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Geschwindigkeitsindex von T auf H ohne info vom Händler

Themenstarteram 23. November 2010 um 16:07

Habe gestern festgestellt das ich auf einer Achse Reifen mit dem Index "H" (210km/h) und auf der anderen Achse "T" (190km/h) drauf habe.

Nur mal rein interesshalber wollte ich mal wissen ob das vom Händler in Ordnung war, das er mir damals zwei neue Reifen mit der 190km/h Begrenzung draufzog ohne mir eine info zu geben.

Hab erst leider erst jetzt nach ca. 1,5 jahren gemerkt.

Es handelt sich aber bei allen vier Reifen um Bridgestone Blizzak. Nur sind die mit 210km/h LM-22 und die mit 190km/h sind die nachfolger LM-25.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A3Razr

... da ich ja in dem glaube war das ...

Und kann ich den Händler dafür irgendwie haftbar machen.

Du willst für deine nicht erfolgte Prüfung im nachhinein einen Schuldigen suchen ? So sehe und bewerte ich das.

Als Fahrzeugführer ist jeder Autofahrer verantwortlich für die Fahrtüchtigkeit, ähnlich dem Piloten eines Flugzeuges, der vor Antritt der Reise alle relevanten Checks durchführt. Nach einem Werkstattbesuch gibt es ähnliche "Pflichten" wie festgezogene Rad-Muttern, Reifendruck, Bremsen u.ä. ... falls Arbeiten daran durchgeführt wurden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser, mit Vmax über die Bahn brettern ohne die relevanten Fakten über zulässige Vmax geprüft zu haben, ist fahrlässig. Bei einem Crash und Fremdschaden interessiert es niemand, ob 1-2 Jahre vorher irgendeine Werkstatt über irgendwas nicht richtig informiert hat. Anders, falls es am gleichen Tag, gestern war bzw. ob die Prüfung auf der Rechnung als abgehakt/bezahlt steht.

Selbstverantwortung mag man meiden, aber (in Ermangel dieser) anderen die Schuld zuschieben finde ich stark. :rolleyes:

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Wenn die Reifen vom Geschwindigkeitsindex ausreichend sind, ist das i.O. ohne dich extra darauf hinzuweisen.

Sollte ein T-Reifen nicht ausreichend sein für dein Fahrzeug, hätte eine Info vom Händler erfolgen sollen, benötigst dann ja bei Winterreifen einen entsprechenden Aufkleber.

Bei Sommerreifen ist die Montage von Reifen mit geringeren Geschwindigkeitsindex als die bbH zuzüglich ~9 km/h nicht zulässig.

Themenstarteram 23. November 2010 um 16:29

Danke für die schnelle antwort. Also Sommerreifen haben "Y". Auto fährt mehr als 210.

Klar es sind nur 20km/h unterschied, und ich heitze auch nicht mit den Winterreifen.

Danke nochmal:)

Du musst dann aber unbedingt einen 190-Aufkleber anbringen.

Sonst gibts Ärger, spätestens wenn was passiert.

Insofern war das keineswegs ok von Deinem Händler.

Ist es in meinen Augen sowieso nicht, wenn man ohne Absprache tw. andere Reifen montiert als drauf sind.

Hast du mit deinem Händler denn nicht vorher besprochen was er drauf machen soll?

Hatte da ein ähnliches Problem, hab auch einfach nur Winterreifen bestellt zwar das Modell angegeben (Conti TS810 oderso) und sonst weiter nichts und dann auch welche mit T bekommen, am Anfang wars mir egal aber dann ein Jahr lang weiter weg gewohnt und zwischen Wohung und Heimat freigegebene autobahn, das hat schon sehr genervt, nu war wieder ein Winter Ruhe und jetzt hab ich nen Job der über 30km freie AB liegt und das Spiel geht wieder los...

Mein Fazit daraus: Nie wieder irgendwelche Angaben bei Bestellungen weglassen. Die nächsten Winterreifen werden dann wohl Conti TS 830 P, muss nur eventuell 17-Zoll Alus dazu holen, dann gäbs die sogar in V für 240 :)

Ist ja nunmal auch im Winter nicht jeden Tag Schnee und Eis.

Themenstarteram 23. November 2010 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von ghm

Hast du mit deinem Händler denn nicht vorher besprochen was er drauf machen soll?

Ja, das hab ich mit ihm besprochen. Er meinte damals, das es die LM-22 nicht mehr gibt und er die nachfolgemodelle drauf macht. Das wars.

Hab grad gemerkt, dass sich Dein Threadtitel und das was Du schreibst, widersprechen.

Im Titel schreibst Du "von T auf H" und im Posting, dass er von "H auf T" downgegradet hat.

Hätte er "H" statt "T" Reifen montiert, so wäre eigentlich nix dran auszusetzen gewesen, ausser dass er Dich nicht vorher ausreichend informiert hat.

Aber auf einem Wagen, der mit "H" Reifen ausgerüstet ist, einfach so "T" Reifen zu montieren ist schon frech, besonders dann wenn er keinen 190er Aufkleber eingeklebt und Dir nicht gesagt hat, dass Du langsamer fahren musst.

 

Vielleicht kannst Du den Thread-Titel noch ändern?

Themenstarteram 23. November 2010 um 19:36

Ups danke für den Hinweis. Werde das sofort wenn möglich ändern.

edit: Bekomms nicht mehr geändert:(

Marx nix.

Es ist ja nun im Thread geklärt worden... :)

Wegen sowas muss man ja keinen Mod bemühen.

Da es dieses Thema nun schon gibt, werd ich kein neues aufmachen.

Mahlzeit erstmal.

Hab ungefähr das selbe wie der TE. Hab mir letztes Jahr im März Winterreifen geholt. Hab den Wagen erst Ende Februar bekommen. Hab dem Händler gesagt was ich für ein Auto fahre. Er sagte mehr bräuchte er nicht. Bin dann die Reifen Winter 2010/2011 gefahren ---> alles super.

Bin jetzt am 24.12 zu meinen Schwiegereltern gefahren. Musste über die AB 140km. Und da ich ja in dem glaube war das die Winterreifen Gi V haben, Vmax gefahren. Nach der Hälfte der Strecke ist einer der Reifen geplatzt. Warum auch immer. Ich schaute mir den Reifen an, und bemerkte erst jetzt das der garnicht Gi V sondern Gi H hat. Also anstatt 240km/h nur 210km/h. Und das ist nicht richtig.

Nun zu meinen Fragen. Liegt es an dem falschen Gi das der Reifen geplatzt ist (was ich schon für sehr möglich halte).

Und kann ich den Händler dafür irgendwie haftbar machen. So im Sinne von "neuen Reifen umsonst" oder sowat..

Danke schonmal für eure hoffentlich zahlreichen Antworten..

Lg Christian

Zitat:

Original geschrieben von A3Razr

Nun zu meinen Fragen. Liegt es an dem falschen Gi das der Reifen geplatzt ist (was ich schon für sehr möglich halte).

Wenn du dauernd mit Vmax fährst welche höher liegt als der Geschwindigkeitsindex des Reifens, ist dies gut möglich das es daran lag.

Dazu hast du dich aber nicht geäußert, welche Vmax ist denn in deinen Fahrzeugpapieren eingetragen ?

Zitat:

Und kann ich den Händler dafür irgendwie haftbar machen. So im Sinne von "neuen Reifen umsonst" oder sowat..

Bei Winterreifen ist ein geringerer Geschwindigkeitsindex erlaubt, es muss dann im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der erlaubten Vmax des reifens angebracht sein.

Ob du den Händler belangen kannst wird schwierig, dieser hat dir dies vielleicht mitgeteilt und wurde nur "überhört", zumindest wird der Händler bestimmt so argumentieren.

Zitat:

Original geschrieben von A3Razr

... da ich ja in dem glaube war das ...

Und kann ich den Händler dafür irgendwie haftbar machen.

Du willst für deine nicht erfolgte Prüfung im nachhinein einen Schuldigen suchen ? So sehe und bewerte ich das.

Als Fahrzeugführer ist jeder Autofahrer verantwortlich für die Fahrtüchtigkeit, ähnlich dem Piloten eines Flugzeuges, der vor Antritt der Reise alle relevanten Checks durchführt. Nach einem Werkstattbesuch gibt es ähnliche "Pflichten" wie festgezogene Rad-Muttern, Reifendruck, Bremsen u.ä. ... falls Arbeiten daran durchgeführt wurden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser, mit Vmax über die Bahn brettern ohne die relevanten Fakten über zulässige Vmax geprüft zu haben, ist fahrlässig. Bei einem Crash und Fremdschaden interessiert es niemand, ob 1-2 Jahre vorher irgendeine Werkstatt über irgendwas nicht richtig informiert hat. Anders, falls es am gleichen Tag, gestern war bzw. ob die Prüfung auf der Rechnung als abgehakt/bezahlt steht.

Selbstverantwortung mag man meiden, aber (in Ermangel dieser) anderen die Schuld zuschieben finde ich stark. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Ob du den Händler belangen kannst wird schwierig, dieser hat dir dies vielleicht mitgeteilt und wurde nur "überhört", zumindest wird der Händler bestimmt so argumentieren.

Nach so langer Zeit dürfte da schwer etwas machbar sein. Allerdings, selbst wenn der Händler Dir den Sachverhalt mitgeteilt hat, war es sein Versäumnis die Plakette für die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit anzubringen. Und wie mein Vorredner gerade schrieb, war es Dein Versäumnis die Reifen zu kontrollieren.

Also würde ich sagen, freuen, dass scheinbar außer dem Reifen kein größerer Schaden entstanden ist, und das nächste Mal besser kontrollieren.

Nach fast einem Jahr noch den Händler haftbar machen? Wenig Chancen,zum Einen weil man lange genug Zeit hatte auf die Reifen zu schauen und zum Anderen weil genug Zeit war den Reifen mechanisch zu ruinieren das selbst ein "V" geplatzt wäre.

Dazu kommt das die Höchstgeschwindigkeit eines A3 TDI 140PS wohl bestenfalls unwesentlich über 210km/h liegt und das dann zumindest einen Reifen aus dem oberen Qualitätsmittelfeld nicht in Bedrängnis bringt so er nicht über Randsteine geprügelt wurde und der Luftdruck immer passte.

 

Die andere Frage die sich stellt, warum schaut man weder auf die Reifen die man bekommt noch auf die Rechnung um zu sehen ob auch das vermerkt ist was man bestellt hat?

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