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Gelenkbus umbauen - Frage zur Anmeldung

Themenstarteram 28. März 2013 um 7:41

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und auch relativ unwissend im Bereich LKW&Nutzfahrzeuge. Verzeiht mir also bitte die ein oder andere "dumme" Frage.

Es geht um folgendes, ich möchte einen Gelenkbus kaufen und diesen umbauen. Soll heißen: Sitze raus, bis auf den Fahrersitz, Scheiben Teilweise abdunkeln und Teile der Scheiben so umbauen, dass man sie rausnehmen und wieder einsetzen kann.

Danach soll man mit dem Bus noch auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.

Jetzt kommen wir zu den ganzen Fragen:

Kann ich den Bus dann als LKW anmelden?

Wie komme ich bei der Anmeldung/Versicherung am günstigsten weg?

Wenn die sitze draußen sind, brauche ich dann noch einen Personenbeförderungsschein oder reicht ein "normaler" LKW-Führerschein?

Fragen über Fragen.

Ich danke euch schon einmal für die Antworten

Gruß

Dennis

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Go}][{esZorN

Moin und herzlich willkommen hier.

Zumindest eine Frage meine ich beantworten zu können.

Der normale LKW-Schein reicht. Damit darst du auch einen Reisebus fahren, sofern nicht mehr als acht nichtzahlende Leute drinsitzen, also mit Kumpels zur Party oder so. Ist zwar zugegebenermaßen ein etwas konstruiertes Beispiel.

Es kommt nicht auf das Fahrzeug an, sondern ob du zahlende Gäste beförderst.

Willst du dir so ein lautes Ding wirklich antun? Was soll das werden, ein Wohnmobil oder was hast du vor?

mfg

wenn das fahrzeug im kfz schein noch alls bus eingetragen ist, darfst du nur maximal 1 begleitperson mitnehmen wenn du keinen busschein hast. ich habe den personenbefoerderungsschein ( 8 personen -t axibetrieb) sowie c e und darf zwar einen leeren bus fahren aber nur max. 1 person mitnehmen. da spielt es keine rolle ob du gewerblich oder privat unterwegs bist. wie das im falle einer lkw zulassung ist ka n ich dir nicht sagen.versicherungsmaessig ist das guenstigste werksfernverkehr.ich habe selbst einen privaten sattelzug (mini 7,5to) so zugelassen, den ich als womo umbaue.

gruss onkel werner

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Moin und herzlich willkommen hier.

Zumindest eine Frage meine ich beantworten zu können.

Der normale LKW-Schein reicht. Damit darst du auch einen Reisebus fahren, sofern nicht mehr als acht nichtzahlende Leute drinsitzen, also mit Kumpels zur Party oder so. Ist zwar zugegebenermaßen ein etwas konstruiertes Beispiel.

Es kommt nicht auf das Fahrzeug an, sondern ob du zahlende Gäste beförderst.

Willst du dir so ein lautes Ding wirklich antun? Was soll das werden, ein Wohnmobil oder was hast du vor?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Go}][{esZorN

Moin und herzlich willkommen hier.

Zumindest eine Frage meine ich beantworten zu können.

Der normale LKW-Schein reicht. Damit darst du auch einen Reisebus fahren, sofern nicht mehr als acht nichtzahlende Leute drinsitzen, also mit Kumpels zur Party oder so. Ist zwar zugegebenermaßen ein etwas konstruiertes Beispiel.

Es kommt nicht auf das Fahrzeug an, sondern ob du zahlende Gäste beförderst.

Willst du dir so ein lautes Ding wirklich antun? Was soll das werden, ein Wohnmobil oder was hast du vor?

mfg

wenn das fahrzeug im kfz schein noch alls bus eingetragen ist, darfst du nur maximal 1 begleitperson mitnehmen wenn du keinen busschein hast. ich habe den personenbefoerderungsschein ( 8 personen -t axibetrieb) sowie c e und darf zwar einen leeren bus fahren aber nur max. 1 person mitnehmen. da spielt es keine rolle ob du gewerblich oder privat unterwegs bist. wie das im falle einer lkw zulassung ist ka n ich dir nicht sagen.versicherungsmaessig ist das guenstigste werksfernverkehr.ich habe selbst einen privaten sattelzug (mini 7,5to) so zugelassen, den ich als womo umbaue.

gruss onkel werner

Ich fahre ja Beruflich einen umgebauten Bus mit 4 weiteren Sitzplätzen nur mit der Klasse CE. Ich müsste noch mal suchen, bin aber der Meinung das es bis zu 6 weiteren Sitzplätze sein dürfen wenn der Bus als "Sonstige KFZ" zugelassen wird. Im übrigen ist bei einem KOM die Ausnahmen nur auf Deutschland beschränkt.

Was ich allerdings auch der Meinung bin schon mal gelesen zu haben (sorry, hab gerade nicht viel Zeit um nochmal zu suchen) ist das die Gelenkbusse eh eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung haben und nur auf bestimmten Strecken gefahren werden dürfen.

Damit ist wahrscheinlich so ein Gelenkbus gar nicht im Individualverkehr zu nutzen. Da würde ich mich auf alle Fälle noch mal sehr detailliert mit TÜV und Zulassungsbehörde bzw Straßenverkehrsamt unterhalten.

Grüße

Steini

Themenstarteram 28. März 2013 um 13:45

Super, vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Es geht nicht drum, in dem Teil Leute zu befördern. Der Bus soll nur vom Fahrer von A nach B gebracht werden. Alles was dann in B damit passiert, geschieht mit ausgeschaltetem Motor und gezogenem Schlüssel und sollte ja somit egal sein.

@steini111: heißt das also, dass ich mit so einem Gelenkbus nicht über die Autobahn fahren dürfte?

Was wäre die günstigste Variante für die Anmeldung bzw Versicherung?

Anmelden als LKW, als Bus oder was gibt es sonst noch für Möglichkeiten?

am 28. März 2013 um 19:22

Warum sollte man das nicht dürfen, es gibt einige Hersteller die Gelenkbusse komplett mit Büro und Ausstellungsraum für Austellungen und Messen ausrüsten, andere haben schon aus Gelenkbussen Wohnmobile gebaut, gertüvt und zugelassen.

Nachtrag:

Das größte Wmb der Welt ist zum Verkauf angeboten, es ist ein Gelenkbus:

http://www.bushandel-roettgen.de/omr_content.php?...

Ob du den Bus fahren darfst hängt auch vom alter Deines Führerscheines ab denn die alten scheine haben noch Bestandsschutz ( auch wenn diese wegen den neuen gesetzlich vorgeschriebenen Fünfjahresunterssuchungen schon in den neuen umgetauscht wurden was ab 50 Jahre erforderlich ist ).

Des weiteren solltest du mal Prüfen ob nicht eine zweckgebundene Zulassung als Sonderkfz - Verkaufsfahrzeug (oder mobile Peepshow ) oder was auch immer du damit vorhaben solltest eine günstigere Alternative anbietet.

LKW werden nach möglicher Zuladung steuerpflichtig. Hast du aber eine sehr geringe zuladung also bewegliche Austattung wobei Festeingebaute Einrichtungen davon unberührt bleiben und nicht als Ladung zählen sondern nur bewegliche Dinge wie Waren und oder bewegliche Fahrzeugausstattungen als Zuladung gelten , bei Wohnmobilen auch die Frisch und Abwassertanks die jeweils bei den Zulassungsbedingten Gewichtsermittlungen mit 50 % gefüllt sein dürfen.. alles das gehört dazu und spart bares Geld.. Sprich mit Deiner Prüfstelle und den Zulassungsstellen deines Wohnortes die helfen weiter.. Auch wenn Du hier ein Geheimniss draus machen willst um berechtigter Weise Deine Geschäftsidee zu schützen. Du kannst die kiste dannn nutzen wie jeden normalen Wagen wobei Du dann bedingt durch Gewichtseinschränkungen ggf einem Sonntagsfahrverbot unterliegen könntest. Sonderfahrzeuge sind davon von den Nutzungszwecken abhängig teilweise sogar ausgeschlossen aber das Klärt die Zulassungsstelle. Jol.

Moin,

ich finde die Stelle leider nicht mehr, kann mich aber noch dunkel an die Gründe erinnern.

Das ganze ist ein Längenproblem, hier spielt aber wohl die Zulassungsstelle vor Ort eine große Rolle weil es da wohl verschiedene Sichtweisen gibt. (Ist so ähnlich wie bei der Schildervergabe, in einem Landkreis kein Problem mit den kleinen Schilder, im anderen gibts Stress)

§32 der StVZO regelt die Längen, die sind bei einem Gelenkbus klar auf 18,75m begrenzt. Allerdings ist es bei einer Zulassung als "Sonstige KFZ" eben kein KOM mit Gelenk mehr. Damit fallen die 18,75m nach §32 Abs.3 Nr.3 weg und die 18,00m nach Abs.4 Nr.3 kommen eher in Betracht.

Wie schon geschrieben sollte man das vorher im Detail mit Zulassungsstelle abklären, nicht das man viel Geld versenkt und nachher in die Röhre schaut.

Grüße

Steini

am 1. April 2013 um 6:18

In Braunschweig fand man einen alten Büssing-Gelenkbus, der leider noch 20m lang war. Da er nach heutigen Bestimmungen nicht mehr auf die Strasse durfte und darf, musste er vor Ort in handliche Stücke zerlegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Was ich allerdings auch der Meinung bin schon mal gelesen zu haben (sorry, hab gerade nicht viel Zeit um nochmal zu suchen) ist das die Gelenkbusse eh eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung haben und nur auf bestimmten Strecken gefahren werden dürfen.

Grüße

Steini

Könnte sein, denn das würde auch erklären, warum sich mein Nachbar einen 3-Achs Doppelstock zum

Umbauen hingestellt hat.

Das es aber auch anders geht, zeigte mir z.B in Darmstadt ein Gelenkbus mit 4 Achsen (1+1+2) der

locker die 18m überschreitet.

http://www.google.de/imgres?...

Gruß Volker

am 1. April 2013 um 11:14

Die 4 achsigen Gelenkbusse und Doppelgelenkbusse dürfen auch länger sein, da der Einsatz von der Gemeinde bestimmt wird.

In dem Ort darf man damit die Haltestellen bedienen, in der Nachbargemeinde kann es wieder ganz anders aussehen. uU. ist an der Stadt-/Gemeindegrenze Endstation.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Die 4 achsigen Gelenkbusse und Doppelgelenkbusse dürfen auch länger sein, da der Einsatz von der Gemeinde bestimmt wird.

In dem Ort darf man damit die Haltestellen bedienen, in der Nachbargemeinde kann es wieder ganz anders aussehen. uU. ist an der Stadt-/Gemeindegrenze Endstation.

Du hättest mal den Bilderlink anclicken sollen .... das ist kein Doppelgelenkbus!

 

Was Du meinst, sind die Teile, die u.a. in Hamburg als Metro-Busse unterwegs sind.

Die einzige Baureihe, die mir dazu einfällt, ist der VanHool AGG300

  • Länge 24,785m
  • 2 + 1 + 1 Achsen
  • Antrieb auf Achse 2

http://tinyurl.com/caukxgv

 

Der Bus aus dem Link ist ein Mercedes-Benz CapaCity

  • Länge 19,540m
  • 2 + 2 Achsen
  • Antrieb auf Achse 3 (wie bei "normalen" Gelenkbussen)

http://tinyurl.com/chna32k

am 2. April 2013 um 10:08

Ich sagte nur, das sie in einigen Gemeinden deutlich länger sein dürfen als 15m, 18,75m, und 20m.

Bei Privater Nutzung hat man derzeit noch ein Längenproblem.

4 Achser mit 2 Lenkachsen unter dem Nachläufer gab es schon Ende der 50er Jahre, von Büssing, sie waren allerdings 20m lang und mussten in den 60er Jahren, rechtlicher Änderungen wegen, aus dem Verkehr gezogen werden..

Falls der Eine oder andere noch existiert, kann er heute wieder seiner Bestimmung zugeführt werden..

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