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Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einer Autobahnausfahrt und aus dem Ausland kommend.
Hallo zusammen,
ich war gestern etwas unterwegs. Auf dem Hinweg in die Niederlande ist mir bei einer Ausfahrt ein Schild mit 40km/h und ein Zusatzschild mit einem Pfeil (nach rechts) aufgefallen. Der erste Punkt ist, dass man ja normalerweise ab Schild die Geschwindigkeit einhalten sollte, oder? Das ist ja unmöglich, wenn so ein Schild sehr weit vorne bei einer Ausfahrt aufgestellt wird. Außerdem finde ich nichts, was die Kombi in der StVO so erlaubt, obwohl es immer häufiger vorkommt. Das Zusatzschild 1000-21 fällt aus Zusatzschilder für Gefahrenschilder. Zudem, wie lange gilt die Beschränkung? Tatsächlich so lange, bis die Aufhebungsbeschilderung kommt? Dann würde man ja mit 40km/h auf die nächste Autobahn fahren. Finde ich komisch. Hab euch ein Ausschnitt von meiner Dashcam hochgeladen.
Dann habe ich noch eine Frage. Als ich aus der Niederlande wieder herausgefahren bin, war vorher eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit 60km/h in den Niederlanden angegeben worden. Wie lange gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung? Gilt sie bis zur deutschen Grenze oder bis zur großen Tafel mit den Geschwindigkeitsregeln in Deutschland oder sogar bis zum nächsten Aufhebungsschild oder Geschwindigkeitsbeschränkungsschild? Erst ein paar Kilometer weiter gab es ein 70er-Schild mit einem Gefahrenzeichen für eine Ampel. Wäre ja paradox, wenn man bis dahin mit 60 fahren soll und ab dann 70 und nach der Ampel dann 100? Habe dazu auch von meiner Dashcam ein Ausschnitt hochgeladen.
Bitte die YT Links nicht weiter verbreiten. Wenn ich genug antworten und Meinungen erhalten habe, werden diese auf Privat gestellt.
Liebe Grüße
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61 Antworten
Das 40er Limit gilt auf der gesamten Überleitung bis zur ausgeschilderten Aufhebung nach der letzten Zufahrt. Ab dort ist das eine andere BAB.
Zu Video 2:
Eine Ländergrenze hebt eine Geschwindigkeitsbescränkung nicht auf. Die 60 km/h gelten also bis zu dem 70er-Schild. Die große Tafel mit den Geschwindigkeitsregeln hat keine geschwindigkeitsregelnde Wirkung. Das ist rein informativ.
Zitat:
@diezge schrieb am 17. April 2023 um 19:44:51 Uhr:
Zu Video 2:
Eine Ländergrenze hebt eine Geschwindigkeitsbescränkung nicht auf.
Ist das wirklich so? Denn ich wechsle ja nicht nur das Land, sondern auch die Straße.
Beispielsweise A30 D- A1 NL, oder sogar die Widmung B402 D- A37 NL
Ab der Grenze gilt deutsches Recht. Wenn dort nichts wiederholend angeordnet ist, dann sind das innerhalb der Siedlung 50 und auf der Landstraße 100.
Man wird nicht umsonst nach Jahrzehnten auf der Europabrücke zwischen Straßburg und Kehl (2 Spuren/Fahrtrichtung, keine baul. Trennung) vor dem dt. Ortsschild (->kein Tempolimit) quasi direkt auf der Grenze ein dt. Tempo-50-Schild aufgestellt haben ;-)
notting
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 17. April 2023 um 19:52:16 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 17. April 2023 um 19:44:51 Uhr:
Zu Video 2:
Eine Ländergrenze hebt eine Geschwindigkeitsbescränkung nicht auf.
Ist das wirklich so? Denn ich wechsle ja nicht nur das Land, sondern auch die Straße.
Beispielsweise A30 D- A1 NL, oder sogar die Widmung B402 D- A37 NL
Definitiv. Du wechselst aber nicht die Strecke. Und eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein Streckenverbot. Das gilt, wenn keine andere Geschwindigkeit kommt, bis man die Strecke verlässt oder die Strecke endet.
Bestes Beispiel ist der Grenzübergang Hörbranz von Österreich nach Deutschland. Am Grenzübergang 80 km/h die ein paar hundert Meter später nach der Ausfahrt Lindau aufgehoben werden. Es wurde geblitzt, viele hats erwischt und viele haben geklagt. Keiner bekam recht...
Dort ist ab der Staatsgrenze bis Auffahrt Lindau ein Tempolimit 80 ausgeschildert. Dieses Limit gilt also nicht weil es in Österreich aufgestellt ist und nach Deutschland hineinwirkt, sondern weil es in Deutschland an der Grenze ebenfalls ausgeschildert ist.
Aus einer Antwort der Autobahn GmbH betreffend diesen Grenzübergang:
Zitat
"In Fahrtrichtung Ulm war bzw. ist auf deutscher Seite ab der Landesgrenze und der Ausfahrt der Anschlussstelle Lindau die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt. Die Geschwindigkeitsregelung im Bereich Lindau/Grenzübergang ist seit 2015 in dieser Form vorhanden. Die Höhe der zul. Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde damals intensiv mit den verantwortlichen Stellen in Österreich sowie der Bundespolizei abgestimmt. Die anordnende Behörde war auf deutscher Seite die Autobahndirektion Südbayern. Seit 01.01.2021 liegt die Verantwortung bei der Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 80 km/h sind auf deutscher Seite zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der verkehrssichern Abwicklung der Verflechtungsvorgängen auf den sehr kurzen Streckenabschnitt zwischen Landesgrenze und der Anschlussstelle Lindau zwingend geboten."
Zitat:
@corsa2005_Pat schrieb am 17. April 2023 um 17:58:14 Uhr:
Das Zusatzschild 1000-21 fällt aus Zusatzschilder für Gefahrenschilder.
Das Zeichen 1000-21 hieß früher "Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend" und war als Zusatzzeichen nur unter einem Gefahrzeichen vorgesehen. Das hat sich aber mittlerweile geändert, sodass das Zusatzzeichen jetzt auch unter Richtzeichen und Vorschriftszeichen angebracht sein kann. Dementsprechend hat sich im VZ-Katalog auch der Name geändert und es heißt jetzt "Vorankündigung, rechtsweisend".
Ab wo genau ein Tempolimit beginnt, wenn es so beschildert ist, ist nicht geklärt. Denkbar wären drei Varianten, von denen keine aber wirklich zufriedenstellend ist:
a) Das Tempolimit beginnt am Schild. Das widerspricht der Bezeichnung "Vorankündigung" und bei einer derart langen Ausfädelspur offenbar auch dem Sinn.
b) Es beginnt am Kurveneingang. Das kommt dem Sinn vermutlich am nächsten, weil es wohl genau wegen der Kurve da steht. Das widerspricht aber immer noch dem Begriff "Vorankündigung", denn diese bezieht ja auf die Regelung nach der Kurve bzw. nach dem Abbiegen. In deinem Fall erkennt man ja auch, dass das Zeichen zwei mal steht: Das zweite Mal direkt am Kurveneingang, sodass es sich hier eigentlich nicht mehr um eine Vorankündigung handeln kann, wenn es ab dort gelten soll.
c) Es gilt erst nach der Kurve / nach dem Abbiegen. Das entspricht am ehesten dem Begriff "Vorankündigung", lässt das Zeichen aber relativ sinnlos erscheinen und ist sicherlich nicht die behördliche gewünschte Absicht.
Die naheliegendste Interpretation ist "Vom Kurveneingang bis zum Kurvenausgang", aber wirklich geregelt ist das nicht. In deinem Fall muss man sich ja fragen, warum direkt am Kurveneingang noch mal eine "Vorankündigung" steht, wenn das Limit doch schon dort gelten soll.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Hoheitsrechte. Natürlich enden die an der Grenze.
Deutschland stellt zwar auch mal Zeichen 282 auf (A12 NL -> A3 D), aber das liegt daran, dass da auch nur Deppen arbeiten oder sie mit Deppen rechnen.
Immer lustig, wenn sich noch alle ängstlich an 100 halten während man an der Grenzbeschilderung den rechten Fuss benutzt.
Bei Lindau ist aber auch direkt hinter der Grenze in Deutschland ein 80er-Schild. In meinem Fall sieht es aber anders aus. Das letzte 60er-Schild steht in der Niederlande und im Grenzgebiet bzw. in Deutschland steht kein weiteres Schild. Erst ein paar Kilometer weiter steht ein Gefahrenzeichen mit 70er-Begrenzung. Hinter der Ampel wäre das Schild dann automatisch aufgehoben. Zwischen der Grenze und dem Gefahrenzeichen mit 70er-Begrenzung gibt es bei jeder Kreuzung dazwischen KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung, das heißt, jeder der auf diese Straße wo ich mich befinde, auffährt, würde dann natürlich 100 fahren. Dann würde ich mit meinen 60km/h eine Behinderung sein, oder?
Niederländische Geschwindigkeitsbeschränkung kann in Deutschland nicht weitergelten, denn sie ist nicht von der zuständigen Behörde nach deutschem Gesetz angeordnet. Nur mit neuem Schild an der Grenze.
Gelöscht
Eine Länder- / Landesgrenze ist keine Staatengrenze...
Eine Staatengrenze hebt immer alle Regelungen auf und ersetzt sie durch die des nunmehr befahrenen Staates. Eine Landesgrenze (also eine Grenze zwischen Bundesländern desselben Staates) hebt nicht automatisch eine vorher innerhalb desselben Staatsgebietes, aber in einem anderen Bundesland bestehende Regelung im selben Streckenverlauf auf.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 18. April 2023 um 10:49:39 Uhr:
Eine Länder- / Landesgrenze ist keine Staatengrenze...
Eine Staatengrenze hebt immer alle Regelungen auf und ersetzt sie durch die des nunmehr befahrenen Staates. Eine Landesgrenze (also eine Grenze zwischen Bundesländern desselben Staates) hebt nicht automatisch eine vorher innerhalb desselben Staatsgebietes, aber in einem anderen Bundesland bestehende Regelung im selben Streckenverlauf auf.
Ja so ähnlich habe ich es mir gedacht, sobald man Deutschland verlässt oder einfährt dann gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Somit würden die 60km/h keine Bedeutung mehr haben in Deutschland. Wenn man z. B. zwischen den Bundesländern fährt (z. B. NRW und NDS), dann ist man ja weiterhin in Deutschland und in Deutschland gibt es im Verkehr die gleichen Rechte. Das heißt auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden hier nicht aufgehoben.