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Geräusch

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 21. Januar 2023 um 16:10

Geräusch MB 200 / Inverkehrssetzung 18.8. 2017

Hallo.

Mit diesem Beitrag hoffe ich auf gute TIPS oder Ratschläge zu meinem Problem.

Mein MB B200, den ich Ende Dezember 2019 mit rund 14`000 Km gekauft habe, macht mir grosse Sorgen. Grund dafür ist ein Geräusch das ich kurz VOR Ablauf der Garantie meiner Garage, der Firma Auto Schmid AG Unterentfelden mitgeteilte.

Erst dachte ich, es handle sich um ein freiliegendes Kabel in der Tür oder im Motorraum. Das Geräusch war mal mehr und mal weniger zu hören. So erhoffte ich mir, dass sich dies im Verlaufe der Zeit von selbst erledigen könnte. Als dies nicht der Fall war, vereinbarte ich eine Probefahrt und wie es so ist, gehst du zum Arzt, sind die Schmerzen weg. Das heisst, am Tag X war nichts zu hören. Ich soll mich wieder melden, wenn ich etwas höre, hiess es. Dies konnte ich nicht Zeitnah wahrnehmen, weil es keinen Grund mehr gab. Doch plötzlich war es wieder da. Im Verlaufe der Zeit stellte ich fest, dass es meist nur bei Trockenheit und warmer Witterung sich bemerkbar machte. Manchmal so ab +13 Grand manchmal erst ab +20 Grad. Ab und zu bereits beim Verlassen des Parkplatzes, manchmal erst während der Fahrt, so ab 10 – 20 Kilometern. Manchmal höre ich es beim Geradeausfahren und manchmal beim Einlenken z.B. in ein Parkfeld oder in engen Kurven. Seit Oktober 2022 bis heute, 20. Januar 2023 ist es weg. Nur bei milden Temperaturn mach es sich bemerkbar. Wenn kommt macht es mich wahnsinnig!!! Ich gehe davon aus, dass es ab Frühling 2023 wieder ordentlich los geht.

Das Fahrzeug war bereits zweimal in der Garage. Es wurde nach dem Geräusch gesucht, jedoch ohne Erfolg. Die Kosten wurden übernommen. Mein Bauchgefühls sagt mir, dass es der Stossdämpfer, eine Feder (weiss nicht ob es eine Feder gibt), dass Radlager oder die Verbindung zum Rad, Achsgelenk oder so sein könnte, bin kein Profi.

Weil sich diese Angelegenheit nun schon über Monate hinweg zieht, will die Garage Schmid AG von Garantie nichts mehr wissen. Mir wurde eine Reparatur in Kulanz angeboten mit dem Vorbehalt, dass Kosten auf mich zukommen könnten. Damit bin ich bis heute nicht einverstanden. Ein Auftrag an die Garage wäre ein Blankoscheck. Auf meinen Vorschlag, mich mit 1/3 der Kosten bis max. CHF 1500.00 zu beteiligen ging die Garage nicht ein. Allfällige Kosten von möglicherweise CHF 7000.00 zu CHF 10`000.00 könnten auf mich zukommen.

Ganz ehrlich, ich weiss nicht mehr weiter! Kann mir jemand helfen, was soll ich tun????

Beste Grüsse Guido

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11 Antworten

Schweizer Recht?

Bei uns in D würde es keine Rolle spielen, wann ein Defekt gefunden und behoben wurde, sondern wann er erstmals bemerkt und angezeigt wurde. In Deutschland würde man jetzt etwas Rechtewahrendes und Beweissicherndes tun, damit diese Ansprüche bestehen bleiben, wenn die Garantie vorbei ist.

Hallo Guido1,

hört sich an, als wenn ein Bauteil vom Fahrwerk, welches im Fett läuft die Ursache ist. Da es in Kurven verstärkt ist, tippe ich auf ein Traggelenk. Ob jetzt ein Traggelenk nach so einer kurzer Distanz kaputt gehen kann, sei dahingestellt, aber bei den heutigen Qualitätserzeugnisse ist es nicht auszuschließen. Das Fett ist bei kälteren Temperaturen zäh, daher hast du auch bei kalten Temperaturen keine Geräusche.

Auch das Hydrolager macht beim W246 Probleme. Federbruch war bei MB ein Thema, aber nur bei anderen Baureihen. Ich gehe davon aus, dass die Firma Schmidt AG ein Mercedesbetrieb ist und du die Junge Sterne Garantie besitzt. Wenn die den "Fehler" nicht finden können, die Garantie noch besteht, dann lass dich nicht mit "wir tauschen mal Blind alle Teile, natürlich kostenpflichtig" abwimmeln und bestehe auf eine kostenlose Reparatur.

Den Schaden hast du ja schließlich in der Garantiezeit angezeigt.

Alternativ fahre zu einem technischen Überwachungsverein und schildere denen dein Problem, kostet ein paar Franken aber vielleicht finden die den Fehler.

BG

Benzworld

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 21. Januar 2023 um 17:48:44 Uhr:

Schweizer Recht?

Bei uns in D würde es keine Rolle spielen, wann ein Defekt gefunden und behoben wurde, sondern wann er erstmals bemerkt und angezeigt wurde. In Deutschland würde man jetzt etwas Rechtewahrendes und Beweissicherndes tun, damit diese Ansprüche bestehen bleiben, wenn die Garantie vorbei ist.

Leider ist es in Deutschland auch nicht so einfach.

Im 23. Monat einfach mal sagen „Da ist ein Geräusch“ wenn es präsentiert werden soll ist nichts zu hören.

Hat dann das Fahrzeug eine Lebenslange Garantie bei jedem Geräusch?

Wohl eher nicht.

Was anderes ist es, wenn ein schadverursachendes Teil identifiziert wurde und wegen Zeit oder Teile-Lieferzeit nicht vor Ablauf der Garantie repariert werden kann.

Gruß

Dirk

Zitat:

Leider ist es in Deutschland auch nicht so einfach.

Ja, aber wenn die aktuelle Beschreibung in einem 23. Monat sehr genau zu dem Fehler passt, der dann im 27. Monat auftritt, hat man sehr gute Chancen, dass es dann auch eine Garantie ist. Hat man dann eine Rechtsschutzversicherung, die den Vertragsrechtsschutz mit enthält, ist die Durchsetzung nur noch halb so doppelt.

@Guido1

Zitat:

Ganz ehrlich, ich weiss nicht mehr weiter! Kann mir jemand helfen, was soll ich tun????

Vereinfacht gesagt, erstmal nichts.

 

Wenn am Fahrzeug bei einer Prüfung weder haptisch, optisch, oder akustisch etwas spürbar, sichtbar oder hörbar ist, und bei der MB Technik (hier ist nicht deine Werkstatt gemeint) noch keine Schadensfälle mit dem von dir beschriebenen Merkmal bekannt sind, hat deine Werkstatt keine Möglichkeit (da keine Kostendeckung durch MB erfolgt), theoretischen Fehlermöglichkeiten vertieft nachzugehen. Da das Geräusch zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr auffällig ist, musst du warten, bis es wieder auftritt.

 

Wenn das Geräusch wieder auftritt, solltest du in jedem Fall das Geräuschbild zumindest als Tonaufnahme dokumentieren, um dieses im erneuten Reklamationsfall, der Werkstatt vorlegen zu können.

 

Gruß

wer_pa

 

 

 

 

 

 

Hallo Guido 1,

ich kann deine Verzweiflung gut verstehen, ich war 2 mal in der gleichen Lage. Mit der alten B-Klasse war ich in der Waschstrasse mit Unterbodenwäsche. Nach einigen Km ging ein lautes Brummen durchs Auto. Es trat immer wieder ganz unmotiviert für Sekunden auf. Am nächsten Tag trat es nicht wieder auf. Offenbar hatte sich Wasser hinter einem Blech verfangen und das ins Schwingen gebracht.

Das andere Ereignis war bei einem neuen VW -Golf . Ganz unmotiviert trat während der Fahrt ein sehr lautes Geräusch auf und verschwand auch wieder nach einigen Sekunden. Mal kam es öfter mal wieder , dann war es wieder eine längere Zeit nicht mehr zu hören. Fast hätte ich es schon vergessen. Zum Abschluss der Garantie war ich auf der Autobahn unterwegs zur Werkstatt als, gottseidank, das Geräusch wieder auftrat. In der Werkstatt erntete meine Schilderung nur ein leichtes Lächeln und Schuterzucken!

Nach mehreren Km Probefahrt ohne Ereignis wollte man wieder in die Werkstatt zurückkehren als das Geräusch auftrat und zwar so, dass sie das Auto abschleppen ließen. Der Fehler? An der Schwungscheibe hatte sich eine Schraube gelöst und schleuderte im Kupplungsgehäuse umher ,verfing sich wieder in einer Ecke bis sie sich irgendwann wieder löste

und erneut Schrecken verbreitete.

Ich wünsche dir, dass die beiden Vorkommnisse dich oder eine Werkstatt ermutigen mit viel Akribie nach dem Fehler zu suchen UND ZU FINDEN!!

Die Idee einer Tonaufnahme ist auf jeden Fall eine gute Idee

@ur_lauber

Zitat:

Ich wünsche dir, dass die beiden Vorkommnisse dich oder eine Werkstatt ermutigen mit viel Akribie nach dem Fehler zu suchen UND ZU FINDEN!!

Der TE hat sich doch wie folgt geäußert:

Zitat:

Seit Oktober 2022 bis heute, 20. Januar 2023 ist es weg. Nur bei milden Temperaturn mach es sich bemerkbar.

Soll die Werkstatt um diese Jahreszeit, etwa eine Testfahrt und Fehlersuche in südlichen Gefilden (Z.B. Mallorca oder Südfrankreich) auf eigene Kosten unternehmen?

 

Gruß

wer_pa

 

Themenstarteram 21. Januar 2023 um 23:55

An ALLE ein herzliches Dankeschön für die wertvollen TIP`s. Als nächstes werde ich diese im Freundeskreis diskutieren und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

Beste Grüsse

Guido

@Guido1

Zitat:

Als nächstes werde ich diese im Freundeskreis diskutieren

Macht ggf. auch Sinn = "Geteiltes Leid ist halbes Leid"

 

Zitat:

...und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

Das Vorgehen ist eigentlich technisch zwangsbedingt: "Kein Geräusch = keine Reparaturmöglichkeit"

 

Fazit: "Warten bis zum späten Frühjahr"

 

Gruß

wer_pa

 

 

 

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