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Geltungsbereich eines eingeschränkten Halteverbotes vor einem Hydranten/Absperrschieber?
Hallo Gemeinde,
es ist schon einige Jahre her, seit ich den Lappen gemacht habe. Soweit ich mich erinnere, gab es Halteverbote, die einem einzelnen Ereignis (Baustelle, Unfall, Umzug etc.) zugeordnet werden und die dann eben nicht bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung von rechts oder links Gültigkeit haben.
Man sollte doch annehmen, daß das auch für Halteverbote vor/bei Hydranten etc. gilt. Wenn das so ist, wie weit hinter dem Hydranten darf man dann wieder parken?
Bevor die erwarteten und berechtigten Fragen kommen.... nein, ich habe dort kein Knöllchen bekommen. Ich parke regelmäßig im grün markierten Bereich HINTER den Absperrventilen. Ein neues, mobiles Schild kündigt aber ein Halteverbot für Freitag an. Natürlich würde ich mich frech (aber vermeintlich rechtmäßig) wieder in den grün markierten Bereich stellen. Kann aber sein, daß die Politessen an diesem Tag aufgrund des sonst absoluten Halteverbotes etwas übermotiviert sein, wenn sie meinen Wagen als einzigen auf dem Platz stehenden sehen. Und ich dachte, ich mache mich mal sattelfest.... indem ich mal die StVO durchgehe und eben hier die Frage ins Forum stelle.
Danke schonmal.
Beste Antwort im Thema
Ich gestehe, ich habe absolut keine Ahnung, ob man da parken darf oder nicht, kann leider auch nicht mit Paragraphen dienen.
Ich denke mir nur, wenn ich ein aus der breiten Hauptstraße abbiegendes Auto wäre, wäre ich nicht sehr erfreut, plötzlich so ungünstig vor mir ein parkendes Fahrzeug im Weg zu haben, immerhin steht es genau in meiner Fahrspur.
Schon deswegen würde ich persönlich dort nicht parken - egal ob erlaubt oder nicht.
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54 Antworten
Erklär mal bitte noch wieso / warum der schwarze Pkw am linken Bildrand so schräg dasteht?
Ist dort eventuell auch eine Strasse?
Zunächst heißt es mal HALTverbot!
Und das Bild reicht mir nicht aus, um dazu etwas mehr beizutragen! Rätselraten; dazu habe ich keine Lust, Sorry!
P.S. sollte es nach rechts in eine Straße gehen....verdienst Du Dir bei jedem parken ein Knöllchen! Keine Sau kann hier was sehen, wenn Du da auf den grünen Platz stehst....
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Erklär mal bitte noch wieso / warum der schwarze Pkw am linken Bildrand so schräg dasteht?
Ist dort eventuell auch eine Strasse?
Sorry... habe zu weit reingezoomt. Da wird die Straße etwas breiter und dann können 3 Fahrzeuge schräg dort parken. Wenn ich mich in den grünen Bereich stelle, dann so, daß der 1. dort parkende Wagen (auf dem Foto eben der schwarze Benz) noch gut rückwärts ausparken kann. Am Freitag dürfte dort aber eh kein Auto stehen, da der ja dann im Halteverbot stünde.
Foto Quelle: google maps
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Zunächst heißt es mal HALTverbot!
Und das Bild reicht mir nicht aus, um dazu etwas mehr beizutragen! Rätselraten; dazu habe ich keine Lust, Sorry!
P.S. sollte es nach rechts in eine Straße gehen....verdienst Du Dir bei jedem parken ein Knöllchen! Keine Sau kann hier was sehen, wenn Du da auf den grünen Platz stehst....
Zunächst heißt es "jedem Parken" und "dem grünen Platz". ;-) Dativ nennt man das wohl gemeinhin.
Ansonsten bedanke ich mich für das Füllen meiner Wissenslücke. Ich glaube, den Begriff habe ich in den 80ern in der Fahrschule so gelernt... als viele hier noch in die Windeln geschissen haben. Wenn überhaupt! Ist mir persönlich egal, wie er jetzt gerade richtig lautet und ob man daß am Ende mit "ss" schreibt. Das dazu.
Wenn Dir die Infos aus dem Bild nicht ausreichen, etwas mehr als das, was Du gepostet hast... dazu zu schreiben, dann kann ich komfortabel damit leben. Daß ich den 5-Meter-Bereich kenne und berücksichtige (und eingezeichnet habe).... hätte zumindest bei einem Mindestmaß an Lust und/oder Kombinationsfähigkeit zur begründeten Vermutung führen können, daß ich über ein Parken an dieser Stelle gar nicht erst nachdenken würde, wenn die 5 Meter Abstand bis zur verlängerten Fahrbahnkante einer kreuzenden oder einmündenden Straße nicht auch nach vorn gesichert wären.
Das 2. Foto verdeutlicht dann die Situation. Der Beitrag kam leider zu spät, um Dir eine Hilfe zu sein.
@100avantquattro: Kannst Du das kleine Schild, was den Hydranten/Absperrschieber freihalten soll, noch mal in groß fotoknipsen? Ich habe da so eine dumpfe Vermutung...
Ansonsten kann ich an Deinem Parkplatz momentan nichts finden, was seine Benutzung - auch mit den Baustellen-Beschilderungen - verbieten würde. Wenn Du schon dabei bist: Ein Bild von der Baustellen-Beschilderung wäre auch nicht schlecht.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@100avantquattro: Kannst Du das kleine Schild, was den Hydranten/Absperrschieber freihalten soll, noch mal in groß fotoknipsen? Ich habe da so eine dumpfe Vermutung...
Ansonsten kann ich an Deinem Parkplatz momentan nichts finden, was seine Benutzung - auch mit den Baustellen-Beschilderungen - verbieten würde. Wenn Du schon dabei bist: Ein Bild von der Baustellen-Beschilderung wäre auch nicht schlecht.
Ist jetzt ein wenig ungünstig. Nachts um 2 ein Verkehrsschild fotografieren.... da sitzt man schnell mal in der Geschlossenen
War aber eben nochmal unten. Ist ein eckiges, weißes Schild. Ca. 50x70 (BxH) cm in etwa 1 Meter Höhe. Im oberen Teil befindet sich das Zeichen für ein eingeschränktes Halteverbot, drunter steht "Hauptabsperrschieber".
Ein "Baustellenschild" in der Art gibt es nicht. Hatte ich das geschrieben? Falls ja, Entschuldigung.
Ist "nur ein einfaches Halteverbotszeichen mit einem Zusatzzeichen, auf dem Tag und Uhrzeit des Gültigwerdens/-seins stehen. Ist ja nur an einem Tag ab 7.00 Uhr gültig. Intuitiv würde ich dort parken, weil ich mir nicht vorstellen kann, daß ein Halteverbot augrund eines Absperrschiebers für mehr als nur den reinen Ort des Schiebers gilt. Ich meine, ich parke ja regelmäßig dort, wenn ich sondt nix finde und der grün markierte Bereich scheint nebenbei auch weit und breit der einzige Parkplatz für Autos ohne Umweltplakette zu sein, denn hinterm grünen Bereich sind die Absperrschieber, vor dem Bereich die Umweltzone. Scheint aber außer mir niemand zu wissen.
Grundsätzlich müsste es gestattet sein, in dem grünen Bereich sein Fahrzeug abzustellen.
Aber um unnötigen Stress zu vermeiden, solltest du dir für die Zeit doch lieber eine andere Parkmöglichkeit suchen.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Grundsätzlich müsste es gestattet sein, in dem grünen Bereich sein Fahrzeug abzustellen.
Aber um unnötigen Stress zu vermeiden, solltest du dir für die Zeit doch lieber eine andere Parkmöglichkeit suchen.
Bernd Clio... Peter Clio.... da könnte man fast vermuten....
Ja, ich bin davon ausgegangen, daß man dort grundsätzlich parken darf. Da ich ja auch schon oft genug dort geparkt und selbst von der dort langfahrenden Polizei nie ein Knöllchen bekommen habe. Wollte meine Intuition lediglich noch mit den gesetzl. Bestimmungen abgleichen.
Einen anderen Parkplatz suchen... das werden am Tag der Gültigkeit des Halteverbotes sicher auch die vielleicht insgesamt 19 anderen normalerweise in der Straße parkenden Fahrzeugbesitzer versuchen.
Von daher hat der Schlaue einen Vorteil. Streß aus dem Weg zu gehen, um es einfacher und bequemer zu haben.... war noch nie meine Art. Nicht vor 1989, nicht danach. Was nicht durch irgend welche Gesetze/ Regelungen verboten ist.... ist erlaubt.
Sollte sich am betreffenden Tag zeigen, daß mein Wagen auch an dieser Stelle beim Grund des Halteverbotes (Baustelle, Schwerlasttransport etc.) als hinderlich erweisen, dann sehe ich das ja am Fenster oder auf dem Monitor der Überwachungskamera und kann ihn immer noch (zeitweise) umparken.
mfg und Danke
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
Ja, ich bin davon ausgegangen, daß man dort grundsätzlich parken darf. ... Was nicht durch irgend welche Gesetze/ Regelungen verboten ist.... ist erlaubt.
wo genau befindet sich den der Hydrant /Absperrschieber genau?
Eventuell müsste man ja auch einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten!
Ich würde mir die Frage stellen, wer benutzt wofür einen Hydranten?
Da komm ich Schell auf die Antwort Feuerwehr. Die habe meist die großen roten Lkw mit dem lustigen blauen Licht auf dem Dach. Und wenn du dann (in deiner Annahem, ist doch nicht verboten da zu stehen) parkst, wie kommen die dann an den HDranten ran nd vor allem wo stellen sie das lustige rote Auto mit der eventuell notwendigen Pumpe hin? Neben dich, vor dich Inter die Querparker oder Inter dich in den Einmündungsbereich (wobei dort der Platz bestimmt nicht ausreicht)?
Soll dann schon Wehren gegeben haben die sich neben den Hydrantenparkwr gestellt haben und der Schlauch ging dann irgendwie durch die leider zwangsgeöffneten Fenster hindurch!
Hallo,
also ich meine da darf nicht geparkt werden. Ist glaube ich in §12 STVO geregelt.
Da sollen zu Verkehrszeichen 5m bei verdeckung 10 freigehalten werden. Ausserorts sogar mehr.
Das würde aber bedeuten das da überhaupt nicht geparkt werden darf.
LG Moorteufelchen
Beim zweiten Foto ist zu vermuten, dass auf der anderen Straßenseite ebenfalls der Bürgersteig weiter vorgebaut wurde, um ein schräges Einparken zu ermöglichen. Falls dieses zutrifft, besteht die Frage, ob die Straßenbreite ein Parken im grünen Bereich noch zulässt.
Im grünen Bereich ist ein runder dunkler Fleck zu erkennen. Ist dieser Fleck evtl. ein Kanaldeckel oder der Deckel des Hydranten oder Absperrschiebers? Falls ja, kann nicht im grünen Bereich geparkt werden.
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Beim zweiten Foto ist zu vermuten, dass auf der anderen Straßenseite ebenfalls der Bürgersteig weiter vorgebaut wurde, um ein schräges Einparken zu ermöglichen. Falls dieses zutrifft, besteht die Frage, ob die Straßenbreite ein Parken im grünen Bereich noch zulässt.
Im grünen Bereich ist ein runder dunkler Fleck zu erkennen. Ist dieser Fleck evtl. ein Kanaldeckel oder der Deckel des Hydranten oder Absperrschiebers? Falls ja, kann nicht im grünen Bereich geparkt werden.
Die beim Parken verbleibende Straßenbreite beträgt auch an der schmalsten Stelle immer noch weit mehr als 3 Meter.
Die einzigen Unterflurhydranten sind im 1. Foto mit roten Pfeilen (vom Hydrantenschild ausgehend) gekennzeichnet. Andere Flecken sind Öl, Wasser oder Wurmlöcher. Ich schätze mal, daß es vom Fahrzeugheck bis zum nächsten Hydranten 1 Meter ist.
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Hallo,
also ich meine da darf nicht geparkt werden. Ist glaube ich in §12 STVO geregelt.
Da sollen zu Verkehrszeichen 5m bei verdeckung 10 freigehalten werden. Ausserorts sogar mehr.
Das würde aber bedeuten das da überhaupt nicht geparkt werden darf.
LG Moorteufelchen
Welche StVO? Deutschland? In der aktuellen Fassung? Davon habe ich SO nix gelesen.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
Ja, ich bin davon ausgegangen, daß man dort grundsätzlich parken darf. ... Was nicht durch irgend welche Gesetze/ Regelungen verboten ist.... ist erlaubt.
wo genau befindet sich den der Hydrant /Absperrschieber genau?
Eventuell müsste man ja auch einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten!
Ich würde mir die Frage stellen, wer benutzt wofür einen Hydranten?
Da komm ich Schell auf die Antwort Feuerwehr. Die habe meist die großen roten Lkw mit dem lustigen blauen Licht auf dem Dach. Und wenn du dann (in deiner Annahem, ist doch nicht verboten da zu stehen) parkst, wie kommen die dann an den HDranten ran nd vor allem wo stellen sie das lustige rote Auto mit der eventuell notwendigen Pumpe hin? Neben dich, vor dich Inter die Querparker oder Inter dich in den Einmündungsbereich (wobei dort der Platz bestimmt nicht ausreicht)?
Soll dann schon Wehren gegeben haben die sich neben den Hydrantenparkwr gestellt haben und der Schlauch ging dann irgendwie durch die leider zwangsgeöffneten Fenster hindurch!
Auf dem 1. Foto sind die beiden Hydranten mit roten Pfeilen markiert.
Hättest Du die Beiträge richtig gelesen, dann wüßtest Du, daß am betreffenden Tag kein Querparker da sein wird.... da Halteverbot.
Weiterhin hättest Du lesen können
Zitat:
Sollte sich am betreffenden Tag zeigen, daß mein Wagen auch an dieser Stelle beim Grund des Halteverbotes (Baustelle, Schwerlasttransport etc.) als hinderlich erweisen, dann sehe ich das ja am Fenster oder auf dem Monitor der Überwachungskamera und kann ihn immer noch (zeitweise) umparken.
Ich kann den Wagen zu jedem Zeitpunkt versetzen, wenn tatsächlich und trotz legalem Abstellen.... sich ein Szenario ergibt, welches ein Umparken erfordert. Ich beharre doch nicht auf mein Recht, um jeden Preis dort parken zu können.
Vor dem Antworten hilft das Lesen der bisherigen Beiträge oft.