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Genügt ein "halbes Auge" wirklich zur Teinahme am Strassenverkehr?
Hallo Gemeinde,
Ich habe von 2 Augenärzten die Aussage bekommen dass man fahrtüchtig sein kann, wenn daß bessere Auge mindestens 50 % Sehschärfe erreicht.
D.h. man kann auch auf dem anderen Auge blind sein!
Stimmt da§ tatsächlich? Das erscheint mir sehr riskant!
Hintergrund: Z.Zt. habe ich auf dem linken Auge nur 10 % Sehkraft und rechts, je nach Form , zwischen 50 und 60 %.
Damit fühle ich mich absolut untauglich für meinen Arbeitgeber ein Dienstauto zu bewegen.
Dies wollte ich mir mittels Bestätigung oder Attest vom AA absegnen lassen.
Das wollte er aber mit Verweis auf obige Aussage nicht machen!
Was würdet ihr mir raten? Ist ein AA unter euch der diese Regel kennt?
Möchte mir kein Dienstauto aufs halblinde AUGE drücken lassen.
Bin Aussendienstler und bisher Fussgänger gewesen.
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:16:48 Uhr:
Arbeitgeber mässig kein Problem, 33 Jahre dabei. Öffentlicher Dienst in München.
Mehr oder weniger unkündbar.
Abteilung war früher reine Fußgänger und ÖPNV Arbeit.
Seit 10 Jahren Dienstautos, nur noch10 % der Angest.da haben noch ein Jobticket für Freifahrt mit MVG.
Meistens steht man mit dem Auto in München auch noch im Stau...
Die ganze Aussendienstabteilung soll halt auf Dienstwagen umgestellt werden.
Offensichtlich ist das durch die unselige Dienstwagenverordnung mit Subventionierung des Staates und Abschreibungen günstiger als meine Jahreskarte, welche 1200.- kostet!
OT: Diese Maßnahme trägt auf jeden Fall zur Luftreinhaltung bei
Öffentlicher Dienst und dann diese Perversion?
Sprachlose Grüße
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33 Antworten
01. August 2017 04:58
Verkehr
Ab welcher Sehbehinderung darf man kein Auto mehr fahren?
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Essen/Hannover (dpa/tmn) - Menschen, die aufgrund einer angeborenen Sehschwäche oder einer Krankheit nur eingeschränkt sehen können, sind nicht grundsätzlich vom Autofahren ausgeschlossen, erklärt der Tüv Nord. Trotz einer Sehbehinderung können sie einen Führerschein machen.
Allerdings legt die Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmte Mindestkriterien fest. Die Sehstärke muss demnach mit oder ohne Brille oder Kontaktlinsen mindestens 70 Prozent betragen. Dann gilt der Sehtest für den Führerschein als bestanden.
Wird dieser Wert unterschritten, müssen die Menschen mithilfe eines augenärztlichen Gutachtens überprüfen lassen, ob das Autofahren mit der Sehbehinderung ohne die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Der Arzt begutachtet dabei das Gesichtsfeld, die Augenbeweglichkeit, das Stereosehen und das Farbensehen. Grundsätzlich ist es sogar möglich, mit nur einem funktionsfähigen Auge den Führerschein zu erwerben. Vorausgesetzt, das augenärztliche Gutachten bestätigt eine ausreichende Sehstärke.
Beträgt die Sehstärke auf beiden Augen oder die des besseren Auges allerdings weniger als 50 Prozent, dann ist das Autofahren nicht erlaubt.
Auf die Fahrerlaubnis verzichten und fertig. Da du dich ohnehin "fahruntauglich" fühlst, sollte das ja kein Problem sein.
Arbeitsrechtlich dürfte es aber ein Unterschied sein ob man die Fahrerlaubnis freiwillig zurückgibt oder ob ein Arzt die Fahrtauglichkeit aberkennt.
Gibt's die Amtsarzt-Pflicht noch? Jeder vernünftige Arzt sollte dir doch ein Attest ausstellen können, dass das berufliche Autofahren (mehrere Stunden am Tag) für dich zu beschwerlich ist. Konzentration, Ermüdung, psychische Belastung, ... darf der Arbeitgeber den genauen Grund eigentlich erfragen bzw. muss man ihm den nennen?
Was das für Konsequenzen für dich haben könnte (Führerschein) bzw. ob sich dein Chef nicht mittelfristig von dir als Angestellten trennt, das ist wieder eine andere Sache...
Aber wenn du nicht fahren willst, bzw. trotzdem müsstest, wäre das für dich auch eine tägliche Belastung.
Nur ein paar Gedanken, Ideen, Hinweise... nichts genaues weiß ich nicht.
Grundsätzlich die Fahrerlaubnis nicht einfach zurück geben. Wenn man dem Arbeitgeber sagt man fühle sich nicht fit genug dafür soll der einem das schriftlich geben das er das trotzdem verlangt. Da wäre ich gespannt ob der dann die Verantwortung übernimmt, zusätlich kann der nicht von Arbeitsverweigerung sprechen, wenn ein Arzt sagt geht doch.
Haste das von dem AA schriftlich oder hat der das nur so gesagt. Mit der Bescheinigung könnteste wenigsten Fahrrad fahren ohne Versicherungsprobleme.
Hmmh. Laut der Aussage vom Tüv Nord genügen beim Sehtest 70% ?
Ok. Aber offenbar muss da jedes Auge einzeln diesen Min.wert erreichen.
So ein Gutachten brauchte ich damals auch...weil Links zwar 100 % mit Brille aber rechts nur 50% mit Brille.
Also am Ende steht's auch:
50 % reichen auf nur 1 Auge...
Man kann sich nur wundern.
Gefühlte Helmpflicht für Laufräder und Tretroller aber halbblinde auf die Autobahn und in Stadtverkehr lassen.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 9. November 2018 um 14:40:16 Uhr:
Grundsätzlich die Fahrerlaubnis nicht einfach zurück geben. Wenn man dem Arbeitgeber sagt man fühle sich nicht fit genug dafür soll der einem das schriftlich geben das er das trotzdem verlangt. Da wäre ich gespannt ob der dann die Verantwortung übernimmt, zusätlich kann der nicht von Arbeitsverweigerung sprechen, wenn ein Arzt sagt geht doch.
Haste das von dem AA schriftlich oder hat der das nur so gesagt. Mit der Bescheinigung könnteste wenigsten Fahrrad fahren ohne Versicherungsprobleme.
Mit dem AG hatte ich gesprochen und wollte mich darauf berufen daß ich mich da überfordert und unsicher fühle. Der meinte aber ich solle ein Attest vom Augenarzt bringen, daß ich nicht ausreichend Sehleistung habe.
Vom Arzt habe ich nix schriftliches, er hat halt rumgezickt sowas zu schreiben, da ich knapp über den Mindestanforderungen liege.
Hallo,
kenne Jemanden, der ein Glasauge hat und trotzdem schon jahrzehntelang ziemlich sportlich Auto fährt, so, als hätte er drei Augen. Also erlaubt ist das offensichtlich.
ciao olderich
70% Sehkraft reichen, also auch nur auf einem Auge. S.o. TÜV Nord.
Wenn es mit Brille 70% sind, wird es knapp.
Sonst kann man locker 100% auf dem Auge erreichen - mit Brille, meistens.
Zitat:
@manvo schrieb am 9. November 2018 um 15:07:16 Uhr:
70% Sehkraft reichen, also auch nur auf einem Auge. S.o. TÜV Nord.
Wenn es mit Brille 70% sind, wird es knapp.
Sonst kann man locker 100% auf dem Auge erreichen - mit Brille, meistens.
Die 70 % beziehen sich aber nur darauf ohne Extra Aufwand mittels Gutachten durch den 0815 Sehtest vom Tüv durchzurutschen.
Wer drunter liegt kann deshalb trotzdem den FS erwerben. Mittels AA Gutachten.
Bloss wenn keines der Augen, also wenigstens eines, die 50 % erbringt, wird es nix mit der Fahrgenehmigung!
So ist das also...
Zitat:
@olderich schrieb am 9. November 2018 um 15:03:04 Uhr:
Hallo,
kenne Jemanden, der ein Glasauge hat und trotzdem schon jahrzehntelang ziemlich sportlich Auto fährt, so, als hätte er drei Augen. Also erlaubt ist das offensichtlich.
ciao olderich
Wenn er auf dem letzten Auge noch gut sieht, 80 oder 100 % verstehe ich es noch.
Obwohl ein eingeschranktes Gesichtsfeld auch nicht spassig ist.
Aber dann bloss 50% auf 1 Auge zu haben... Oh wei.
Dem geht es doch darum weiterhin zu Fuß laufen zu dürfen, und keinen Dienstwagen nutzen zu müssen.
Auch ohne 1% Regelung ist sein Gehalt besser.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 9. November 2018 um 15:30:59 Uhr:
Dem geht es doch darum weiterhin zu Fuß laufen zu dürfen, und keinen Dienstwagen nutzen zu müssen.
Auch ohne 1% Regelung ist sein Gehalt besser.
Ja, dann rufen wir " dem" zu:" geh halt".
Keine Ahnung warum hier schon wieder etwas hinein interpretiert werden muss. "Dem", also Mopedmongo, kann man jetzt nicht unterstellen, dass er sich durch unqualifizierte Bemerkungen hervor getan hätte. Er wird schon seine Gründe haben.
Mopedmongo eröffne doch einen Thread:" Juchhe bin blind und darf trotzdem noch Auto fahren". Oder:"habe Geschäftswagen, wer will ihn haben". Vielleicht stößt das auf mehr Interesse.
Gruß
Ja. Danke! Die Hauptfrage scheint geklärt! Es war kein schlechter Witz vom Augenarzt.
Er meinte ja auch daß es im Laufe der Zeit besser werden sollte mit der Sehleistung. Hängt davon ab wie gut die Medikamente anschlagen.
Kann ein paar Monate dauern.
Ich hätte kein Problem damit da§ Auto zu nehmen und dann u.U.jede Woche einen von mir verschuldeteten Blechschaden melden zu müssen.
Zahlt ja die Vers.des AG!
Da würde sich das Problem schnell von selbst erledigen. ..
Aber was, wenn ich ein Kind oder andere Person umniete, bloss weil zu spät erkannt?
Da könnte ich nicht mehr ruhig schlafen.