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generelles Fahrverhalten (Polizei)

Themenstarteram 15. Juli 2012 um 16:32

Hallo,

Ich war heute auf der Heimfahrt und als jmd mich ausgebremst hat durch abbiegen ohne zu blinken bin ich mittelmäßig stark beschleunigt auf 50 km/h. 1.gang bis 3000 dann 2. gang ohne komplett vollgas(vor mir alles frei). Die Polizei ist mir hinterhergefahren und meinte sie schicken eine Anzeige oder so was ähnliches an die Führerscheinstelle wegen meinem Fahrverhalten (Gegen was ich in der STVO verstoßen habe konnte er mir nicht sagen). Ich denke das ist nur leeres Geschwätz und es kommt eh nichts aber vielleicht weiß jmd ja mehr hier.

Beste Antwort im Thema

Die Anzeige galt vermutlich Satzbau und Rechtschreibung.

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Zitat:

Original geschrieben von bitnuker

...als jmd mich ausgebremst hat durch abbiegen ohne zu blinken bin ich mittelmäßig stark beschleunigt auf 50 km/h. 1.gang bis 3000 dann 2. gang ohne komplett vollgas...

Was wolltest du damit erreichen?

Themenstarteram 15. Juli 2012 um 16:40

ich fahr generell etwas schneller an mit meinen 240ps ohne jetzt zu übertreiben oder jmd zu gefährden(Sicherheitsabstand z.b.). Ich muss ja nicht brutal langsam beschleunigen oder?

Die Anzeige galt vermutlich Satzbau und Rechtschreibung.

am 15. Juli 2012 um 16:45

Bis auf wieviel hast du denn beschleunigt? Und welches Tempolimit hat an der Stelle gegolten?

Kommt mir irgendwie alles ein bisschen merkwürdig vor.

Man wird doch nicht von der Polizei angehalten, weil man stark auf 50 beschleunigt.

Außerdem wenn du 240 PS hast, bist du im ersten Gang schon schnell bei 50 und kannst nicht noch den zweiten "voll ausdrehen" oder was auch immer du damit meinst.

Man versteht ja die Hälfte nicht.

Merkwürdige Geschichte hier

Ich empfehle, hier zunächst einmal die Anzeige abzuwarten, um zu schauen, was nun konkret vorgeworfen wird.

am 15. Juli 2012 um 17:01

Also wenn ich stark beschleunige,

bin ich auf 100, auf 50 stark beschleunigen geht nicht (mit 240 PS) ;)

Gruss Matt

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Man wird doch nicht von der Polizei angehalten, weil man stark auf 50 beschleunigt.

Doch hatte ich auch schon, bin sportlich aus dem Kreisverkehr und hab auf 50km/h beschleunigt. An der Bushalte dahinter war eine allg. Verkehrskontrolle. Der Beamte ist mir direkt vor das Auto gesprungen um mich zu kontrollieren.

Aber mehr als ein "sie sind aber sportlich unterwegs", gab es nicht.

An der Stelle war aber eh noch 100.

am 15. Juli 2012 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von querys

 

Doch hatte ich auch schon, bin sportlich aus dem Kreisverkehr und hab auf 50km/h beschleunigt. An der Bushalte dahinter war eine allg. Verkehrskontrolle. Der Beamte ist mir direkt vor das Auto gesprungen um mich zu kontrollieren.

Aber mehr als ein "sie sind aber sportlich unterwegs", gab es nicht.

An der Stelle war aber eh noch 100.

In Jogginghose und Turnschuhen darfst du das auch :p

Zitat:

Original geschrieben von bitnuker

Hallo,

....aber vielleicht weiß jmd ja mehr hier.

Nein, das ist nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von bitnuker

Die Polizei ist mir hinterhergefahren und meinte sie schicken eine Anzeige oder so was ähnliches an die Führerscheinstelle wegen meinem Fahrverhalten (Gegen was ich in der STVO verstoßen habe konnte er mir nicht sagen).

Streifenwagen oder Zivile?

Haben sie dich auch angehalten oder haben sie es dir nur durch die geöffnete Seitenscheibe gesagt?

Zitat:

Original geschrieben von querys

Aber mehr als ein "sie sind aber sportlich unterwegs", gab es nicht.

An der Stelle war aber eh noch 100.

:D den Spruch kenn ich nur zu gut :D. Einmal hab ich drauf geantwortet: "und sie fahren ein bischen dicht auf". Das ist aber schon viele Jahre her. Damals konnte ich die Scheinwerfer nicht mehr erkennen so dicht waren die drann :rolleyes:. Was das sollte, weis ich bis heute nicht. Mit Fernlicht angedonnert gekommen die Cops, das war nicht mehr feierlich. Auf der Landstraße wohlgemerkt. In der Ortschaft konnte ich sie dann kurzfristig abhängen :D

Themenstarteram 15. Juli 2012 um 17:35

Es war ein Streifenwagen und ich wurde angehalten. Habe auch eine Mängelkarte bekommen wegen meinen Felgen obwohl die eingetragen sind. Ich bin jetzt nochmal hin mit TÜV-Bericht (mit Bild der Felgen) und er meinte, dass er nicht erkennen kann ob es die Felgen sind und ich zum TÜV muss und das bestätigen lassen muss... Ich denke das ist unzulässig und werde aufjedenfall mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von bitnuker

.... werde aufjedenfall mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen.

Das macht bei solchen Geschichten auch generell mehr Sinn, als hier danach zu fragen ;)

Zitat:

Original geschrieben von bitnuker

... und werde aufjedenfall mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen.

..jo, das ist immer gut, der wartet schon, der will auch Geld verdienen.

 

Sorry, aber ich sehe wegen diesem Pillepalle keinen Grund dem Anwalt das Geld in den Rachen zu stecken.

Edit; Ich lese hier immer "meinem" Anwalt, fehlt mir da noch etwas was ich mir zulegen sollte ?

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