ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Geparktes Auto angefahren und ich soll Teilschuld haben?

Geparktes Auto angefahren und ich soll Teilschuld haben?

Hallo Leute,

Vor paar Tagen ist mir eine Dame an mein geparktes Auto reingefahren.

Alles schön gut die Dame hat auch ihre Daten gelassen und war bei der Polizei!

Nun gibt es einzelheiten die mir nicht passen! Sie mochte das ich für ihr Schaden aufkommen? Weil:

Mein Fahrzeug (X5 mit 20" Bereifung) angeblich 40cm vom Gehsteig entfertn und mein Lenkrad nach außen geschalgen war! Sie appeliert auf Teilschuld! Jedoch wenn sie nicht durchkommt darf sie doch mein Fahrzeug nicht beschädigen und auf Teilschuld appelieren? Ja mein Fahrzeug war zwar keine 40cm draussen aber mein Lenkrad geschlagen! Und mich ärgert es noch das die idee mit der Teilschuld von der Polizei kommt?

Wie schauts es eigentlich aus muss ich damit rechnen das ich auf den Schaden sitzen muss?

Schlussendlich muss ich Reifen erneuern, Felge Lackieren, Spurstange im A. Und naturlich Spur muss eingestellt werden?

Ahja ich bin aus Österreich!

Falls jemand da Erfahrungen und Meinung hat würde mich Interessieren!

Beste Antwort im Thema

Kannst du beweisen, dass dein Wagen ordnungsgemäß geparkt war??

Hast du ein Foto von der Situation gemacht??

Eingeschlagene Räder können tatsächlich so behindernt sein,

dass dir deswegen eine Teilschuld zuerkannt wird.

Das gleiche gilt für Abstand vom Bordstein,

wenn dieser mehr als zehn Zentimeter beträgt.

Tut mir leid,

aber wenn du nicht ordnungsgemäß Parken kannst,

kannst du sogar die volle Schuld bekommen.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Kannst du beweisen, dass dein Wagen ordnungsgemäß geparkt war??

Hast du ein Foto von der Situation gemacht??

Eingeschlagene Räder können tatsächlich so behindernt sein,

dass dir deswegen eine Teilschuld zuerkannt wird.

Das gleiche gilt für Abstand vom Bordstein,

wenn dieser mehr als zehn Zentimeter beträgt.

Tut mir leid,

aber wenn du nicht ordnungsgemäß Parken kannst,

kannst du sogar die volle Schuld bekommen.

Naja ich war sicher 20cm vom Bordstein entfernt und wie gesagt mein Lenkrad war geschlagen!

Sie kam durch und irgendwie beim Rückwärts fahren fuhr sie mir ran! Schade wenn ich auf den Schaden sitzen sollte

Also in Deutschland kann ein geparktes Auto eigentlich nie Teilschuld bekommen. Du kannst für falsch parken etc. Strafen kriegen, aber nicht für den Unfall ( es sei denn du Parkst offensichtlich falsch, z.B auf der Autobahn. ) Kann in Ö aber anders sein.

Ich hätte mir gefallen lassen das ich vielleicht Strafe oder im schlimmsten Fall abschleppen wegen Behinderung aber Teilschuld ist doch definitiv unzumutbar? Alle anderen Fahrzeuge konnten ja auch durch? Nebenbei konnte sogar der Müllwagen vorbei

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte

Also in Deutschland kann ein geparktes Auto eigentlich nie Teilschuld bekommen. Du kannst für falsch parken etc. Strafen kriegen, aber nicht für den Unfall ( es sei denn du Parkst offensichtlich falsch, z.B auf der Autobahn. ) Kann in Ö aber anders sein.

Das Stimmt so nicht.

Wer in Deutschland verkehrsbehindert parkt,

kann für einen durch die Behinderung entstehenden Schaden

voll zur Verantwortung gezogen werden.

Der Abstand zum Bordstein darf nicht mehr als zehn Zentimeter betragen.

Und die Räder dürfen nicht eingeschlagen sein.

In guten Fahrschulen wird dir das beigebracht.

 

In diesem speziellen Fall kann der TE zufrieden sein,

wenn er nur eine Teilschuld erhält.

Dass er die volle Schuld bekommt, halte ich jetzt aber immer für ausgeschlossen, wenn es um ein geparktes Auto geht.

Das ist kompletter Unsinn! Es geht um ein geparktes Auto! Sie waren gar nicht da. Wissen Sie ob es irgendwelche Zeugnisse gibt?

Klar gibts Zeugen.

Die Polizei.

Teilschuld kann ich mir gut vorstellen, wenn man nicht sauber parkt.

Zitat:

Original geschrieben von schleuti

Das gleiche gilt für Abstand vom Bordstein, wenn dieser mehr als zehn Zentimeter beträgt.

10cm?!

Ganz sicher nicht, denn das ist verschwindend gering.

Im ruhenden Verkehr (ohne Unfallbeteiligung) kann ein Knöllchen verteilt werden, wenn man mehr als 30cm vom Bordstein entfernt parkt.

Naja Angeblich wurde es von der Polizei aufgenommen!

Hab eben mit der Versicherungsvertreter getelt. Und er meinte die Frage für ein Teilschuld wäre unter guter Beweise (Fotos, Polizeibericht usw.) möglich! Ganzer Schuld wäre nicht möglich weil sie als Fahrer in einer Einbahnstraße wo sie nur 30km/h fährt definitiv die Gefahr ausweichen können indem sie die das Fahrzeug abschleppen lassen könnte bevor sie ein Schaden verursacht!

Ich soll mich sicherheitshalber bei der Versicherung melden wie sie die Sache sehen!

Im schlimmsten Fall Teil Schuld muss ich einsehen

Wir hatten schon mehrere Fälle bei denen ein parkendes Auto eine Teilschuld bekommen hat.

Gibt aber auch Sachbearbeiter die das überhaupt nicht bei der Schadensmeldung interessiert und sinngemäß zur Antwort geben "auch wenn er noch so beschissen im Halteverbot steht darf man nicht drauf fahren"

Aus der täglichen Praxis kann ich nur sagen, dass dieses Thema sehr unterschiedlich gehändelt wird und die Mithaftung wenn dann meist bei 20-30% liegt. Wird sich wohl auch u.a. aus der Betriebsgefahr begründen.

Kürzlich erst wieder einen Helden gehabt der sein Auto im Wendehammer einer Bus Endhaltestelle abgestellt hat. Der Bus ist dann leider doch nicht ganz dran vorbei gekommen und unser Kunde durfte sich daher am Schaden beteiligen.

Zitat:

Original geschrieben von Fat41

Naja ich war sicher 20cm vom Bordstein entfernt und wie gesagt mein Lenkrad war geschlagen!

Sie kam durch und irgendwie beim Rückwärts fahren fuhr sie mir ran! Schade wenn ich auf den Schaden sitzen sollte

Die Frage wird hier evtl auch noch sein wie viel "restlichen Verkehrsraum" du gelassen hast. Gab es nicht mal eine Vorgabe wie viel Straße noch frei sein muss damit ich parken darf oder irre ich mich da....Fahrschule ist schon wieder so lange her....

Unsere Fälle waren eigentlich immer so gelagert, dass Parken durch entsprechende Kennzeichnung verboten war (Schilder, Sperrfläche...)

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte

Also in Deutschland kann ein geparktes Auto eigentlich nie Teilschuld bekommen.

nennt sich 'betriebsgefahr' und bringt locker 25-30% teilschuld...

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Zitat:

 

Aus der täglichen Praxis kann ich nur sagen, dass dieses Thema sehr unterschiedlich gehändelt wird und die Mithaftung wenn dann meist bei 20-30% liegt. Wird sich wohl auch u.a. aus der Betriebsgefahr begründen.

Unsere Fälle waren eigentlich immer so gelagert, dass Parken durch entsprechende Kennzeichnung verboten war (Schilder, Sperrfläche...)

Naja das heißt wohl wenn ich noch dazu mein Fahrzeug nicht Reparieren lasse und Auszahlen lasse nochmal 20% Ust. (Öst. Ust. Satz) und mir bleiben 50% vom Schaden als Auszahlungsbetrag? :confused:

 

Naja auf dieser Einbahnstraße darf man Parken und bis auf dem wo ich stehe ist nichts Markiert sonst sind die Parkflächen Weiß Markiert :) Und wie gesagt ich wohne hier und weiß das nachdem ich mich geparkt habe das ein Müllwagen durchgekommen sein muss, weil der ist einfach so laut das man den hört und alle anderen sind ja auch Problemlos durchgekommen. Ich mein wie oft erlebe ich das Fahrzeuge so schlimm stehen das ich mit mein Fahrzeug mit Begleitung durchgekommen ist.

Rein von der Theorie her könnte ich mir ein billig Auto kaufen und nur so gegen alle Fahrzeuge die sich nicht Richtig einparken reinfahren :D

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Geparktes Auto angefahren und ich soll Teilschuld haben?