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Geschädigter eines Parkremplers, Versicherung schlägt eigene Werkstatt vor, ist das rechtens ?

Themenstarteram 13. März 2024 um 12:40

Hallo,

letzte Woche ist mir Jemand auf dem Parkplatz hinten rauf gefahren. 2 Dicke Kratzer sind drin. Grundierung zu sehen.

Ich hab den Schaden direkt bei der Allienz des Gegners Online gemeldet (gibt die Schuld zu). Darauf wurde mir direkt ein Termin bei einer Werkstatt vorgeschlagen, den ich erstmal angenommen habe. Jetzt habe ich gesehen, dass es sich um eine Lackiererei (freie Werkstatt) handelt. Ich würde aber gerne den Schaden bei VW direkt begutachten lassen. Der Wagen ist ein Passat b7 BJ 2011.

Habe ich das Recht, den Termin abzusagen und eine Werkstatt meiner Wahl zu wählen?

Da VW für einen KV bestimmt Geld verlangt, müsste ich dann aus meiner eigenen Tasche zahlen bzw vorlegen ?

Ich bin leider nicht Rechtsschutzversichert.

Wenn ja, ist das auch möglich, wenn ich mich für einen Schadensersatz entscheide, statt der Reperatur ?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

VG

Lukas

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19 Antworten

Du hast Anspruch auf Werkstatt deiner Wahl und auch auf den Anwalt. Allianz wird den Kv oder das Gutachten eh runter rechnen mit Expert-Controll was mit zur Allianz gehört

Überschrift wurde korrigiert.

Bei einem 12 Jahre alten PKW, ein Gebrauchsgegenstand, würde ich doch nicht nachdenken, wo es repariert wird. Wenn es um Kratzer geht, das kann doch eine Lackierwerkstatt bestimmt genauso gut wie VW, oder besser.

Gruß Peter

Da wäre ich vorsichtig, nicht jeder 12-Jährige ist ein verbrauchtes Auto. Ich würde meinen knapp zehn Jahre alten nicht einer von der gegnerischen Versicherung empfohlenen Werkstatt anvertrauen. Kann gut sein, dass ein Parkpiepser beschädigt ist oder sonst etwas, das außerhalb des Erfahrungshorizonts von Lackierereien liegt. Die gehen da einmal mit Labello drüber und in Wirklichkeit sind vielleicht ein par Zähne locker. Also ab zum Zahnarzt deines Vertrauens ;-)

Hier wird aus einer Mücke mal wieder ein Elephant gemacht :rolleyes:

 

Die Vertragswerkstätten der Versicherungen haben ja auch noch andere Kunden. Wenn die ihren Job nicht machen könnten, kämen diese nicht mehr. Die Versicherungen geben Garantien auf die Arbeit, wenn die anschließend nur Garantiefälle bearbeiten müssten, würden die Verträge schnell gekündigt.

 

Außerdem sind auch viele Herstellerwerkstätten dem Werkstattverbund der Versicherungen angeschlossen. Der TE könnte mal bei der Versicherung anfragen, ob die auch VW im Portfolio haben.

Vorschlagen kann man dir prinzipiell alles. Allerdings hast du auch eine Schadensminderungspflicht.

Wenn du jetzt mit der alten Schlurre, die seit Jahren maximal noch 'nen Ölwechsel in der Hinterhofwerkstatt bekommen hat, plötzlich beim Vertragshändler aufschlägst könnte es da schon eng werden.

Gruß Metalhead

"2 Dicke Kratzer sind drin. Grundierung zu sehen."

Ob das schon für ein Gutachten reicht, könnte zweifelhaft sein. Sind überhaupt Parksensoren vorhanden, die beschädigt sein könnten?

Na klar, der Geschädigte kann seine Reparaturwerkstatt frei wählen. Schadensminderungspflicht wurde schon angesprochen. Wenn keine Reparatur erfolgen soll, muss irgendwie die Schadenshöhe nachgewiesen werden.

@metalhead79 schrieb am 13. März 2024 um 17:00:49 Uhr:

Vorschlagen kann man dir prinzipiell alles. Allerdings hast du auch eine Schadensminderungspflicht.

Wenn du jetzt mit der alten Schlurre, die seit Jahren maximal noch 'nen Ölwechsel in der Hinterhofwerkstatt bekommen hat, plötzlich beim Vertragshändler aufschlägst könnte es da schon eng werden.

Gruß Metalhead

 

Entschuldigung, aber das ist ja nun wirklich völliger Blödsinn. Er kann reparieren lassen wo er will. In jeder Werkstatt seiner Wahl.

Nicht immer den ganzen Blödsinn glauben und teilen, welcher im Netz so verbreitet wird.

Das hat im übrigen mit der "Schadensminderungspflicht" 0, 00 zu tun.....:rolleyes:

Für den Fall, dass dein Kfz nicht durchgängig bei VW scheckheftgepflegt ist und du jetzt tatsächlich fiktiv abrechnen möchtest, kannst du dir den Weg zu VW eigentlich sparen. Gibt ab Ende ohnehin nur die ortsüblichen Stundensätze bezahlt.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. März 2024 um 17:39:22 Uhr:

Entschuldigung, aber das ist ja nun wirklich völliger Blödsinn. Er kann reparieren lassen wo er will. In jeder Werkstatt seiner Wahl.

Nicht immer den ganzen Blödsinn glauben und teilen, welcher im Netz so verbreitet wird.

https://www.autoservicepraxis.de/.../...tur-in-markenwerkstatt-2505779

Na ja, bei einer 15 Jahren Entscheidung ist doch sicher etwas Aktuellereres verfügbare.

PS.

Die überwiegende Anzahl von Urteilen könnte gar nicht vom BGH entschieden werden.

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. März 2024 um 22:15:08 Uhr:

Na ja, bei einer 15 Jahren Entscheidung ist doch sicher etwas Aktuellereres verfügbar.

Das ist halt das was ich kenne und somit schnell ergoogelt hatte, man möge mir gerne etwas aktuelleres präsentieren anstatt nur "Blödsinn" und :rolleyes: um die Ohren zu hauen.

Gruß Metalhead

Wenn die VW Werkstatt für den TE leichter erreichbar ist als die Lackiererei aus dem Versicherunsvorschlag, dann kann er das schon bei VW machen lassen. Gibt eh nur wenige Markenhändler mit eigener Lackiererei und im Kern geht es um die Gleichwertigkeit der Arbeiten, die außerhalb der Marke häufig nicht wirklich gegeben ist. Und darum ging es dem Dellenzähler. Dein Urteilszitat betrifft fiktive Abrechnungen und der TE will ja konkret abrechnen.

Er muß natürlich nicht zu der vorgeschlagenen Versicherung (würde ich auch nicht machen, sondern würde in meine Stammwerkstatt gehen). Wenn das dann bislang auch immer der Vertragshänder war, dann ist das auch kein Problem.

Fiktive Abrechnung wurde vom TE zumindest erwähnt (was er konkret machen will weiß ich aber nicht).

Gruß Metalhead

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