1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Geliehenes Fahrzeug Beifahrer beschädigt Tür,wer Zahlt?

Geliehenes Fahrzeug Beifahrer beschädigt Tür,wer Zahlt?

Themenstarteram 12. Januar 2011 um 20:16

Hallo, ich schildere hier mal einen Vorfall meines couseng da wir uns nicht ganz einig sind wer recht hat.

Es entstand folgendes Problem, er hat sich das Auto seiner Mutter ausgeliehen und einen Beifahrer mitgenommen. Der wiederum hat beim öffnen der Beifahrertür auf einem Parkplatz die Tür unbeabsichtigt gegen einen Bruchstein geschlagen. Das Ergebnis ist ein Schaden von ca.1500€ für eine neue Mercedes Tür :-/

Nun die Frage: er sagt es muss die KfzVk dafür aufkommen, was zur Folge hätte das die Mutter mit der SF schlechter eingestuft wird.

Der Beifahrer hat keine PHpV!

Mein couseng hat aber eine PHp boxplus von axa, in der heist es extra “ Sachschäden durch Pkw-Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür (Natürlich würde Ihre Kfz-Versicherung den Schaden übernehmen – allerdings würden Sie dann zurückgestuft. BOXplus ersetzt Ihnen diesen Schaden ebenfalls, verzichtet aber auf eine Rückstufung.) “ Sein Vertreter meinte bei Abschluss extra noch das es egal sei ob es sein Kfz ist oder ein anderes.

Jetzt war natürlich nicht er der jenige der die Tür geöffnet hat aber ein anderer Satz sagt auch das Der Fahrzeugführer für die Sicherheit usw. verantwortlich ist und nun würde ich auf diesen Satz der Versicherung hinweisen „ Sie verursachen Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen. BOXplus bietet hier Versicherungsschutz, während herkömmliche Privathaftpflichtversicherungen in solchen Fällen nicht leisten.

 

Was meint ihr dazu?

 

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von E12-TS-ADI

 

Was meint ihr dazu?

Ich meine, dass der Schadenverursacher dazu verpflichtet ist, den Schaden zu bezahlen.

Ob er eine Privathaftpflichtversicherung hat oder nicht, muss die geschädigte Fahrzeughalterin nicht die Bohne interessieren.

Wäre das mein Auto, so würde ich mich an den Schadenverursacher halten.

 

Die PHV deines Cousin hilft hier nicht, da er nicht den Schaden verursacht hat, ganz einfach.

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von E12-TS-ADI

 

Was meint ihr dazu?

Ich meine, dass der Schadenverursacher dazu verpflichtet ist, den Schaden zu bezahlen.

Ob er eine Privathaftpflichtversicherung hat oder nicht, muss die geschädigte Fahrzeughalterin nicht die Bohne interessieren.

Wäre das mein Auto, so würde ich mich an den Schadenverursacher halten.

 

Die PHV deines Cousin hilft hier nicht, da er nicht den Schaden verursacht hat, ganz einfach.

Themenstarteram 12. Januar 2011 um 20:38

Hi, ja das ist halt genau das problem, der hat weder ne versicherung noch das geld. :-(

Ich meine aber auch gelesen zu haben das der fahrer die verantwortung trägt für schäden die wärend er es in betrieb hat aufkommt. in dem fall sagt die php ja genau das sei besonders bei ihrer versicherung. ?

Zitat:

Original geschrieben von E12-TS-ADI

Hi, ja das ist halt genau das problem, der hat weder ne versicherung noch das geld. :-(

Schade für ihn.

Ein Vollstreckungstitel gegen ihn hat übrigens 30 Jahre Gültigkeit.

Sofern er in dieser Zeit wieder zu Geld kommt, kann man es sich vom Gerichtsvollzieher holen lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von E12-TS-ADI

Ich meine aber auch gelesen zu haben das der fahrer die verantwortung trägt für schäden die wärend er es in betrieb hat aufkommt. in dem fall sagt die php ja genau das sei besonders bei ihrer versicherung. ?

Du schmeisst hier zwei Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören.

In der PHV sind Schäden versichert, die der Versicherte (oder die mitversicherten Personen) verursacht.

Der zukünftige Ex-Kumpel (Beifahrer) zählt aber nicht zum mitversicherten Personenkreis der PHV.

Davon abgesehen bezieht sich die Sonderdeckung auf Schäden, die durch das Öffnen der Türen bei dritten Personen verursacht werden (wenn z.B. ein Radfahrer hierbei abgeschossen wird).

Für deinen Cousin greift hier eine ganz einfache Ausschlussklausel noch dazu: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind nicht versichert.

 

Themenstarteram 12. Januar 2011 um 21:30

Gut die 30 jahre werden ihm jetzt auch nix brinngen :-D

d.h. wohl die KfzVk wird dafür aufkommen müssen :( sonst bleibt meine tante auf dem schaden sitzen. weis einer wieviel ca die % nach oben gehn bei einem schaden von 1500€.? 

die hoehe des schadens ist egal.

die stufungen sind von vertrag zu vertrag unterschiedlich und sollten den unterlagen beigefuegt sein.

Tantchen soll den Schaden der Vollkasko melden.

Evtl. kann man sich ja mit dem Verursacher zumindest soweit einigen, dass der die Selbstbeteiligung abstottert.

 

Wegen der Frage der Rückstufung muss sich deine Tante an die zuständige Versicherung wenden.

Wir wissen hier nicht

-wo Tantchen momentant eingestuft ist (welche SFR-Klasse)

-zudem sind die Rückstufungstabellen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, so dass hier sowieso keine verbindliche Aussage getroffen werden kann.

am 12. Januar 2011 um 22:32

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

... so dass hier sowieso keine verbindliche Aussage getroffen werden kann.

OT und rein interessehalber: Können auf MT überhaupt verbindliche Aussagen getroffen werden, und bejahendenfalls, wodurch werden sie verbindlich?

Zitat:

Original geschrieben von E12-TS-ADI

Was meint ihr dazu?

warum rufst du nicht bei der axa an, schilderst den fall und fragst ob die hierfür aufkommen oder eben nicht?!

Zitat:

Du schmeisst hier zwei Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören.

In der PHV sind Schäden versichert, die der Versicherte (oder die mitversicherten Personen) verursacht.

Der zukünftige Ex-Kumpel (Beifahrer) zählt aber nicht zum mitversicherten Personenkreis der PHV.

Davon abgesehen bezieht sich die Sonderdeckung auf Schäden, die durch das Öffnen der Türen bei dritten Personen verursacht werden (wenn z.B. ein Radfahrer hierbei abgeschossen wird).

Für deinen Cousin greift hier eine ganz einfache Ausschlussklausel noch dazu: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind nicht versichert.

Moin Twelfe,

ich denke mal, dass der TE hier über einen von diesen PHV Verträgen spricht, der auch für den VN selber zahlt, wenn er Geschädigter ist und der Verursacher weder PHV noch Geld hat.

Dass Problem ist nur, dass der VN hier nicht der Geschädigte ist. Wenn die Mutter des Cousins auch so eine PHV hat, könnte man um die Kaskoregulierung evtl. herumkommen.

Gruß vom Sause

Die einfachste Lösung ist IMHO, dem Schädiger Ratenzahlung bei der Begleichung des Schadens anzubieten und für den Fall, daß er sich darauf nicht einlassen will, einen Vollstreckungstitel zu erwirken, der 30 Jahre lang Gültigkeit besitzt.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Für deinen Cousin greift hier eine ganz einfache Ausschlussklausel noch dazu: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind nicht versichert.

Nicht ganz. Hier haste auch die Schäden an geliehen Sachen mit drin. Was u.U. für den TE noch interessant sein könnte, ist die Forderungsausfalldeckung, die in dieser BoxPlus mit drin ist. Hierüber sind zumindest die Schäden oberhalb 1000 Euro (Extra- Deckung)abgedeckt.

Der Cousin ist doch garnicht der Geschädigte. Seine Mutter bräuchte "Box Plus"...

Oh, wieder mal Mist verstanden... :-)

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen