1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb 3700kg welcher Führerschein

Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb 3700kg welcher Führerschein

Themenstarteram 18. Dezember 2017 um 10:35

Ich habe hier einen Astra J mit Anhängerkupplung. Aus dem Fahrzeugschein werde ich nicht ganz schlau:

O.2 ungebremste Anhängelast: 750kg

O.1 gebremste Anhängelast: 1400kg

22/O.2 gebremste Anhängelast bis 10% Steigung: 1500kg

Jetzt steht unter Ziffer 22 aber noch eine weitere Anmerkung:

Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 10% Steigung: 3700kg

Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 12% Steigung: 3600kg

Der Klasse B Führerschein erlaubt aber nur Zugkombinationen bis 3500kg:

"mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt."

Also einen 750kg Anhänger darf man immer anhängen. Aber sobald der Anhänger mehr wiegt gilt das Gespann als 3700kg und ist damit nicht mehr mit Klasse B fahrbar?

Falls ja, wäre es möglich die Zugkombination generell auf 3500kg abzulasten? Dass nur noch ein Hinweis steht: "Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 12% Steigung: 3600kg"

Fzs-astra
Beste Antwort im Thema

Zulässige ges. Masse des Autos ?? 3500kg minus die zul. ges. Masse des Autos ergibt die zul ges. Masse des Anhängers.

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Zulässige ges. Masse des Autos ?? 3500kg minus die zul. ges. Masse des Autos ergibt die zul ges. Masse des Anhängers.

Themenstarteram 18. Dezember 2017 um 10:46

Das war nicht meine Frage.

Wenn der B Führerschein nur bis 3500kg geht darf man damit keinen 7500kg Laster fahren. Warum soll ich mit diesem Führerschein dann plötzlich 3700kg fahren dürfen?

3700kg darf nur der BE mit dem Auto ! B darf nur bis 3500 ges. mit Anh.

- Die zulässige Anhängelast des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.

- Das zulässige Zuggesamtgewicht der Kombination darf nicht überschritten werden.

Diese Angaben sind aber nicht führerscheinrelevant.

Führerscheinrelevant für B ist, dass die Zulässigen Gesamtgewichte (einzeln) der Fahreugkombination in Summe nicht über 3,5 Tonnen liegen dürfen.

Was du ziehen darfst, ergibt sich also bei FE Klasse B aus dem Feld F2. Das Auto hat also ein Zlgg von 2170kg, demnach darfst du mit einem B Führerschein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1330kg anhängen. Für alles darüber brauchst du die Fahrerlaubnisklasse B96, bzw. BE.

Mit BE darfst du dann Anhänger bis 1,4; bzw. 1,5 Tonnen ziehen, wobei das Zuggesamtgewicht auf 3,6; bzw. 3,7 Tonnen beschränkt ist.

In dem Steigungsfall bis 10% darfst du also 1,5 Tonnen Anhänger anhängen, dann darf das Zuggesamtgewicht aber blos noch 3,7 Tonnen betragen. Du darfst also das Auto blos noch bis an die übrige Grenze von 2,2 Tonnen beladen. Da das aber bei zlgg sowieso nicht geht, ist die Angabe in der von dir georderten Ausstattungsvariante m.E. ohne Belang. Es gibt aber z.B. Zubehöranhängerkupplungen für manche Fahrzeuge oder die Möglichkeiten, die Anhängerlasten auf zu lasten, so dass man mehr Anhänger ziehen darf, oder andere Fahrwerksvarianten die dann mehr Zuladung ermöglichen und dafür ist die Angabe des zulässigen Zuggesamtgewichtes...

Yes OK

Für den Führerschein Klasse B ist nur relevant, ob dein Gespann 3,5 t übertrifft oder nicht (auch 750 kg darf man nicht ziehen, wenn man damit zusammen mit dem Auto auf 3,5 t oder mehr kommt) - alles andere ist quasi Zulassungssache der einzelnen Fahrzeuge/-teile. Es gibt übrigens auch den Führerschein Klasse B96, der keine so umfangreiche Schulung benötigt wie für den BE, aber mit dem man dann bereits bis zu 4,25 t insgesamt fahren darf.

Dein Astra hat eine zulässige Gesamtmasse von max. 2170 kg, von denen auszugehen ist, denn niemand weiß, wie schwer zu ihn zu jeder Situation belädst. D.h. ziehen kann er zwar 1400 kg, fahren darfst du ihn aber nur noch mit einem Anhänger, der max. 1330 kg wiegt.

Unabhängig von der führerscheinrechtlichen Seite: Welche zulässige Gesamtmasse hat denn der Astra? Die Gesamtmasse des Zuges darf bis zu 3700 kg betragen, aber die Anhängelast nur 1500 kg. Die Differenz müsste ja dann vom Zugfahrzeug kommen, das sind 2200 kg. Hat denn der Astra eine so hohe zulässige Gesamtmasse?

Zitat:

@eddiotos schrieb am 18. Dezember 2017 um 21:35:50 Uhr:

Für den Führerschein Klasse B ist nur relevant, ob dein Gespann 3,5 t übertrifft oder nicht (auch 750 kg darf man nicht ziehen, wenn man damit zusammen mit dem Auto auf 3,5 t oder mehr kommt)

Das in Klammern ist FALSCH!

-> 750kg gehen IMMER! AUCH wenn das Fzg. selbst schon 3500kg zGG hat! Egal, ob ungebremst oder gebremst. Erst bei Anhängern >750kg gilt die Grenze des Gesamtzuggewichts von 3500kg!

am 19. Dezember 2017 um 5:29

Warum nur in Foren immer wieder Falsches posten, anstatt auf allen zugängliches Richtiges zu verweisen.

Zitat:

@eddiotos schrieb am 18. Dezember 2017 um 21:35:50 Uhr:

.... auch 750 kg darf man nicht ziehen, wenn man damit zusammen mit dem Auto auf 3,5 t oder mehr kommt.....

Zum Beispiel zum TÜV Nord.

"... Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt..."

Themenstarteram 19. Dezember 2017 um 7:40

Na gut, wenn diese 3700kg tatsächlich nicht einschränken mit einem B zu fahren.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2017 um 22:35:57 Uhr:

Unabhängig von der führerscheinrechtlichen Seite: Welche zulässige Gesamtmasse hat denn der Astra? Die Gesamtmasse des Zuges darf bis zu 3700 kg betragen, aber die Anhängelast nur 1500 kg. Die Differenz müsste ja dann vom Zugfahrzeug kommen, das sind 2200 kg. Hat denn der Astra eine so hohe zulässige Gesamtmasse?

Zum Glück steht das ja auch im Fahrzeugschein:

F1: 2170kg ohne Anhänger

22/F1: 2220kg mit Anhänger

Danke fürs Nachschauen. Das ist ganz schön üppig für einen Astra. Vermutlich ein Caravan?

Moin Moin !

Zitat:

Für den Führerschein Klasse B ist nur relevant, ob dein Gespann 3,5 t übertrifft oder nicht (auch 750 kg darf man nicht ziehen, wenn man damit zusammen mit dem Auto auf 3,5 t oder mehr kommt)

Zitat:

Dein Astra hat eine zulässige Gesamtmasse von max. 2170 kg, von denen auszugehen ist, denn niemand weiß, wie schwer zu ihn zu jeder Situation belädst. D.h. ziehen kann er zwar 1400 kg, fahren darfst du ihn aber nur noch mit einem Anhänger, der max. 1330 kg wiegt.

Beides Quatsch !

 

Zitat:

Die zulässige Anhängelast des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.

- Das zulässige Zuggesamtgewicht der Kombination darf nicht überschritten werden.

 

Diese Angaben sind aber nicht führerscheinrelevant.

 

Führerscheinrelevant für B ist, dass die Zulässigen Gesamtgewichte (einzeln) der Fahrzeugkombination in Summe nicht über 3,5 Tonnen liegen dürfen.

genau so ist es richtig mit der (hier nicht zutreffenden) Ergänzung, dass mit einem 750 kg zGG Anhänger die 3,5 t Summe überschritten werden darf.

 

MfG Volker

Themenstarteram 19. Dezember 2017 um 15:53

Da gibt es noch viel "sinnvollere" Kombinationen.

22/F1 Gesamt bei Anhängebetrieb: 2080kg

G Leergewicht: 1503kg

O1 Anhängelast gebremst: 1200kg

Also 2080kg gesamt minus 1503kg leer = 577kg Zuladung. Wie soll man da auf 1200kg Anhängelast kommen?

Astra-2

Die 2080 kg sind die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (nicht des ganzen Zuges) bei Anhängerbetrieb. Also Auto leer = 1503 kg, dann 577 kg zuladen, ergibt 2080 kg zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs. Dahinter darf man dann noch eine Anhängelast von 1200 kg mitführen.

Die technisch zulässige Gesamtmasse des Zuges ist hier gar nicht im Schein begrenzt, sie ergibt sich aus der Summe von zulässiger Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und maximaler Anhängelast, also 2080 + 1200 = 3280 kg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit