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Geschwindigkeitsbegrenzung nach Baustelle

Themenstarteram 26. April 2024 um 16:15

Hallo,

Wenn man in eine Baustelle in der Stadt reinfährt und dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung für 30 kmh mit dem Zusatzschild Baustelle kommt(siehe Bild) ist die Begrenzung nach der Baustelle automatisch aufgehoben oder muss nochmal ein extra schild kommen?

Bild Baustelle
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17 Antworten

... das scheinen, wenn ich mich recht erinnere, nichtmal Gerichte gleich gesehen zu haben. Der Tenor/Trend scheint aber mittlerweile zu sein festzustellen was der Grund für's Schild war und ob dieser Grund offensichtlich nicht mehr vorhanden ist.

Wenn ich ein 3oer-Schild explizit der baustelle zuordne, vermeintlich vorbei bin und auch in weiter Ferne voraus nichtmal mehr eine vereinsamte Bake sehe beschleunige ich.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 26. April 2024 um 18:20:33 Uhr:

... das scheinen, wenn ich mich recht erinnere, nichtmal Gerichte gleich gesehen zu haben

Ich glaube, dass du falsch gelesen hast. Der TE schildert den Fall "Tempolimit zusammen mit Gefahrzeichen" und da ist ja wohl ganz eindeutig, dass nach der Baustelle auch die 30 beendet sind.

"Es [das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung] ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."

So kenne ich das auch. Tempolimit in Verbindung mit Gefahrenzeichen bedeutet, dass das Tempolimit aufgehoben ist, wenn die Gefahrenstelle vorbei ist.

Baustelle weg, Limit weg !

Wie sieht es dann aber mit der Beschilderung 30 und dem Zusatz Schule aus? Oft ist nicht klar erkennbar wo das Schulgelände aufhört, das Tempo Limit wird aber nicht durch entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben.

 

Gruß

Andre

Wenn das Limit mit dem Zusatz "Schule" angezeigt wird, sehe ich es genauso wie bei der Baustelle.

Schulgelände sind ja nicht mehere hundert Meter lang. Also ab da, wo es sicher vorbei ist, kannst du wieder Gas geben.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 27. Apr. 2024 um 13:56:49 Uhr:

Wenn das Limit mit dem Zusatz "Schule" angezeigt wird, sehe ich es genauso wie bei der Baustelle.

Ich als Ortskundiger auch. Wir haben bei uns allerdings 2 Schulen die so gut ins umliegende Wohngebiet integriert sind (Pausenhof liegt auf der Rückseite des Gebäudes), das man als Unkundiger wirklich nur erahnt wo 30 aufhört.

Dadurch fühlt sich manch Einheimischer dazu genötigt wilde Überholmanöver zu starten...

 

Gruß

Andre

Im Zweifel auf das Schild der Gegenrichtung achten

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 27. April 2024 um 13:56:49 Uhr:

Wenn das Limit mit dem Zusatz "Schule" angezeigt wird, sehe ich es genauso wie bei der Baustelle.

Die StVO sieht es aber anders. Die regelt nur die Kombination "Streckenverbot + Gefahrzeichen". Ein Zusatzzeichen mit Text ist nur eine Erklärung, aber das Tempolimit endet dann erst wie üblich, also nach dem Verlassen der Strecke, bei einem neuen Limit, dem Passieren eines Ortseingangs- oder Ausgangsschildes.

Und die Gegenrichtung kann ein anderes Tempolimit haben.

Danke @Rockville ,das ist eine klare Aussage.

 

Gruß

Andre

Ich muß mich korrigieren:

Ein Tempo-30-Schild mit dem Unterschild "Schule" endet nicht automatisch. Hier bedarf es der Aufhebung.

Automatisch nach Passieren der Gefahrenstelle enden Limits, die mit einem Gefahrnezeichen angekündigt werden (z.B. enge Kurve).

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 27. April 2024 um 13:56:49 Uhr:

Schulgelände sind ja nicht mehere hundert Meter lang. Also ab da, wo es sicher vorbei ist, kannst du wieder Gas geben.

Unsinn, natürlich können auch die "Pilgerwege" noch viel länger sein wie das Schulgelände Grundstücksgrenze hat.

Ja, so gesehen laufen überall Schulkinder rum zur Morgenzeit und mittags.

Es gibt genau aus dem Grund Straßenabschnitte über mehrere 100m bis vllt. 1km.

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