1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Geschwindigkeit LKW Bundesstraße innerorts???

Geschwindigkeit LKW Bundesstraße innerorts???

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 19:45

Hallo,

momentan bin ich dabei, meinen C + CE Führerschein zu absolvieren. Dazu habe ich folgende Frage:

Laut meinem Fahrlehrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 60km/h gefahren werden, außer man befindet sich auf einer Kraftfahrstraße bzw. einer Straße mit baulich voneinander getrennten Fahrstreifen, wo dann max. 80km/h gefahren werden dürfen.

Nun aber folgendes:

Ich bin auf der B27 unterwegs, fahre dort die erlaubten 60km/h. Die Straße führt nun durch Heilbronn, unmittelbar nach dem Ortsschild befindet sich ein 70km/h, später ein 80km/h Schild. Laut meinem Fahrlehrer darf ich dort nun mit 70km/h bzw. 80km/h weiter fahren, weil ich mich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, sei dies dort erlaubt.

Ist die Aussage meines Fahrlehrer's richtig?!? Irgendwie erscheint mir das Ganze suspekt, vor allem, weil ich wegen dieser Geschwindigkeitsgeschichte schon einmal durchgefallen bin. Darf ich wirklich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 70km/ bzw. 80km/h weiter fahren?!? 60km/h würden mir ja noch logisch erscheinen . . .

Das i-net liefert hierzu leider keine Ergebnisse. Auf die Frage, wo das niedergeschrieben ist, meine mein Fahrlehrer nur „Das ist halt so“ . . .

Im Voraus schon einmal Danke für Eure Hilfe

Lieber Gruß, Sam

Liebe Grüße, Sam

Beste Antwort im Thema

Ein Prüfer lässt auch schon jemand durchfallen, weil er zu langsam unterwegs ist!

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Das ist ein Schlupfloch im Gesetzestext. Eine Grauzone die einfach nicht festgelegt wurde.

 

Du bist Innerorts und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h wurde aufgehoben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gilt aber nur Auserorts.

 

 

mache auch gerade c und ce

also ich würde da auch wenn da 70 oder 80 steht genau 60 fahren wie auf landstraßen weil es ist ja keine autobahn oder ähnlich

am 28. Juli 2009 um 19:58

Ja, dein Fahrlehrer hat Recht.

Im Gestzestext sind, wie du schon selber erkannt hast die Bundesstraßen AUßERHALB aufgelistet, von Innerorts steht da nichts.

Wenn Innerorts 100 erlaubt wären dürftest du diese auch fahren.

Der Fahrlehrer hat Recht. Die speziellen Geschwindigkeitsbeschränkungen für LKW gelten nur außerorts. Innerorts darfst Du eine ausgeschriebene höhere Geschwindigkeit tatsächlich fahren.

ist ja alles gut und schön aber man muss es ja in der prüfung nicht drauf anlegen , was man danach macht ist ja auch ne andere geschichte

also ich würde wenn der prüfer neben mir sitzt genau die 60 fahren da kannste nämlich nichts falsch machen

 

Man kann es aber auch so auslegen das du die Straßenverkehrsordnung nicht verstanden hast, das kommt in der Prüfung auch nicht gut.

 

STVO §3

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

 

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.

 

es klingt zwar komisch, aber wird die geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften aufgehoben darfst du schneller fahren, und das gilt für alle Kraftfahrzeuge

 

am 28. Juli 2009 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von Marcel H.

ist ja alles gut und schön aber man muss es ja in der prüfung nicht drauf anlegen , was man danach macht ist ja auch ne andere geschichte

also ich würde wenn der prüfer neben mir sitzt genau die 60 fahren da kannste nämlich nichts falsch machen

Das klärst du mal besser mit deinem Fahrlehrer ab.

Es kann durchaus vorkommen, das der Prüfer sehen will, ob du das Regelwerk verstanden hast.

Es kann dich niemand zwingen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auch zu fahren, aber wenn die Verkehrsverhältnisse dieses zulassen und es für einen flüssigen Verkehrsfluss von Vorteil wäre, der Prüfer dieses evtl. als seine Spezialität gerne rauspickt, dann kann dir das in Zusammenhang mit evtl. anderen Verfehlungen als Nachteil ausgelegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Man kann es aber auch so auslegen das du die Straßenverkehrsordnung nicht verstanden hast, das kommt in der Prüfung auch nicht gut.

STVO §3

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

 

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.

es klingt zwar komisch, aber wird die geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften aufgehoben darfst du schneller fahren, und das gilt für alle Kraftfahrzeuge

Das ist nur ein Teil der juristischen Auslegung. Es fehlt die Negativabgrenzung ;). Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO gelten nur außerorts.

Der Prüfer will wissen, ob Du das Fahrzeug und die Regel beherrschst. Wenn Du die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit - sofern es die Situation erlaubt - nicht ausnutzt. Das kann sein, wenn Du mit 40 km/h innerhalb einer Ortschaft rumtuckerst oder mit 50 km/h auf der Landstraße außerorts oder aber mit 60 km/h innerhalb einer höheren Geschwindigkeitsfreigabe innerorts.

Es geht nicht darum, ob Du das Fahrzeug überhaupt bewegen kannst, sondern ob Du Dir in der Führung eines solchen Fahrzeuges sicher bist. Er wird alle Möglichkeiten, und das sind während der Prüfungsfahrt nicht sehr viele, bewerten.

wenn der prüfer meint das du da auch schneller fahren kannst dann würde er sagen "sie können auch schneller fahren"

ausderdem würde keinen prüfer einen duchfallen lassen weil er zu langsamm fährt!!! wenn der fahrschüler sonst ordentlich fährt und der prüfer sieht es lieber wenn man langsammer fährt als zu schnell!

und gesetz hin oder her sicher ist sicher und in einer prüfung muss man es nicht rauskitzeln!

Ein Prüfer lässt auch schon jemand durchfallen, weil er zu langsam unterwegs ist!

am 28. Juli 2009 um 21:22

Wenn der Prüfer der meinung ist, das du aufgrund deiner Fehlenden Kenntnisse eine Verkehrsbehinderung darstellst, kann er dies tun. Das ist das gleiche wie wenn du ein 30er zonen schld übersiehst, oder eines wo diese aufgehoben wird.

Selbstverständlich darfst du in der Stadt wo 50 ist, auch nur 30 fahren, wenn du der Meinung bist, das dies angemessen ist (Enge straße, parkende Autos, viele Fußgänger, Verkehr)

Auf der Autobahn dürfen Kraftfahrzeuge fahren, die mindestens 61 km/h schnell fahren können. Wenn du dies aber mit deinem LKW machst, wird dein Fahrlehrer dir was andere ezählen. Genau so ist es auf einer Straße innerorts wo du 80 fahren darfst. Wenn kein Grund besteht diese 80 nicht zu fahren, so hast du dies zu tun.

Ebenso Falsch ist die Aussage, das man innerorts 100 fahren darf, wenn das da steht. Denn wie wir wissen liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW bei 80 km/h.

Wenn Du also innerorts fährst, und da steht 80, fährst du 75 und gut ist. Dann fährst du nicht zu schnell, und stellst auch kein Verkehrshinderniss dar.

@DanielVanAalst

Woher nimmst Du, dass man innerorts auch nur 80 km/h fahren darf?

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW wurde in § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO deklariert, was sicher aber ausschließlich auf Fahrten außerorts bezieht. Vielleicht hast Du eine andere Vorschrift, die das auch innerorts reglementiert?

am 28. Juli 2009 um 22:37

So nun will ich mal meinen Senf dazugeben.

Zitat:

Original geschrieben von madi90

Hallo,

momentan bin ich dabei, meinen C + CE Führerschein zu absolvieren. Dazu habe ich folgende Frage:

Laut meinem Fahrlehrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 60km/h gefahren werden, außer man befindet sich auf einer Kraftfahrstraße bzw. einer Straße mit baulich voneinander getrennten Fahrstreifen, wo dann max. 80km/h gefahren werden dürfen.

Das bzw. in der Aussage deines Fahrlehrers kannst du streichen.

Nach §3.3.2.b StVO beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h.

Egal wieviele Bauliche Trennungen die Fahrbahn hat oder wie Autobahnähnlich die Strasse ist. Mit dieser Meinung bezieht er sich wahrscheinlich auf§3.3.2.c Satz 2 StVO aber dieser bezieht sich nur auf Fahrzeuge die in §3.3.2.c Satz 1 StVO StVO genannt sind.

Und jetzt kommt wahrscheinlich die Frage wo denn die Geschwindigkeiten von den Fahrzeugen auf der Autobahn oder Kraftfahrstrassen geregelt sind.

Diese Geschwindigkeiten sind in §18.5 StVO geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von madi90

Nun aber folgendes:

Ich bin auf der B27 unterwegs, fahre dort die erlaubten 60km/h. Die Straße führt nun durch Heilbronn, unmittelbar nach dem Ortsschild befindet sich ein 70km/h, später ein 80km/h Schild. Laut meinem Fahrlehrer darf ich dort nun mit 70km/h bzw. 80km/h weiter fahren, weil ich mich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, sei dies dort erlaubt.

Ist die Aussage meines Fahrlehrer's richtig?!? Irgendwie erscheint mir das Ganze suspekt, vor allem, weil ich wegen dieser Geschwindigkeitsgeschichte schon einmal durchgefallen bin. Darf ich wirklich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 70km/ bzw. 80km/h weiter fahren?!? 60km/h würden mir ja noch logisch erscheinen . . .

Diese Antwort findest du in §41.2.7 StVO.

Ich zitiere mal kurz.

Zitat:

7.Streckenverbote

Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.

Zeichen 274

Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

Ich hoffe mal damit sind die Unklarheiten hier beseitigt.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von madi90

Das i-net liefert hierzu leider keine Ergebnisse. Auf die Frage, wo das niedergeschrieben ist, meine mein Fahrlehrer nur „Das ist halt so“ . . .

Im Voraus schon einmal Danke für Eure Hilfe

Lieber Gruß, Sam

Liebe Grüße, Sam

Das alles kannst du Hier nochmal nachlesen.

MfG Jammerossi

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi

So nun will ich mal meinen Senf dazugeben.

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi

Zitat:

Original geschrieben von madi90

Hallo,

momentan bin ich dabei, meinen C + CE Führerschein zu absolvieren. Dazu habe ich folgende Frage:

Laut meinem Fahrlehrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften 60km/h gefahren werden, außer man befindet sich auf einer Kraftfahrstraße bzw. einer Straße mit baulich voneinander getrennten Fahrstreifen, wo dann max. 80km/h gefahren werden dürfen.

Das bzw. in der Aussage deines Fahrlehrers kannst du streichen.

Nach §3.3.2.b StVO beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h.

Egal wieviele Bauliche Trennungen die Fahrbahn hat oder wie Autobahnähnlich die Strasse ist. Mit dieser Meinung bezieht er sich wahrscheinlich auf§3.3.2.c Satz 2 StVO aber dieser bezieht sich nur auf Fahrzeuge die in §3.3.2.c Satz 1 StVO StVO genannt sind.

Und jetzt kommt wahrscheinlich die Frage wo denn die Geschwindigkeiten von den Fahrzeugen auf der Autobahn oder Kraftfahrstrassen geregelt sind.

Diese Geschwindigkeiten sind in §18.5 StVO geregelt.

Ich mag mal ergänzend zitieren:

Zitat:

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

Gibt es außerhalb geschlossener Ortschaften

1. Kraftfahrtstraßen

2. mit Fahrbahnen für eine Richtung

3 die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen

4. getrennt sind

sind 80 km/h erlaubt.

Im Gegenschluss darf nicht auf allen Kraftfahrtstraßen mit Fahrzeugen über 3,5 t zulGM 80 km/h gefahren werden.

@jammerossi: Ansonsten saubere Arbeit.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger