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Geldwerter Vorteil bei Streckensperrung

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 7:41

Hi,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe von meiner Firma die Möglichkeit wahrgenommen einen Firmenwagen zu bekommen. Da ich diesen meistens für Privatfahrten nutze kommt die 1%-Regelung zu tragen.

Für diese Regel wird ja 0,03% des Neuwagen-Listenpreises mal des Arbeitsweges gerechnet.

Nun zu meiner Frage: Eigentlich sind mein Arbeitsweg ca. 27 km. Aktuell ist eine Straße gesperrt, wodurch ich einen Umweg über die Autobahn in Kauf nehmen muss und so fahre ich täglich 42 km.

Muss hier zwangsweise zur Berechnung nun die 42 km genommen werden, da ich der Meinung bin, dass ich dafür eigentlich keine Schuld trage, dass diese Strecke von der Stadt gesperrt wurde und jetzt dem Staat dafür noch Geld bezahlen muss. Kann natürlich auch sein, dass ich mich irre, weswegen ich hier frage :)

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Das ist natürlich ärgerlich und das solltest du mit deiner Firma klären, denn eigentlich gilt als Entfernung die kürzeste, mögliche Fahrtstrecke, auch wenn z.B. aus Zeitersparnisgründen eine längere Strecke real gefahren wird.

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Ja, dann kannst du wohl nur die Stadt verklagen, daß du jetzt einen größeren Anfahrtsweg hast!

Frage: Was wäre denn anders, wenn du mit deinem privaten PKW zur Arbeit fahren müßtest?

Würdest du dann die gesperrte Straße fahren oder auch über die Autobahn und somit höhere Kosten einfahren?

Du hast den kürzesten Arbeitsweg angeben, also alles gut und bleibt auch so für Berechnung.

Umleitungen sind ja in aller Regel zeitlich befristet.

Soll auch Leutz geben, die die kürzeste Strecke angeben, aber tatsächlich eine längere Strecke fahren, weil diese schneller ist. Das ist für die Berechnung dann nicht so gut ;)

 

Privat kann man freilich in der Umleitungszeit die weitere Strecke angeben!

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 9:48

Zitat:

@civic0307 schrieb am 29. Januar 2019 um 10:12:47 Uhr:

Privat kann man freilich in der Umleitungszeit die weitere Strecke angeben!

Wie meinst du das? Mit privat meinst du in der Steuererklärung?

Meine Firma hat nämlich jetzt den längeren weg angegeben, was für mich ja sann leider teurer ist...

Das ist natürlich ärgerlich und das solltest du mit deiner Firma klären, denn eigentlich gilt als Entfernung die kürzeste, mögliche Fahrtstrecke, auch wenn z.B. aus Zeitersparnisgründen eine längere Strecke real gefahren wird.

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 9:59

Auch würde mich interessieren, wen man bzgl. so einer Frage ansprechen kann. Müsste sich der Steuerberater mit einem solchen Sachverhalt auskennen oder muss man da jemand ganz anderen zu Rate ziehen?

Dein Arbeitgeber hat die längere Strecke einfach so angegeben? Liefere den Ausdruck eines Routenplaners mit der kürzesten Strecke und fordere die Anpassung. Dem Arbeitgeber kann es vollkommen egal sein, welche Streckenlänge Du angibst.

Bei uns wird teilweise um einzelne Kilometer gefeilscht, daß man wirklich die kürzeste Strecke findet und im Ausdruck hat. Gestört hat sich da bisher noch niemand dran. Und für die Steuer darfst Du auch unkaufmännisch abrunden, d. h. bei einer Strecke von 4,9 km auch 4 km angeben. ;)

Ich verstehe den Aufwand nicht - die KM-Pauschale hole ich mir doch am Ende des Jahres über die Steuererklärung wieder zurück. Ist nur blöd, wenn das Auto exorbitant teuer ist und die 30 Cent / km nicht abgedeckt sind.

Das sind 2 paar Schuhe.

Lohnabrechnung: kürzeste im Routenplaner mögliche Strecke ausdrucken (durch die Stadt, Feldweg, etc.) und an den AG geben.

Steuererklärung (Pendlerpauschale): "optimale" Strecke angeben (also den Umweg über Autobahn oder andere besser ausgebaute Straßen). Das kann man dann mit Zeitersparnis, besserer Winterdienst, geringeres Unfallrisiko begründen wenn's Nachfragen geben sollte (gab's bei mir noch nie).

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 29. Januar 2019 um 12:39:43 Uhr:

Das sind 2 paar Schuhe.

Lohnabrechnung: kürzeste im Routenplaner mögliche Strecke ausdrucken (durch die Stadt, Feldweg, etc.) und an den AG geben.

Steuererklärung (Pendlerpauschale): "optimale" Strecke angeben (also den Umweg über Autobahn oder andere besser ausgebaute Straßen). Das kann man dann mit Zeitersparnis, besserer Winterdienst, geringeres Unfallrisiko begründen wenn's Nachfragen geben sollte (gab's bei mir noch nie).

...und bei der Steuererklärung rechnet dann das Finanzamt beides gegeneinader auf und berücksichtigt das am Ende. Und wenn man denen glaubhaft machen kann das eben dieser 30km Umweg für den zeitraum nötig war dann ist das OK.

Dein AG hat damit nix am Hütchen. Lass dir von denen schnell wieder die kurze Strecke einrtragen. Du bekommst die zuviel gezahlte Steuer zwar wieder, aber zuerst wird sie abgezogen, das ist erstmal blöd.

Hier ist aber von einer längerfristigen Umleitung die Rede. Bzw. die mögliche Dauer hat der TE nicht genannt.

Das kommt irgendwann auch bei Google Maps etc. an, und dann kommt bei der kürzest möglichen Verbindung eben auch der längere Weg bei raus, weil die kürzere Strecke nicht mehr befahren werden kann/darf.

Zitat:

@Deloman schrieb am 29. Januar 2019 um 12:53:29 Uhr:

Hier ist aber von einer längerfristigen Umleitung die Rede. Bzw. die mögliche Dauer hat der TE nicht genannt.

Das kommt irgendwann auch bei Google Maps etc. an, und dann kommt bei der kürzest möglichen Verbindung eben auch der längere Weg bei raus, weil die kürzere Strecke nicht mehr befahren werden kann/darf.

Die Frage ist nur: was steht aktuell im Routenplaner? vorübergehende Sperrungen wegen Brückensanierung oder sowas ist eben was anderes wie dauerhafte Sperrung (Einbanhstraße, Sperrung für Ducrhgangsverkehr etc.) da müßte der TE noch etwas genauer werden.

bei vorübergehenden Sperrungen, kann es sich lohnen bei FA etwas anderes anzugeben. Bei einer Sperrung die am end enur ein paar Monate dauert lohnt sich der Auffwand oft nicht. Ist, wie so oft im Steuerrecht, eine sache des Einzelfalls.

Was aber ganz allgemein gilt: Steuern sind nicht Zweckgebunden (dann heißen sie Gebühr oder Abgabe). Genauso auch umgekehrt. Du wirst nicht betsraft durch Steuern oder belohnt durch Steuerermäßigung. Und Pauschalen sind als Vereinfachung gedacht. Wenn sie nicht angewand werden können, dann eben andere Daten.

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 12:43

Zitat:

@uricken schrieb am 29. Januar 2019 um 12:35:17 Uhr:

Ich verstehe den Aufwand nicht - die KM-Pauschale hole ich mir doch am Ende des Jahres über die Steuererklärung wieder zurück. Ist nur blöd, wenn das Auto exorbitant teuer ist und die 30 Cent / km nicht abgedeckt sind.

Ich bin in dem Thema relativ neu. Dachte die kann man nicht mehr absetzen, wenn man mit einem Firmenwagen fährt, für den man auch Tankgeld bekommt?

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 12:52

Beitrag auf Wunsch editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Also um mal etwas genauer zu werden. Es geht bei mir um die Sperrung "XXX Straße" in Weingarten. Hier habe ich bis jetzt nur die Information gefunden, dass der erste Bauabschnitt bis April 2019 fertig werden soll. Die Sperrung steht in Google Maps drin bzw. ist dort sichtbar...

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