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Geschwindigkeitsbeschränkung wann aufgehoben?

Tag an Alle,

in den neueren Autos ist mittlerweile oft eine Verkehrsschilderkennung enthalten. Das Auto weiß von der letzten Geschwindigkeitsbegrenzung. Super Einrichtung, auf längeren Fahrten habe ich mich früher bei manchen Teilstrecken gefragt, was jetzt zuletzt galt.

Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass Beschränkungen oft nicht aufgehoben werden.

Z.B. haben wir direkt nach dem Ortsschild 70, ohne Zusatz. Kurz danach kommt eine Ampelkreuzung. Vermutlich soll man nicht mit 100 auf die Kreuzung/Ampel zufahren. Danach werden die 70 nicht aufgehoben. Wer an dieser Kreuzung allerdings von rechts kommt, weiß von den 70 nichts und fährt nach dem Abbiegen 100. Mein Auto zeigt die Beschränkung auf 70 aber bis Ultimo an. Auf meiner Strecke wurde sie ja auch nicht aufgehoben.

Ähnliche Situation haben wir beim Thema 30 wegen Schulweg. Irgendwann kommen keine Häuser mehr, es geht aus dem Ort raus, kein Mensch fährt noch 30 aber theoretisch gilt immer noch 30 wegen Schulweg.

Sind den lokalen Verkehrsplanern die Details egal bzw. die Aufhebung anderweitig geregelt?

116 Antworten

Hallo, gute Frage, die ich auch oft falsch für mich beantwortet habe. Schau mal hier, das Video, der ADAC hat das jetzt mal erklärt:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind genau dann aufgehoben:

  • neues Geschwindigkeitsschild
  • Aufhebung der Beschränkung
  • Ortschild
  • wenn das Geschwindigkeitsschild mit einem Gefahrzeichen kombiniert ist und diese Gefahr erkennbar vorbei ist
  • Abbiegen in eine andere Straße

Das Überqueren einer Kreuzung hebt das Tempolimit NICHT auf. Selbst wenn seitlich Einfahrende dieses dann nicht kennen (bitte nicht über den Sinn diskutieren).

Was die Schildererkennung in deinem Fz macht, ist irrelevant. Und daß diese nicht erkennen kann, wann eine Baustelle, eine Kurve, eine Schule vorbei sind, ist ja wohl selbsterklärend. Woher auch.

Strafe wird für Ortskundige kommen, sollte man geblitzt werden.

Ortsfremde könnten sich damit noch versuchen herauszureden. Das hängt so ein bisschen vom Wohnort ab.

Regel ist Blöd und sollte überholt werden. Solange sie aber gilt, sollte man sich dran halten.

Das mit den nicht aufgehobenen Geschwindigkeitsbegrenzungen kommt ja oft vor. Oft auf Autobahnen wo es vor einer Auffahrt wegen Baustelle oder sonst was ein Limit gibt und nach der Auffahrt kommt einfach kein neues Schild. Jeder der auffährt, fährt dann schneller. Sobald ich eine Auffahrt passiere, ignoriere ich das vergangene Schild auch.

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Danke für den Link auf den Artikel. Bei den Beschränkungen mit Grund hätte ich mir schon gedacht, dass man selbst einschätzt, wann der Grund entfallen ist.

Das mit der Kreuzung ist dann wohl wirklich eine Unstimmigkeit in der StVO. Und der Autohersteller hat das so weit möglich richtig implementiert. Da würde also der Temposünder im Fall der Geradeausfahrt seinen Führerschein verlieren und der Abbieger nicht. Ob das vor Gericht stand hält? Oder der Abbieger hätte von den 70 wissen müssen, auch wenn da kein Schild war. Nee, macht auch keinen Sinn.

Oder die Blitzenden vermeiden einfach zweideutige Straßen.

Zitat:
@knutzipferdchen schrieb am 24. Mai 2025 um 19:13:25 Uhr:
Das mit der Kreuzung ist dann wohl wirklich eine Unstimmigkeit in der StVO. Und der Autohersteller hat das so weit möglich richtig implementiert. Da würde also der Temposünder im Fall der Geradeausfahrt seinen Führerschein verlieren und der Abbieger nicht. Ob das vor Gericht stand hält? Oder der Abbieger hätte von den 70 wissen müssen, auch wenn da kein Schild war. Nee, macht auch keinen Sinn.

Ein alter Hut, und muß nicht ständig neu diskutiert werden.

Auch Einbiegende können ein Bußgeld erhalten, wenn der Richter sie für ortskundig hält.

Zitat:
@knutzipferdchen schrieb am 24. Mai 2025 um 19:13:25 Uhr:
. Da würde also der Temposünder im Fall der Geradeausfahrt seinen Führerschein verlieren und der Abbieger nicht. Ob das vor Gericht stand hält? Oder der Abbieger hätte von den 70 wissen müssen, auch wenn da kein Schild war. Nee, macht auch keinen Sinn.
Oder die Blitzenden vermeiden einfach zweideutige Straßen.

Wie gesagt, auch wenn du als Ortkundiger von der Beschränkung weißt, musst du dich, wenn du als Abbieger auf diese Straße fährst, an die Beschränkung halten. Du weißt ja davon, gehen die wohl aus. Leider auch, wenn du es nicht wusstest und in der Nähe wohnst.

Übrigens, nach einem Parkplatz usw. muss auch kein Schild stehen. Da muss man sich halt merken, was die Beschränkung war, wenn man auf dem Parkplatz gefahren ist. Da gilt dann auch kein Ortsunkundigkeit mehr.

Am Ende kann man natürlich immer in die Klage gehen. Die Frage ist halt, ob man gewinnt.

Zitat:
@knutzipferdchen schrieb am 24. Mai 2025 um 18:49:31 Uhr:
Sind den lokalen Verkehrsplanern die Details egal bzw. die Aufhebung anderweitig geregelt?

Die wissen es einfach nicht, obwohl auch nach der Aufstellung noch regelmäßig Verkehrsschauen stattfinden sollen. Du kannst aber einfach mal eine Mail an die Stadt bzw. an die untere Verkehrsbehörde schreiben und das Problem schildern. Es wird dann meistens zeitnah behoben.

Es hängt auch vom Charakter der Kreuzung ab. Daher kann man das nicht so pauschal sagen. Wenn man an einer Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straße weiter fährt, gilt natürlich auch die Beschränkung weiter. Wenn eine andere Straße "gekreuzt" wird, fängt auch bei geradeaus Fahrt hinter der Kreuzung eine neue Straße an. Da kam eine vorherige Beschränkung nicht mehr gelten.

Zitat:@Spardynamiker schrieb am 24. Mai 2025 um 22:53:32 Uhr:

Es hängt auch vom Charakter der Kreuzung ab. Daher kann man das nicht so pauschal sagen. Wenn man an einer Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straße weiter fährt, gilt natürlich auch die Beschränkung weiter. Wenn eine andere Straße "gekreuzt" wird, fängt auch bei geradeaus Fahrt hinter der Kreuzung eine neue Straße an. Da kam eine vorherige Beschränkung nicht mehr gelten.

Soso. Und woran macht das fest? Am Straßennamen?

Nach der StVO ist die Beschränkung dann immer noch zu beachten. Da steht eindeutig drin, was die Beschränkung aufhebt. Straßennamenänderungen stehen nicht dabei.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Genau, das hatte ich im zweiten Beitrag dieses Threads bereits alles genannt. Und ein guter Link wurde auch schon gepostet.

Aber wie immer kommen irgendwelche User mit neuen Theorien ums Eck und sorgen nur für Verwirrung.

Zitat:
@nogel schrieb am 25. Mai 2025 um 08:38:17 Uhr:
Aber wie immer kommen irgendwelche User mit neuen Theorien ums Eck und sorgen nur für Verwirrung.

Bei Teilnehmern die schon lange in Foren aktiv sind, stellt sich gelegentlich eine gewisse Angefressenheit ein. Das liegt vielleicht auch mit daran, dass die viele Themen in Varianten schon mal gesehen haben.

Das hat man auch bei Dir gemerkt. Schon Dein erster Einwand,

Was die Schildererkennung in deinem Fz macht, ist irrelevant.

hat das deutlich gemacht. Mal ehrlich: Auch ohne diese Bemerkung war allen klar, dass die Anzeige in meinem Auto keinen gesetzgebenden Charakter hat. Aber durch diese - an sich ja nicht falsche - Bemerkung war die Stimmung in dem Thread schon gesetzt.

Ein Forum ist halt auch ein wenig ein sozialer Ort des Austauschs. Da wird jemand reden der es auf den Punkt bringt und auch mal jemand, der den Punkt weniger trifft. Und selbst die, die es auf den Punkt bringen haben für ihr Engagement in der Tiefe ihres Herzens eine ganz andere Motivlage, als nur die Fakten für Dritte aufzudröseln.

Die Threads und ihr Archiv werden also nie eine perfekte Enyklopädie werden. Und würde man immer nur auf die Suchfunktion verweisen und das Nötigste sagen, dann wären viele Foren irgendwann weitgehend tot.

Mir macht Motortalk auch und gerade mit der Mischung seiner Beitragenden Spaß.

Die Verkehrsbehörden sind halt mit der Aufhebung von Tempolimits oft einfach schlampig. Erkennbar wird das oft an den Wechselverkehrsschildern auf den Autobahnbrücken. Da wird oft das Tempolimit nicht aufgehoben sondern einfach die Schilderbrücke ausgeschaltet und gut ist. Und nach Baustellen fehlt auch oft das Aufhebungsschild. Da muss man als mündiger Verkehrsteilnehmer einfach raten, was wohl gemeint gewesen ist.

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