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geliehener Anhänger beschädigt Leasing KFZ
Hallo,
Habe schon viel im Internet gelesen aber noch keine eindeutige Antwort erhalten.
Folgender Sachverhalt:
Mein Fahrzeug ist geleast. Zugelassen und Vollkasko versichert über Leasinggeber welcher auch im Fahrzeugschein steht. Ich selber habe eine Vollmacht das Fahrzeug zu nutzen. Der Anhänger war von einem Familienangehörigen geliehen.
Nun ist mir beim abkuppen das Missgeschick passiert. Hänger war falsch beladen von mir und ist nach hinten gekippt. Nach dem umpacken der Ladung wieder nach vorne und mit der Kupplung ins Auto geschlagen. Heckschürze hat ein paar Spuren davongetragen und muss getauscht werden denke ich.
Ist das nun ein Fall für die Vollkasko vom Leasing KFZ oder nicht? Kann mir da einer helfen?
Danke schon mal
Und Gruß
Max
Beste Antwort im Thema
Ich gehe davon aus, das das An- und Abkoppeln an das Zugfahrzeug mit zum Betrieb gehört und bei diesem Schaden die HP des Zugfahrzeuges zuständig ist (wie bei Be-und Entladen). Somit müsste die HP des Zugfahrzeuges seinen eigenen Schaden ersetzen. Diese Schäden am Zugfahrzeug durch den Hänger sind bei den meisten VS ausgeschlossen.
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29 Antworten
Fragen wir mal so herum. Hat der Anhänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen.
Wie ist der Anhänger versichert wäre die andere Frage.
Hat er ein grünes Kennzeichen ist er Haftpflicht mit dem Zugfahrzeug versichert und das wars dann auch, es sei denn der Halter hat eine eigene Versicherung.
Versuche es doch mal bei der Haftpflichtversicherung des Anhängers. Ich hab mir beim Rangieren des Anhängers mal eine Delle ins heilige Blechle geschlagen, wurde von der Haftpflicht anstandslos übernommen.
der Anhänger hat ein schwarzes Kennzeichen und natürlich eine Haftpflicht Versicherung.
Ich bin von ausgebauten das die Versicherung des Hängers nur bei Wind oder einem gerissen Handbremsseil greift und nicht bei „eigenem“ Verschulden.
Nö, für Schäden, die im abgekuppelten Zustand vom Hänger (oder dessen Nutzer) verursacht werden. Du hast hier das Glück, dass du nicht der Halter des geschädigten Fahrzeuges bist. Hatte ich damals auch, sonst hätte die Vers. nichts zahlen müssen - hätte mich nur selbst geschädigt.
Hat das aber nicht zur Folge das die Beiträge der Versicherung steigen für den Anhänger?
Es ist ja nicht mein Anhänger und der der mir ihn geliehen hat will bestimmt nicht mehr bezahlen weil ich zu doof war ihn richtig zu bedienen.
Sehe ich das richtig?
Beim Anhänger gibt es m.W. keinen Schadensfreiheitsrabatt. Ist zumindest bei meinem 750 kg-Anhänger so.
ok das muss ich mal recherchieren das ist mir nur grad spontan so eingefallen.
Danke für die Hilfe!
Ich weiß nicht ob es überhaupt SF Klassen bei Anhängern gibt....
Aber das werden die Kenner hier sicher bald klarstellen.
Hab es gerade mal bei der HUK24 nachgesehen, da wird nirgends nach einem SFR gefragt, nur nach Gewichtsklasse und Neupreis.
Anhänger haben keinen SFR.
ja Scheint tatsächlich so zu sein. Werde morgen mal mit meinem Bekannten schauen was die Versicherung dazu sagt.
Da würde es mich nun interessieren wie das ausgeht - kann uns da der TE bitte informieren - Danke
Könnte es sich da nicht um Schäden handeln die beim Be-/Entladen geschehen ähnlich wie beim Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz??
Mache ich.
Ich denke in erster Linie steht da schon die Versicherung vom Anhänger ein, kommt mir zumindest jetzt logisch vor.
Die Frage die sich mir noch stellt. Der Unterschied ist ja jetzt das das Auto nicht auf mich zugelassen ist sondern auf dem Leasinggeber. Ist das nur eine Frage auf dem das Auto zugelassen ist? Weil ich bin ja auch der eingetragene Nutzer laut Vollmacht. Greift die Haftpflicht vom Anhänger denn trotzdem oder könnte sie sich drauf berufen das ich mich selbst geschädigt habe.
Ja, die Eigentumsverhältnisse sind maßgeblich, meist durch Eintrag im Brief dokumentiert. Ich war damals auch Nutzer, sogar Versicherungsnehmer für den BMW, aber nicht Halter. Dafür aber Halter und Versicherungsnehmer des Anhängers.