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Geschw. messung streifenwagen mit anschliessender Dekra Begutachtung
Hallo zusammen,
folgender sachverhalt: Habe am freitag das Gewindefahrwerk einbauen lassen und am Dienstag mein TÜV Termin bzgl. der Eintragung, leider nur mündlich nicht schriftlich.
Heute Abend war ich auf der Bundesstrasse B10 mit wechselnder geschw. 120-160 unterwegs bei erlaubten 100. Aufgrund der dunkelheit habe ich den streifenwagen nicht erkannt, dieser war hinter mir anfangs auf der linken spur unterwegs, abstand war nicht besonders von denen, ich dachte mir rechte spur zu, gibst ein bissle gas und gehst vorne dann rechts rein und lässt ihn vorbei, gesagt getan und das auto geht wieder hinter mich, abstand maximal 70m, wieder links rüber da verkehr auf der rechten spur und der wagen noch immer hintermir, zwischenzeitlich war ich bei 160 und ging rechts rüber und bremste ab da ich kein bock auf das rasen hatte und schon zieht er hintermir raus, überholt und gibt sich als streifenwagen zu erkennen, werde rausgewunken und kontrolliert.
Bemängelt wurde das Gewindefahrwerk da nicht eingetragen und mir wird vorgeworfen ohne BE rumzufahren, ich erwiederte nur das ich am Dienstag den termin beim tüv habe aber das interessierte ihn nicht. nun ging es ab zum gutachter bei der dekra dieser kontrollierte und prüfte, alles ok bis aufs rechte kennzeichenlicht und den zu hoch eingestellten scheinwerfern, fahrwerk war ohne beanstandung und ordnungsgemäss eingebaut.
Mit was allem muss ich nun rechnen? Das mitm fahrwerk sehe ich ein, arschkarte gezogen und pech gehabt, aber die geschwindigkeit kam durch die polizei und deren bedrängung zustande, dies sehe ich nicht ein.
Gruss Cengiz
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42 Antworten
Nun, wer sich bedrängen lässt, hat dich ja keiner gezwungen zu rasen. Und 160Km/h ist ja schon recht ordentlich......
3 Punkte + Bußgeld + evtl. Nachschulung (wenn Probezeit) wg. der erloschenen BE, WENN du Pech hast und eine Anzeige geschrieben wird. Da aber bereits Kosten durch die DEKRA-Vorführung entstanden sind (und die von jemandem getragen werden müssen) gehe ich von einer Anzeigenfertigung aus.
Bzgl. der Geschwindigkeit liegt keine Videomessung als Beweis vor. Somit nur die Aussagen der beiden (?) Pol.beamten, diese werden aber vor Gericht höher bewertet als deine. EGAL was du sagst...
Gruß
Chris
sodele, habe gerade eben mit einem anderen Beamten telefoniert, der ehrenamtlich trainer ist mit meinem freund.
ein streifenwagen hat kein geeichten tacho und durch nachfahren sind min. 20% des tachostandes abzuziehen, das machen maximal 128km/h sprich 28 zuviel -> 3 punkte und 75,60 EUR ohne fahrverbot und keine weiteren konsequenzen.
Zu den Dekra kosten muss ich abwarten.
gruss
hatte auch schon aehnliche sachen....
-> kann dir nur raten, geh zum anwalt.
hab so auch schon diverse sachen angewendet; so wurde zb aus 4pkt und 125€ nen eingestelltes verfahren....anwalt hat gleich mal 2 derbe fehler der polizei festgestellt, diese vorgebracht und es wurde eingestellt.
sehe du kommst aus WN, bei welchem anwalt warst du denn? wenn er zu empfehlen, why not!
gruss cengiz
komme aus schorndorf, also grade noch so WN. ^^
der anwalt is kein verkehrsspezialist, nur der hausanwalt meines dads. daher hat er sich vielleicht mehr reingehaengt. gut war er daher sogesehen schon.
PS: wo auf der b10?? wg b10 blitzer (mobil) darf nen kollege grade 3 monate laufen :/
hallo
also wegen der geschwindigkeit würd ich mir keine sorgen machen da kann nix kommen weil nix gemessen wurde
aussagen der beamten sind uninteressant weil alles relativ wege der anderen sache 3 punkte insgesamt 70 euro jeweils für fahrer und halter und das gutachten musst du wahrscheinlich zahlen
versuch dir ein anwalt zu holen wenn du rechtschutzversichert bist
es gibt keine schätzmessungen von wegen tachostand die vor gericht gültig wären das war nur der grund warum sie dich rausgezogen haben
wurde auch schon wegen sowas angehalten. da meinten die ich wäre über 80 gefahren waren aber höchstens 65. wenn die kein messgerät im auto haben können die einen garnichts nachweisen.
juup sehe ich genauso. da würde ich ruhig bleiben. außerdem müssen die doch deine erhöhte geschwindigkeit über iene länger distanz messen und dann auch noch den nötigen sicherheitsabstand einhalten. deswegen passiert die bestimmt nichts.
aber den rest wirst du zahlen müssen.
tja blöd
Re: Geschw. messung streifenwagen mit anschliessender Dekra Begutachtung
Zitat:
Original geschrieben von CEMOCUK
...bei erlaubten 100.
Immerhin wußtest wie schnell du fahren durftest....
Zitat:
Original geschrieben von CEMOCUK
mit wechselnder geschw. 120-160 unterwegs.
Hoffe das es richtig schön teuer wird...für sowas hab ich kein Verständnis....
Re: Geschw. messung streifenwagen mit anschliessender Dekra Begutachtung
Zitat:
Original geschrieben von CEMOCUK
Heute Abend war ich auf der Bundesstrasse B10 mit wechselnder geschw. 120-160 unterwegs bei erlaubten 100. ....aber die geschwindigkeit kam durch die polizei und deren bedrängung zustande, dies sehe ich nicht ein.
Das ergibt keinen Sinn. Wenn der Polizeiwagen stets den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten hat, kann von "Bedrängung" keine Rede sein.
den rechtsanwalt werde ich morgen besuchen und ihm die sachlage schildern.
Habe mir heute nachträglich ein dokument von meiner werkstatt anfertigen lassen welches belegt den einbau und die vermessung am freitag durchgeführt zu haben, ebenso die TÜV eintragung welche für Dienstag mündlich festgelegt wurde.
Aber es ist eine sauerrei, das die streife nicht merkt das ich rechts platz machen wollte und die sich wieder hintermir reinquetschen und den abstand wirklich gering halten und ich mich dadurch genötigt fühle und gas gebe um abstand zu gewinnen und diese situation ausnutzen.
Zitat:
Original geschrieben von CEMOCUK
Aber es ist eine sauerrei, das die streife nicht merkt das ich rechts platz machen wollte und die sich wieder hintermir reinquetschen und den abstand wirklich gering halten und ich mich dadurch genötigt fühle und gas gebe um abstand zu gewinnen und diese situation ausnutzen.
Wie groß war der Abstand über die gesamte Distanz den nun konkret?