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Geschwindigkeitsindex Y bei 1.4 TFSI - Händler sagt V reicht?

Themenstarteram 22. April 2020 um 18:09

Hallo Motor-Talker,

ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage behilflich sein.

Auf meinem Cabrio (150 PS, 222 km/h Vmax laut Schein) waren Serienmäßig ab Werk Pirelli-Reifen in der Dimension 225/45 R17 91Y montiert.

Y ist der Geschwindigkeitsindex für 300 km/h !

Im Fahrzeugschein steht bei der Reifengröße 205/55 R16 91V.

Im COC-Papier steht unter anderem die 225/45 R17 91Y drin.

Ich habe mir jetzt neue Sommerreifen aufziehen lassen und der Werkstatt die alte Reifengröße 225/45 R17 91Y genannt. Die haben mir dann kommentarlos 225/45 R17 91V aufgezogen.

Auf meine Nachfrage sagte man mir, das im Fahrzeugschein bei den 205/55 R16 der Geschwindigkeitsindex V vermerkt ist, deswegen darf bei allen Reifengrößen "V" gefahren werden, unabhängig von dem Eintrag im COC, der bezieht sich nur auf Reifengröße und Felgen. Wo man diese Regelung nachlesen kann, konnte mir aber keiner sagen.

Kann das jemand bestätigen?

Ich fahre jetzt mit Reifen rum, die weder im Fahrzeugschein noch im COC-Papier aufgeführt sind. Wenn es ein Kontrolleur zu genau nimmt, dann ist das ja Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Die OEM agieren hier auch etwas ungeschickt.

Würde man einfach den niedrigst möglichen LI/SI angeben, wüsste jeder wo man dran ist.

Meiner Erinnerung nach hat Ford das Focus II noch so gemacht. Da stand dann z.B. 205/50 R17 86U.

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Themenstarteram 22. April 2020 um 18:32

Ja, das weiß ich.

Meine Frage ist:

V ist nur im Fahrzeugschein bei den 16 Zoll Reifen aufgeführt,

bei den 17 Zoll in der EG-Bscheinigung steht Y.

Darf ich trotzdem bei den 17 Zoll den V-Reifen fahren?

Das Gleiche gilt übrigens auch noch für den Traglastindex, bevor noch weitere Fragen auftauchen. steht auch im Link von Genie21

Ja, Deine Werkstatt hat alles richtig gemacht.

Wirklich verbindlich sind nur die Größen im Fahrzeugschein bzw. CoC.

Traglast- und Geschwindigkeitsindizes müssen einfach nur passen. Die eingetragenen Indizes passen aber auf jeden Fall in ihrer Kombination (das ist wichtig wenn es bei höheren Geschwindigkeiten um Tragfähigkeitsabzüge geht)

Da wir die Achslasten deines Fahrzeugs nicht kennen können wir natürlich nicht genau sagen was du brauchst. Wenn aber 91V eingetragen ist wird es auch passen, da hat der Reifenhändler Recht.

(Ausnahme: früher gab es mal eigene Eintragungen für M+S-Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex)

@woidcruiser

Die Frage hatten wir neulich so ähnlich.

Kurze Antwort: V reicht.

Quellenangaben inklusive EU- Richtlinie findest du hier:

https://www.motor-talk.de/.../...tatt-91-w-eintragen-t6838541.html?...

Die OEM agieren hier auch etwas ungeschickt.

Würde man einfach den niedrigst möglichen LI/SI angeben, wüsste jeder wo man dran ist.

Meiner Erinnerung nach hat Ford das Focus II noch so gemacht. Da stand dann z.B. 205/50 R17 86U.

Themenstarteram 23. April 2020 um 8:49

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. April 2020 um 22:20:39 Uhr:

Wirklich verbindlich sind nur die Größen im Fahrzeugschein bzw. CoC.

Da wir die Achslasten deines Fahrzeugs nicht kennen können wir natürlich nicht genau sagen was du brauchst. Wenn aber 91V eingetragen ist wird es auch passen, da hat der Reifenhändler Recht.

Achse 1: 965 KG

Achse 2: 980 KG

Vielen Dank für die Antworten.

Die Einträge bei Google beziehen sich immer darauf, ob man einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex fahren darf, als im Fahrzeugschein eingetragen.

Bei mir ist das Problem, dass meine Reifengröße in der EG-Bescheinigung aufgeführt ist, und zwar mit Y.

Andere Reifengrößen sind dort teilweise mit V aufgeführt, teilweise mit Y, die 16 Zoll im Fahrzeugschein sind auch mit V aufgeführt.

In der erwähnten EU-Richtlinie 92/23/EWG stehen zwar jede Menge Details zu Messverfahren, Berücksichtigung der Windstärke, Kennzeichnung usw. drin. Aber meine Frage wird dort meiner Einschätzung nach nicht beantwortet.

Nur hier:

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

auf Seite 2 ff. wird die Thematik erörtert und ein niedrigerer Index als In Ordnung befunden. Allerdings auch ohne Quelle und am Ende von Seite 4 ein mehr oder weniger schwammiger Hinweis auf Haftungsprobleme bei Nichtbefolgen.

Das mir die Reifen wegen dem V nicht um die Ohren fliegen, ist mir klar. Aber mir geht es um die rechtliche Seite, z.B. im Falle eines Unfalls oder einer Verkehrskontrolle mit einem übergenauen, schlechtgelaunten Polizisten. Ich frage mal beim TÜV nach, vielleicht geben die ja eine verbindliche Aussage dazu ab...

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. April 2020 um 22:20:39 Uhr:

Wirklich verbindlich sind nur die Größen im Fahrzeugschein bzw. CoC.

Traglast- und Geschwindigkeitsindizes müssen einfach nur passen. Die eingetragenen Indizes passen aber auf jeden Fall in ihrer Kombination (das ist wichtig wenn es bei höheren Geschwindigkeiten um Tragfähigkeitsabzüge geht)

Da wir die Achslasten deines Fahrzeugs nicht kennen können wir natürlich nicht genau sagen was du brauchst. Wenn aber 91V eingetragen ist wird es auch passen, da hat der Reifenhändler Recht.

(Ausnahme: früher gab es mal eigene Eintragungen für M+S-Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex)

Du hast völlig Recht, in diesem, Fall jedoch ( 205/55/16 oder 225/45/17 ) sind die niedrigen erhältlichen Lastindexe 91, XL Ausführungen in der Regel dann 94. Oftmals werden in den COC Dokumenten die höheren Lastindexe angegeben, die aber nicht immer von Nöten sind. Viele Kunden sind aber wie in diesem Fall auch sofort verunsichert wenn die Daten eben nicht übereinstimmen weil sie die Hintergründe eben nicht kennen.

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 23. April 2020 um 10:49:34 Uhr:

 

Achse 1: 965 KG

Achse 2: 980 KG

Also 490 kg Radlast bei 222 km/h.

Der nächsthöhere LI ist 84 für 500 kg, danach folgt 85 für 515 kg.

Wenn es sich um ein Fahrzeug mit EG-Genehmigung handelt wird die bbH ohne Zuschlag berücksichtigt, für ein national genehmigtes Fahrzeug gilt die Formen 101%bbH+6,5; das wären in diesem Fall 231 km/h. Der notwendige Geschwindigkeitsindex ist in beiden Fällen V für 240 km/h, es kann also offen bleiben welcher Fall vorliegt.

V-Reifen haben bei 222 km/h 96,4% ihrer nominalen Tragfähigkeit, ein 84er Reifen also 482 kg, das reicht nicht. Der 85er Reifen trägt bei 222 km/h 496 kg, das reicht.

W-Reifen haben bei 222 km/h noch 100% Tragfähigkeit.

Für das beschriebene Fahrzeug reicht also ein Reifen in 85V oder 84W.

 

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 23. April 2020 um 10:49:34 Uhr:

. Ich frage mal beim TÜV nach, vielleicht geben die ja eine verbindliche Aussage dazu ab...

"Ich bin der TÜV" und sage dir, daß es in Ordnung ist :D

Es dürfen die Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitswerte gefahren werden, die für das Auto ausreichen, auch wenn in den Papieren höherere stehen.

Dabei ist zu beachten, daß z.B. bei V, W, Y die Nenntragfähigkeit mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.

Für die Ermittlung des nötigen Geschwingigkeitsindex gilt (heutzutage) die Höchstgeschwindigkeit laut Papiere, nur bei alten Autos mit nationaler ABE müssen Toleranzzuschläge dazuaddiert werden.

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 23. April 2020 um 10:49:34 Uhr:

 

Nur hier:

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

auf Seite 2 ff. wird die Thematik erörtert und ein niedrigerer Index als In Ordnung befunden. Allerdings auch ohne Quelle und am Ende von Seite 4 ein mehr oder weniger schwammiger Hinweis auf Haftungsprobleme bei Nichtbefolgen.

Die Quelle wird doch benannt:

ECE-R30

Zitat:

@nogel schrieb am 23. April 2020 um 12:19:21 Uhr:

 

"Ich bin der TÜV" und sage dir, daß es in Ordnung ist :D

der Vollständigkeit halber: ich auch :D (allerdings andere Farbe)

Themenstarteram 23. April 2020 um 14:06

Vielen Dank, ich habe jetzt auch offiziell vom TÜV Süd eine Antwort.

Ausschlaggebend ist der Geschwindigkeitsindex, der bei den Reifen im Fahrzeugschein vermerkt ist (hier: V). Die "Y" Einstufung bei der anderen Reifengröße im CoC-Papier konnte sich der TÜV auch nicht erklären, ist aber irrelevant und darf natürlich auch gefahren werden, da höher. Somit war die Info von der Werkstatt tatsächlich richtig.

Abweichend vom CoC-Papier darf ich also 225/45 R17 91V fahren.

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