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Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger und 100 km/h Zulassung
Vorab sei gleich gesagt, dass kein mir bekannter Fall vorliegt, sonst müsste ich ja nicht fragen. Die Frage ist bislang rein hypothtisch. Angenommen man fährt mit PKW und Anhänger mit einer 100 km/h Zulassung, wobei an der Fahrzeugkombination alles stimmt und wird rechtssicher mit 101 km/h nach Toleranzabzug gemessen. Welcher Verstoß wird dann vorgeworfen?
a) 1 km/h zu schnell.
b) 21 km/h zu schnell.
Am liebsten wäre es mir, es würde jemand antworten, der soetwas selbst erfahren hat oder die Rechtslage mit einem Verordnungstext begründen kann oder ein entsprechendes veröffentlichtes Urteil kennt. Eine Suchmaschine habe ich bereits bemüht und nur Vermutungen bzw. unbelegte Behauptungen zu beiden Alternativen gefunden. Diese aber so zahlreich, dass ich an weiteren kein Interesse habe.
Beste Antwort im Thema
Der TE will offenbar etwas anderes hören. Also gut: Du darfst so schnell fahren wie Du willst ... immer und überall.
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52 Antworten
a) trifft zu wenn das auf der BAB und b) trifft zu wenn das auf der Landstraße stattfindet.
Warum a) auf Autobahnen? Zur Frage angestiftet wurde ich durch Behauptungen, dass die 100 km/h Ausnahmeregel generell keine Anwendung mehr findet, wenn schneller als 100 km/h gefahren wird.
Geblitzt mit Anhänger
Da waren 80 km/h durch Beschilderung. Mir geht es aber um unbeschränkte Strecke auf Autobahn oder Kraftfahrstraße.
Dann gilt 100km/h als Limit.
Dein 100er Schild gilt immer auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Landstraßen sind 80 erlaubt.
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger/
Achso, unbeschränkt ist die Autobahn dann auch nicht.
Dort gilt dann immer noch die Richtgeschwindigkeit und das Sichtfahrgebot
Ich habe danach gefragt, welcher Betrag als Übertretung vorgeworfen wird. Alles andere weiß ich schon oder interessiert mich nicht.
Wenn du nachweislich 100 km/h auf der BAB und Kraftfahrstr. (siehe in Deine ZB I), dann darfst Du auch so schnell mit Deinem Gespann fahren. Wenn Du dann mit 101 km/h gemessen wirst passiert Dir nichts. Voraussetzung Du hältst Dich an die Vorgaben in der ZB I und der 9. Ausn.VO.
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 2. Juni 2019 um 09:34:37 Uhr:
Ich habe danach gefragt, welcher Betrag als Übertretung vorgeworfen wird. Alles andere weiß ich schon oder interessiert mich nicht.
Ich und @berlin-paul , @derbeste44 und die anderen haben dir die Antwort doch schon gegeben
Der TE will offenbar etwas anderes hören. Also gut: Du darfst so schnell fahren wie Du willst ... immer und überall.
Ganz einfach. Wenn die Straße nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h befahren werden darf und dein Anhäger für 100 km/h zugelassen ist, dass darfst du nur 100 km/h fahren. Wenn du schneller fährst kommt der Bußgeldkatalog zum tragen...aber Vorsicht! Es gilt die Spalte "mit Anhänger" und da wird es schnell sehr teuer und ist bepunktet.
Ich verstehe eigentlich nicht, wo dein Problem ist.
Auch auf Landstrassen?
Gelten da nicht max.80 für PKW mit Anhänger?
Zitat:
@aspergius schrieb am 2. Juni 2019 um 12:16:03 Uhr:
Ich verstehe eigentlich nicht, wo dein Problem ist.
Das hast Du anscheinend mit den anderen gemeinsam. Ich versuche mal, mich anders auszudrücken.
Man findet im Netz öfters die Behauptung, dass die 100 km/h Regel keine Anwendung mehr findet, wenn man schneller als 100 km/h fährt. Die Folge wäre dann, dass der Betrag der Übertretung auf der Basis von 80 km/h berechnet wird.
Dass man also dort, wo es ansonsten erlaubt wäre 100 km/h zu fahren einen Tatvorwurf von 21 km/h bekommt, wenn man statt der erlaubten 100 km/h 101 km/h gefahren ist.
Stimmt das?
Man findet viele haltlose Fake News im Netz wenn man danach sucht.
Ich gehe bei der von dir geschilderten davon aus, dass es ebenso eine ist.