- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Genaues Vorgehen bei Privatverkauf, um Rückstufung bei Unfall des Käufers zu vermeiden
Genaues Vorgehen bei Privatverkauf, um Rückstufung bei Unfall des Käufers zu vermeiden
Ich habe zwei Fragen:
1.) Bzgl. Beitragsrabett-Rückstufung, wie im Titel erwähnt
2.) Bzgl. Zahlung der Versicherungsprämie, wenn der Käufer seine eigene Versicherungsanmeldung verpennt.
Zu Frage 1.)
Ich werde einfach im Internet nicht fündig bzw. finde nur unklare und widersprüchliche Infos. Dabei ist das, was ich machen möchte, ein tausendfach üblicher Fall:
Ich möchte meinen Gebrauchten, der auf mich zugelassen und versichert ist, an Privat verkaufen. Mein etwas paranoider, aber nicht ganz unrealistischer Gedanke ist folgender:
Wenn wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, Geld-, Schlüssel- und Fahrzeugpapierübergabe stattgefunden hat, fährt der Käufer und neue Eigentümer von mir weg und baut gleich auf der selben Fahrt einen Unfall.
Der Wagen hat ja noch mein Kennzeichen, ist noch auf mich zugelassen und versichert, also muss meine (Kasko bzw. Haftpflicht) Versicherung einspringen. Das würde meinen Schadenfreiheitsrabatt mindern (oder nicht?)
Um das zu verhindern, hab ich gelesen, dass empfohlen wird, ich als Verkäufer solle den Wagen vorher abmelden (dann ist auch das Kennzeichen weg, das ich bei der Abmeldung bei der Zulassungsstelle zurückgeben muss), und der Verkäufer soll sich ein Kurzzeit-Kennzeichen für eine geringe Gebühr (ca. 35EUR?) besorgen, mit dem er dann mit meinem Wagen losfahren kann, und dieses Kurzzeitkennzeichen bekommt er ja nur, wenn er der Zulassungsstelle eine Versicherung vorweisen kann. Das Problem ist nur: Mein Wagen steht auf einer öffentlichen Straße, also kann ich ihn gar nicht vorab abmelden! Und wenn ich ihn nicht vorab abmelden kann, kann sich der Käufer auch kein Kurzzeit-Kennzeichen von der Zulassungsstelle holen, denn diese Kennzeichen werden nur für bereits abgemeldete Fahrzeuge ausgestellt (ansonsten könnte man die Kennzeichen einfach nach dem Kauf tauschen, und alles wäre kein Problem).
Wie ist hier also die Vorgehensweise, die meinen obigen "paranoiden Ängsten" 100%-ig wasserdicht gerecht wird?
Natürlich könnte ich mich mit dem Käufer auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle treffen, und wir machen die Ab- und erneute Anmeldung dann vor Ort, aber diese Variante ist völlig unpraktikabel, weil wegen persönlicher Termine ich und der Käufer beide keinen Urlaubstag deswegen opfern können, sondern wir wollen den Kauf vor meiner Haustür an einem Sonntag erledigen.
Im ADAC Download-Musterkaufvertrag-Privat steht nun:
Zitat:
Laut Gesetz geht schon mit Veräußerung des Kfz die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach Fahrzeugübergabe vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.
Aber ist das wirklich so? Woanders habe ich gelesen, die Versicherungen machen da manchmal Probleme.
Zu Frage 2.)
Ein zweites, stark hiermit zusammenhängendes Thema, betrifft die Zahlung meiner jährlichen/monatlichen Versicherungsprämie: Eigentlich sollte der Verkäufer zügigst (z.B. innerhalb von 2 Tagen) das Auto auf sich selbst versichern und auch zulassen. Aber was, wenn er das einfach nicht macht? Ich hab zwar meiner Versicherung, und auch der Zulassungsbehörde, per sogenannter "Veraußerungsanzeige" den Eigentümerwechsel (mit Datum und Uhrzeit) mitgeteilt, und somit habe ich formal ein Sonderkündigungsrecht gegenüber meiner KFZ-Versicherung wegen Verkauf. Aber das ändert nichts daran, dass ich weiter die Versicherungsprämie bezahle, solange der Käufer das Auto nicht selber versichert. Stimmt doch, oder?
Jetzt ist Februar, mein Versicherungsjahr endet aber erst nächstes Jahr im Januar, also muss ich, wenn der Käufer "pennt", noch 11 Monate die Versicherung weiterzahlen, und erst nach Ende dieses Versicherungsjahres verlöre das Auto komplett seinen Versicherungsschutz, wenn der Käufer dann weiterhin untätig bleibt. So habe ich es verstanden, stimmt das? Ich kann also trotz "Kündigung meiner alten Versicherung" meiner Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie bis Endes des laufenden Versicherungsjahres nicht entgehen, oder?
D.h. wenn der Käufer partout sein Auto nicht selber versichert, dann zahle ich ihm noch 11 Monate lang seine Versicherung und kann nichts dagegen tun außer den Rechtsweg zu beschreiten, mit viel Aufwand und ungewissem Ausgang, wenn bei ihm nichts zu holen ist. Meine Prämien-Zahlungen laufen also im Falle, dass der Käufer "pennt", unweigerlich noch bis zum Ende des Versicherungsjahres, also im schlimmsten Fall noch 11 Monate und 29 Tage.
Ist das korrekt? Erneut ist mein Verständnis, dass der einzige Weg, dies zu umgehen, der ist, dass ich den Wagen vorher abmelde, denn dann muss der Käufer selbst sein Kurzkennzeichen besorgen, um mit dem Wagen überhaupt losfahren zu können, und das Kennzeichen bekommt er von der Zulassungsstelle nur, wenn er eine Versicherung vorweisen kann.
Da wie schon gesagt mein Auto auf öffentlichem Gelände steht, kann ich es nicht vorzeitig abmelden. Damit trage ich das Risiko zu Frage 2 wohl auf jeden Fall selber. Das einzige was ich tun kann, um dieses Risiko zu minimieren, ist, den Wagen möglichst kurz vor Ablauf meines Versicherungsjahres zu verkaufen, damit sich mein Risiko, zu lange Versicherungsprämien zu zahlen, von 11 Monaten und 29 Tagen auf im besten Fall einen einzigen Tag reduziert.
Oder habe ich irgendwo etwas übersehen?
Idee/Frage: Warum ist es für Frage 2 nicht üblich, dass der Autokäufer ein Lastschriftmandat unterschreibt, dass es meiner jetzigen Versicherung erlaubt, alle Versicherungbeiträge die nach dem Verkaufsdatum noch entstehen (solange der Käufer also noch keine eigene Versicherung hat), diese Beiträge von seinem Konto statt von meinem Konto abzubuchen? Oder ist das auch wieder nur halb-sicher, weil im Falle, dass dessen Konto leer ist, die Versicherung sich die Versicherungsprämie doch wieder von meinem Konto holen würde?
Beste Antwort im Thema
Verkaufe das Auto nur abgemeldet
Ähnliche Themen
35 Antworten
Verkaufe das Auto nur abgemeldet
Es ist immer 50/50, wenn du dein Auto verkaufst. Ich habe bestimmt schon 4 Autos angemeldet übergeben bzw. gekauft. Es ist immer ein "wie sympatisch / vertrauensvoll" ist die kaufende Person. Bis dato habe ich nie Pech gehabt und die Autos wurden nach Überführung ab bzw. angemeldet. Wir haben immer im Kaufvertrag die Übergabezeit bzw. bis wann das Auto abzumelden ist festgehalten.
-
Meldest du das Auto ab, so darf es mit Nummernschilder bis 24 Uhr auf der Straße stehen. Der Käufer kann sich auch Kurzzeitkennzeichen holen, diese sind nicht Fahrgestellnummer gebunden!
Das Thema wurde schon x-mal durchgekaut.
Wenn du ängstlich bist oder dem Käufer nicht vertrauen kannst, dann solltest du das Fahrzeug nicht angemeldet aushändigen.
Ich nehme in solchen Fällen eine fette Kaution, z. B. 500 €, wenn der Käufer das ablehnt, kann er gerne ein anderes Auto kaufen.
Kommt natürlich immer darauf an, was man anzubieten hat.
Zitat:
@audiCoupeNG2.3 schrieb am 26. Februar 2017 um 14:52:32 Uhr:
Es ist immer 50/50, wenn du dein Auto verkaufst. Ich habe bestimmt schon 4 Autos angemeldet übergeben bzw. gekauft. Es ist immer ein "wie sympatisch / vertrauensvoll" ist die kaufende Person. Bis dato habe ich nie Pech gehabt und die Autos wurden nach Überführung ab bzw. angemeldet.
Bekommt man das als Verkäufer eigentlich mit, wann der Käufer die Ummeldung macht? Kriegt man dann Post von der Zulassungsstelle zur Bestätigung der Abmeldung?
Zitat:
Wir haben immer im Kaufvertrag die Übergabezeit bzw. bis wann das Auto abzumelden ist festgehalten.
Ja, das wird empfohlen, aber mir ist nicht klar wofür das im Ernstfall bzgl. Frage 1 oder 2 hilft, denn wenn der Käufer sich an diese Anmeldefrist nicht hält, bleibt mir wohl nur der aufwändige Rechtsweg - und ja, da hilft es mir dann wohl, das im Vertrag stehen zu haben.
Zitat:
-
Meldest du das Auto ab, so darf es mit Nummernschilder bis 24 Uhr auf der Straße stehen.
Äh, hast du dich vertippt und meinst du, das Auto darf am Tag der Abmeldung bis 24 Uhr OHNE Nummernschild auf der öffentlichen Straße stehen? Ansonsten verstehe ich deine Antwort nicht, denn bei Abmeldung muss man doch die Nummernschilder zurück geben, oder nicht?
Zitat:
Der Käufer kann sich auch Kurzzeitkennzeichen holen, diese sind nicht Fahrgestellnummer gebunden!
Das wäre ja gut. Dann könnte man ja die Kennzeichen nach Verkauf umschrauben, auch wenn ich meinen noch gar nicht abgemeldet hab, und alles würde auf die Versicherung des Käufes laufen, oder?
Aber ich glaub nicht dass das so ist wie du schreibst, denn unter "https://www.stuttgart.de/kurzzeitkennzeichen" steht ziemlich eindeutig das Gegenteil:
Zitat:
Durch eine Rechtsänderung gelten seit 1.4.2015 folgende Voraussetzungen:
- [...]
- Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt/abgemeldet sein.
- Fahrzeug-Ident-Nummer, Fahrzeugklasse, und Aufbauart müssen nachgewiesen werden.
- [...]
Mit "Fahrzeug-Ident-Nummer" ist doch die Fahrgestellnummer gemeint, oder?
Wer sein Auto angemeldet verkauft ist selbst Schuld wenns danach nur Ärger mit den Käufern gibt.
Und wenn ein Intersssent darauf besteht das der Wagen angemeldet bleibt dann ist es schon klar wie das dann läuft....
rzz
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Februar 2017 um 14:53:56 Uhr:
Das Thema wurde schon x-mal durchgekaut.
Ja, aber leider nirgends so, dass danach die rechtliche Situation klar ist, oder dass auch nur klar wäre, was klar und was unklar ist (auch damit wäre ja schon einiges klarer).
Zitat:
Wenn du ängstlich bist oder dem Käufer nicht vertrauen kannst, dann solltest du das Fahrzeug nicht angemeldet aushändigen.
Ja das ist ja der Punkt. Aber wie bewerkstellige ich das dann, wenn mein Auto auf öffentlichem Grund parkt?
Zitat:
ufer
Ich nehme in solchen Fällen eine fette Kaution, z. B. 500 €, wenn der Käufer das ablehnt, kann er gerne ein anderes Auto kaufen.
Kommt natürlich immer darauf an, was man anzubieten hat.
Das ist ne Idee. Ich verkaufe den Wagen angemeldet mit Kaution und zahle sie zurück, wenn Ummeldung etc. firstgerecht erfolgt ist und kein Unfall zu meinen Lasten passiert ist. Dann muss der Käufer natürlich mir trauen, dass ich ihm die Kaution auch zurück zahle.
Ich vermute, das regelst du dann als Zusatz-Sondervereinbarung im Kaufvertrag, richtig? In etwa so:
"Der Käufer hinterlegt dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis eine Kaution über 500 EUR [die höhe wäre in etwa meine Jahres-Versicherungsprämie]. Der Käufer verpflichtet sich, den Wagen bis zum tt.mm.jjjj umzumelden. Kommt er dieser Frist nicht bei, wird für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung 2 EUR von der Kaution einbehalten. Der Verkäufer verpflichtet sich zur umgehenden Rückzahlung der Kaution nach erfolgter Ummeldung, auf Konto XYZABC."
Das würde mich bzgl. meiner "Frage 2" absichern, also der Versicherungsprämie.
Aber wie sieht es mit Frage 1 aus, also dem Beitragsrabatt, wenn der Käufer zu Lasten meiner Versicherung einen Unfall baut?
Kurzeitkennzeichen gibts NICHT mehr ohne FAHRZEUGPAPIERE (außer Du wärst "bekannter ZUVERLÄSSIGER HÄNDLER") d.h. ein Fremder kann kein Kennzeichen "holen", für ein Fahrzeug dass er "nur vielleicht" von Dir kauft.
Kosten: von wegen 35 EUR.. 85 EUR sind (je nach Stadt) GÜNSTIG (!) aber gerne auch teuerer..
Persönlich habe ich schon Autos NICHT gekauft, weil mir das Prozedere einfach zu blöd wurde.., man ist zu 1000 % GEBUNDEN das Fahrzeug zu "Arbeitszeiten der Zulassungsstelle zu holen" (das kann ich in der selben Stadt machen, aber nicht "woanders".. - zumal oft genug noch nichtmal klar ist OB ich kaufe / oder sich bei Probefahrt / Preisverhandlung noch etwas anderes herausstellt..
Eine weitere Möglchkeit wäre; Du holst selbst Kurzzeitkennzeichen.., läufst dann aber Gefahr, dass Dir der Käufer dennoch abspringt..; dann hast Du Kurzzeitkennzeichen.. (5 Tage) und danach kann keiner mehr ´ne Probefahrt machen..
Für mich ist das alles BLÖDSINN.
Wenn ein völlig unseriöser Mensch kommt, (den laß ich nichtmal kommen).., aber selbst wenn - dann kann er wieder gehen.
Bei normalen menschen, REICHT ES, auf dem Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe zu vermerken (inkl. Klausel, dass ab diesem Zeitpunkt ALLE Haftungen auf den Käufer über gehen. Das REICHT und Punkt.
..ansonsten könntest nichtmal mehr ein Dreirad "privat verkaufen".., geschweige denn ein Fahrrad.. Auch damit "können Unfälle passieren, und zwar auch solche MIT Haftungsfolgen".
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 26. Februar 2017 um 15:43:29 Uhr:
Wer sein Auto angemeldet verkauft ist selbst Schuld wenns danach nur Ärger mit den Käufern gibt.
Und wenn ein Intersssent darauf besteht das der Wagen angemeldet bleibt dann ist es schon klar wie das dann läuft....
rzz
Wie üblich, unterschiedliche Teilnehmer, unterschiedliche Meinungen im Forum :-)
Wie würdest du das dann machen, wenn du in der Stadt wohnst und das Auto nur auf der öffentlichen Straße parken kannst? Würdest du es trotzdem abmelden und dann einfach ein Ordnungsgeld riskieren, wenn es eine Zeit lang ohne Kennzeichen dort herumsteht? Oder besorgst du dir ein Kurzzeitkennzeichen, mit dem es einige Tage herumsteht, während der Käufer es dann mit seinem Kurzzeitkennzeichen, das aufs gleiche Auto ausgestellt wurde abholt?
(geht das überhaupt, dass die Behörde zwei Personen ein Kurzzeitkennzeichen für das selbe Auto und den selben/überlappenden Zeitraum ausstellt)?
Zitat:
@Deni1968 schrieb am 26. Februar 2017 um 15:47:42 Uhr:
Kurzeitkennzeichen gibts NICHT mehr ohne FAHRZEUGPAPIERE (außer Du wärst "bekannter ZUVERLÄSSIGER HÄNDLER") d.h. ein Fremder kann kein Kennzeichen "holen", für ein Fahrzeug dass er "nur vielleicht" von Dir kauft.
Kosten: von wegen 35 EUR.. 85 EUR sind (je nach Stadt) GÜNSTIG (!) aber gerne auch teuerer..
Interessant, danke!
Zitat:
Persönlich habe ich schon Autos NICHT gekauft, weil mir das Prozedere einfach zu blöd wurde.., man ist zu 1000 % GEBUNDEN das Fahrzeug zu "Arbeitszeiten der Zulassungsstelle zu holen" (das kann ich in der selben Stadt machen, aber nicht "woanders".. - zumal oft genug noch nichtmal klar ist OB ich kaufe / oder sich bei Probefahrt / Preisverhandlung noch etwas anderes herausstellt..
Eine weitere Möglchkeit wäre; Du holst selbst Kurzzeitkennzeichen.., läufst dann aber Gefahr, dass Dir der Käufer dennoch abspringt..; dann hast Du Kurzzeitkennzeichen.. (5 Tage) und danach kann keiner mehr ´ne Probefahrt machen..
Ok, das hilft bzgl. meiner Frage 2 (keine Gefahr einer undefinierten Versicherungs-Prämien-Weiterzahlung des Verkäufers), aber bzgl. Frage 1 (Beitragsrabatt bei Unfall des Käufers) hilft es denke ich nicht, denn wenn der Käufer mit "meinem" Kurzzeitkennzeichen einen Unfall macht, hängt meine KFZ-Versicherung (und damit ich) genauso drin, als hätte sich der Unfall mit meinem regulären alten Kennzeichen ereignet. Oder?
Es ist halt wichtig, dass man bei der Diskussion immer im Auge hat, welche Maßnahme für welches Problem eine Lösugn ist - oder eben auch nicht. Darum hab ich mein Ausgangs-Posting nach "Frage 1" und "Frage 2" getrennt, weil das getrennte Problemstellungen sind, die in den Diskussionen ständig vermischt werden, was dann nur zu Konfusionen, Missverständnissen, und "Diskussionen im Kreis" führt.
Zitat:
Für mich ist das alles BLÖDSINN.
Wenn ein völlig unseriöser Mensch kommt, (den laß ich nichtmal kommen).., aber selbst wenn - dann kann er wieder gehen.
Auch seriös aussehende Menschen können sich als sehr unseriös herausstellen. Klar, wer schon schlampig gekleidet ist und sich unhöflich und proletenhaft gibt, den kann man abwimmeln. Aber der Umkehrschluss gilt nicht. Auch "ordentlich erscheinende Menschen" können sich als handfeste Betrüger oder Psychopathen erweisen - und sind dann i.d.R noch schlimmer als im Fall der erstgenannten Kategorie von Menschen, weil berechnend und vorsätzlich. Wer behauptet, das auf den ersten Blick bei fremden Menschen zu erkennen, leidet an Selbstüberschätzung oder ist ein Genie unter einer Millionen. Aber wir sind im Auto-Forum, nicht im Psycho-Forum, darum nehme ich es mal als gegeben an, dass man die Zuverlässigkeit einem Menschen nicht ansehen kann.
Aber die Frage der Integrität/Zuverlässigkeit eines Menschen betrifft ja auch nur meine Frage 2 (rechtzeitige Ummeldung wie abgesprochen). Was meine Frage 1 (Unfall des Kunden und Einfluss auch meinen Schadenfreiheitsrabatt) betrifft, ist das unabhängig davon, wenn ich mal davon ausgehe, dass der Käufer den Unfall nicht absichtlich herbeiführt.
Zitat:
Bei normalen menschen, REICHT ES, auf dem Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe zu vermerken (inkl. Klausel, dass ab diesem Zeitpunkt ALLE Haftungen auf den Käufer über gehen. Das REICHT und Punkt.
Und in wieweit sind dann meine Punkte zu Frage 1 und 2 damit abgesichert? Ich vermute, das weißt du auch nicht, genauso wenig wie alle anderen hier, und das ist ja genau der Grund, warum x-Mal das Thema immer wieder diskutiert wird - wiel immer nur mit Halbwissen um den Brei herumgeredet wird un jeder seine unfundierten Meinungen/Vermutungen kundtut aber niemand eine klare rechtlich basierte Aussage mit Punkt machen kann, wie es nun rechtlich geregelt ist.
Das macht mich echt kirre. Bitte nicht persönlich nehmen, das ist ja ein generelles Problem hier, nicht ein spezifisches von dir.
Ich vermute mal, dass die Kalusel "dass ab diesem Zeitpunkt [also ab Kaufzeitpunkt] ALLE Haftungen auf den Käufer über gehen" rechtlich ziemlich irrelevant ist. Denn wenn der Käufer einen Haftpflichschaden verursacht, der sehr schnell in die Millionen gehen kann, dann wird er das kaum selber zahlen können, und dan muss doch die Versicherung einspringen zahlen. Ich würde sogar noch weiter gehen und SEHR stark vermuten, die Klausel ist völlig ungültig, denn sie hieße ja, der Käufer sichert zu, dass er auf die Ansprüche an eine KFZ-Haftpflicht verzichtet und haftungsmäßig "auf eigene Gefahr" im Straßenverkehr unterwegs ist. Das ist aber in unserem Straßenverkehrsrecht nicht vorgesehen - JEDES zugelassene Fahrzeug muss auf JEDER Fahrt durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sein.
D.h. alles was die Klausel tut, ist dass sie dein Gemüt beruhigt, wenn nichts passiert (=der Normalfall natürlich), aber im Falle eines Falles bringt sie dir gar nichts. Wenn du bisher mit der Klausel gute "Erfahrungen" gemacht haben solltest, dann vermutlich deshalb, weil noch nie etwas passiert ist, das die Klausel hätte in Anspruch nehmen müssen.
Zitat:
..ansonsten könntest nichtmal mehr ein Dreirad "privat verkaufen".., geschweige denn ein Fahrrad.. Auch damit "können Unfälle passieren, und zwar auch solche MIT Haftungsfolgen".
Der Vergleich mit Dreirad/Fahrrad hinkt nun aber komplett, denn es gibt keine Fahrrad-bezogene Haftpflicht-Versicherung - da haftet immer die Personen-Haftpflicht. Und Fahrzeug-KASKO gibts da ebensowenig. Das heißt, sowohl meine "Frage 1" (Beitragsrabett der KFZ-Versicherung) als auch Frage 2 (Prämienzahlung KFZ-Versicherung) stellen sich dort gar nicht. Insofern ist der Vergleich für den Diskussionsgegenstand hier überhaupt nicht hilftreich,
Also wir sollten schon sachlich bleiben.
@Michus:
wenn ich in der Stadt wohnen würde und kein Platz hätte zum Auto abstellen dann müßte ich mir eben was überlegen. Das ist auf jeden Fall weniger Aufwand als nacher Ärger, Rennerei und Zeitaufwand zu haben nur weil der Käufer immer noch mit meinem Kennzeichen rumfährt und seltsamerweise nirgends zu erreichen ist.
Arger mit Polizei, Zulassungsstelle, Zeitaufwand für RA.
Und zu Deni kann ich nur sagen: Siehst du es dem Käufer am Gesicht an ob er seriös ist? Bestimmt nicht!
Ich hatte auch des Gefühl das der Käufer seriös war und seine rechtlichen Verpflichtungen einhält. Genau das Gegenteil war dann der Fall. Seitdem verkaufe ich nur noch abgemeldet und sage das den Interessenten auch gleich im ersten Telefonat. Die Bingos die dann nicht mehr wollen auf die verzichte ich auch gerne! Und genau mit dieser Methode habe ich seitdem 3 Autos ohne jede Probleme und ohne jeden Ärger verkauft. Und nur darauf kommts an, aber jeder wie er will......
rzz
Also Kurzzeit bekommen wir in der Region Hannover auch ohne Papiere, da reicht die Bestätigung von der Versicherung. Dann bekommst du ein rotes Heftchen und trägst dein zu kaufendes KFZ ein. Die 85€ wie sind realistisch. Hatte es mal so gemacht: Auto per Kurzzeit geholt und die Versicherungsgebühr wurde mit der normalen Versicherung verrechnet.
-
Wenn du dein Auto abmeldest, kannst du mit dem Auto zur Zulassungsstelle fahren, abmelden und wieder nach hause fahren - da die Versicherung eh bis 24 Uhr läuft - ABER du musst den kürzesten und direkten weg nach hause wählen - keine Stadtrundfahrten mehr machen!
-
Hoffe du verstehst mein schreiben ;-)
Wenn der Wagen umgemeldet ist, bekommt die Versicherung direkt per Mail (Fax) eine Abmeldung. Kannst danach bei der Versicherung anrufen und fragen.
-
Die alten (abgemeldeten) Nummernschilder kannst du dir aushändigen lassen (fals du dir ein neues KFZ kaufst und die Nummer reservierst - spart Geld)
-
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 26. Februar 2017 um 14:33:38 Uhr:
Verkaufe das Auto nur abgemeldet
Glaubst du, das hilft mir jetzt irgendwie weiter, wenn ein "random user" (sorry, ich kenne euch hier nicht persönlich) Empfehlungen ohne jegliche Begründung abgibt? Ich vermute, du hast mein Post gar nicht gelesen, geschweige denn verstanden.
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 26. Februar 2017 um 16:30:57 Uhr:
@Michus:
wenn ich in der Stadt wohnen würde und kein Platz hätte zum Auto abstellen dann müßte ich mir eben was überlegen. Das ist auf jeden Fall weniger Aufwand als nacher Ärger, Rennerei und Zeitaufwand zu haben nur weil der Käufer immer noch mit meinem Kennzeichen rumfährt und seltsamerweise nirgends zu erreichen ist.
Arger mit Polizei, Zulassungsstelle, Zeitaufwand für RA.
Und zu Deni kann ich nur sagen: Siehst du es dem Käufer am Gesicht an ob er seriös ist? Bestimmt nicht!
Ich hatte auch des Gefühl das der Käufer seriös war und seine rechtlichen Verpflichtungen einhält. Genau das Gegenteil war dann der Fall. Seitdem verkaufe ich nur noch abgemeldet und sage das den Interessenten auch gleich im ersten Telefonat. Die Bingos die dann nicht mehr wollen auf die verzichte ich auch gerne! Und genau mit dieser Methode habe ich seitdem 3 Autos ohne jede Probleme und ohne jeden Ärger verkauft. Und nur darauf kommts an, aber jeder wie er will......
rzz
Danke für deine Einschätzung. Verkauftst du dann immer ohne Probefahrt? Oder anders gefragt: Die Käufer bringen dann wahrscheinlich ihr Kurzzeitkennzeichen schon mit, machen damit eine Probefahrt, und wenn es keine bösen Überraschungen gibt, kaufen sie, und andernfalls haben sie ca. 85 EUR oder mehr für das Kurzzeitkennzeichen in den Sand gesetzt. Naja ok, ein gewisses Risiko für den Käufer dann halt.
Zitat:
@Michus schrieb am 26. Februar 2017 um 16:51:23 Uhr:
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 26. Februar 2017 um 14:33:38 Uhr:
Verkaufe das Auto nur abgemeldet
Glaubst du, das hilft mir jetzt irgendwie weiter, wenn ein "random user" (sorry, ich kenne euch hier nicht persönlich) Empfehlungen ohne jegliche Begründung abgibt? Ich vermute, du hast mein Post gar nicht gelesen, geschweige denn verstanden.
Im Endefekt ist es ja so, wenn du dein Auto angemeldet verkaufst und der Käufer baut einen Unfall, muss deine Versicherung einspringen, da der Wagen auf dich zugelassen ist.
-
Weitere Probleme sehe ich, wenn du z.B. Fahrer unter 25 Jahren in der Versicherung ausgeschlossen hast und der Käufer ist z.B. 22 Jahre.
-
Die sicherste Methode ist, Käufer kommt morgens, macht Probefahrt, entscheidet sich für das Auto, Käufer ruft bei Versicherung an und läßt sich per Smartphone eine Zulassungsbescheinigung für Kurzzeitkennzeichen schicken bzw. direkt per Fax an die Zulassungsstelle (wo du dein Auto abmeldest), du meldest dein Auto ab und er meldet Kurzzeit an. Somit sollte alles ganz einfach sein. Kostet dem Käufer allerdings ca. 100€ extra für Versicherung und Schilder - aber du hast keine Sorgen ;-)