel.
Erstmal bin ich ein bisschen verwirrt, weil die originalen Birnen mit nur einem Glühfaden sowohl für Abblend- als auch Fernlicht zuständig sind. Wird der Spiegel in den Linsen per Motor verstellt?
Dann - und hauptsächlich - geht es um die Frage, ob die Teile wegen der gelblichen Lichtfärbung zulässig sind. Ich habe einmal gegoogelt und da kamen alle mögliche Meldungen, dass gelbes Abblendlicht nicht zulässig sei, inkl. Bußgeld&Co. So weit ist das klar. Aber was ist "gelb" und was "gelblich"..
In den Artikelbeschreibungen der Teilehändler werden die Birnen immer als Fernlichtbirne beschrieben - hier fungiert sie aber offenbar für beides. Bei der Kompatibilitätsprüfung werden sie für den Roomster als passend für das Fahrzeug angegeben. Woran kann ich nun erkennen, ob die Birne betrieben werden darf? Über e-Prüfzeichen gibt es nirgends eine Angabe, aber das gilt auch für alle anderen Birnen.
Um dem freundlich vorzugreifen: ich möchte hier nicht über die Sinnhaftigkeit von gelblichem vs. bläulichem Licht bzw. warm- vs. kaltweiss diskutieren .. nur um die Frage, ob diese Birne für die Verwendung zulässig ist oder nicht
Danke für eure Tipps und viele Grüße!
Martin
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8 Antworten
Hoppla, der Link funzt offenbar nicht, hier nochmal: https://www.autodoc.de/osram/7008138
Gelbliche gibt es schon lange, von etlichen Herstellern, habe ich auch lange genutzt, weil es mal ein 10xPäckchen günstig gab ... die müssten eigentlich alle ein Zulassung haben. Im Zweifelsfall auf der Herstllerseite prüfen.
Ich empfinde das Licht als angenehm ... ich würde es eher warmweiß mit gelbstich nennen ... all season, all wether,. die haben alle ähnlich klingende Namen
Natürlich nicht zu verwechseln mit den echten französischen gelben Leuchtmitteln aus Oldizeiten, die sind nicht zulässig..
H7 hat nur einen Glühfaden, also das Leuchtmittel bestimmt nicht wofür es genutzt wird, das macht der Auto/ScheinwerferHersteller in welchen Scheinwerfer er die nutzt ... Kurz, es kann Abblendlicht und Fernlicht sein...
Zwei Glühwendeln besitzen z.B. H4, da hat man dann Fern und Abblendlicht in einem Scheinwerfer/Leuchtmittel und steuert es über die Ansteuerung der Glühwendeln...
Zitat:
@Abstoiber schrieb am 8. Januar 2023 um 16:43:51 Uhr:
Hoppla, der Link funzt offenbar nicht, hier nochmal: https://www.autodoc.de/osram/7008138
Die auf dem Bild ist keine H7, das ist eine H4. Eine H7 hat nur 2 Kontaktzungen
Siehe z.B. hier:
https://www.autodoc.de/.../14429783?...
Ich kann die Frage nicht beantworten - ab wann gelblich als gelb bezeichnet wird.
Ist zulässig und haben ein Prüfzeichen.
Das Fernlicht hat mit Sicherheit eine andere Glühlampe. (Auch H7)
Es sei denn, du hast keine Linse, dann hast du eine H4 Glühlampe mit zwei Glühwendeln.
Skoda Roomster gibt es mit BI-Halogen Technik, H7 mit Linsensystem und Shutterblende für Fern/Abblendlicht. Steht als Schriftzug auf dem Reflektor.
Gruß Thomas
Einfach mal in ruhiger Umgebung bei ausgeschaltetem Motor (und eingeschalteter Zündung) zwischen Fern- und Abblendlicht hin- und herschalten.
Häufig kann man dann die mechanische Blende in den Scheinwerfern sogar hören.
Insofern:
ja, für solche Scheinwerfer ist eine Glühlampe mit nur einem Faden für Fern- und Abblendlicht zuständig.
und ja, der Begriff "weiß" in den Vorschriften umfasst ein gewisses Spektrum, da fallen auch viele leicht geblichen, leicht bläulichen oder leicht grünlichen Lichtquellen rein. Die können also alle bauartgenehmigt sei. Bei Osram All Season (wenn es denn echte sind und kein Fälschungen...) sollte man jedenfalls auf der sicheren Seite sein. Auf der Faltschachtel sollte aber auch die ECE-R37 angegeben sein, bei der Lampe selbst steht die Prüfnummer von oben oder von unten auf dem Blechteil des Sockels. In manchen Shops gibt es ja rundum-Bilder.
Natürlich nur bei der 55W-Version, Osram verkauft von manchen Leuchtmitteln auch Versionen mit höherer Leistung, die sind dann natürlich nicht genehmigt und nur für die Verwendung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs
Vielen Dank für die super Erklärungen
Ja, ich habe mir die Sache nochmal genauer angesehen. Hinter der Linse sitzt nur ein Reflektor mit einer H7-Birne. Beim Umschalten von Abblend- auf Fernlicht ertönt ein mechanisches Klacken aus dem Reflektor - dieser wird dabei ganz offensichtlich verstellt. Folgerichtig funktioniert bei ausgebauter Birne auch weder Abblend- noch Fernlicht.
Ich habe die Birnen jetzt mal bestellt - zumindest auf dem 360°-Bild ist ein E-Prüfzeichen zu sehen. Ich denke mal, das wird schon passen. Witzigerweise wird nirgendwo, auch nicht auf der sonst sehr detaillierten "Bußgeldkatalog"-Seite zwischen "gelb" und "gelblich/bläulich etc." differenziert. Es kommt immer nur pauschal "verboten, nicht zulässig, Bußgeld, kein Versicherungsschutz" usw. zu dem Thema, daher war ich recht verunsichert.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!
Die Definition der Farbe "weiß" findest du in der ECE-R48:
Zitat:
2.29.1. „Weiß“ bezeichnet die Farbwertanteile (x, y) (1) des abgestrahlten Lichts in den Farbräumen, die durch die nachstehenden Grenzwerte bestimmt sind:
W12 Grenze gegen Grün: y = 0,150 + 0,640 x
W23 Grenze gegen Gelbgrün: y = 0,440
W34 Grenze gegen Gelb: x = 0,500
W45 Grenze gegen Purpurrot: y = 0,382
W56 Grenze gegen Purpur: y = 0,050 + 0,750 x
W61 Grenze gegen Blau: x = 0,310
Dabei gelten folgende Schnittpunkte:
.........x..........y
W1 0,310. 0,348.
W2 0,453. 0,440.
W3 0,500. 0,440.
W4 0,500. 0,382.
W5 0,443. 0,382.
W6 0,310. 0,283.
(1) CIE-Veröffentlichung 15.2, 1986, Kolorimetrie, Farbmesstechnischer Normalbeobachter CIE 1931.
Diese Festlegungen gelten nach Nummer 3.6 der ECE-R37 auch für die Farbe von Glühlampen.
In Verbindung mit der Definition für "Hellgelb" in der ECE-R48
Zitat:
2.29.2. „Hellgelb“ bezeichnet die Farbwertanteile (x, y) des abgestrahlten Lichts in den Farbräumen, die durch die nachstehenden Grenzwerte bestimmt sind:
SY12 Grenze gegen Grün: y = 1,290 x – 0,100
SY23 Spektralfarbenzug
SY34 Grenze gegen Rot: y = 0,138 + 0,580 x
SY45 Grenze gegen Gelbweiß: y = 0,440
SY51 Grenze gegen Weiß: y = 0,940 – x
Dabei gelten folgende Schnittpunkte:
.........x.........y
SY1 0,454. 0,486.
SY2 0,480. 0,519.
SY3 0,545. 0,454.
SY4 0,521. 0,440.
SY5 0,500. 0,440
regelt die ECE-R37 in Nummer 3.8, dass ein Glühlampentyp sowohl die Anforderungen für weißes als auch die für hellgelbes Licht erfüllen kann bzw. für beide Kategorien genehmigt werden kann.