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Gesamtgewicht des Zuges bei VW

Themenstarteram 27. März 2008 um 16:46

Heute gelesen im aktuellen CCC (Camping, Cars &Caravans, Test Tiguan)):

VW schreibt vor, je 1.000 m über Meereshöhe 10 % von Anhängelast und Zuggesamtgewicht abzuziehen!

Das hieße bei Paßfahrt über 2.000 m für den beschriebenen Tiguan 2.0 TDI : Anhängelast = 1.600 statt 2.000kg

und Zuggesamtgewicht: 3.408 statt 4.260 kg!

Da der Tiguan aber ein zGg von 2.260 kg hat, bleibt ein Hängerchen von 1.148 kg erlaubt! :D :D

Viel Spaß mit dem Tiguan!!!!

Beste Antwort im Thema

Das steht bei meiner Betriebsanleitung auch drin (Opel)! Gilt aber nur bis 8%.

Ist aber nur ein Hinweis für den Fahrer, steht ja nicht in den Papieren.

Selbst bei zugwageninfo. de wird dieser Umstand beachtet. Dort kann man denn auch schön sehen, dass die Wagen mit Turbomotor, aus nachvollziehbaren Gründen, fast nicht betroffen sind (Das steht allerdings nicht in meiner BA).

Mercedes Saug-Benziner sind davon übrigens auch betroffen, selbst wenn es nicht in der BA stehen solle.

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Das steht bei meiner Betriebsanleitung auch drin (Opel)! Gilt aber nur bis 8%.

Ist aber nur ein Hinweis für den Fahrer, steht ja nicht in den Papieren.

Selbst bei zugwageninfo. de wird dieser Umstand beachtet. Dort kann man denn auch schön sehen, dass die Wagen mit Turbomotor, aus nachvollziehbaren Gründen, fast nicht betroffen sind (Das steht allerdings nicht in meiner BA).

Mercedes Saug-Benziner sind davon übrigens auch betroffen, selbst wenn es nicht in der BA stehen solle.

am 27. März 2008 um 19:42

Hallo Franjo001,

bitte nur schreiben wovon du auch wirklich Ahnung hat.

Beim Tiguan ist die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4260kg.

Richtig lesen ist hier wichtig.

In den Fahrzeugpapieren kann man das unter Punkt 18 nachlesen.

M.f.G. Cumbi

 

Themenstarteram 27. März 2008 um 20:50

Zitat:

Original geschrieben von Cumbi

 

Hallo Franjo001,

bitte nur schreiben wovon du auch wirklich Ahnung hat.

Beim Tiguan ist die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4260kg.

Richtig lesen ist hier wichtig.

In den Fahrzeugpapieren kann man das unter Punkt 18 nachlesen.

M.f.G. Cumbi

Etwas contenance bitte! Wenn ich zitiere, solltest Du zum einen in der Lage sein, zu verstehen was Du liest (

Zitat:

Zuggesamtgewicht: 3.408 statt 4.260 kg!

, ich weiß, was drinsteht, 4.260 kg :D) und zum anderen das, was Dir neu ist (

Zitat:

VW schreibt vor, je 1.000 m über Meereshöhe 10 % von Anhängelast und Zuggesamtgewicht abzuziehen!

, das ist neu) widerlegen können.

Kannst Du nicht und wenn doch, hat CCC einen Fehler gemacht ; ich habe mit Quellenangabe zitiert!

Also: ich Ahnung, Du nix wissen,lesen oder verstehen :D!

am 29. März 2008 um 16:50

Nicht alles was in der Zeitung steht ist richtig.

Zitat aus der Bedienungsanleitung Tiguan Heft 3.2 Seite 47:

Die angegebenen Anhängelasten gelten nur für Höhen bis 1000m über dem Meeresspiegel. Da mit zunehmender Höhe durch die abnehmende Luftdichte die Motorleistung sinkt und damit die Steigfähigkeit abnimmt, sinkt auch die zulässige Anhängelast entsprechend. Pro angefangene 1000m weiterer Höhe muss das zulässige Gespanngewicht um 10% verringert werden. Das Gespanngewicht ist das Gewicht von beladenem Zugfahrzeug und beladenem Anhänger zusammen. Ende Zitat

Das ist meine Quellenangabe.

So ist das eben mit der Ahnung. Mach dir nichts draus, es ist nicht bös gemeint.

 

M.f.G. Cumbi

Wenn CCC schreibt, dass Anhängewicht und Zuggesamtgewicht um jeweils 10% vermindert werden sollen, ist das offensichtlich falsch, da das Zuggesamtgewicht logischerweise immer größer ist als die zul. Anhängelast und somit die bestimmende Größe ist.

Immerhin bekommt man ja einmal 1600kg und einmal 1148kg heraus. Da die Werte immer starke Unterschiede aufweisen müssen, ist dieser Satz von CCC von vorn herein Schwachsinn gewesen.

Bei diesen Zeitschriften wird auch nur mit heißer Nadel gestrickt!

Das ist aber nur ein Hinweis an den Fahrer, oder meint jemand, dass die Motorleistung von 1999m auf 2001m um 10% sinkt?

Die Polizei wird es nicht überprüfen, da es nicht in den Papieren steht. Ich würde mich sehr wundern, wenn es dazu eine allgemeine gesetzliche Bestimmung geben würde. Kann man natürlich nicht ausschließen.

Für TDI-Fahrer stimmt die Leistungsminderung in dem Ausmaß sowieso nicht.

Das ist eher was für Saugmotoren.

Themenstarteram 29. März 2008 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Cumbi

Nicht alles was in der Zeitung steht ist richtig.

So ist das eben mit der Ahnung. Mach dir nichts draus, es ist nicht bös gemeint.

 

M.f.G. Cumbi

Siehst Du, Gumbi,

so wären wir auch nicht aneinandergeraten! Ich habe deutlich aus einer Zeitschrift zitiert und Du hast mich deshalb angemacht!

Zitat:

 

bitte nur schreiben wovon du auch wirklich Ahnung hat.

Und das ist nicht der richtige Stil!

Das mit der Ahnung :

Zitat:

So ist das eben mit der Ahnung.

darfst Du dann an der richtigen Adresse (CCC) loswerden! :D Kratzt mich nicht!;)

Moin zusammen,

 

Ford empfiehlt das mit 10% in der Bedienungsanleitung.

 

@Navec: 

 

Zitat:

da das Zuggesamtgewicht logischerweise immer größer ist als die zul. Anhängelast und somit die  bestimmende Größe ist.

Das Zuggesamtgewicht ist "immer" größer als die Anhängelast? Warum gibt es das dann? Beim Scenic I war es so das er die 1350 kg Anhängelast nur dann anhängen darf wenn nur der Fahrer drin sitzt. Rein Gewichtstechnisch zumindest. Auch ein Sharan darf die 2 to nicht mehr ziehen wenn er voll besetzt ist.

Oder steh ich jetzt irgendwie auf der Leitung?

 

 

Themenstarteram 30. März 2008 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von navec

 

Wenn CCC schreibt, dass Anhängewicht und Zuggesamtgewicht um jeweils 10% vermindert werden sollen, ist das offensichtlich falsch, da das Zuggesamtgewicht logischerweise immer größer ist als die zul. Anhängelast und somit die bestimmende Größe ist.

Immerhin bekommt man ja einmal 1600kg und einmal 1148kg heraus. Da die Werte immer starke Unterschiede aufweisen müssen, ist dieser Satz von CCC von vorn herein Schwachsinn gewesen.

Bei diesen Zeitschriften wird auch nur mit heißer Nadel gestrickt!

Hi navec,

Du hast zwar Recht damit, daß das zZGg größer ist, als die Anhängelast; nur ist es deshalb noch nicht Schwachsinn, beide Werte (Anhängelast und zZGg) zu nennen.

Es bleibt dem Fahrzeugführer überlassen, wie weit er die Beladung seines Zugfahrzeugs zur Erhöhung der Anhängelast zurücknimmt! Da hat man dann Spielraum; ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. ;) Nur Deine heiße Nadel sehe ich nicht!

@ Cumbi,

habe total überlesen, daß Du CCC vollinhaltlich bestätigt hast! :D

Zitat:

Pro angefangene 1000m weiterer Höhe muss das zulässige Gespanngewicht um 10% verringert werden. Das Gespanngewicht ist das Gewicht von beladenem Zugfahrzeug und beladenem Anhänger zusammen. Ende Zitat

Das heißt: Bis 1.000 m normal, ab 1.001 m - 10% und ab 2.001 m - 20%! Genau das habe ich aus CCC zitiert! :D :D

hallo Franjo01,

selbstverständlich ist die Angabe unsinnig!

Franjo01@:

"Du hast zwar Recht damit, daß das zZGg größer ist, als die Anhängelast; nur ist es deshalb noch nicht Schwachsinn, beide Werte (Anhängelast und zZGg) zu nennen.

Es bleibt dem Fahrzeugführer überlassen, wie weit er die Beladung seines Zugfahrzeugs zur Erhöhung der Anhängelast zurücknimmt! Da hat man dann Spielraum; ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Nur Deine heiße Nadel sehe ich nicht!"

Wenn man auf einem Berg aufgrund der geringeren Luftdichte mit geringerer Leistung rechnen muss, ist immer und ausschließlich das gesamte Zuggewicht zu beachten.

Das Zuggesamtgewicht muss der verringerten Motorleistung (und nur darum geht es) angepasst werden.

Wenn man unter 1000m mit einem 2000kg Anhänger fahren kann, kann man das auch über 1000m, wenn man die Zuladung des Zugwagens entsprechend (in diesem Fall um 426kg) vermindert. Dies dürfte möglich sein, wenn nur der Fahrer im Auto ist.

Laut dem, was in CCC steht, dürfte ich ab 1000m mit dem Tiguan aber nur noch 1800kg anhängen.

Daran sieht man, dass die Aussage von CCC vielleicht nicht schwachsinnig, aber auf jeden Fall falsch ist. Und genau aus dem Grund steht das mit der Anhängelast auch nicht in der Betriebsanleitung. Bei der BA ist die Nadel normalerweise nicht so heiß, wie bei diesen Heftchen.

Über 2000m ist ein 2000kg Anhänger nur aus dem einen Grund, dass man die Zuladung des Tiguan wahrscheinlich nicht um 852kg (soviel Zuladekapazität hat der wohl nicht) verringern kann, nicht möglich.

Hallo Zieh Mäx,

"Oder steh ich jetzt irgendwie auf der Leitung?"

Ja!

Das Zuggesamtgewicht ist das Gewicht von Auto plus Anhänger.

Wenn das Zuggesamtgewicht kleiner sein würde, als die Anhängelast (Anhänger)müsste dein Auto leichter als Luft sein, da es dann negatives Gewicht (Auftrieb) hat.

Das kommt relativ selten vor.

Die andere Problematik die du angesprochen hast, dass die Zuladung des Autos bei einer bestimmten Anhängelast eingeschränkt ist, weil sonst das Zuggesamtgewicht überschritten wird, kommt recht häufig vor. (z.B. auch Mercedes Vaneo).

es ist auch in einem anderen Thread noch nicht ganz abgeklärt:

Das zul. Zuggesamtgewicht gilt normalerweise bis 12%. Wenn das Auto eine zusätzliche erhöhte Anhängelast bei z.B. 8% eingetragen hat, muss das Zuggesamtgewicht bis 8% offensichtlich nicht beachtet werden. Aber, wie gesagt, dass ist noch nicht ganz 100%ig geklärt.

gruß

navec

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von navec

 

Daran sieht man, dass die Aussage von CCC vielleicht nicht schwachsinnig, aber auf jeden Fall falsch ist. Und genau aus dem Grund steht das mit der Anhängelast auch nicht in der Betriebsanleitung. Bei der BA ist die Nadel normalerweise nicht so heiß, wie bei diesen Heftchen.

`CCC´ zeichnet sich, genau wie das andere Heftchen `Caravaning´ im Prinzip durch eine MISERABLE Qualität aus. Trumpf Nummer Eins ist absolute Einfallslosigkeit der Beiden und als wenn es nicht damit schon genüge wäre, sind die Beiträge miserabel formuliert und die technischen Beiträge, sei es jetzt Autotest oder überhaupt technische Detailbeschreibungen, sind, so hat es den Anschein, von technisch unbeleckten Leuten verfasst, die im Bildbeschreibungsaufsatz damals in der Hauptschule ein Fünf hatten.

Die technischen Falschmeldungen in diesen Blättern sind allgegenwärtig.

Das Einzige was hier helfen würde, wäre ein (fast kompletter) Austausch der Redaktion (noch ein persönliches Wort: schaut euch die Köppe dort an und jeder weitere Kommentar erübrigt sich (sehr subjektiv, ich weiss)).

Kann abschließend nur sagen, es ist schade, dass es hier nix Besseres Auf dem Markt gibt, denn der Markt der Interessenten dürfte groß genug sein.

am 30. März 2008 um 22:21

Zitat:

Original geschrieben von Zieh Mäx

Das Zuggesamtgewicht ist "immer" größer als die Anhängelast? .....

Oder steh ich jetzt irgendwie auf der Leitung?

Hi André,

 

ich glaube ja, Du stehst jetzt irgendwie auf der Leitung, weil ich weiß daß Du das ganz genau weißt.

 

Ich schreib' trotzdem mal was dazu; Sag's  mir bitte wenn ich auf der Leitung stehe und Deine Frage falsch verstanden habe.....

 

Das Zuggesamtgewicht muss immer größer sein als die Anhängelast, weil die eingetragene Anhängelast ist fix und wäre das Zuggesamtgewicht kleiner, würde Dein PKW gar nichts wiegen oder die tatsächliche Anhängelast sogar verringern...

 

Also Besipiel:

 

Das Auto X wiegt 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht  mit einer Anhängelast von 1800 kg. Dürfte also ohne Eintrag eines Gesamtzuggewichtes der gesamte Zug 3,8 to wiegen.

 

Da das Auto jetzt aber technisch nicht in der Lage ist 3,8 to zu ziehen weil der Motor zu schach ist oder 3,8 to zu bremsen weil die Bremsen zu schwach sind gibt es das Zuggesamtgewicht von jetzt einfach mal angenommenen 3,2 to.

 

Das bedeutet:

 

Entweder Du packst Deinen Hänger voll und fähsrt mit dem PKW nur mit 1400 kg oder Du packst den PKW voll und fährst mit nur 1200 kg Hänger oder irgend eine belibige Mischung aus diesen zwie Möglichkeiten.

 

Hattest Du das gemeint  ?

 

 

 

Moin zusammen,

 

ja ihr habt recht. Ich stand irgendwie auf der Leitung:(

am 31. März 2008 um 12:11

Hallo

Das mit der Leistung und der Anhängelast ist doch sowieso ein Witz. Ich darf mit meinem Touran mit 170 PS 1600/1800 Kg ziehen, der Tiguan mit dem gleichen Motor 2200/2200kg und in einer anderen Ausstattung 2500/2500 kg. Das passt doch nicht zusammen. Da spielen wohl auch noch die Karosserie, Getriebe etc eine Rolle. (Und das ist nicht höhenabhängig. Es steht in den Sternen wie die Autobauer die maximale Anhängelast berechnen (oder doch Kristallkugel).

Gruss

Munich-Roadrunner (Peter aus München)

Hallo peter,

mit einigen Geländewagen darfst du 3500kg ziehen, obwohl die z.T. weniger Leistung haben als dein Touran.

Mit einem Traktor der deutlich weniger als 170PS hat, darfst du fast alles ziehen, was es auf öffentlichen Straßen an Anhängern gibt.

Die Anhängelast hat hauptsächlich mit der Zugkraft in der langsamsten Fahrstufe zu tun und weniger mit der Leistung des Fahrzeugs.

Natürlich spielt auch das Gewicht des Zugfahrzeugs, die Antriebsart (z.B. Allrad) und die mechanische Stabilität eine Rolle.

Gruß

navec

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